Gem. dem Prozessbevollmächtigen des Deutschen Bundestages ist die
Verfassungsbeschwerden unbegründet, da es kein umfassendes Grundrecht auf Demokratie gibt.
Internetseite Deutscher Bundestag:
Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz
Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon
erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie
jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein
neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein
umfassendes Grundrecht auf Demokratie.
Art 20 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird
vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3)
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist.
Es scheint mir, dass hier das Grundgesetz sehr eigenwillig ausgelegt wird. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgerichteine das Grundgesetz anders auslegt.
.