Sonntag, 2. Mai 2010

Google "Street View": Widersprüche von Bürgern und Gemeinden vollständig umsetzen

Das Unternehmen Google hat in einem Gespräch mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugesagt, den neuen Dienst "Street View" in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.

Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen.

"Privates muss privat bleiben. Jeder Bürger muss das Recht behalten, über die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu entscheiden. Wer nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen will, kann jederzeit Widerspruch einlegen und seine Daten löschen lassen", erklärte Bundesministerin Aigner nach dem Treffen. Es sei ein wichtiges Ziel, "dass von dem Widerspruch auch jene Menschen Gebrauch machen können, die keinen Zugang zum Internet haben", so Aigner. Google habe zugesagt, dass die zuverlässige Bearbeitung der Widersprüche unabhängig davon erfolge, ob diese per E-Mail oder Post bei dem Unternehmen eingehen. Grundsätzlich haben alle Bürgerinnen und Bürger auch nach der geplanten Freischaltung des Internetdienstes weiterhin die Möglichkeit, Widerspruch bei Google einzulegen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Dann hoffen wir mal, dass Google alle Widersprüche (schnell) umsetzt. 
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netzpolitik.org: Massachusetts verbietet unverschlüsselte Übertragung & Speicherung persönlicher Daten

Im US-Bundesstaat Massachusetts dürfen persönliche Informationen nur noch verschlüsselt übertragen werden, sofern die Übermittlung über öffentliche zugängliche Netzwerke (wie das Internet) oder drahtlos erfolgt. Andernfalls droht seit dem 1. März 2010 ein Bußgeld von bis zu 5000 Dollar pro ungesicherten Datensatz. Dies gilt auch für Laptops und -Mobiltelefone. Für die Speicherung von Personendaten müssen Unternehmen Datenschutzkonzepte erarbeitet werden, die technischen, administrativen und physischen Anfordungen Sorge tragen.

Das Massachusetts data security law, 201 CMR 17.00 (PDF) bezieht sich auf gespeicherte wie übertragene Daten von Bürgern des Staates und damit auch auf Websitenaufrufe oder etwa Datenbank-Verbindungen.

Dieser Text wurde "wetter"von  auf www.netzpolitik.org unter der Creative Commons Lizenz (Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung 3.0 Deutschland) veröffentlicht.


So ein ähnliches Gesetzt zum Datenschutz gibt es bei uns auch, das Bundesdatenschutzgesetz. Aber halten sich wirklich alle daran ? Und wird die Einhaltung kontrolliert ?

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