Montag, 28. Dezember 2009

Humanistische Union: Reclaim Your Data – Nimm Dir Dein Recht im Europa der Polizeien, hol Dir Deine Daten zurück!

Ein sehr interessanter Artikel 'Reclaim Your Data – Nimm Dir Dein Recht im Europa der Polizeien, hol Dir Deine Daten zurück! ' der die Möglichkeit eine Auskunfte bei den verschiedenen Polizeiorganisationen etc. über sich selbst einzuholen beschreibt. Auch gibt es einen Link zu einem Generator für Auskunftsersuchen.
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Mittwoch, 16. Dezember 2009

Widersprüchen gegenüber Google gegen die Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet (Vorlagen)

Die bayerische Landtagsabgeordnete Christine Kamm hat auf ihrer Internetseite Vorlagen zum Einlegen von Widersprüchen gegenüber Google gegen die Erhebung und Veröffentlichung im Internet von Aufnahmen (Häusern, Grundstücken, Gärten oder PKWs) veröffentlicht.
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Montag, 14. Dezember 2009

Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung: Mündliche Verhandlung am am 15.12.2009

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag, den 15. Dezember 2009 ab 10:00 Uhr über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung (Az. u.a. 1 BvR 256/08).

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begleitet die Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 15.12.2009 wie folgt:

Pressekonferenz und Fototermin
Ab 8.00 Uhr veranstaltet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im DGB-Haus (Ettlinger Str. 3a, Karlsruhe) ein öffentliches Pressegespräch (vorläufige Teilnehmerliste). Dieses Pressegespräch wird auch in das Internet übertragen werden (Link). Im Anschluss an die Pressekonferenz wird vor dem Bundesverfassungsgericht ein Fototermin stattfinden.

Live-Bericht von der Mündlichen Verhandlung und Informationsraum
Ab 10.00 Uhr bieten der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Internet einen vorratsdatenfreien Live-Bericht über den Verlauf der Mündlichen Verhandlung an (Link). Dieser Live-Bericht kann in Karlsruhe auch in dem öffentlichen Informationsraum des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im DGB-Haus (Ettlinger Str. 3a, Karlsruhe) verfolgt werden, wo er an die Wand projeziert und gemeinsam verfolgt werden wird ("public viewing").

Infostände
In Karlsruhe wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung außerdem vor dem Bundesverfassungsgericht und in der Fußgängerzone Informationsstände und eine große Informationswand über die Vorratsdatenspeicherung aufstellen.

Quelle:  Text vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung der unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland Lizenz freigegeben ist.
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netzpolitik.org: Vorratsdatenspeicherung: Anbieter speichern illegal weit mehr als erlaubt

Aus einem heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz an das Bundesverfassungsgericht, geht hervor, dass Telekommunikationsanbieter bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage deutlich mehr Daten erheben und speichern als erlaubt (Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten, PDF) .

Im Rahmen eines Evaluierungsprojekts der Artikel 29-Gruppe der EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde geprüft, inwieweit Datenschutzerfordernisse in Bezug auf die Art der gespeicherten Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Prävention von Missbrauch sowie die Verpflichtungen aus Speicherfristen durch die Unternehmen erfüllt werden. Dazu beantworteten sechs repräsentative, deutsche Unternehmen die Fragebögen der Datenschützer und wurden auch vor Ort geprüft.

Das Ergebnis ist erschreckend, denn die betroffenen Unternehmen speichern deutlich mehr Daten als vom Gesetzgeber überhaupt gefordert: Illegal erfasst würden Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde gar der jeweilige Standort “lückenlos erfasst”, so dass bei einem Anbieter das Bewegungsverhalten der Nutzer in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau “präzise nachzuverfolgen” sei.

Auch die technisch-organisatorischen Regeln zur Aufbewahrung und zum Zugriff auf die Daten lesen sich sehr beunruhigend: Viele Anbieter bewahrten die sensiblen Daten über Kontakte, Bewegungen und Internetnutzung weit länger als die vorgeschriebenen sechs Monate auf, teilweise bis zu einem Jahr. Bei einem Unternehmen sei sogar beabsichtigt gewesen, Auskunftsschreiben als “Handelsbriefe” bis zu 10 Jahre zu archivieren. Zugriffe auf die hochsensiblen Kommunikationsdaten würden oftmals nicht protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Bei einem Unternehmen waren Mitarbeiter mit Zugriff auf die Vorratsdaten gar in einem Großraumbüro mit anderen Kollegen untergebracht. Die richterlichen Zugriffserlaubnisse seien “recht häufig” mangelhaft und benannten keine der gesetzlichen Katalogstraftaten.

Am morgigen Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um 10:00 Uhr die Verfassungsbeschwerden von über 34.000 Bürgern. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung informiert dazu vor Ort in Karlsruhe und im Internet.

Dieser Artikel wurde von florian auf netzpolitik.org unter der Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung 3.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
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Mittwoch, 9. Dezember 2009

SPIEGEL ONLINE: Wie Sie sich vor Google verstecken

SPIEGEL ONLINE: "Google sammelt mehr Informationen über Internetnutzer als jedes andere Unternehmen. Ab sofort werden Suchergebnisse sogar ohne Zustimmung der User "personalisiert". SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie sich der Datensammelwut des Konzerns entziehen können."

Der Artikel zeigt nachvollziehbar auf, welche Informationen Google von seinen Nutzern speichert. Es ist erschreckend, was Google alles über seine Nutzer weis.

Die Erklärungen von SPIEGEL ONLINE sind einfach und auch von PC-Ungeübten sofort umzusetzen. Ein MUß für jeden der seine Daten schützen will.
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Donnerstag, 26. November 2009

_notizen aus der provinz: Datenschutz ist wichtig, außer ...

In _notizen aus der provinz kann man einen sehr kritischer Artikel über die deutschen Politiker, die dem geplanten Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten aus der Europäischen Union an die USA zustimmen wollen, lesen. Diese Meinung kann ich nur teilen.

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Mittwoch, 18. November 2009

de.creativecommons.org: Creative Commons ist im Bundestag angekommen

Markus schreibt folgendes auf de.creativecommons.org unter
Creative Commons Lizenzen sind im Bundestag angekommen. Der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages erklärt im “Aktuell Bericht” Creative Commons auf zwei Seiten. Es freut uns sehr, dass den Parlamentariern eine kurze prägnante Zusammenfassung über unsere Lizenzen zur Verfügung gestellt wird.“

Diese Zusammenfassung lesen hoffentlich mindestens alle unsere Bundestagsabgeordneten. Kurze prägnante Zusammenfassung, dem kann ich mich nur anschließen.

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Montag, 16. November 2009

i n f o r m i t e c h blog: Niederländer, KFZ-Steuern, GPS und Datenschutz als Erfolgsmodell?

In diesem Blog werden auch meine Bedenken gegen die Kfz-Steuer nach gefahrenen Kilometer beschrieben. Zitat: "Wer war wann wo, ist wie schnell gefahren und wer hält sich jetzt an seinem "gemeldeten" Wohnort auf."

Ich bin aus Gründen des Datenschutzes gegen die Besteuerung nach gefahrenen Kilometer !
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Freitag, 6. November 2009

t3n.de news: Google reagiert mit Dashboard auf anhaltende Datenschutz-Debatte

t3n.de news schreibt am 05.11.2009 folgendes: "Google hat heute auf einer Pressekonferenz in Berlin das „Google Dashboard“ vorgestellt. Mit der Anwendung können die Nutzer die in ihrem Google-Konto gespeicherten Daten einsehen und kontrollieren. Entwickler-Teams aus München und Zürich haben es auf die Beine gestellt. Ab sofort steht es in 17 Sprachen zur Verfügung. Man kann es unter google.com/dashboard ausprobieren."

Diesen Artikel sollte jeder lesen, der irgendeinen Dienst von Google benutzt.

In der Frankfurter Rundschau online steht ein kurzer Kommentar "Googles neuer Weg" zu dem gleichen Thema. Auch lesenswert.
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Freitag, 30. Oktober 2009

Opensource-DVD 17 veröffentlicht

Das  Paket hat nun 460 Programme., davon sind 10 Programme neu und 72 Programme aktualisiert worden.

Die Download- Seite ist hier.
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Montag, 26. Oktober 2009

CDU/FDP-Koalitionsvereinbarung: Datenschutz

Bei Florian Altherr habe ich eine gute Zusammenfassung des Koalitionsvertrages zu dem Thema Datenschutz und Datensicherheit gefunden. Lesenswert sind auch seine anderen Zusammenfassungen. Die entsprechenden Links finden sich auch auf dieser Seite.
 
PS: Auf den Entwurf des Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ist auch verlinkt. Wer also den vollständifen Vertrag lesen will kann dies hier machen.
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Dienstag, 20. Oktober 2009

10. Verleihung der BigBrotherAwards: Die "Oscars für Datenkraken" sind vergebe

Am 16.10.2009 kürte die Jury die diesjährigen BigBrotherAward-Preisträger. Zugleich wurde das 10-jährige Jubiläum der BigBrotherAwards in Deutschland gefeiert. Es war eine große Party - mit ernsten Themen, aber beschwingter Stimmung, mit Musik und Wortakrobatik, mit viel Presse und Prominenz. Über 1000 Leute haben die Veranstaltung als Live-Stream über das Internet verfolgt.

Der ehemalige Innenminister Gerhart Baum schickte ein Grußwort, in dem er zu den 10. BigBrotherAwards gratuliert und für die "Pionierarbeit" für die Bürgerrechte und den Datenschutz lobt.

Die BigBrotherAwards-Preisträger 2009 im Überblick:

- Kategorie Sport: Berliner Organisationskomitee der Leichtathletik-WM
  für die umfassende Sicherheitsüberprüfung aller Journalisten, die sich
  akreditieren wollten - ein Vergehen gegen die Pressefreiheit.

- Arbeitswelt: ein Sammelpreis an eine Vielzahl von Unternehmen, die
  ihre Arbeitnehmer überwachen: Deutsche Bahn, Deutsche Telekom,
  Deutsche Post, Lidl, Drogeriekette Müller, die Kreisverwaltung
  Schleswig-Flensburg, Uni Kassel, HDI Gerling, Bäckerei Sehne, Kik
  Textilien, außerdem den Anwalt Helmut Naujoks - und schließlich als
  Kuriosität an Claas Landmaschinen.

- Politik: Ursula von der Leyen, Familienministerin für das System zur
  Inhaltskontrolle des Internets und dafür, dass sie das Leid
  missbrauchter Kinder für ihren persönlichen Wahlkampf genutzt hat.

- Wirtschaft: ein Sammelpreis an deutsche Firmen, die Überwachungstechnik
  für Internet und Telefon anbieten und selbst gerne im Verborgenen
  bleiben möchten: Quante Netzwerke GmbH, Utimaco Safeware, Datakom,
  Syborg, Digi-Task, secunet, Cisco, Nokia Siemens Networks, Trovicor.

- Lebenswerk: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für seine
  obsessiven Bestrebungen, den demokratischen Rechtsstaat in einen
  präventiv-autoritären Sicherheitsstaat umzubauen. Und dabei
  für den Umbau des BKA in ein zentrales deutsches FBI mit
  geheimpolizeilichen Befugnissen, für die Legalisierung der
  heimlichen Online-Durchsuchung, für die Errichtung einer gemeinsamen
  Antiterrordatei sowie einer neuen Abhörzentrale für alle
  Sicherheitsbehörden.
  
- Publikumspreis: Mit gut einem Drittel der abgegebenen Stimmen
  entschied das Publikum bei der Veranstaltung, dass Wolfgang Schäuble
  nicht nur den Preis in der Kategorie "Lebenswerk", sondern auch den
  Publikumspreis redlich verdient hat.

Eine Dokumentation der Veranstaltung, alle Laudatiotexte, Fotos und irgendwann auch einen Videomitschnitt gibt es unter http://www.bigbrotherawards.de/2009
 
Die BigBrotherAwards sind vergeben - die Arbeit geht weiter.
 
 
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Montag, 21. September 2009

alios pad: Meine Festnahme – Freiheit statt Angst oder eher Angst statt Freiheit

Die Geschichte von einem der mit einem Leatherman Tool (Multifunktionswerkzeug mit Taschenmesser) zur Demo am 11.09. in Berlin ging und die Polizei auf das in dem Tool enthaltene Messer aufmerksam machte. Ergebnis: Festnahme etc.

Es ist lesenswert zu lernen, wie schnell man verhaftet werden kann, auf der anderen Seite ist diese Geschichte erschreckend, wie man im Ungewissen gelassen wird, warum man verhaftet ist und wie man langsam mürbe gemacht wird.
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Montag, 14. September 2009

Broschüre zum Arbeitnehmerdatenschutz vom DBG

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine Broschüre zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz veröffentlicht. Lesenswert.

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computerwoche: Das kosten Ihre Daten

Bei der computerwoche ist folgendes zu lesen:

" Eine Million gestohlener E-Mail-Konten ab einem Euro, ein Satz Kreditkartendaten ab zwei Euro, ein gefälschter Führerschein für 50 Euro: Der Preisverfall ist in der Unterwelt angekommen"

Auch in der Unterwelt herrscht das Gebot von Angebot und Nachfrage.
Ich hätte nie gedacht, dass ich so billig zu einem gefäschten Ausweis bzw. Führerschein kommen kann (50 – 2.500 Euro).

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taz: Die Berliner Polizei ermittelt gegen die Beamten, die auf der „Freiheit statt Angst“-Demonstration mehrere Menschen angegriffen und verletzt haben

Ein anscheinend friedlicher Radfahrer wurde , wie es in einem Video zu sehen ist von einen Polizisten am T-Shirt festgehalten und dann von einem weiteren Polististen geschlagen.

So, wie das auf dem Video aussieht war dies unnötige Gewalt durch die Polizei. Die Berliner Polizei ermittelt wegen wegen Körperverletzung im Amt. Der CCC sucht ZeugInnen des Vorfalls, die sich per Mail an mail@ccc.de melden sollen. Lassen wir uns überraschen, was dabei rauskommt !

Chaos Computer Club fordert bundeseinheitliche Nummernschilder für Polizisten um bei Übergriffen diese eindeutigt identifizieren zu können. Dem kann ich mich nur anschliessen.

netzpolitik.org meldet folgendes: Weitere Reaktionen auf die Polizeigewalt .

Eine schöne Zusammenfassung zu der Demo findet man z.B. bei taz.

Nachtrag:

"Fahndungsbilder"
Auf mehreren Internet Blogs werden die Bilder der verdächtigten Polizisten gezeigt mit der Bitte um Identifizierung. Zum Beispiel bei Stigma.
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Donnerstag, 10. September 2009

netzpolitik.org: Zypries über Datenschutz und Netzsperren

netzpoliti.org hat Auszüge eines Interviews der Taz mit unserer Justizministerin Brigitte Zypries veröffentlicht, besonders lesenswert, neben den Aussagen der deutschen Justizministerin, sind die Kommentare von netztpolitik.org.

Manchmal habe ich das Gefühl hier reden die Blinden über Farben.

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Samstag, 15. August 2009

E-Mail Verschlüsselung: Gpg4win 2.0.0 fertig, endlich mit S/MIME und sicheren Anhängen

Die kostenfreien Verschlüsselungssoftware für Windows von Gpg4win ist verfügbar.

GpgOL - eine Erweiterung für MS-Outlook, kann erstmals auch mit MIME-konformen Emails umgehen; Anhänge sind damit wesentlich einfacher zu verschlüsseln oder zu signieren, als mit dem Vorgänger. Neben OpenPGP wird erstmals auch S/MIME unterstützt.
GpgOL ist für diese Funktionen komplett neu geschrieben worden. Damit unterstützt Gpg4win jetzt beide Krypto-Standards für Email, auch mit den modernen 2048 Bit RSA Smartcards.

Neben GpgOL (für Outlook 2003 und 2007) enthält das Paket auch die eigenständige Email-Anwendung Claws Mail, GpgEX, GnuPG, eine 175-seitige Dokumentation und zwei alternative Zertifikatsmanager. Gpg4win2 arbeitet mit der Groupware- und Email-Anwendung "Kontact auf Windows" zusammen und unterstützt die Betriebssysteme Windows 2000, XP, 2003 und Vista.

Die Dialogführung am Bildschirm sowie das Gpg4win-Kompendium - die neue, komplett überarbeitete Dokumentation über Email-Kryptographie - sind in Deutsch verfasst.

S/MIME setzt auf ein hierachisches Vertrauenskonzept, d.h. Nutzer brauchen ein Zertifikat, welches von einer vertrauenswürdigen Stelle unterschrieben ist. Das macht Gpg4win2 für den Einsatz in mittleren und großen Organisationen interessant, welche auf eine Public-Key-Infrastruktur (PKI) zurückgreifen.

Privatanwender finden in Gpg4win2 ebenfalls eine einfach zu handhabende Sicherheitssoftware zum Verschlüsseln und Signieren ihrer Emails und Dateien unter Windows - egal ob mit OpenPGP oder S/MIME.

Quelle: Pressemitteilung  Gpg4win 2.0.0 fertig, endlich mit S/MIME und sicheren Anhängen

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Mittwoch, 29. Juli 2009

Zugriff auf europäische Bankdaten (Überweisungen) durch die USA

Zum Thema der geplanten Weitergabe europäischer Bankdaten an die USA hat die Welt einen interessanten Artikel geschrieben:

"Kulturkampf transatlantisch
"Beim Abkommen über die Weitergabe von Bankdaten geht es um eine grundsätzliche Frage: Inwieweit dürfen die Persönlichkeitsrechte der Bürger durch präventive Terrorfahndungen eingeschränkt werden? Das ist auch eine Frage der politischen Kultur. Die US-Behörden haben jahrelang Daten von europäischen Bankkunden überwacht, ohne irgendjemanden zu informieren. Die Sache flog durch Zufall 2006 auf. In Europa spielt Datenschutz eine größere Rolle: Der Zweck heiligt hier nicht immer alle Mittel. Insofern ist die Debatte über die Weitergabe von Bankdaten auch ein kleiner transatlantischer Kulturkampf unter Freunden."
 
Weitere Informationen zu dem Thema US-Ermittlern den Zugriff auf die Bankdaten der Europäer zu gewähren gibt es bei der tagesschaue.de: Europäische Bankdaten bleiben im Visier der US-Fahnder.
 
Die DiePresse.com - Wien meint hierzu folgendes: " Kniefall ohne Datenschutz - Die EU-Regierungen wollen dem US-Geheimdienst Zugriff auf europäische Bankdaten gewähren. Ein Freibrief für Willkür." 
 
 
Ein Kommentar der Neuen Osnabrücker Zeitung sagt eigentlich alles dazu wie unsere Privatphäre von unseren Politiker geschützt wird:
" Es erscheint wie ein schlechter Witz: Da verlegt der belgische Finanzdienstleister Swift seinen Server aus den USA nach Europa, um US-Geheimdienstlern den Zugriff auf sensible Bankkunden-Daten zu verwehren; und dann soll die EU-Kommission ein Abkommen aushandeln, das genau diesen Zugriff wieder erlaubt."

Oder sind unsere deutschen Politiker doch anders ? Das Handelsblatt schreibt: "Ein geplantes Abkommen der Europäischen Union mit den USA sorgt für Kritik: Deutschland fordert zusätzliche, völkerrechtlich bindende Garantien für den Datenschutz. Die FDP warnt vor Mißbrauch. Die USA würden die Daten nutzen, um Personen auf die Terrorlisten zu schreiben."

Eine schöne Zusammenfassung ist bei netzpolitik.org zu finden: EU will weiter Finanzdaten an die US-Geheimdienste geben.


Nach meiner Meinung werden in Zukunft weiterhin die US-amerikanischen Behörden Zugriff auf die Daten bei Swift, einer Firma die internationalen Zahlungsverkehr abwickelt erhalten. Diesmal durch unsere Politiker genehmigt. Wie hier wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird? Es geht hier nicht um das Aufzeichnen von Telefonverbindungsdaten ohne Gesprächsinhalt, sondern um die Zurverfügungstellung von allen Daten von grenzüberschreitenden Überweisungen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung steht noch aus.

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Freitag, 12. Juni 2009

PC-Welt: Gegen Zensur- Internetsperre einfach umgehen

PC Welt: Der Staat fängt an, den Zugriff auf das Internet zu beschränken. Er will damit Straftaten verhindern. Wir zeigen, warum die Netzsperre problematisch ist und wie Sie sie umgehen.
  Eine gute und einfache Erklärung, wie die geplante Internet-Zensur umgangen werden kann. Yes we can !

Zum Thema Internet-Zensur ist auch "Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, will aber sperren" bei netzpolitik.org lesenswert.
 
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Sonntag, 7. Juni 2009

netzpolitik.org: Der Staat, die Zensur und der Müll - effektive Alternativen zum obrigkeitsstaatlichen Internet-’Schutz’

Ein lesenswerter Gastbeitrag von Andreas Schmidt, der an der Technischen Universität Delft zu institutionellen und organisatorischen Aspekten von Internet-Sicherheit forscht bei bei netzpolitik.org.


Folgende Fragen sollte sich jeder Bürger stellen: 

"Die grundsätzliche Frage, die sich eine Gesellschaft immer wieder stellen muss, ist: Wie viel Macht und welche Macht möchte ein Land seinen Sicherheitsbehörden geben? Und welche Kontrolle verlangt die Gesellschaft im Gegenzug? Wie gewährleistet sie, dass die Bevölkerung auch vor dem Staat sicher ist?

Das geplante Gesetz schafft ein operatives Zentrum bei einer Behörde, die geographisch, inhaltlich und technologisch weit vom Problem entfernt ist. Es schafft eine Zensurinfrastruktur mit hohem Missbrauchspotential. Und bei all dem bleibt die politische Verantwortung im Ungefähren, für den Bürger jedenfalls kaum nachvollziehbar."


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Berliner Zeitung: Wiefelspütz für Ausweitung von Internetsperren

Berliner Zeitung: "Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden", sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz der Berliner Zeitung. "Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt." Er könne sich vorstellen, so Wiefelspütz, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken: "Eine Zeitung darf ja auch keinen Mordaufruf veröffentlichen.

Endlich einmal jemand der es ausspricht ! Die Zensur wird in Deutschland kommen! Und keiner kann sagten, er hätte es nicht gewusst. Aber das Grundgesetz verbietet keine Internetseiten mit z.B. islamischen Inhalt. Ob dafür das Grundgesetz geändert wird ?
Art: 5, Abs. 1 Grundgesetz:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Lesenswert ist zu diesem Thema law blog.

“Heute sind es Kinderpornos - da kann keiner etwas dagegen sagen.
Dann kommen rechtsextreme Seiten - da können nur wenige etwas sagen.
Dann kommen Tauschbörsen - da können viele nichts dagegen sagen.
Dann kommen alle politisch unliebsamen Seiten - dann kann niemand mehr etwas sagen!”

[aus dem Heise-Forum]
 
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Donnerstag, 28. Mai 2009

law blog: bei deutschen Internetservern mit KIPO besteht eine Pflicht der strafrechtlichen Verfolgung

law blog: "Ich möchte jedenfalls nicht der Beamte sein, der Stoppschilder vor deutsche Internetserver setzt und es damit gut sein lässt. Das ließe sich nämlich zwanglos als Strafvereitelung im Amt (§ 258, § 258a Strafgesetzbuch) bewerten.

Die Polizei muss ohne Wenn und Aber jedem Tatverdacht nachgehen. Ihr steht, im hier interessierenden Deliktsbereich, kein Ermessen zu."

Udo Vetter weist auf die Pflicht der strafrechtlichen Verfolgung von deutschen KIPO Seiten gem § 163 Strafprozessordnung hin. Ob diese Pflicht bei der Abfassung des Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen bedacht hat ?



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Mittwoch, 27. Mai 2009

AK Zensur: Löschen statt verstecken: Es funktioniert!

Innerhalb von 12 Stunden wurden 60 kinderpornographische Internet-Angebote gelöscht

Im Streit um geeignete Maßnahmen gegen im Internet dokumentierten Kindesmissbrauch ("Kinderpornographie") wird von Befürwortern bloßer Sperren angeführt, dass es oftmals nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich sei, die Inhalte zu entfernen oder der Urheber habhaft zu werden.

Jetzt machte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) die Probe aufs Exempel, analysierte mit automatischen Verfahren die diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll. Mit beeindruckender Resonanz: Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht.

Weitere Resultate und Erkenntnisse:

  • Die ersten Reaktionen bzw. Löschungen folgten bereits nach wenigen Minuten und kamen unter anderem aus den USA, Holland, Dänemark, Russland sowie Deutschland.
  • Drei der jetzt vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern in Deutschland.
  • Insgesamt wurden automatisiert 348 verschiedene Provider in 46 Ländern angeschrieben und über rund 1943 gesperrte vorgeblich illegale Webseiten informiert. Eine manuelle inhaltliche Analyse der Webseiten hat vorher nicht stattgefunden.
  • 250 Provider haben auf die Anfrage geantwortet, haben aber hauptsächlich legale Inhalte gefunden; mit Stichproben konnten diese Angaben bestätigt werden.
  • Zehn Provider gaben an, ingesamt 61 illegale Inhalte entfernt zu haben. Mit einer einfachen E-Mail kann man also schon viel erreichen.
  • Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, dass die Webseiten kein kinderpornographisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten - die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen.
  • Die Provider wurden bislang nicht darüber informiert, dass die bei ihnen gehosteten Webauftritte auf einschlägigen Sperrlisten geführt wurden.
  • Wenn sie darauf hingewiesen werden, sind die Provider zur Kooperation bereit und entfernen illegale Inhalte umgehend.
  • Teilweise handelte es sich bei dem gesperrten Material um "gecrackte" Webauftritte, also solche, die durch Ausnutzen von Sicherheitslücken zur Verbreitung fremden Materials missbraucht wurden. Auch hier zeigten sich die Provider sehr dankbar für die Hinweise.
Die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornographischen Inhalten dauert nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste. Dies führt die Argumentation der Befürworter des bloßen Sperrens ad absurdum - es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten.

Was für eine Bürgerinitiative wie den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur möglich ist, sollte für die deutsche Regierung und Strafverfolgungsbehörden ein Leichtes sein und die hier erzielten Ergebnisse deutlich übertreffen können.

Löschen statt Sperren - von Beginn an die Forderung des AK Zensur - ist möglich!


Quelle: Pressemeldung des Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
             http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
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Samstag, 23. Mai 2009

Zensursula

 
Veröffentlicht unter der Lizenz   
    


http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/   ) von blog.pantoffelpunk.de . 
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Freitag, 22. Mai 2009

Die Inhalte von Wikipedia werden zukünftig auch unter der Creative Commons-Lizenz CC-BY-SA 3.0 zur Verfügung stehen

In einer Abstimmung haben 17.000 Wikipedianer (75,8% der abgegebenen Stimmen) dafür ausgesprochen, die Inhalte der Wikipedia zukünftig doppelt zu lizenzieren: Zusätzlich zu der bisher verwendeteten GNU Free Documentation License (GFDL) sollen die Artikel und sonstigen Medien zukünftig auch zu den Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz "Attribution, Share Alike" ("Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen", CC-BY-SA) lizenziert werden. Die neueste Version der GFDL enthält einen Passus, der eine Relizenzierung unter der CC-BY-SA 3.0 erlaubt.

Durch diese weitere Lizenz werden sich die Inhalte aus Wikipedia einfacher in anderen Medien verwenden lassen als dies unter der GFDL möglich ist. Die GFDL ist für Lexika wie Wikipedia oder für die Bilder in Wikimedia Commons unpraktisch, da sie fordert, dass bei Weiterverwendung des Materials der komplette Text der GFDL abgedruckt werden muss.
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Dienstag, 19. Mai 2009

This posting is not availiable in your country

Werden wir dies in Zukunft bei einigen Blogs sehen ?

This posting is not available in your country.


Quelle: Nedcore

Montag, 18. Mai 2009

ak-zensur.de: Löschen statt Verstecken! Internet-Experten sagen: Im Kampf gegen Kinderpornographie sind Sperrgesetze keine Lösung

ak-zensur.de: "Analysen der skandinavischen Sperrlisten haben gezeigt, dass nahezu alle Webseiten auf Servern in den USA und Westeuropa liegen. "Illegale Webseiten lassen sich innerhalb kürzester Zeit abschalten, schneller als jede Sperre wirkt", so Florian Walther, Internet-Sicherheits-Experte und ebenfalls im AK Zensur engagiert."

Wenn das mit den meisten Kinderporno-Seiten so einfach geht, warum wird dann dies nicht gemacht ?
Die Umgehung der Internet-Sperre ist kinderleicht, für was ist dann die Internet-Sperre gut ?

Da stellt sich mir doch die Frage, ob die Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornographie nicht nur der Anfang ist. Was wird in Zukunft noch alles gesperrt ?


Art: 5, Abs. 1 Grundgesetz
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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Dienstag, 12. Mai 2009

FoeBuD: Datenschutz / Bürgerrechte → Zensur

Art: 5, Abs. 1 Grundgesetz:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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Der FoeBuD hat einen kritischen Artikel über die geplante Einführung einer Internetzensur (Gesetzesentwurf zur "Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen") geschrieben.

lesenswert
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TrueCrypt 6.2 ist erschienen

Das Verschlüsselungsprogramm TrueCrypt gibt es für Windows Vista, XP, 2000 als Installer- und für Mac OS X als .dmg-Paket zum Download . Für OpenSuse und Ubuntu bieten die Entwickler ebenfalls Pakete und Installer an.
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Banner gegen die Internet-Zensur

Banner gegen die Internet-Zensur veröffentlicht unter der Creative Commons Lizenz “Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen” findet ihr bei kamikaze-demokratie.de.

Herzlichen Dank für die guten Banner !
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Opensource-DVD 14.0 ist erschienen

Die Opensource-DVD 14.0 ist erschienen. Unter anderem ist OpenOffice.org 3.1.0 auf der DVD.
Die Merkmale der Programme auf der Opensource-DVD sind folgende:

Lizenzkostenfrei
Beliebig nutzbar
Beliebig verteilbar
Quellcode einsehbar
Quellcode veränderbar

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Dienstag, 5. Mai 2009

Verfassungsbeschwerde gegen Datenweitergabe ans Ausland

heise secutity meldet:
"Das Bundesverfassungsgericht prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen den jüngst ratifizierten Beitritt Deutschlands zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (Convention on Cybercrime, CCC) von 2001."
"Das Cybercrime-Abkommen sei verfassungswidrig, argumentieren die Beschwerdeführer, weil es Bundesbürgern keinerlei Schutz vor Verletzungen ihrer Menschenrechte im Ausland biete."

siehe auch gulli.news:  USA Datenzugriff auch auf Deutschland

Das sehe ich auch so. Auch hier stellt sich mir die Frage: Wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden ?
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Strafanzeige gegen die Privatdetektei Argen, die für die Deutsche Bahn rechtswidrig Kontodaten ausgespäht haben soll

Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol soll Strafanzeige gegen die Kölner Detektei erstattet haben berichtet das Handelsblatt am heutigen Montag.

Das ist mal eine gute Nachricht. Die Frage ist nur, ob jemand durch ein Gericht verurteilt wird bzw. zu welcher Strafe.
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Freitag, 1. Mai 2009

Webseiten gesperrt

Schon ein paar Jahre alt, aber jetzt ganz aktuell.

Eine Kurzgeschichte von Twister, die unter der Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht ist.



Webseiten gesperrt

Adventszeit, schon wieder. Ich sah seufzend zu, wie auf meinem Bildschirm, nur weil sich diese vorweihnachtliche Zeit mal wieder in den Vordergrund schob, kleine weiße Schneeflocken das klare Bild vernebelten. Ich war nun kein Advents-Hasser, aber dass es immer schwieriger wurde in dieser Ankunfts-Zeit vor lauter fliegenden Rentieren, lächelnden Weihnachtsmännern und Schneeflocken, einen Blick auf eine simple Seite zu erhaschen, erfreute meine Herz nicht gerade. Vielleicht lag es aber auch daran, dass ich lange nichts mehr von Sabrina gehört hatte, aber das würde ich in der mir eigenen Männlichkeit natürlich nie zugeben.

Als das Telefon klingelte, gab ich auch wie immer das Bild eines Mannes ab, der natürlich völlig gelassen an den Apparat ging, der nicht sehnsüchtig hoffte, statt der Raspelstimme eines Kunden oder der leicht quengelige Stimme meiner Mutter Sabrinas entzückendes Hauchen zu hören.

Mein Mitarbeiter sah mich mit jenem Blick an, den ich insgeheim den "mach mir nichts vor"-Blick nannte. Ich ignorierte ihn, doch spätestens, als weder ein "Junge, ich hab gar keine Keks-Backformen mehr" noch ein "ich brauch Ihr Programm bis morgen" sondern vielmehr ein (wie oben erwähnt - gehauchtes) "Darling" erklang, outete ich mich endgültig als verliebter Idiot, indem ich prompt meine Krawatte lockerte, schnell und hastig meine Stirn abtupfte, auf der plötzlich Schweiß stand und dann betont sanft sagte: "Sabrina, wie nett."

"Oh, Darling" Sabrinas Stimme klang aufgeregt. Nun, das war nicht neu. Und es war natürlich auch nichts Neues, dass ich nach den weiteren Sätzen "ich brauche ganz furchtbar dringend Deine Hilfe, Darling" und "was soll ich denn nur tun" die Blicke meines Mitarbeiters geflissentlich weiter ignorierte, mir sein weitaus besser sitzendes Sakko gegen das Versprechen einer Gehaltserhöhung ausborgte und mich auf den Weg machte, nicht ohne vorher noch kurz von jenem Mitarbeiter aufgehalten zu werden, da er mir noch hastig mein Handy und mein Geld sowie die Autoschlüssel in die Taschen steckte und sein Handy aus der Innentasche zog.

Sabrina zog die Tür auf und ließ mich eintreten. "Darling", sie breitete hilflos die Arme aus. "Es ist ja soooo entsetzlich peinlich." Sie sah mich aus verschleierten Augen an. "Und ich bin Dir so furchtbar, furchtbar dankbar, dass Du kommen konntest, Darling." Sie erwähnte mit keiner Silbe, dass ich sie lange weder gehört noch gesehen hatte, aber wenn die Gerüchte stimmten und sie sich wirklich fast mit einem Freiherr verheiratet hätte, der sich kurz vor der Trauung als jemand entpuppte, der im Tarnanzug durch die Wälder schlich und mit Vorliebe von Paragraphen sprach und - so hatte es Phöbe, Sabrinas Schwester, erläutert - dessen Sätze immer klangen, als würde er sie per cut&paste aus seinem Gehirn einsetzen, so war dies wohl nur zu begründet.

"Darling, heute war Phöbe hier." Sabrina, adventlich in ein tannengrünes Samtkleid gehüllt, das ihre mehr als entzückenden Formen wunderbar zur Geltung brachte, sah mich hilflos an, bevor sie schnell zwei Gläser mit Sherry füllte. Es freute mich, dass sie sich an diese Zeremonie erinnerte.

"Weißt Du, Phöbe ist ja ganz, ganz furchtbar empfindlich geworden, seit sie diesen Datenschützer zum Freund hat."

Ich erinnerte mich mit Schaudern --- nicht nur, dass er stets gelbe Schuhe, ein weißes Hemd zur schwarzen Hose und eine schwarze Frackjacke trug, er redete auch kryptisch. Ein "uninteressant" hieß "dev/null", ein wichtiger Mensch "root" etc.

"Und da wollte ich sie doch ein ganz klein wenig ärgern." Sabrina errötete leicht und senkte den Blick, eine Geste, die wohl selbst einen Scharfrichter par excellence in ein Stück Butter verwandelt hätte. "Und... nun ja, ich wollte, dass sie sich diese ganz, ganz furchtbare Seite ansieht..."

Ich ahnte Böses. Dennoch wollte ich sichergehen. "Furchtbare Seite, Sabrina?"

"Nun, Du weißt schon, Darling." Sie sah mich schelmisch an. "Diese Seite mit den furchtbaren Bildern von diesen ganzen nicht mehr lebendigen oder nicht mehr gesunden Menschen. Und ich konnte sie nicht erreichen."

Aha - ich hatte also Recht gehabt. Sabrina, natürlich genauso bewandert, wenn es um furchtbare Seiten ging, als wenn es um Seiten über sexy Unterwäsche, Fleckentferner für Wollkleider oder um Tipps zur Reinigung der Perlenkette ging, hatte, wie es schien, Phöbe ein klein wenig ärgern wollen und sie zu jener Seite gelotst, die zusammen mit drei "Nazi"-Seiten der Sperrung des Herrn Büssow zum Opfer gefallen waren. Oder halt, natürlich nicht des Herrn Büssow persönlich, Sabrina schien also bei jenem Provider zu sein, der sich Herrn Büssows Diktat gebeugt hatte.

"Sabrina, bei welchem Provider bist Du?"

Sie sah mich ein wenig verwirrt an. "Oh, Du meinst, wer mir diese ganz wunderbare Möglichkeit gibt, in dieses entzückende Netz zu gehen? Oh, Darling - ich weiß es nicht, er klingt irgendwie ägyptisch."

Na gut, das wäre also geklärt, dachte ich.

Jetzt musste ich dies also nur noch Sabrina erklären.

"Sabrina - "begann ich langsam und setzte mich, bevor ich ihr in aller Ruhe - und natürlich während einigen Sherries und ein paar Reiskräckern - erläuterte, was es damit auf sich hatte, dass sie jene Seite nicht erreichen konnte.

"Oh." Sabrina zog einen Schmollmund, und ihre sternförmigen Strassohrringe glitzerten im Kerzenlicht. "Oh, Darling, da bin ich aber froh, dass es nicht an mir lag. Ganz furchtbar froh."

Sie schenkte Sherry nach. "Und eigentlich ist es doch eine ganz wundervolle Idee, uns vor solchen furchtbaren Seiten zu schützen," sagte sie und nahm sich einen Kräcker.

"Sabrina, das ist Zensur," widersprach ich, obwohl ich versucht war, einfach still zu sein und Sabrina anzusehen.

"Zensur? Ach, Darling, nein, auf keinen Fall. Es ist doch nur zu unserem Besten, wenn fremde Seiten, die gefährlich sind, hier nicht mehr angesehen werden dürfen. Dieses wundervolle Mensch meint es sicherlich nur gut."

Ich seufzte und überlegte, ob ich lieber meine Ideale verteidigen sollte oder aber Sabrina recht geben sollte und damit meine Chancen bei ihr erhöhen wollte. Ich entschied mich schweren Herzens für meine Ideale --- nun, kein Wunder, dass meine DSL-Leitung abends heißlief, mit Idealen konnte man heutzutage wenige Leute fesseln.

"Sabrina --- wenn nun jemand Deine Lieblingsseite für gefährlich halten sollte."

"Meine Lieblingsseite? Aber Darling, sie ist doch ganz harmlos. Was ist an diesen entzückenden kleinen Hemdchen und Kleidchen schon gefährlich?"

Nun, wenn ich daran dachte, wie Sabrina wohl in diesen entzückenden kleinen Hemdchen aussah, so hielt ich die Seite durchaus für gefährlich, aber das würde ich natürlich nicht so bemerken.

"Aber Sabrina - nehmen wir mal an, jemand würde sagen: diese Seite ist gefährlich, vor dieser Seite muss ich die Menschen schützen. Und dann könntest Du diese Seite von hier aus nicht mehr erreichen."

Sabrina sah mich einen Moment lang an, ihre wunderschönen Augen hatten sich empört geweitet. "Aber, Darling, das wäre doch Zensur." sagte sie, und ihr Lippen zitterten. Und dann errötete sie erneut...

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Freitag, 24. April 2009

Laut ADAC erfassen noch immer fünf Bundesländer Autokennzeichen rechtswidrig per Video.

Eben bei Schnüffelblog gelesen:
"Wie SPON berichtet, erfassen laut ADAC noch immer fünf Bundesländer Autokennzeichen per Video. Damit verstoßen sie gegen ein im März 2008 gefälltes Urteil des Bundesverfassungsgerichts."

Missliebige Urteile des Bundesverfassungsgerichts scheinen für einige Bundesländer nicht zu gelten bzw. müssen nicht befolgt werden.


"Regiert sein, das heißt unter polizeilicher Überwachung stehen, inspiziert, spioniert, dirigiert, mit Gesetzen überschüttet, reglementiert, eingefpercht, belehrt, bepredigt, kontrolliert, eingeschätzt, abgeschätzt, zensiert, kommandiert zu werden durch Leute, die weder das Recht, noch das WISSEN, noch die Kraft dazu haben... "
-- Pierre Joseph Proudhon (französischer Ökonom, Soziologe und Anarchist, 1809 - 1865)
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Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht

Sechs Beschwerdeführer , der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum, sowie Ärzte, Anwälte und Journalisten haben Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeskriminalamt Gesetz (BKA-Gesetz) eingereicht. Das Gesetz wird von den Beschwerdeführern in vielen Punkten als verfassungswidrig gesehen.


Ich hoffe, dass auch diese Gesetz kippt.
 
 
"Es muss darauf geachtet werden, dass das Grundgesetz nicht mit Methoden
geschützt wird, die seinem Ziel und seinem Geist zuwider sind."
-- Gustav Heinemann, deutscher Politiker (1899-1976) in "Freimütige Kritik und demokratischer Rechtsstaat"
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Donnerstag, 23. April 2009

ULD: "Kein Mitloggen von Nutzerzugriffen"

Zu den Plänen der Bundesregierung, wonach im Rahmen der Sperrung von als kinderpornografisch gelisteten Webseiten eine Speicherung von Zugriffsversuchen und mögliche Beauskunftung gegenüber dem Bundeskriminalamt vorgesehen ist, erklärt der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert:

„Schon das reine Sperren von Webseiten ist ein grundrechtliches Problem, insbesondere weil dadurch auch rechtmäßige Inhalte des Internet betroffen sein werden, die den uneingeschränkten Schutz des Art. 5 Grundgesetzes in Anspruch nehmen können. Die nun bekannt gewordenen Planungen haben aber eine völlig neue Überwachungsdimension: Mit dem Speichern der Zugriffsversuche würde eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung zur Bekämpfung der Kinderpornografie erfolgen, die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde: Allein der Umstand, dass eine Internetadresse angeklickt wird, wird zum Ermittlungsansatz wegen Kinderpornografie genommen.

Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft, da er nicht wissen kann, ob diese Adresse selbst gelistet ist oder ob diese auf eine gelistete Adresse automatisch weiterleitet. Die Aufnahme in die Liste durch eine Verwaltungsbehörde gibt nicht ansatzweise die Sicherheit, dass ein Internetangebot wirklich kriminelle Inhalte enthält. Ein Mitloggen von Webseitenaufrufen wäre nicht nur ein Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet, sondern zugleich ein Überwachungsinstrument, mit dem die Nutzung des Internet allgemein massiv beeinträchtigt würde.

Die Bundesregierung täte gut daran, vor einem Beschluss ihre Gesetzentwürfe einer öffentlichen Diskussion zu unterwerfen. Schnellschüsse bei Internetzensur und -kontrolle können hier eine nicht beabsichtigte explosive Wirkung entfalten - für Grundrechte, für die wirtschaftliche Relevanz elektronischer Medien und letztlich für die gesamte Gesellschaft.“
 
 
Quelle: Pressemitteilung des ULD vom 21.04.2009
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Donnerstag, 16. April 2009

c't magazin: Verschleierungstaktik - Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere

c't magazin: "Gegen alle Einwände von Experten setzt das Bundesfamilienministerium die Kinderpornografie-Sperren durch. Die Argumente sind so löchrig wie der geplante Sichtschutz für illegale Inhalte. Obwohl alle Provider das wissen, werden sie mitmachen – aus Angst, in die böse Ecke gedrängt zu werden."

Dieser interessante Artikel warnt vor einer evetuellen künftigen Zensur von "unliebsamen" Inhalten (gewaltverherrlichende Inhalte, Glücksspielangebote, politische Aussagen). Da die Sperrliste geheim ist könnte dies unbeabsichtigt vorkommen.
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Völlige Informationsfreiheit - wir gewähren sie.

So jedenfalls stand es auf dem großen Plakat, das die Feier zur "Transparency" ankündigte. Nachdem die Rentenfrage auf kreative Weise gelöst worden war und sich auch die Arbeitslosenquote wieder einpendelte (wie man diese beiden Wunder geschafft hatte, war leider nicht näher erläutert worden, man berief sich darauf, dass beide Punkte "die nationale Sicherheit" berührten und demzufolge der Geheimhaltung unterlagen), hatte die Allianz sich nun Transparenz im wahrsten Sinne des Wortes auf die Fahnen geschrieben.

Der "Temple of Alliance" war mit den Flaggen derer geschmückt, die sich der Allianz angeschlossen hatten, und über ihnen allen wehte in luftiger Höhe die "Transparenz-Flagge". Findige Designer hatten die Flagge aus einem so hauchdünnen Stoff gewebt, dass das Wort in der Luft zu schweben schien. Le Ping verzog geringschätzig den Mund. Ihm kam es eher so vor, als würde sich das Wort aufblähen - und so dachte er auch darüber. Eine hohe Phrase mehr, die man feierte, eine erneute "glorious idea", die den Menschen als wichtige Entwicklung verkauft wurde, obwohl sie doch eigentlich selbstverständlich war. Er fragte sich, wann die Allianz das "Menschenrecht auf Leben" als neue Idee propagieren würde. Wenn man die Anzahl der vollstreckten Todesstrafen betrachtete, wäre dies vielleicht keine schlechte Idee gewesen.

Le Ping betrat den Festsaal und sah sich um. Er trug wie immer seine orangen Schuhe und seine Frackjacke, *das* würden sie ihm nicht mehr austreiben. Außerdem war es sowieso egal - er hatte früher viel Geld damit verdient, Programme zu schreiben, heute konnte er sich die Lizenzierung nicht mehr leisten. Um ein Programm zu finanzieren, musste er vorab eine Lizenzgebühr in Höhe von 23 Allianz-Dollar bezahlen, wobei er allein schon für die Miete 20 Allianz-Dollar berappen musste. Sein Job war somit Vergangenheit. Aber es ging vielen so, die Lizenzierung sowie die Nutzungsgebühren für Patente hatten es den meisten unmöglich gemacht, weiter Programme zu schreiben - zumal die Nutzung von nichtlizenzierter Software seit dem Vorfall am Washingtoner Kay unter Strafe stand.

Er sah gelangweilt auf die vielen älteren Herren und Damen, die sich, einem grauen Schwarm gleich, in Richtung Bühne schoben, gefolgt vom Tross der Leibwächter. Er fragte sich, warum es noch Leibwächter gab. Die Security war sowieso immens, jeder musste sich einer Röntgenuntersuchung unterziehen etc. - außer einem Zahnstocher würde wohl niemand irgendeine Waffe hineinschmuggeln können. Aber warum auch? Das Volk war allgemein zufrieden mit dem neu gegründeten "Council of the Alliance". Meinungsfreiheit war gefeiert worden, völlige Meinungsfreiheit - was Festzüge in den Straßen zur Folge hatte, da man sie am gleichen Tag angekündigt hatte wie die Tatsache, dass die Fußballübertragungen nun für die nächsten 100 Jahre gesichert waren.

Auch wurden neue Datenschutzgesetze verkündet, die nur dann Datenspeicherung zuließen, wenn diese "im Sinne des reibungslosen Ablaufes der wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Zusammenhänge der Allianz sind". Bereits die erste Klage gegen "Omnihard" war abgeschmettert worden mit der Begründung: "Durch die immense Zahl von Arbeitsplätzen, die Omnihard geschaffen hat, trägt das Unternehmen zur wirtschaftlichen Regeneration der Allianz bei, somit ist eine Datenspeicherung dadurch begründet, dass sie ausschließlich im Sinne des reibungslosen Ablaufes der wirtschaftlichen Zusammenhänge der Allianz geschieht." Auch die verbesserte Zusammenarbeit der Polizei und der Sicherheitsbehörden mit Omnihard war erwähnt worden.

Das Volk war zufrieden. Es gab weniger Arbeitslose, weniger Rentner, es gab mehr Kinder, die zukünftige Renten würden sichern können, und es gab Jahrestickets für den Besuch von Spielen des Lieblingsvereines zum Symbolpreis von 1 Allianz-Dollar. Um dies zu finanzieren, hatte das Council alle Büchereien und Museen bis auf jeweils eine pro Landkreis schließen lassen. Etliche Kunstgegenstände waren verkauft worden, um das Land wirtschaftlich zu regenerieren. Es herrschte eine allgemein zufriedene Stimmung.

Le Ping wartete, das Sektglas in der Hand, zusammen mit der Menge darauf, dass eine oder einer der Grauen das Wort ergreifen würde. Er fragte sich, ob es Tree sein würde, "Leader of the Alliance". Er lag richtig.

Tree stand auf, begrüßte die Menge huldvoll mit "My fellow citizens" und pries dann die völlige Informationsfreiheit - wobei er noch einmal klar machte, dass er damit nicht nur völlige Rezipientenfreiheit, sondern auch noch völlige Informationsfreiheit im Sinne von Transparenz meinte. Alle Menschen würden alles sehen dürfen, alle Bücher lesen dürfen, alle Filme sehen dürfen, sich über alle Vorgänge der Regierung informieren können... Fanfaren erklangen und Tree ließ sich feiern, gemeinsam mit dem Council. Als Zeichen der Transparenz und als Zeichen für "Ich habe nichts zu verbergen" zog er seinen grauen Anzug aus und zeigte sich nun lediglich im knappen String. Le Ping holte sich neuen Champagner. Auf diese Art der Transparenz hätte er gerne verzichtet. Er schaute nicht mehr zur Bühne, denn die ranghöchste Dame des Councils, von ihm gerne "Waschbär" genannt, würde wahrscheinlich in Minislip und Mini-BH auch nicht unbedingt geeignet sein, ihm den Appetit wieder zu geben, der ihm während der Rede abhanden gekommen war.

Und während sich die Menge in einem Rausch der Begeisterung die Kleider vom Leib riss und zum Sound der Techno-Musik "Transparency! Transparency!" rief, fragte er sich, ob er eigentlich der einzige gewesen war, der bei den Worten "völlige Informationsfreiheit, außer bei..." aufgemerkt hatte. Er schob sich an den halbnackten tanzenden Menschen vorbei (meine Güte, wie viele Tattoos passten auf einen Busen? Und seit wann waren Po-Geweihe so verbreitet?) und ging nach vorne zu einem der Diskussionsleiter (welche Diskussion eigentlich?). "Ich hätte gerne Informationen über die Ausnahmen zur Informationsfreiheit." sagte er und ignorierte den entnervten Blick des Mannes. "Tut mir leid," sagte dieser und schob einen großen Stapel Papier zusammen, "hierüber kann nur auf schriftlichen Antrag folgend Information heraus gegeben werden." Er zeigte auf den Stapel. "Dies ist eine exakte Auflistung der Ausnahmen." "Dann werde ich einen schriftlichen Antrag stellen." Le Ping grinste. Der Mann grinste ebenfalls und reichte Le Ping ein Glas Champagner. "Sie geben nie auf, was? Sehen Sie sich um - die Leute sind glücklich. Es gibt völlige Informationsfreiheit, was will der Mensch mehr?" "Aber es gibt sie doch gar nicht." begehrte Le Ping auf, wohl wissend, dass er die Antwort des anderen schon kennen würde. "Stimmt." sagte dieser auch lässig und ließ sein Glas gegen Le Pings klirren. "Aber es klingt hübsch, oder? Und schließlich..." Er beugte sich vertraulich vor. "Schließlich stimmt es doch auch irgendwie, nicht? Ich meine, da die Ausnahmen der nationalen Sicherheit dienen, unterliegen sie nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Eigentlich sind Sie auch der Einzige, der das mit den Ausnahmen mitbekommen hat, denn es wird nirgendwo darüber berichtet werden - somit haben wir völlige Informationsfreiheit." Le Ping seufzte. "Bin ich eigentlich der Einzige, der sich völlig verraten und verkauft vorkommt? Der hinter die Fassade von "Informationsfreiheit" blickt und Zensur, Repression und Filter sieht?"

Der Mann schenkte Le Ping Champagner nach und lächelte freundlich, doch seine Worte schienen einen eisigen Hauch zu hinterlassen. "Das nicht. Aber die anderen... nun, sagen wir, sie waren recht unachtsam." Er lachte. "Aber mittlerweile haben wir von Maßnahmen abgesehen. Die Menschen sind glücklich. Morgen schon werden wir an alle Bürger einen Coupon für jeweils 1 Schachtel Zigaretten verteilen, und Sie wissen doch, wie hoch die Preise dafür sind." "Wer hat das finanziert?" "Nun, wir mussten ein paar Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit verleihen." lautete die lässige Antwort. "Alles zu Gunsten des Staates eben." Le Ping nahm sein Champagnerglas und trank es aus. Er wusste, nichts von dem, was er erfahren hatte, würde ihm nur im geringsten nutzen. Niemand würde es erfahren. Und er wusste, warum man ihn immer wieder gerne sah. Er war widerspenstig, er gab nicht auf - er war so etwas wie ein Haustier geworden, das man zähmen wollte und bei dem man die Wildheit genoss, bis es langweilig wurde.

Hm, dachte er sarkastisch, vielleicht würde man ihn eines Tages mit einer Kette um den Hals an einer der "Enjoy your Parking"-Places der Hyper-Highways aussetzen. Immerhin... sein "Branding" hatte er ja schon bekommen. Der Diskussionsleiter grinste noch immer und tätschelte kurz Le Pings Wange, auf die man ein großes "Fool" tätowiert hatte, deutliches Zeichen dafür, das er einer derjenigen war, die nur dummes Zeug redeten...

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Diese Kurzgeschichte wurde von Twister unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
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Sonntag, 12. April 2009

Kommentar von law blog zur Sperrung der Deutsche Wikileaks Domain

law blog: "Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Provider die Domain in vorauseilendem Gehorsam abgeschaltet hat, ganz ohne (dokumentierbare) staatliche Aufforderung. Näheres werden wir wohl erst in den nächsten Tagen erfahren."

Lassen wir uns überraschen, warum die Domain Wikileaks.de gesperrt worden ist. 


Hier ist die Pressemitteilung von Wikileaks zur Sperrung:

GMT Fri Apr 10 19:40:56 2009 GMT

WIKILEAKS PRESSEMITTEILUNG

Am 9. April 2009 wurde die Wikileaks.de Domain ohne Vorwarnung durch die deutsche Registrierungsstelle DENIC gesperrt.
Die Massnahme folgt zwei Wochen auf die Hausdurchsuchung beim deutschen Domainsponsor Theodor Reppe. Die Durchsuchung wurde durch das Publizieren der australischen Zensurliste für das Internet ausgelöst. Ein Sprecher der zuständigen australischen Behörde ACMA (Australien Communications and Media Authority) sagte gegenüber australischen Journalisten aus, dass man die deutschen Behörden nicht um Amtshilfe gebeten habe.
Die Veröffentlichung dieser Liste entlarvte die geheime Sperrung vieler harmloser Seiten, unter anderem mit politischen Inhalten, und beeinflusste die Debatte um Zensur in Australien massgeblich. Der Vorschlag zur obligatorischen Internetzensur in Australien wird als Konsequenz dieser Debatte vermutlich nicht durch den australischen Senat bestätigt werden.
Am 25. März 2009, einen Tag nach der Durchsuchung, beschloss die deutsche Regierung den Versuch zur Einführung eines kontroversen und von Experten heftig kritisierten bundesweiten Zensursystems für das Internet.
Während die deutschen Behörden dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" gegenüber aussagten, zum Zeitpunkt der Durchsuchung nichts von Wikileaks Rolle als international anerkanntes Pressemedium gewusst zu haben, ist diese 'Ausrede' heute nicht mehr gültig. Bis heute, zwei volle Wochen nach der Durchsuchung, haben die Behörden keinerlei Kontakt zu Wikileaks aufgenommen um den Sachverhalt zu klären.
Die Situation erinnert an einen Rechtsstreit zwischen Wikileaks und der schweizer Bank Julius Baer im vergangenen Jahr. Wikileaks publizierte Dokumente, die Steuerumgehung und das Verstecken von Vermögen auf den Kaimaninseln aufdeckten. Im Zuge des Rechtsstreits wurde die "wikileaks.org" Domain zeitweise von einem Richter in Kalifornien nach einer ex-parte Anhörung der Bank gesperrt. Wikileaks veröffentlichte weiter über alternative Adressen im Internet, und nachdem sich mehr als 20 renomierte Medien- und Bürgerrechtsorganisationen für Wikileaks einsetzten, gestand der Richter seinen Fehler öffentlich ein und hob die Sperrung auf.
Diesmal sind es die deutschen Behörden, die versuchen eine ganze Presseorganisation wegen einem von hunderttausenden Dokumenten zu schliessen, ohne den Herausgeber überhaupt zu kontaktieren. Kontaktinformationen zu Wikileaks sind auf jeder Seite des Portals zu finden.
Wikileaks publiziert weiter über die nicht-deutschen Domains. Wenn die deutsche Initiative zur Zensur des Internets erfolgreich ist, ist zu erwarten, dass diese alternativen Domains zensiert werden.
China - und nun Deutschland - sind die einzigen Länder dieser Welt, die versuchen eine ganze Wikileaks Domain zu zensieren.
Wikileaks untersucht den Vorfall und wir erwarten ein baldiges Update.
Wer Wikileaks Bemühungen gegen die Unterdrückung von Pressefreiheiten durch deutsche Behörden unterstützen möchte, kann dies über eine Spende tun.
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Montag, 6. April 2009

Und schon wieder Lidl: illegale Erfassung von Krankheitsgründen ?

Der Spiegel hat veröffentlicht, dass der Discounter formularmässig die Krankheitsgründe seiner Mitarbeiter erfasst hat. Die ist illegal ! Und dazu ist die Firma wohl micht in der Lage diese brisanten Unterlagen ordnungsgemäss zu vernichten. Teile dieser Unterlagen wurden zufällig in einer Mülltonne gefunden. Wäre ich ein (Ex-) Mitarbeiter von Lidl, so würde ich nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auskunft über die gespeicherten Daten verlagen und die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten (Verstoss gegen § 28 Bundesdatenschutzgesetz).
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Montag, 23. März 2009

FreiheIT-Blog: Der nächste Schritt

FreiheIT-Blog: "Wie man in zahlreichen Quellen lesen konnte (beispielsweise hier bei einem gulli-Kollegen), geht der Marathon problematischer Sicherheitsgesetze (oder auch Grundrechts-Einschränkungs-DDoS) noch immer nahtlos weiter. Der neueste Streich der Gesetzgeber: Bestimmte Funktionalitäten der heimlichen Online-Durchsuchung sollen statt für die Terrorprävention nun auch im Rahmen der normalen Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden"

Ein sehr guter Artikel, der eindringlich darauf hinweist, dass die Überwachung  bzw. das Recht des Staates auf Überwachung immer weiter ausgebaut wird. lesenswert

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Sonntag, 22. März 2009

Mercedes Mixed Tape Music 25 erschienen

Alle 10 Wochen stellt die Daimler AG Musik von unbekannten, vielversprechenden Nachwuchskünstlern zum freien download zur Verfügung. Die Lieder sind für den privaten Gebrauch frei und die Weitergabe ist erwünscht. Jede Ausgabe von Mixed Tape Music behandelt ein anderes Thema. In der 25ten Ausgabe geht es um "Trendy Indie" .  Unter 71grad  können alle alten Musikveröffentlichungen herunter geladen werden. Herzlichen Dank an Lennard.
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Freitag, 20. März 2009

Mittwoch, 18. März 2009

Neue Creative Commons Lizenz: CCO ersetzt die “Public Domain Dedication and Certification”.

Die Idee dahinter ist, eine Möglichkeit zur völligen Aufgabe aller eigenen Schutzrechte an einem bestimmten Inhalt zu schaffen. Wie bei den 6 Kernlizenzen von Creative Commons auch, wird bei CC0 eine privatrechtliche Erklärung zur Lockerung des gesetzlichen Standardschutzes genutzt. Im Fall von CC0 wird der Schutz auf Null gebracht und dadurch vorzeitig der Zustand hergestellt, der eintritt, wenn der gesetzliche Schutz durch Zeitablauf ausläuft. Im deutschen Recht nennt sich dieser Zustand Gemeinfreiheit und tritt bei Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes 70 Jahre nach dem Tod des Autors ein (bei anderen Schutzgegenständen auch schon früher).

CC0 besteht aus zwei Erklärungen: In der ersten erklärt man verbindlich, dass man Inhaber aller urheberrechtlichen Schutzrechte am betreffenden Schutzgegenstand ist, in der zweiten, dass man auf diese Schutzrechte und ihre Durchsetzung allumfassend verzichtet.

Die Nützlichkeit von CC0 wird sich in der nächsten Zeit erweisen müssen. Vor dem Hintergrund des deutschen Rechts gibt es ein paar Fußangeln: CC0 will eine unwiderrufliche Änderung des Schutzumfangs erzeugen, was aber nach deutschem Recht zumindest bzgl. der sehr personal geprägten Rechte des Urhebers allenfalls sehr aufwendig machbar ist. Ob eine schlichte Kennzeichnung auf Webseiten und in Metadaten der Inhalte insoweit ausreicht, ist hierzulande gerichtlich noch nicht geklärt. Auch die Frage, wie haltbar die Unwiderruflichkeit dann letztendlich ist, ist offen. Für den Fall, dass nationale Regelungen eine tatsächliche Aufgabe von Rechten gar nicht zulassen (wie bei uns bzgl. des Urheberpersönlichkeitsrechts etwa), sieht CC0 als Notnagel eine entsprechend weitreichende unbefristete Lizenz für jedermann vor. Das entspricht also einer CC-Lizenz ohne Bedingungen, ist aber ebenso von der Unklarheit in Sachen Unwiderruflichkeit betroffen. Ganz allgemein ist zu beachten, dass ein Tool wie CC0 auch unter amerikanischem Recht nicht die Persönlichkeitsrechte Dritter (z.B. abgebildeter Personen auf einem Foto) oder registrierte Schutzrechte wie Patente und dergleichen eliminieren kann oder will.

Dies ist eine Bearbeitung des Artikels Neu im Programm: CC0 von john, der unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht wurde.
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Montag, 16. März 2009

netzpolitik.org: Gericht: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist "ungültig"

netzpolitik.org:
"Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat als erstes deutsches Gericht die Meinung geäussert, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und daher ungültig ist. Daher wurde sie dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt.

In der heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27.02.2009, Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) heißt es wörtlich: "Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden [...] Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist".


Auch auf das geplante BSI-Gesetz wird in dem Gerichtsbeschluss kritisch eingegangen:

Verwaltungsgericht Wiesbaden
6 K 1045/08.WI
Beschluss lfd. Nummer 24

In diesem Zusammenhang ist auf folgendes hinzuweisen: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (Bundesrats-Drucksache 62/09) ist geplant, dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik die Befugnis einzuräumen, zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes Protokolldaten und solche Daten, die an den Schnittstellen der Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, auszuwerten. Zur Informationstechnik des Bundes gehört auch die Internetseite der Beigeladenen. Bei der Verabschiedung des Entwurfs, der als besonders dringlich bezeichnet ist, würde sich die Überwachung der Nutzung der nach der Verordnung 259/2008 veröffentlichten Daten noch verstärken. Mit einem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes ist in einigen Monaten zu rechnen, so dass es schon für das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof relevant ist und sich die Frage nach dem Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46/EG hinsichtlich von IP-Adressen besonders dringlich stellt.

Wie gut, dass wir eine unabhängige Justiz haben, die unseren Politikern auf die Finger schaut. Hoffen wir, dass der Europäischen Gerichtshof  die gleiche Meinung wie das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat.
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Sonntag, 15. März 2009

ODEM.blog: BMI-Interna zu Internet-Sperren

bei ODEM.Blog gefunden:
"Ein internes Dokument aus dem Innenministerium (Scan als PDF, unten als Text) zeigt, welch seltsames Rechtsverständnis in Schäubles Haus herrscht – und natürlich behandelt es noch nicht mal die tatsächlichen Probleme der geplanten Internet-Sperren."

Resumee: Internet-Sperren sind legal. Mir graut es! 
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Anmerkungen von ravenhorst zu De-Mail

Zur "De-Mail", den sogenannten "Bürgerportalen", dem "Datensafe", dem damit verbundenen elektronischen Personalausweis (ePA) mit dessen elektronischer Identifizierungsfunktion (eID) hat ravenhorst u.a. in den Beiträgen E-Gov 2.0 Perso 2.0 für Big Brother 2.0, Elektronische Ausweise und Portale für den kontrollierten Portalbürger, Gesetzentwurf zu elektronischem Personalausweis und elektronischer Identifizierung oder Bitte halten Sie Ihren ePA an das Lesegerät mehr als genug geschrieben und dem ist auch nichts weiter hinzuzufügen.


Der Erklärung von Ravenhorst:
"Ich erkläre dagegen, dass ich Euren ePA mit RFID Funkchip, biometrischer Erfassung, eID und Eure "De-Mail Infrastruktur" nicht benötige, denn mit TLS/SSL verschlüsseltem Versand und Erhalt meiner E-Mails für den Transport, der Anwendung von OpenPGP für die Inhaltsverschlüsselung und dem Gebrauch von Tor, I2P Mail und Remailern kann ich genauso gut und dazu weniger kontrolliert "zuverlässig, sicher und vertraulich" per E-Mail ohne "unerwünschtes Mitlesen" kommunizieren. Wenn es sein muss, auch per S/Mime, aber hier kamen nie S/Mime verschlüsselte E-Mails an. Ich brauche genauso wenig wie die Anti-Spam "Features" bei irgendwelchen E-Mail Providern Euer "De-Mail" Anti-Spam System, um von Spam unbelastet meine E-Mails und Mailinglisten zu lesen. Und schon gar nicht brauche ich irgendeinen "Datentresor" bei irgendeinem Bürgerportal-Provider, denn ich verlasse mich lieber auf meine eigene Datensicherung und -verschlüsselung."

kann ich mich nur anschliessen. 
 

Dieser Blog-Eintrag ist auf Basis der No De-Mail Veröffentlichung von ravenhorst erstellt und steht wie der Ursprungsartikel unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported Lizenz.
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ravenhorst: "Wunschliste" für den Präventionsstaat Deutschland

Die  "Wunschliste" für den Präventionsstaat Deutschland ist lesenswert. 

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Freitag, 27. Februar 2009

Bundesverfassungsgericht stoppt bayerische Versammlungsgesetz in Teilen

br-online:
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise gekippt. Per einstweiliger Anordnung setzten die Richter in Karlsruhe Teile der Regelungen außer Kraft."

Es wurde den bayerischen Behörden in einer Eilentscheidung verboten Versammlungen ohne Anlass zu filmen und die Bilder unbegrenzt aufzubewahren. Ebenso wurden Vorschriften zu Bußgeldern außer Kraft gesetzt. Die zu Grunde liegenden Vorschriften für Teilnehmer, Leiter und Veranstalter sind nach Meinung des Bundesverfassungsgericht viel zu unbestimmt und schwammig, so dass die sich versammelnden Bürger der Willkür der Behörden bei der Auslegung der Vorschriften ausgesetzt wären.

Meine Meinung:  Wie gut, dass das Bundesverfassungsgericht kritisch sich verabschiedete Gesetze anschaut und auch die Bürger vor Gesetzen schützt.
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Mittwoch, 18. Februar 2009

sueddeutsche.de: Nutzerprofile bei Facebook Löschen wieder erlaubt

sueddeutsche.de:
"Nach massiven Protesten von Nutzern und Datenschützern nimmt Facebook seine kürzlich eingeführten Nutzungsbedingungen zurück und setzt seine alten Geschäftsbedingungen wieder in Kraft. Wie das Netzwerk seinen Mitgliedern in einer kurzen Notiz mitteilt, gelten ab sofort wieder die ursprünglichen Bestimmungen."

Also hilft Protest doch (manchmal). Aber wie gesagt, ich halte nichts von den sozialen Netzwerken, da man da viel zu viel persönliche Informationen gibt bzw. geben muss/soll.
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Dienstag, 17. Februar 2009

stern.de: Datenschützer schlagen bei Facebook Alarm

stern.de:

"Mit einer fast unbemerkten Änderung der Geschäftsbedingungen sorgt das soziale Netzwerk Facebook für Aufregung. Nutzer und Datenschützer warnen vor einem neuen Passus in den AGB, der das Nutzungsrecht der User-Daten an den Facebook-Betreiber überträgt - für immer."

Ich weis schon, warum ich diese sozialen Netzwerke nicht benütze. Leider lesen die wenigsten User die AGB.




gulli: Antiterrorgesetze Gefahr für internationales Recht

"Die International Commission of Jurists (ICJ) kommt zu dem Schluss, das zahlreiche Taktiken der Terrorismusbekämpfung gegen internationales Recht verstoßen."
 
Das sehe ich auch so. Unter dem Deckmantel Terrorismusbekämpfung werden in verschiedenen Staaten Grundrechte eingeschränkt. 
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Sonntag, 15. Februar 2009

tagesschau.de: Bundeswehr-Computer mit Virus "Conficker" infiziert

tagesschau.de:

 "Nun räumt auch die Bundeswehr einen massenhaften Befall ihrer Rechner ein, weigert sich aber seit Tagen, Auswirkungen zu benennen."

"Windows-Hersteller Microsoft bietet seit Oktober 2008 einen sogenannten Sicherheitpatch an, der einen Befall mit "Conficker" verhindert. Unklar ist, warum dieser Sicherheitspatch offenbar nicht auf Windows-Systemen der Bundeswehr installiert ist"

Ich fasse es nicht !  Benötigt die Bundeswehr Nachilfe in Computersicherheit ?
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Freitag, 6. Februar 2009

netzpolitik.org: Deutsche Bahn AG gibt auf!

In dem Blog netzpolitik.org wird verkündet, dass die Bahn keine weiteren Schritte gegen Markus Beckedahl von Netzpolitik.org unternehmen wird. Da hat sicherlich, neben der Unterstützung von allen Seiten, die wirklich lesenswerte Antwort der Anwälte von Markus Beckedahl eine nicht ganz unerhebliche Rolle gespielt.

Herzlichen Glückwunsch Markus !  Und herzlichen Glückwunsch der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, und des Zensurverbot gemäss § 5 Grundgesetz.
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Donnerstag, 5. Februar 2009

die Bahn: Abmahnung gegen Blogger

Markus Beckedahl der Betreiber des Internet-Blogs netzpolitik.org wurde von der Bahn abgemahnt, weil er das interne Memo zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn in seinem Blog veröffentlicht hat. Aber die Bahn hat nicht damit gerechnet, dass sie sich mit einem der bekanntesten deutschen Blogs anlegt. Die Presse hat dies es Vorgehen der Bahn aufgenommen und berichtet fleissig darüber. Auch steht das Memo jetzt auf so vielen Servern zum Runterladen zur Verfügung, dass der Schuss nach hinten losgegangen ist. Ich bin neugierig wie die Angelegenheit ausgeht.

aus dem besagten Memo:
"Die Aufträge wurden ausschließlich mündlich erteilt, entsprechend der Praxis bei der Deutschen Bahn AG gibt es auch kein kaufmännisches Bestätigungsschreiben."

Dass die Jahresabschlussprüfer der Bahn eine solche Vorgehensweise nicht in den Prüfungsbericht aufnehmen wundert mich sehr. Es ist nicht nachvollziehbar wer, was beauftragt hat. Ebensowenig ist durch einen Dritten nachvollziehbar, ob die vereinbarte Leistung erbracht worden ist.


aus dem besagten Memo:
"Untersucht wurden ferner private Geld- und Kontenbewegungen (Seite 38) sowie Reisetätigkeiten und Familienverhältnisse ......"

Hier stellt sich mir die Frage, wie private Geld- und Kontobewegungen untersucht werden können, ohne zumindestens gegen das Bundesdatenschutzgesetz zu verstossen
 

aus dem besagten Memo:
"Da die Revision wahllos E-Mails der Betroffenen an die Network Deutschland GmbH übermittelt hat, enthielten die Schreiben auch Informationen wie die Kontonummer der Ehefrau, Schreiben an den Betriebsrat, Besprechung beim Betriebsrat etc.."


Ich bin mir nicht sicher, aber auch das verstösst nach meiner Kenntnis gegen das Gesetz. Als Betriebsrat würde ich mir einen guten Rechtsanwalt nehmen und prüfen lassen gegen welche(s) Gesetz(e) verstossen wurde und Strafanzeige stellen.


Die Tagesschau berichtet heute, dass die Bahn auch überprüfen hat lassen, ob Mitarbeiter Kontakte zu Politikern oder Journalisten hatten. Das hat mit Korruptionsbekämpfung, dem Ziel der gesamten Aktionen nichts zu tun. 
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Freitag, 30. Januar 2009

Die Datenschutzaffäre bei der Deutschen Bahn AG

lesenswert sind die Pressestimmen bei der Financial Times "Alle reden vom Datenschutz, wir nicht" zu der Datenschutzaffäre bei der Bahn.
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Donnerstag, 29. Januar 2009

News.de: Datenschutz - Eine Panne nach der anderen

News.de:
"Namen, Adressen, Geburtsdaten und sogar Kontonummern von Millionen von Bürgern kursieren auf dem riesigen Schwarzmarkt für persönliche Daten. Seit dem Sommer 2008 wurden zahlreiche Fälle von Datenmissbrauch bekannt. News.de liefert einen Überblick."
 
lesenswert
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TELEPOLIS: Steuerzahler müssen Atommüllkosten übernehmen

Das habe ich gerade bei TELEPOLIS gelesen:

"Steuerzahler müssen Atommüllkosten übernehmen

Endlager Asse soll für Kernkraftbetreiber kostenlos sein"

Was soll das, warum müssen alle Bürger für die Einlagerung des Atommülls zahlen und nicht der Verursacher ?

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Mittwoch, 28. Januar 2009

Humanistische Union: Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht

Aus der Pressemitteilung der Humanistischen Union:
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Fredrik Roggan, hat am Dienstag, dem 27. Januar 2009, eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen neue Befugnisse zur Online-Durchsuchung von Computern, zur Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndung, die der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt im Dezember 2008 eingeräumt hatte.

Beschwerdeführerin in dem Verfahren ist die Journalistin Bettina Winsemann, die bereits mit ihrer Klage gegen die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erfolgreich war und im letzten Jahr das so genannte IT-Grundrecht erstritten hat.

Die neuerliche Verfassungsbeschwerde gegen ein Sicherheitsgesetz der Bundesregierung begründet Fredrik Roggan wie folgt: "Das im Dezember verabschiedete BKA-Gesetz geht in vielen Überwachungsbefugnissen über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft." Der Gesetzgeber könne sich dabei nicht auf Unkenntnis berufen, alle in der Beschwerde vorgetragenen Kritiken wurden bereits in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs von Sachverständigen vorgetragen. "Es ist schon bemerkenswert, wie sich der Gesetzgeber immer wieder vorsätzlich über die Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt und versucht, verfassungsrechtliche Grenzen der Überwachung seiner Bürger zu umgehen. Das ist deswegen so bedenklich, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber binden."
 
Wie gut, dass es noch Menschen gibt, die aktiv versuchen, dass solche Gesetzte gekippt werden.
 
"Denn es gibt keine Freiheit, wenn sie nicht vom Staat geschützt wird; und umgekehrt:
nur ein Staat, der von freien Bürgern überwacht wird, kann diesen überhaupt ein vernünftiges Ausmaß an Sicherheit gewähren."

Karl Raimund Popper
(1902-1994) österreichisch-britischer Philosoph
 
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Freitag, 23. Januar 2009

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung empfiehlt Internetnutzern die Verwendung von Anonymisierungsdiensten

Wegen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist spätestens seit dem 01.01.2009 nachvollziehbar, wer mit wem per E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Um eine Aufdeckung der eigenen Internetnutzung zu verhindern, empfiehlt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung allen Internetnutzern, Anonymisierungsdienste zu verwenden. Nur über Anonymisierungsdienste kann man das Internet noch ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen. Wichtig ist dies beispielsweise, wenn man sich über psychische Krankheiten im Internet informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym an die Presse weiter geben will.

Der Einsatz von Anonymisierungsdiensten ist in Deutschland legal. "Ob kostenlos oder im Monatsabo, ob in Deutschland oder im Ausland, ob besonders sicher Im Januar 2009 hat unser Mitglied Jonas 17 internationale Anonymisierungsdienste insbesondere unter dem Aspekt der Anonymisierungsqualität und des Datenschutzes unter die Lupe genommen.oder besonders schnell - für jeden gibt es einen Anonymisierungsdienst, der seinen Bedürfnissen gerecht wird", meint Uwe Schulze vom Arbeitskreis.

Um Internetnutzer zum Einsatz von Anonymisierungsdiensten zu ermuntern, hat der Arbeitskreis auf seiner Homepage www.vorratsdatenspeicherung.de einen Vergleichstest von 17 internationalen Anonymisierungsdiensten veröffentlicht. Im Rahmen einer Sonderaktion verschenkt der Arbeitskreis dort außerdem 64 Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungs-diensten im Wert von über 3.000 €.

Dieser Text ist ein Auszug einer Veröffentlichung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und ist wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.


Kommentar:
Ich finde dies ist eine sehr gute Aktion des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung um die Öffentlichkeit auf die Möglichkeiten der anonymen Nutzung vom Internet und E-Mail-Diensten zu informieren.
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Mittwoch, 21. Januar 2009

SPIEGEL ONLINE: Magazin veröffentlicht Profil von ahnungslosem Web-Nutzer

Das Magazins "Le Tigre" hat über einen zufällig ausgesuchten Internetnutzer ein Porträt anhand von im Internet auffindbaren Informationen (wie z.B. in sozialen Netzte, YouTube etc.) veröffentlicht. In dem Porträt des Franzosen stehen Informationen über die Familie, Ex-Freundinnen sowie über seine Arbeit und Hobbys einschliesslich seiner Handynummer. Der Nachname wird nicht genannt.
"Sein Privatleben im Internet auszubreiten, ist gefährlich", erklärte der Gründer des Magazins "Le Tigre", Raphael Meltz. Dies habe sein Blatt zeigen wollen und wird es weiter bei anderen Internetnutzern machen.
 
Kommentar:
Hoffentlich lesen den Beitrag im SPIEGEL ONLINE viele Internetnutzer und ändern ihr Verhalten Daten von sich im Internet preiszugeben. Aber ich glaube dies nicht.
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Dienstag, 20. Januar 2009

AK Vorrat: Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Datenschützer und Internetnutzer protestieren scharf gegen einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung nun auch bei der Benutzung des Internet erlauben soll. „Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus“, warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten.

„Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Cafe führen oder welche Fernsehsendungen wir sehen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. „Ich empfinde dieses brisante Detail des Gesetzes als eine schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren“, bekräftigt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Herr Schäuble und die gesamte Regierung widersprechen damit offen ihrem nach den Datenskandalen des letzten Jahres öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern.“

Die „Störungsbekämpfung“ als offizielle Begründung ist vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Internetangebots hat nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Große Portale wie das von Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium beweisen, dass eine anlasslose Protokollierung der gesamten Internetnutzung zum ungestörten Betrieb von Internetangeboten nicht erforderlich ist. Dasselbe gilt für eine Vielzahl weiterer Portale, die an dem Projekt „Wir speichern nicht!“ teilnehmen. Der geltende Telemedien-Datenschutz hat sich über Jahre hinweg bewährt und muss erhalten bleiben.

2008 kam es wiederholt zu Datenpannen, bei denen sensible Nutzungsdaten plötzlich weltweit zugänglich waren. Nachzulesen war, wer delikate Kontaktanzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer das Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte[8] oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Es ist völlig unverantwortlich und gefährdet unsere Sicherheit, dass jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über unsere Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen.

Dieser Text ist ein Auszug einer Veröffentlichung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und ist wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.

Es ist mir unbegreiflich, dass diese Erlaubnis der Datenspeicherung von den Spezialisten, die den Bundestagsabgeordneten zuarbeiten, nicht bemerkt worden ist. Ich habe immer mehr den Eindruck, dass Datenschutz bzw. informationelle Selbstbestimmung unsere Volksvertreter nicht interessiert (solange sie nicht direkt betroffen sind; sollte dies so sein, wird, nach meiner Meinung, so ein Gesetz sicherlich schnell geändert). Beteiligt Euch bitte an der Aktion des AK Vorrat um zu verhindern, dass dieses Gesetz in dieser Form nicht vom Bundestag verabschiedet wird.
 
siehe auch:
Datenschutz-Blog:  Datenschützer: Neues Gesetz sieht Surfprotokollierung vor
 
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Montag, 19. Januar 2009

netzpolitik.org: FRAUNHOFER BAUT “BESSERE” VIDEOÜBERWACHUNG

Dies habe ich bei netzpolitik.org gelesen:
„Der Deutschlandfunk berichtete über ein neues Videoüberwachungssystem, dass Personen lückenlos verfolgen können soll: Von Kamera zu Kamera.“


Hierzu fällt mir folgende Kurzgeschichte von Twister ein:

Kamera-Überwachung

Herzlichen Glückwunsch, Paul


Etwas aufgeregt war er schon, als er den großen Umschlag öffnete und stolz die Urkunde hervor zog.

"Wow." Er konnte es an ihren Gesichtern sehen - sie waren beeindruckt, auch wenn sie versuchten, das lässig zu überspielen. Sandra war diejenige, die die Sektflasche öffnete und die Gläser verteilte.

"Auf Paul!"

"Auf Paul!" Sie stießen mit den Gläsern an und ließen ihn hochleben.

Später, viel später, fand die Party ein Ende. Sandra und die anderen gingen und ließen Paul allein. Er rahmte seine Urkunde und hängte sie neben den anderen auf. Vier Jahre lang immer wieder eine Auszeichnung, das sollte ihm mal jemand nachmachen! Er war überzeugt davon, dass er es auch nächstes Jahr wieder schaffen würde, und dann bekäme er eine Sonderurkunde - und ein Präsent vom Kanzler, darauf arbeite er schon lange hin.

"Er ist doch ein netter Kerl." sagte Sandra draußen zu den anderen und versuchte, die Kommentare, die jetzt ein wenig hämisch wurden, zu stoppen.

"Klar ist er das - deshalb hat er ja auch die Urkunde bekommen." lachte Franziska und winkte in eine der unzähligen Kameras, die ihren Weg beobachteten. "Ich sag ja auch nichts Gegenteiliges."

Die Kamera schaltete sich aus, als die kleine Truppe vorbei war und blieb aus, als einer, der ein wenig aussah wie Paul, vorbei kam. "Ein Unauffälliger." meinte Thomas und wollte sich ausschütten vor Lachen. Der Mann winkte in die Kamera und verzog dann ein wenig das Gesicht, als sei er enttäuscht und deprimiert. Tja, jeder nahm es eben anders auf, wenn er so deutlich mitbekam, dass er zu den Unauffälligen gehörte.

Paul bildete sich zum Beispiel etwas darauf ein, dass er schon vier Jahre lang Urkunden dafür bekam, dass er so unauffällig war, dass man es nicht in Betracht gezogen hatte, sein Telefon zu überwachen. Damit gehörte er zu den knappen 4 %, die jedes Jahr benachrichtigt wurden. Umgekehrt wäre es einfach Ressourcenverschwendung gewesen, hatte das Bundesinnenministerium verkündet.

Und so blieb den Unauffälligen wenigstens noch ein wenig Stolz. Paul jedenfalls sah den anderen hinterher und blickte zu den Kameras und den Richtmikrophonen, die ihn völlig ignorierten. Eine Träne fiel auf seine Ausgabe der "Neuen Deutschen Sicherheitsrichtlinie", und als er die fröhlich dreinblickende Kamera sah, die, wie eine Geburtstagskarte mit Musikchip, ein "Big Brother is watching you" summte, wenn man sie antippte, überlegte er, wie so oft, ob es wirklich wahr war, dass diese Worte mal eine negative Bedeutung gehabt hatten.

Diese Kurzgeschichte wurde von Twister unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.

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