Dienstag, 23. Dezember 2014

Creative Commons Weihnachtslieder


Hier ist eine Liste von  256 Liedern, die alle explizit unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht sind. Und somit gemeinsam genutzt werden können und manchmal sogar frei modifiziert werden dürfen. Einige sind traditionell, einige zeitgenössische, einige glücklich, einige traurig, und einige einfach nur lustig. Also hier ist die Liste:

Single MP3s:
Compilations:
zusätzliche Lieder 2006:
zusätzliche Lieder 2008:
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Dies ist eine abgewandelte Übersetzung des Artikels "10 + 100 Creative Commons Christmas Songs [Update]" vom Uwe Hermann. Dieser Beitrag steht wie das Original unter der Creative Commons
 

"Singen im Advent " - Alle Lieder sind gemeinfrei – kopieren ist erlaubt

In der dritten Auflage des Liederbuchs "Singen im Advent" sind über 50 klassische Lieder für Weihnachten und die Adventszeit von "A B C, die Katze lief im Schnee" über "Ihr Kinderlein kommet" bis hin zu "Zu Bethlehem geboren" enthalten. Da die Urheber der Lieder bereits seit über 70 Jahren verstorben sind, dürfen alle Noten kostenfrei gesungen, kopiert und verbreitet werden. Die meisten der neu aufgenommenen Lieder sind der "Ebersberger Liedersammlung" entnommen, einige wurden aus alten Liederbüchern übertragen. Insgesamt sind in "Singen im Advent“ über 50 Notensätze enthalten.

Download

Zum Download des 4,3 MB großen PDFs bitte hier klicken.



Enthaltene Lieder

Hinweis:

Einige Liedtexte und Melodien wurden im Laufe des letzten Jahrhunderts verändert. Diese überarbeiteten Versionen unterliegen wie schon die bisherigen Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers dem Urheberrecht und konnten darum hier nicht aufgenommen werden. Daher verwenden wir die alten, ursprünglichen Fassungen. Diese beinhalten gelegentlich ungewohnte Bestandteile, etwa wenn beim Weihnachtsmannlied der Wunsch nach "Trommel, Pfeife und Gewehr, Fahn und Säbel und noch mehr" gesungen wird.

Verkürzter Artikel von  http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/singen-im-advent

Montag, 1. Dezember 2014

DETEKT – Software gegen Staatstrojaner

In Kooperation mit Amnesty International, der Electronic Frontier Foundation und Privacy International hat die Digitale Gesellschaft e. V. eine kostenlose Open-Source-Software gegen Staatstrojaner veröffentlicht. DETEKT untersucht Computer, die mit Windows als Betriebssystem laufen, auf bekannte Überwachungs- und Schüffelsoftware. Staaten und Regierungen auf der ganzen Welt versuchen Menschenrechtsgruppen, Journalisten, politische Gegner und Regimekritiker zu überwachen und zu verfolgen. Die Software ist ein weiteres Werkzeug für eine erfolgreiche digitale
Selbstverteidigung und hilft, sich gegen den Überwachungswahn der Staaten und Regierungen zu Wehr zu setzen.

Nach großer medialer Aufmerksamkeit und hilfreichen Rückmeldungen ist
inzwischen bereits Version 1.8 der Software veröffentlicht.

Die Seite zur Software mit ausführlichen Erklärungen zur Anwendung ist
hier zu finden: https://resistsurveillance.org/

Die aktuellste Version der Software gibts hier:
https://github.com/botherder/detekt/releases

Die Pressemitteilung der Digitale Gesellschaft e. V. zur Veröffentlichung:
https://digitalegesellschaft.de/2014/11/software-gegen-staatstrojaner-veroeffentlicht/


Mittwoch, 1. Oktober 2014

Die Berliner Piratenfraktion erklärt Funkzellenabfragen

Die Berliner Piratenfraktion hat mal das Thema Funkzellenabfrage visualisiert und das sieht gut aus:


Dieser Artikel wurde von auf netzpolitik.org unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 3.0 veröffentlicht. 


Freitag, 12. September 2014

netzpolitik.org veröffentlicht sämtliche geheime Europäisch-Kanadisches Freihandelsabkommen Dokumente

netzpolitik.org schreibt:
Das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada ist fast fertig, aber der Öffentlichkeit noch immer nicht in vollem Umfang bekannt. Wir veröffentlichen an dieser Stelle sämtliche Dokumente des über 1.600-seitigen Vertrags. Darin finden sich auch höchst problematische Bestimmungen zu Urheberrecht und Datenschutz.

Vielen Dank für netzpolitik.org für die Veröffentlichung der geheime CETA-Dokumente. Wer nicht die über 1.600 Seiten lesen will sollte mindestens den Artikel "Europäisch-Kanadisches Freihandelsabkommen: Wir veröffentlichen sämtliche geheime CETA-Dokumente (Update)" auf netzpolitik.org lesen.  

Freitag, 29. August 2014

Der Bundesverband deutscher Banken e.V. veröffentlicht eine Flyer zum Thema: Wie schütze ich mich vor Phishing?

Viele Menschen haben Angst, dass ihre Daten beim Online-Banking abgefangen werden. In einem Flyer hat der Bankenverband die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen zusammengestellt. Der Flyer kann kostenlos im Internet beim Bundesverband deutscher Banken bestellt werden.

TELEPOLIS Artikel: Polizeistaat USA - Der Tod der Freiheit an unseren Schulen

Der Artikel, der aus den USA stammt, fängt wie folgt an und schwört ein düsteres Bild des schon teilweise existierenden Polizeistaates herauf.

"Ganz egal wie man den Showdown zwischen Anwohnern und Gesetzeshütern in Ferguson, Missouri, auch bewertet, es lässt sich die Tatsache nicht bestreiten, dass die örtliche Polizei den Protestlern wie ein Ableger des Militärs entgegengetreten ist. Leider werden wir uns im Polizeistaat, wie er im modernen Amerika nun einmal existiert, immer wieder in Ferguson wieder finden. Nämlich immer dann, wenn ein unbewaffneter Bürger durch einen bis zur Halskrause bewaffneten Polizisten niedergeschossen wird. Oder wenn ein Polizist dazu neigt, erst zu schießen, um danach Fragen zu stellen. Oder wenn ein Polizist sich derart besorgt um ihre persönliche Sicherheit zeigt, dass alles und jedermann zu einer potenziellen Bedrohung heranreift. Wir werden uns in Ferguson wiederfinden."


Link zum TELEOPLIS Artikel:  Polizeistaat USA - Der Tod der Freiheit an unseren Schulen

Der Originalartikel:   The Final Nail in the Coffin: The Death of Freedom in Our Schools

Freitag, 22. August 2014

Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist in dem gestern vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)“[1] versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder Spiegel Online soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen von Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß zur Änderung des Telemediengesetzes die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften ohne richterlichen Beschluss an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine Beschränkung auf schwere Straftaten ist nicht vorgesehen.

Zudem will de Maizière Internet-Zugangsanbieter zwingen, auf Vorrat zu speichern, welcher Teilnehmer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat. Der Trick: Internetzugangsanbieter sollen ihre Kunden von Hinweisen auf Schadsoftware auf ihrem Rechner benachrichtigen müssen, was eine Speicherung aller IP-Adressen voraussetzt. Bisher lehnen viele Internet-Zugangsanbieter die Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten weiterhin ab.[2] Der neue Gesetzentwurf sieht keine zeitliche Grenze für Speicherung und Benachrichtigungspflicht vor. Gespeicherte Internet-Verbindungsdaten wären für Auskünfte an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie zum Versand von Abmahnungen an die Unterhaltungsindustrie heranziehbar. Eine richterliche Anordnung staatlicher Anfragen nach der Identität von Internetnutzern wäre ebenso nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten ebenfalls nicht.

„De Maizière will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Café führen oder welche Zeitungsartikel wir lesen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Altherr „Ich empfinde diese Vorratsdatenspeicherung und Surfprotokollierung durch die Hintertür als eine schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren, zumal der Bundestag 2009 einen vergleichbaren Vorstoß des Amtsvorgängers Schäuble auf unseren Protest hin ausdrücklich abgelehnt hat[3]“, bekräftigt Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die nun geplanten Datenberge wären dem permanenten Risiko von Datenklau, Datenpannen und Datenmissbrauch ausgesetzt, was die Sicherheit unserer Daten bedroht. Herr de Maizière widerspricht mit diesem Gesetzentwurf offen seinem nach den Datenskandalen der letzten Jahre öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern.“

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Dies ist ein Ausschnitt der Veröffentlichung "Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet (20.08.2014)" des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung  und dieser Ausschnitt steht wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland (CC BY 2.0 DE)  Lizenz.

sonstige Kommentare zu dem Gesetztesentwurf:

Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

De Maizière hält an Vorratsdatenspeicherung fest