Dienstag, 22. April 2014

Artikel bei futurezone: "Wir sind alle freie Mitarbeiter bei Google"

Jan Philipp Albrecht ist EU-Abgeordneter der deutschen Grünen. Im futurezone-Interview spricht er über Datenschutz, Big Data und sein neues Buch.

sehr interessantes Interview


Donnerstag, 10. April 2014

Dienstag, 8. April 2014

BfDI Pressemitteilung : EuGH erklärt Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für europarechtswidrig


Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, begrüßt das Urteil des EuGH als notwendige Klarstellung einer seit langem diskutierten Frage. Andrea Voßhoff: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bringt nunmehr die dringend notwendige rechtliche Klarheit. Auch wenn das Gericht das Mittel der Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich als ungeeignet verworfen hat, hat es doch eindeutig entschieden, dass die Richtlinie Grenzen überschreitet, die zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden müssen. Das Urteil muss jetzt sorgfältig geprüft werden, auch mit Blick darauf, ob eine Neufassung der Richtlinie überhaupt sachgerecht ist. Ich halte es deshalb für geboten, jetzt erst einmal abzuwarten, bis der europäische Gesetzgeber sich entschieden hat, ob und wie eine europarechtskonforme Neuregelung der Richtlinie erfolgen soll. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (RL 2006/24/EG) rückwirkend für ungültig erklärt, da sie einen schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten und somit einen Verstoß gegen Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union darstellt. Gerichte aus verschiedenen Mitgliedstaaten hatten dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Vorschriften der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei. Bereits im Jahre 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die deutsche Umsetzung der Richtlinie für verfassungswidrig und nichtig erklärt; eine gesetzliche Neuregelung hat seither nicht stattgefunden.

Quelle: http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2014/03_EUGHUrteil_Vorratsdatenspeicherung.html

Montag, 7. April 2014

Extraausgabe des Bürger-CERT zum millionenfachen Identitätsdiebstahl: Sicherheitstest

Newsletter des BSI:  Extraausgabe "Sicher • Informiert"

Bereits im Januar 2014 hatte das BSI auf einen Fall von
Identitätsdiebstahl aufmerksam gemacht und den Bürgerinnen und Bürgern
die Möglichkeit geboten, über die Webseite www.sicherheitstest.bsi.de zu
überprüfen, ob sie von dem Identitätsdiebstahl betroffen waren.

Am heutigen 7. April 2014 geht das BSI angesichts eines erneuten Falles
von großflächigem Identitätsdiebstahl erneut an die Öffentlichkeit (Pressemitteilung desBSI).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) hat dem BSI einen Datensatz mit
mehreren Millionen E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, um die
Betroffenen zu informieren.

BSI bietet Sicherheitstest an:
Aufgrund dieser aktuellen Ausnutzung der Daten erfolgt die Information
der Betroffenen in Deutschland in einem zweigeteilten,
datenschutzkonformen Verfahren unter Beteiligung der Online-Dienstleister
Deutsche Telekom, Freenet, gmx.de, Kabel Deutschland, Vodafone und
web.de. Das BSI hat diesen Providern die in ihren Domänenbereich
fallenden E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, damit diese im Rahmen
ihrer bestehenden Kundenbeziehungen ihre Kunden informieren. Hierbei
handelt es sich um ein datenschutzgerechtes Verfahren zur Warnung vor
IT-Risiken, mit dem im vorliegenden Fall bereits rund 70 Prozent der
Betroffenen in Deutschland abgedeckt werden können.
Internetnutzer, die ein E-Mail-Account bei einem anderen als den oben
genannten Dienstleistern haben oder einen eigenen Webserver betreiben,
sind aufgerufen, mithilfe des vom BSI bereitgestellten webbasierten Sicherheitstests
zu überprüfen, ob sie von dem erneuten Identitätsdiebstahl betroffen sind.

Auf derselben Seite finden Sie auch eine ausführliche FAQ , die Fragen zu
dem Identitätsdiebstahl ebenso beantwortet, wie solche zum Sicherheitstest.
Zudem hat das BSI 12 Tipps zum sicheren Surfen im Internet veröffentlicht.

Weitere Tipps zur IT-Sicherheit finden Sie auf der Internetseite BSI für Bürger
[http://www.bsi-fuer-buerger.de].

Quelle:
Extraausgabe "SICHER  INFORMIERT" ein kostenloses Service-Angebot
des Bürger-CERT, http://www.buerger-cert.de. Die Informationen werden mit
größter Sorgfalt recherchiert und aufbereitet, dennoch kann eine
Gewähr oder Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit nicht
übernommen werden.

Unter http://www.buerger-cert.de haben Sie die Möglichkeit, diesen
Informationsdienst zu abonnieren oder abzubestellen.


Freitag, 4. April 2014

Newsletter des BSI zu 18 Millionen digitale Identitäten gestohlen

Das BSI hat folgenden Newsletter veröffentlicht.


"18 Millionen digitale Identitäten gestohlen

Medien berichten aktuell über einen Fall von 18 Millionen gestohlenen digitalen Identitäten. Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) hat dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Datensatz mit mehreren Millionen E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, um die Betroffenen zu warnen. Unter Einbeziehung der großen E-Mail-Provider erarbeitet das BSI daher derzeit mit Hochdruck eine datenschutzschutzkonforme Lösung, wie die betroffenen Internetnutzer unmittelbar informiert werden können. Dies deckt rund 70 Prozent der betroffenen deutschen E-Mail-Adressen ab, die dem BSI von der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) übergeben wurden. Für die Inhaber der restlichen E-Mail-Adressen, beispielsweise solche, die bei anderen Providern oder vom Anwender selbst gehostet werden, bereitet das BSI einen Warndienst vor.
Details zu dem Verfahren wird das BSI am Montag, den 7. April 2014 mitteilen. Bis dahin sind die notwendigen und in intensiver Zusammenarbeit mit den Behörden und den Online-Dienstleistern ablaufenden technischen und organisatorischen Vorbereitungen abgeschlossen.
Um zu vermeiden, Opfer eines Identitätsdiebstahls zu werden, sollten Internetnutzer die grundlegenden Sicherheitsregeln beachten, die das BSI auf seiner Webseite "BSI für Bürger" ( http://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/12Tipps ) zusammengestellt hat. Auf der Startseite von "BSI für Bürger" steht mit dem "PC Cleaner" auch ein Tool zum Download zur Verfügung, mit dem Nutzer von Microsoft Windows  ihren Computer auf Schadprogramme untersuchen und bereinigen können.
"

Donnerstag, 3. April 2014

schon wieder gestohlene Passwörter für E-Mail-Konten aufgetaucht

Gemäß der Staatsanwaltschaft in Verden habe diese eine Datenbank mit ca. 18 Millionen gestohlenen E-Mail-Adressen inklusive Passwörter sichergestellt.  Quelle: Spiegel ONLINE

Meine Empfehlung: Das Passwort bei E-Mail-Konten ändern !