Donnerstag, 31. Juli 2008

Keine Rundfunkgebühren für einen in einer Rechtsanwaltskanzelei beruflich genutzten PC mit Internetanschluss

Ein Rechtsanwalt muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO) für seinen beruflich genutzten Rechner mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen. Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein Rundfunkteilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunk-rechtlichen Bestimmungen bereithalte. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde. Zudem gewährleiste das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen unge­hindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspreche.
Gegen das Urteil kann allerdings noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Die Kommentare der Leser bei FOCUS Online Nachrichten zu dem Thema (Keine Zwangsabgabe für PCsSchwerer Schlag für die GEZ: Das Verwaltungsgericht Koblenz gibt einem Anwalt Recht, der für seinen PC keine Rundfunkgebühr zahlen will) sind lesenswert.

Quelle: http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/613/613ee689-b59c-11d4-a73a-0050045687ab,00000000-0000-0000-0000-000000000000,,,de360ceb-a68c-16fd-35a3-11bb63b81ce4.htm
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