Freitag, 28. September 2012

Kommentar zur der BfDI Pressemitteilung : Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten vorgestellt.

Die Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben einen gemeinsam entwickelten Leitfaden für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern vorgestellt.
Wie netzpolitik.org bereits aufgezeigt hat, wird das Prinzip der Datensparsamkeit überhauopt nicht nicht streng eingehalten. So wird es “in der Regel als ausreichend angesehen”, Rufnummern von Anrufer und Angerufenen bis drei Monate nach Rechnungsversand zu speichern. Dass Vodafone diese bisher nur für eine Woche speichert, zeigt, dass es auch mit weniger geht. Zudem gibt es viele Ausnahmen zur Erkennung von Störungen und Missbrauch.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert nicht nur die Fristen, sondern auch das Zustandekommen des neuen Leitfadens:
„Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die fehlende Einbindung von Verbraucher- und Bürgerrechtsverbänden in die Erarbeitung des Leitfadens und sieht die in den Entwürfen vorgeschlagenen Speicherdauern als zu weitgehend an.“



Dies ist eine Abwandlung des Artikels „Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten: Bundesdatenschutzbeauftragter präsentiert Speicherfristen, die er sich wünscht  der unter der der Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 3.0) Linzez von Andre Meister auf Netzpolitik.org veröffentlicht worden ist.

Sonntag, 9. September 2012

Zensur durch Copyright: Nach Mars Rover und Hugo Award blockiert YouTube nun auch Barack Obama

Mit Freuden habe ich dies dieser Tage bei netzpolitik.org gelesen:


Zensur durch Copyright: Nach Mars Rover und Hugo Award blockiert YouTube nun auch Barack Obama

Derzeit ist der Mitschnitt des ersten Tages des Parteitags der amerikanischen Demokratischen Partei auf YouTube blockiert. Die Begründung ist mal wieder der übereifrige Copyright-Filter, den Medienunternehmen automatisch füttern können. Erst kürzlich hat es auch die amerikanische Raumfahrtbehörde NASA und auf Ustream den Science-Fiction Leserpreis Hugo Award getroffen.
Statt der Rede von First Lady Michelle Obama war gestern beim YouTube-Mitschnitt nur folgender Copyright-Hinweis zu lesen:
This video contains content from WMG, SME, Associated Press (AP), UMG, Dow Jones, New York Times Digital, The Harry Fox Agency, Inc. (HFA), Warner Chappell, UMPG Publishing and EMI Music Publishing, one or more of whom have blocked it in your country on copyright grounds. Sorry about that.

Da das Video auch auf den Seiten BarackObama.com und DemConvention2012 eingebunden ist, gab es auch dort nur den Copyright-Text zu sehen. Mittlerweile ist das Video auf “privat” gestellt.
Dieser Vorfall ist nur die neueste Episode einer ganzen Reihe von Fällen, in denen Copyright-Filter fälschlicherweise anspringen und damit Inhalte unzugänglich machen, die gar keine Copyrights verletzen. Anfang August wurde das Video der NASA zur Landung des Mars-Rovers Curiosity gesperrt. Erst am Sonntag wurde der Live-Stream des Science-Fiction Leserpreises Hugo Award auf Ustream gesperrt.
In allen Fällen sind Computer-Algorithmen angesprungen, die angeblich Urheberrechtsverletzungen erkannt haben wollen. Patrick Beuth übersetzte auf Zeit Online den passenden Kommentar von Annalee Newitz:
Falls noch irgendjemand glaubt, Urheberrechtsgesetze könnten die freie Meinungsäußerung nicht stoppen, den wird die automatisierte Zensur der Hugo Awards eines Besseren belehren. Roboter haben eine legitime Übertragung gekillt. Willkommen in der Gegenwart.
Immerhin haben wir wieder ein paar Beispiele für illegitime Löschversuche im Netz.


Dieser Artikel wurde von  Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 3.0) Lizenz veröffentlicht.