Ein Rechtsanwalt muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO) für seinen beruflich genutzten Rechner mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen. Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein Rundfunkteilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunk-rechtlichen Bestimmungen bereithalte. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde. Zudem gewährleiste das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche.
Gegen das Urteil kann allerdings noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
Die Kommentare der Leser bei FOCUS Online Nachrichten zu dem Thema (Keine Zwangsabgabe für PCsSchwerer Schlag für die GEZ: Das Verwaltungsgericht Koblenz gibt einem Anwalt Recht, der für seinen PC keine Rundfunkgebühr zahlen will) sind lesenswert.
Quelle: http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/613/613ee689-b59c-11d4-a73a-0050045687ab,00000000-0000-0000-0000-000000000000,,,de360ceb-a68c-16fd-35a3-11bb63b81ce4.htm
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