Freitag, 27. Februar 2009

Bundesverfassungsgericht stoppt bayerische Versammlungsgesetz in Teilen

br-online:
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise gekippt. Per einstweiliger Anordnung setzten die Richter in Karlsruhe Teile der Regelungen außer Kraft."

Es wurde den bayerischen Behörden in einer Eilentscheidung verboten Versammlungen ohne Anlass zu filmen und die Bilder unbegrenzt aufzubewahren. Ebenso wurden Vorschriften zu Bußgeldern außer Kraft gesetzt. Die zu Grunde liegenden Vorschriften für Teilnehmer, Leiter und Veranstalter sind nach Meinung des Bundesverfassungsgericht viel zu unbestimmt und schwammig, so dass die sich versammelnden Bürger der Willkür der Behörden bei der Auslegung der Vorschriften ausgesetzt wären.

Meine Meinung:  Wie gut, dass das Bundesverfassungsgericht kritisch sich verabschiedete Gesetze anschaut und auch die Bürger vor Gesetzen schützt.
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Mittwoch, 18. Februar 2009

sueddeutsche.de: Nutzerprofile bei Facebook Löschen wieder erlaubt

sueddeutsche.de:
"Nach massiven Protesten von Nutzern und Datenschützern nimmt Facebook seine kürzlich eingeführten Nutzungsbedingungen zurück und setzt seine alten Geschäftsbedingungen wieder in Kraft. Wie das Netzwerk seinen Mitgliedern in einer kurzen Notiz mitteilt, gelten ab sofort wieder die ursprünglichen Bestimmungen."

Also hilft Protest doch (manchmal). Aber wie gesagt, ich halte nichts von den sozialen Netzwerken, da man da viel zu viel persönliche Informationen gibt bzw. geben muss/soll.
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Dienstag, 17. Februar 2009

stern.de: Datenschützer schlagen bei Facebook Alarm

stern.de:

"Mit einer fast unbemerkten Änderung der Geschäftsbedingungen sorgt das soziale Netzwerk Facebook für Aufregung. Nutzer und Datenschützer warnen vor einem neuen Passus in den AGB, der das Nutzungsrecht der User-Daten an den Facebook-Betreiber überträgt - für immer."

Ich weis schon, warum ich diese sozialen Netzwerke nicht benütze. Leider lesen die wenigsten User die AGB.




gulli: Antiterrorgesetze Gefahr für internationales Recht

"Die International Commission of Jurists (ICJ) kommt zu dem Schluss, das zahlreiche Taktiken der Terrorismusbekämpfung gegen internationales Recht verstoßen."
 
Das sehe ich auch so. Unter dem Deckmantel Terrorismusbekämpfung werden in verschiedenen Staaten Grundrechte eingeschränkt. 
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Sonntag, 15. Februar 2009

tagesschau.de: Bundeswehr-Computer mit Virus "Conficker" infiziert

tagesschau.de:

 "Nun räumt auch die Bundeswehr einen massenhaften Befall ihrer Rechner ein, weigert sich aber seit Tagen, Auswirkungen zu benennen."

"Windows-Hersteller Microsoft bietet seit Oktober 2008 einen sogenannten Sicherheitpatch an, der einen Befall mit "Conficker" verhindert. Unklar ist, warum dieser Sicherheitspatch offenbar nicht auf Windows-Systemen der Bundeswehr installiert ist"

Ich fasse es nicht !  Benötigt die Bundeswehr Nachilfe in Computersicherheit ?
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Freitag, 6. Februar 2009

netzpolitik.org: Deutsche Bahn AG gibt auf!

In dem Blog netzpolitik.org wird verkündet, dass die Bahn keine weiteren Schritte gegen Markus Beckedahl von Netzpolitik.org unternehmen wird. Da hat sicherlich, neben der Unterstützung von allen Seiten, die wirklich lesenswerte Antwort der Anwälte von Markus Beckedahl eine nicht ganz unerhebliche Rolle gespielt.

Herzlichen Glückwunsch Markus !  Und herzlichen Glückwunsch der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, und des Zensurverbot gemäss § 5 Grundgesetz.
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Donnerstag, 5. Februar 2009

die Bahn: Abmahnung gegen Blogger

Markus Beckedahl der Betreiber des Internet-Blogs netzpolitik.org wurde von der Bahn abgemahnt, weil er das interne Memo zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn in seinem Blog veröffentlicht hat. Aber die Bahn hat nicht damit gerechnet, dass sie sich mit einem der bekanntesten deutschen Blogs anlegt. Die Presse hat dies es Vorgehen der Bahn aufgenommen und berichtet fleissig darüber. Auch steht das Memo jetzt auf so vielen Servern zum Runterladen zur Verfügung, dass der Schuss nach hinten losgegangen ist. Ich bin neugierig wie die Angelegenheit ausgeht.

aus dem besagten Memo:
"Die Aufträge wurden ausschließlich mündlich erteilt, entsprechend der Praxis bei der Deutschen Bahn AG gibt es auch kein kaufmännisches Bestätigungsschreiben."

Dass die Jahresabschlussprüfer der Bahn eine solche Vorgehensweise nicht in den Prüfungsbericht aufnehmen wundert mich sehr. Es ist nicht nachvollziehbar wer, was beauftragt hat. Ebensowenig ist durch einen Dritten nachvollziehbar, ob die vereinbarte Leistung erbracht worden ist.


aus dem besagten Memo:
"Untersucht wurden ferner private Geld- und Kontenbewegungen (Seite 38) sowie Reisetätigkeiten und Familienverhältnisse ......"

Hier stellt sich mir die Frage, wie private Geld- und Kontobewegungen untersucht werden können, ohne zumindestens gegen das Bundesdatenschutzgesetz zu verstossen
 

aus dem besagten Memo:
"Da die Revision wahllos E-Mails der Betroffenen an die Network Deutschland GmbH übermittelt hat, enthielten die Schreiben auch Informationen wie die Kontonummer der Ehefrau, Schreiben an den Betriebsrat, Besprechung beim Betriebsrat etc.."


Ich bin mir nicht sicher, aber auch das verstösst nach meiner Kenntnis gegen das Gesetz. Als Betriebsrat würde ich mir einen guten Rechtsanwalt nehmen und prüfen lassen gegen welche(s) Gesetz(e) verstossen wurde und Strafanzeige stellen.


Die Tagesschau berichtet heute, dass die Bahn auch überprüfen hat lassen, ob Mitarbeiter Kontakte zu Politikern oder Journalisten hatten. Das hat mit Korruptionsbekämpfung, dem Ziel der gesamten Aktionen nichts zu tun. 
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