Montag, 17. Dezember 2012

Jahrbuch Netzpolitik 2012 – Von A wie ACTA bis Z wie Zensur



Aus der Selbstbeschreibung:
Netzpolitik betrifft alle, jede und jeden. Was im Jahr 2012 wichtig war, was vielleicht auch zu kurz kam, darauf blickt dieses Jahrbuch zurück. Die Autorinnen und Autoren waren Beobachter und Akteur zugleich. Ihre Berichte in diesem Buch fassen die wichtigsten Themen des Jahres zusammen, ordnen ein und reflektieren. Von A wie ACTA und Anonymous über Open-Data und Überwachung bis zu Urheberrecht und Z wie Zensur: komprimiert, informiert und frei lizenziert.
270 Seiten! Mit Beiträgen von: Jan-Phillip Albrecht, Markus Beckedahl, Annegret Bendiek, Mirko Boehm, Jörg Braun, Ulf Buermeyer, Gabriella Coleman, Leonhard Dobusch, Kirsten Fiedler, Karina Fissguss, Kilian Froitzhuber, Volker Grassmuck, Johnny Haeusler, Christian Heise, Jeanette Hofmann, Jōichi ‘Joi’ Itō, Andrea Jonjic, Matthias Kirschner, Julia Kloiber, Constanze Kurz, Lawrence Lessig, Falk Lüke, Lorenz Matzat, Tim Maurer, Joe McNamee, Andre Meister, Matthias Monroy, John F. Nebel, Frank Rieger, Alexander Sander, Ben Scott, Felix Stalder, Moritz Tremmel, Ben Wagner, Stefan Wehrmeyer und Jillian C. York.

ISBN: 9783844242522
Bestellen
epubli: epub
Amazon: Kindle
Bei Google und Apple erscheint das Buch auch noch.

Und gedruckt?
Wer Interesse an einem gedruckten Taschenbuch für 9,95 Euro hat (evtl. plus Porto), kann sich hier in das Formular eintragen.

Download:
Aus kommerzieller Sicht ist es wahrscheinlich total unklug gleich beim Erscheinen auch die kostenlose Variante dazu zu packen, aber die Herausgeber machen das trotzdem. Hier ist ein PDF und verschiedene eBook-Formate finden sich in diesem Torrent. Torrent-Nutzer waren übrigens schneller, auf der Piratebay ist es bereits gestern erschienen.
Eine Remix-Lizenz und ein Torrent für das Buch ist dann auch das Statement zur Urheberrechtsdebatte im Jahr 2012. Und zugleich ein Beitrag zum zehnten Geburtstag von Creative Commons. Viel Spaß beim Lesen!

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Dies ist eine Abwandlung des Artikels  „Jahrbuch Netzpolitik 2012 – Von A wie ACTA bis Z wie Zensur“ von Markus Beckedahl, Netzpolitik.org, der unter der Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht wurde. Diese Abwandlung steht (natürlich) unter der gleichen Lizenz.

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Bundestag will Gutachten zu Korruption nicht im Netz sehen

Netzpolitik.org hat vor zwei Wochen das Gutachten Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages veröffentlicht. Das Gutachten kritisiert die Rechtslage in Deutschland sehr eindeutig als zu lasch.

Das Gutachten lag schon 2008 vor, doch der Öffentlichkeit wurde es nie zugänglich gemacht. Bei Auskünften über das Informationsfreiheitsgesetz wurde das Gutachten den Antragstellern zwar zur Verfügung gestellt, eine weitere Veröffentlichung jedoch mit dem Hinweis auf das Urheberrecht
verboten. Netzpolitik hat sich nun über dieses ausgeprochene Verbot hinweggesetzt und das Dokument einfach veröffentlicht. Am 17.10.2012 nun kam ein Einschreiben des Bundestages mit der Bitte um Depublikation.

Dem ist Netzpolitik nicht gefolgt.
Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?

einige Bezugsquellen des Gutachtens
(dies ist eine zufällige Auswahl und beinhaltet keine Wertung der Download-Quellen)

als Torrent

und bei
 


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Dieser Remix steht auch unter der Creative Commons Creative Commons License Deed Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.

Sonntag, 7. Oktober 2012

ENDitorial: Clean IT ist bloß ein Symptom der blindwütigen Politik der privaten Rechtsdurchsetzung im Internet

CleanIT ist deshalb Teil eines viel größeren Problems: Wie auf dem Fließband werden schlecht definierte Projekte angegangen, im Zuge derer die Wirtschaft "irgendetwas" unternehmen soll, um schlecht oder gar nicht definierte Probleme im Internet zu lösen. So zeigt sich auch ein eindrucksvolles Maß an Zersplitterung innerhalb der Europäischen Kommission, die gleichzeitig zwei verschiedene und nicht aufeinander abgestimmte Projekte (CleanIT und die CEO Coalition für ein sichereres Internet für Kinder) finanziert, wobei "freiwillige" Standards für zu Notice&Takedown, Upload-Filter und Alarmknöpfe entwickelt werden, die die Wirtschaft anwenden soll. Dies alles, ohne den spezifischen Problemen, die es zu lösen gilt, (ausreichend) auf den Grund zu gehen.

Schlimmer noch, Clean IT ist aus einem fehlgeschlagenen "freiwilligen" Projekt über "illegale Inhalte im Internet" hervorgegangen, das die Europäische Kommission selbst koordiniert hat. Das Projekt scheiterte, weil die Problemstellung nicht definiert war. Ohne sich darüber im Klaren zu sein, welche Probleme es zu lösen galt, drehte man sich dabei in einer immer kleiner werdenden Abwärtsspirale bis man im sprichwörtlichen Abfluss verschwand. Bedauerlicherweise wurden daraus keine Lehren gezogen, bevor die Kommission sich zur Finanzierung von Clean IT entschlossen hat, bei dem die immer gleichen Fehler wiederholt werden.

Auch aus noch weit größeren Fehlern hat man nichts gelernt. Im Rahmen des von der Kommission organisierten "Dialogs über Up- und Downloads" kam der Vorschlag, Peer-to-Peer-Netzwerke "auf freiwilliger Basis" großflächig zu filtern. Dieser Idee haben sich die Internetzugangsanbieter widersetzt; der Vorschlag wurde schließlich vom Europäischen Gerichtshof als Verletzung der Grundrechte eingestuft (Rechtssache C70/10 Scarlet/Sabam).

Das fragliche Dokument wurde den Teilnehmern als "need-to-know" Grundlage übermittelt, EDRi stellt es nun der Öffentlichkeit zur Verfügung, damit auch die BürgerInnen erfahren, was es zu wissen gibt:
Wesentliche CleanIT-Empfehlungen beinhalten:
  • Aufhebung aller gesetzlichen Bestimmungen, die der Filterung/Überwachung der Internetanschlüsse von Angestellten in Betrieben entgegenstehen
  • Strafverfolgungsbehörden sollen die Möglichkeit erhalten, Inhalte zu entfernen, "ohne [dass sie sich an] die arbeitsintensiven und bürokratischen Prozeduren wie Notice&Takedown halten" müssen
  • "wissentlich" auf "terroristische Inhalte" zu verlinken soll "ganz genauso" strafbar sein wie "Terrorismus" selbst (wobei sich der Vorschlag nicht auf Inhalte bezieht, die von einem Gericht als illegal eingestuft wurden, sondern ganz allgemein auf unbestimmte "terroristische Inhalte")
  • Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen "Klarnamen"zwang, um eine anonyme Nutzung von Onlinediensten zu unterbinden
  • ISPs sollen haftbar gemacht werden, wenn sie keine "vernünftigen" Anstrengungen machen, technische Überwachungsmaßnahmen zur Identifizierung einer (unbestimmten) "terroristischen" Nutzung des Internets zu setzen
  • Anbieter von Filtersystemen für Endnutzer und deren Kunden sollen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie "illegalen" Aktivitäten nicht melden, die sie über die eingesetzten Filter identifiziert haben
  • auch Kunden sollen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie "wissentlich" Inhalte melden, die nicht legal sind
  • Regierungen sollten die Hilfsbereitschaft von ISPs als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen heranziehen
  • Soziale Netzwerke und Plattformen sollen Sperr- und "Warn"systeme einführen – irgendwie soll es nicht erlaubt sein, (unbestimmte) "Internetdienste" für "terroristische Personen" anzubieten und wissentlich Zugang zu illegealen Inhalten zu gewähren, während die Endnutzer gleichzeitig "gewarnt" werden sollen, wenn sie auf illegale Inhalte zugreifen.
  • Die Anonymität von Personen, die (möglicherweise) illegale Inhalte melden, soll gewahrt bleiben … allerdings muss ihre IP Adresse gespeichert werden, damit Untersuchungen aufgenommen werden können, wenn die Person verdächtigt wird, absichtlich legale Inhalte zu melden und damit den Meldungen zuverlässiger Informationen schneller nachgegangen werden kann.
  • Unternehmen sollen Uploadfilter installieren, um hochgeladene Inhalte zu kontrollieren und sicherzustellen, dass gelöschte Inhalte – oder ähnliche Inhalte – nicht wieder hochgeladen werden
  • Zudem sollen Inhalte nicht in allen Fällen gelöscht, sondern "gesperrt" (i.e. durch den Hostingprovider unzugänglich gemacht – und nicht im Sinne des Zugangsprovider "gesperrt") werden. In anderen Fällen sollen wiederum online belassen und nur der Domainname gelöscht werden.
EDRi-Artikel im englischen Original:
Clean IT – Leak shows plans for large-scale, undemocratic surveillance of all communications (21.9.2012)
Duchgesickertes Dokument:
Clean IT Project – Detailed Recommendations (Version vom 28.8.2012, pdf, 23 Seiten, Englisch)



Am 27.09.2012 lief die 183. Folge von Chaosradio auf Fritz. Das Thema war CleanIT.  Eine MP3 der zweistündigen Sendung ist jetzt bereinigt von der Musik online verfügbar.


Quellen:
https://www.unwatched.org/EDRigram_10.18_ENDitorial_CleanIT_ist_bloss_ein_Symptom_fuer_die_irrefuehrende_Politik_der_privaten_Rechtsdurchsetzung?pk_campaign=edri&pk_kwd=20120927
https://www.unwatched.org/20120921_CleanIT_Plaene_zur_Ueberwachung_des_Internets_im_grossen_Stil
https://netzpolitik.org/2012/chaosradio-183-cleanit/trackback/

rechtsanwalt-schwenke.de: FAQ zu Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung

Besonders Blogger und Kleinunternehmer finden keine Ruhe. Denn es bricht schon wieder eine neue Abmahnwelle über sie hinein. Wie Kollege Dosch schreibt, scheinen Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung zum neuesten Trend zu werden. Aktuell ist die Anwaltskanzlei activeLAW in aller Munde, die anscheinend im großen Umfang Abmahnungen verschickt, deren Forderungen bis zu 5.000 Euro pro Bild liegen sollen.

Die Seite Autodino berichtet sogar über eine Forderung von 19.000 Euro für 3 Bilder (zu Unrecht, wie sich herausstellte), bei We Like That sollen es 3.000 Euro sein. Auch bei uns gehen nun immer häufiger Abmahnungen wegen unerlaubter Nutzung von Fotografien ein, die vor allem einen Trend zur systematischen Abmahnung von Bloggern und kleineren Unternehmen verzeichnen.
Eine solche Abmahnung im Briefkasten zu finden ist extrem unangenehm. Das Juristendeutsch in den Schreiben ist oft (gewollt) unverständlich, die Kosten und Fristen werfen viele akute Fragen auf. Mit dieser FAQ beantworte ich die wichtigsten Fragen und erkläre, welche Schritte Sie unternehmen sollten:

Welche Fotografien sind urheberrechtlich geschützt?

Es sind praktisch alle Fotografien geschützt. Auch die schlechtesten Schnappschüsse. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen
  • Lichtbildwerken - Diese könnte man als künstlerisch und qualitativ hochwertige Aufnahmen umschreiben, wie sie von Profifotografen erstellt werden. Bei diesen ist auch das Motiv geschützt, die Schutzdauer endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und deren unerlaubte Verwendung kostet mehr.
  • Lichtbildern - Lichtbilder umfassen alle anderen durch Menschen gemachte Fotografien. Die Schutzdauer beträgt “nur” 50 Jahre ab deren Veröffentlichung und die Kosten bei unerlaubter Verwendung sind geringer als bei Lichtbildwerken.

Können nur die Fotografen selbst abmahnen?

Grundsätzlich kann nur der Fotograf seine Rechte geltend machen. Aber er kann die Nutzungsrechte an seinen Fotografien an andere Personen übertragen. Zu diesen Rechten kann auch das Recht gehören gegen unerlaubte Bildernutzung vorzugehen.

So wurden in den eingangs beschriebenen Fällen die Abmahnungen nicht im Namen der Fotografen selbst, sondern einer hgm-press Michel OHG verschickt. Im Fall von “We Like That” wusste der Fotograf Nathan Sawaya selbst nicht mal von den Abmahnungen und bietet Bloggern an, die Nutzung zu erlauben. Dies alleine heißt leider noch nicht, dass die Abmahnung unberechtigt ist, wenn der Fotograf die Rechte seiner Agentur übertragen hat und diese die Rechte z.B. an eine deutsche Agentur weiter gegeben hat.

Wichtig: Im Rahmen einer Abmahnung muss der Abmahnende darlegen, warum er der Rechteinhaber ist. Behauptet er es lediglich, dürfen Sie einen Nachweis verlangen.

Was ist, wenn kein Urheber genannt oder kein (c)-Zeichen vorhanden ist?

Das Copyrightzeichen (c) ist lediglich ein Hinweis auf den Urheberrechtsschutz. Es ist jedoch nicht notwendig, damit dieser Schutz entsteht. Also ist es ohne Relevanz. Lediglich der Schadensersatz dürfte höher ausfallen, wenn ein solches Zeichen ersichtlich war. Wenn kein Urheber oder Rechteinhaber angegeben und auffindbar ist, heißt das keineswegs, dass Sie das Bild verwenden dürfen. Solange Sie keine Nutzungserlaubnis haben, dürfen Sie das Bild nicht verwenden.


Hinweis: Eine Erklärung des ©-Zeichens finden Sie in den Beiträgen “Der Copyright-Hinweis: Seine Bedeutung, seine Notwendigkeit und Praxistipps – Teil 1Teil 2Teil 3“.

Hafte ich bei unbeabsichtigten, also gutgläubigen Urheberrechtsverletzungen?

Leider ja. Wenn Sie einen guten Glauben hatten, die Bilder nutzen zu dürfen,
  • müssen Sie zwar keinen Schadensersatz zahlen, aber
  • müssen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und
  • müssen die Abmahnungskosten tragen.
Diese Konstellation resultiert daher, dass der Unterlassungsanspruch “verschuldensunabhängig” ist, weil das Urheberrecht im Zweifel zu Gunsten des Urhebers entscheidet. Ein Schadensersatz muss dagegen nur dann bezahlt werden, wenn der Rechtsverstoß fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Fahrlässig zu handeln, bedeutet die übliche Sorgfalt außer Acht zu lassen. Es ist grundsätzlich nicht fahrlässig dem Vertragspartner, zum Beispiel einer Agentur, zu vertrauen. Dagegen liegt Fahrlässigkeit vor, wenn Lizenzbedingungen und AGB nicht befolgt werden und zum Beispiel der Urheberhinweis bei der Verwendung eingekaufter Bilder vergessen wird.

Was ist, wenn mir jemand (z.B. eine Agentur) zugesagt hat, die Bilder nutzen zu dürfen?

Oft passiert es, dass ein Unternehmen die Bilder zum Beispiel von einer Agentur gestellt bekommen hat. In diesem Fall muss die Agentur dem Unternehmen alle Abmahnungskosten erstatten.

Achtung: Als Agentur sollten Sie im Vertrag klären, falls der Auftragnehmer für die Klärung der Bilderrechte verantwortlich sein soll. Ansonsten sind Sie automatisch rechtlich verantwortlich.

Was ist, wenn die Fotografie bereits mehrere Jahre lang verwendet worden ist?

Es ist leider ein Irrglaube, dass mit einer langjährigen Verwendung der Rechteinhaber seine Ansprüche verliert. Ganz im Gegenteil wird der Schadensersatz anhand der Nutzungsdauer berechnet, so dass eine langjährige Nutzung zu höheren Kosten führen kann.

Was muss ich bei Bildern aus Stock-Archiven beachten?

Stock-Archive ist ein englischer Begriff für Fotodatenbanken, über die Fotografen ihre Bilder anbieten. Die Bilder sind oft sehr günstig und manchmal sogar kostenlos zu haben. Doch Sie dürfen sie nur dann verwenden, wenn Sie sich an die Lizenzbedingungen der Archive halten. Der wohl häufigste Fehler ist die unzureichende Nennung des Fotografen oder des Archivs.
Zu der Urheber/Archivnennung haben alle Stockarchive ihre eigenen Vorgaben, die Sie beachten sollten. Andernfalls verstoßen Sie gegen die Lizenzbedingungen und begehen damit einen Urheberrechtsverstoß. Zudem kann der Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung um bis zu 100% erhöht werden.

Des Weiteren enthalten die Nutzungsbedingungen in der Regel ein Verbot Dritten Nutzungsrechte an den Bildern einzuräumen. Das ist insbesondere dann problematisch wenn Sie die Bilder auf Social Media Plattformen nutzen, die sich solche Nutzungsrechte einräumen lassen (zum Beispiel Facebook). Lesen Sie dazu unseren Beitrag: “Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Stock-Fotos auf Facebook“.


Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Bilder eines Stock-Archives auf einer Social Media-Plattform verwenden dürfen, fragen Sie bei dem Archiv nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Eine einheitliche Regelung existiert noch nicht und alle Archive haben eigene Regelungen.

 

Ist es sicherer Bilder unter Creative Commons-Lizenzen zu verwenden? 

Bilder, die unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlicht worden sind, dürfen kostenlos genutzt werden. Das heißt jedoch nicht, dass für sie kein Urheberrecht gilt und sie gemeinfrei sind. Ganz im Gegenteil müssen Sie auch bei Creative Commons-Bildern die Lizenzbedingungen beachten. Dazu gehört immer die Nennung des Urhebers und ein Link auf die Lizenz. Tun Sie es nicht, begehen Sie einen Urheberrechtsverstoß. Der Unterschied zu Stock-Archiv-Bildern dürfte jedoch darin liegen, dass Urheber die ihre Bilder unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlichen, eher selten Blogger und Privatpersonen abmahnen lassen werden.


Hinweis: Was Creative Commons-Lizenzen sind, erfahren Sie in unseren Beiträgen “Creative Commons einfach erklärt Teil 1Teil 2Teil 3, und Teil 4

 

Hafte ich auch, wenn das Bild von einem Nutzer hoch geladen wurde?

Es kommt immer wieder vor, dass die Urheberrechtsverletzung durch einen Nutzer begangen wird. Zum Beispiel verwendet der Nutzer in einem Blogkommentar als Profilbild/Gravatar ein urheberrechtlich geschütztes Bild. Oder ein Nutzer lädt ein solches Bild auf Ihre Facebook-Chronik.
In diesem Fall haften Sie erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Das heißt, der Rechteinhaber muss Sie erst auf die Rechtsverletzung hinweisen. Erst wenn Sie das Bild daraufhin nicht unverzüglich (2-5 Tage) entfernen, haften Sie und können abgemahnt werden. Sollten Sie sofort eine Abmahnung erhalten, müssen Sie weder die Unterlassungserklärung unterschreiben, noch die Abmahnungskosten tragen.

 

Was ist eine Abmahnung?

Bei der Abmahnung handelt es sich um eine Aufforderung einen Rechtsverstoß zu beseitigen und ihn künftig zu unterlassen. Daneben kann sie noch weitere Aufforderungen beinhalten:
  • Sachverhalt und Rechtsansicht - Hier wird beschrieben warum Sie einen Rechtsverstoß begangen haben. An dieser Stelle muss der Abmahnende darlegen Inhaber der Urheberrechte zu sein.
  • Beseitigung der Rechtsverletzung - Sie werden aufgefordert das Bild zu entfernen.
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung - Die Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschrieben ist der Kern jeder Abmahnung. Haben Sie einen Rechtsverstoß begangen, müssen Sie sich verpflichten ihn nicht zu wiederholen oder andernfalls eine empfindliche Vertragsstrafe zu bezahlen.
  • Schadensersatz und Auskunftsanspruch - In den meisten Fällen wird mit der Abmahnung auch der Schadensersatz geltend gemacht. Ist nicht erkennbar wie lange das Bild verwendet wurde, hat der Rechteinhaber einen Anspruch auf Auskunft über die Nutzungsdauer.
  • Abmahnungskosten - der Abmahnende hat einen Anspruch darauf, dass Sie die Kosten seines Rechtsanwalts tragen. Deren Höhe ist jedoch oft zu hoch angesetzt.
  • Androhung gerichtlicher Schritte - Ohne einen Hinweis, dass gerichtliche Schritte ergriffen werden, wenn der Unterlassungsaufforderung nicht Folge geleistet wird, ist die Abmahnung nicht verbindlich. Das heißt, Sie müssen in einem solchen Fall weiterhin die Unterlassungserklärung abgegeben, müssen aber die Abmahnungskosten nicht tragen.

 

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Fast jeder Abmahnung liegt eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Wenn Sie diese unterschreiben, verpflichten Sie sich zur Erfüllung aller darin genannten Forderungen. Oft wird die Unterlassungserklärung von abmahnenden Anwälten zu Gunsten derer Mandanten zu weit gefasst.  Zumeist kann die Vertragsstrafe gesenkt oder der Umfang der Verpflichtung verringert werden.
 
Einer Abmahnung wird oft ein Muster einer Unterlassungserklärung beigelegt. Das ist jedoch nicht notwendig, ausreichend ist die Forderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das Muster wird manchmal jedoch nicht aus Höflichkeit beigelegt, sondern in der Hoffnung, dass der Abgemahnte aus Bequemlichkeit oder Ahnungslosigkeit die geltend gemachten Forderungen unterschreibt, die oft weiter gefasst werden, als sie dem Abmahnendem zustehen.

Da es bei einer Unterlassungserklärung auf einzelne Worte ankommen kann, sollten Sie die Modifikation nur durch einen Anwalt vornehmen lassen. Denn eine unzureichende Unterlassungserklärung kann dazu führen, dass der Gegner eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt, was die Kosten bis um das Vierfache steigern kann.
 
Nach der Entfernung nicht notwendiger Punkte bleibt von der beigelegten Unterlassungserklärung aus dem vorhergehenden Beispiel ein kürzerer Teil übrig.

 

Wann liegt ein Abmahnungsmissbrauch vor?

Eine Abmahnung muss nicht befolgt und bezahlt werden, wenn sie missbräuchlich ist. Jedoch ist eine Abmahnung viel seltener missbräuchlich, als es angenommen wird. Folgende Indizien deuten auf einen Missbrauch hin. Je mehr von ihnen zutreffen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs:
  • Der Abmahnende hat keinen wirtschaftlichen Vorteil aus einer Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes, weil sein Geschäft klein und unbedeutend ist.
  • Es wird eine Vielzahl gleichartiger Abmahnungen ausgesprochen. Allerdings dürfen im Urheberrecht grundsätzlich so viele Abmahnungen ausgesprochen werden, wie Rechtsverstöße begangen werden.
  • Der abmahnende Anwalt ist normalerweis auf anderem Fachgebiet tätig oder scheint mit dem Abmahnenden verwandt zu sein.
  • Der Sachverhalt ist unklar und die Rechtsverletzung nicht eindeutig beschrieben.
  • Der Gegenstandswert ist wesentlich überzogen.
  • Die gesetzte Frist wird mehrfach verlängert. Hier zeigt der Abmahnende, dass er kein Interesse an der Rechtdurchsetzung hat.
Tipp: Nutzen Sie die Onlinesuche mit dem Namen des Abmahners und der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei. Missbrauchsfälle werden oft in einschlägigen Foren veröffentlicht.

Können die Kosten bei unberechtigten Abmahnungen ersetzt werden?

Die Kosten der Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen können in der Regel nur im Wege einer negativen Feststellungsklage geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass
  • dass der Abmahnende hätte erkennen können, dass die Abmahnung unberechtigt war. Das ist der Fall, wenn der Abmahnende gar nicht die Rechte an den Bildern hatte.
  • es sich um Abmahnungsmissbrauch gehandelt hat.

Was passiert, wenn ich auf die Abmahnung einfach nicht reagiere?

Sie sollten die Abmahnung nicht einfach vernachlässigen. Denn sobald die in der Abmahnung gesetzte Frist abgelaufen ist, wird der Abmahnende davon ausgehen, dass Sie seine Ansprüche zurückweisen, und gerichtlich gegen Sie vorgehen. Auch wenn Sie dann den Forderungen nachkommen, werden Sie die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen müssen.

Es hat ebenfalls keinen Zweck zu behaupten, dass die Abmahnung Ihnen nicht zugegangen ist. Der Abmahnende muss lediglich nachweisen, dass die Abmahnung verschickt worden ist. Fehler beim Zugang der Abmahnung gehen zu Ihren Lasten.

Ist es empfehlenswert, Kontakt mit dem gegnerischen Rechtsanwalt aufzunehmen?

Der gegnerische Rechtsanwalt ist verpflichtet, das beste Ergebnis für seinen Mandanten zu erzielen, und wird dazu alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Dabei kann es passieren, dass er Ihnen für Sie schädliche Aussagen entlockt oder Sie zu einem für Sie nachteiligem Verhalten verleitet.
Sie sollten nur dann mit dem gegnerischen Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, wenn offensichtlich keine Rechtsverletzung vorliegt. Zum Beispiel wenn Sie eine Erlaubnis zur Nutzung des Bildes haben, von der der Abmahnende nicht wusste.

Welche Kostenposten entstehen bei unerlaubter Bildernutzung?

Diese Frage ist leider nicht einfach zu beantworten. Zunächst müssen Sie zwischen drei Kostenpunkten einer Abmahnung unterscheiden:
  • Die Kosten des abmahnenden Rechtsanwalts - Das ist in der Regel der größte Posten. Diese Kosten werden anhand eines so genannten Gegenstandswertes berechnet, welcher nachfolgend erklärt wird.
  • Der Schadensersatz des Rechteinhabers - Der Schadensersatz wird anhand so genannter “Lizenzanalogie” berechnet. Das heißt, der Rechteinhaber soll das erhalten, was er bei rechtmäßiger Nutzungserlaubnis erhalten hätte. Der Fotograf kann Quittungen für vergleichbare Fälle vorlegen oder durchschnittliche Branchenwerte zugrunde legen. Die bekanntesten Branchenwerte bietet die Broschüre “Bildhonorare” der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
  • Die Kosten des eigenen Rechtsanwalts - Diese können je nach Anwalt und Fall variieren, dürften im Schnitt jedoch nicht mehr als 500 Euro betragen.

Was ist der Gegenstandswert/Streitwert und warum ist er so hoch?

Die Kosten der Abmahnung richten sich danach, welchen Wert es hat, die Wiederholung der Rechtsverletzung in der Zukunft zu vermeiden. Diesen Wert bezeichnet man als „Gegenstandswert“ oder „Streitwert“. Der Gegenstandswert kann weit über der Höhe des Schadensersatzes liegen, weil der Schadensersatz nur den vergangenen Rechtsverstoß, der Gegenstandswert aber auch den potentiell fortdauernden Rechts-verstoß in der Zukunft umfasst.
Da es nicht klar ist, welchen potentiellen Schaden eine Rechtsverletzung in der Zukunft haben würde, werden die Gegenstandswerte in den meisten Fällen von den Rechtsanwälten der Abmahnenden geschätzt. Auch die Gerichte setzen oft unterschiedliche Gegenstandswerte an, und so kann es vorkommen, dass ein Gericht bei einer Verletzung von Urheberrechten einen Gegenstandswert von 2.000 Euro und ein anderes einen von 6.000 Euro annimmt.
 
Die Kosten einer Abmahnung sind daher so hoch, weil sie nicht nur die entstandene Rechtsverletzung beseitigt, sondern auch den möglicherweise in der Zukunft entstehenden Schaden verhindert. Wie lang dieser Zeitraum sein kann wird ausgehend von den Umständen geschätzt. Da Rechtsverletzungen im Internet permanent öffentlich bleiben, können es mindestens fünf Jahre sein.

 

Was kostet eine Abmahnung wegen unerlaubter Bildernutzung konkret?

Bei dieser Aufstellung sollten Sie bedenken, dass weder die Angaben des gegnerischen Anwalts, noch die Branchenangaben verbindlich sind. Es sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:
  • Bekanntheit und Stand des Fotografen (hobby, semiprofessionell,professionell)
  • Dauer der rechtswidrigen Bildernutzung (1 Mo oder 1 Jahr)
  • Art der rechtswidrigen Bildernutzung (Onlineshop, Hauptseite, Unterseite Newsletter, ebay, Blog, Unternehmensseite)
  • Umfang der rechtswidrigen Bildernutzung (Anzahl der Zugriffe)
  • Auflösung und Größe der verwendeten Bilder
  • Private, kleingewerbliche oder unternehmerische Nutzung (z.B. können sich Privatpersonen oft auf eine Begrenzung der Abmahnungskosten gem. § 97 a Abs.2 UrhG auf 100 Euro berufen)
Bei gewerblicher Nutzung von Bildern wurde bisher in der Regel ein Streitwert von 6.000 Euro angenommen, was Abmahnungsgebühr in Höhe von 550 Euro bedeutete. Jedoch gibt es eine positive Entwicklung im Fall von Privatpersonen und kleingewerbliche Tätigen. Hier werden die Kosten zunehmend geringer angesetzt:
  • 900 Euro Streitwert (= 120 Euro Abmahnungsgebühr) für eine private ebay-Auktion (Gegenseite hat 6.000 Euro beantragt) – OLG Hamm vom 13.09.2012, Aktenzeichen: I-22 W 58/12
  • 3.000 Euro Streitwert (= 315 Euro Abmahnungsgebühr ) bei ebay Auktionen im geringen Umfang - OLG Köln, 22.11.2011 – 6 W 256/11
  • 300 Euro Streitwert (= 50 Euro Abmahnungsgebühr ) - OLG Braunschweig, 14.10.2011 – 2 W 92/11 (wobei ein so niedriger Wert eine seltene Ausnahme sein dürfte.)
Beispielsberechnung
Beachten Sie, dass es sich wirklich nur um Beispiele handelt, da aufgrund vieler Faktoren jeder Fall individuell ist:
  • 6 Monate lang genutzte Fotografie in einem Corporate-Blog – 550 Euro Abmahnungsgebühr + 180 Schadensersatz = 730 Euro
  • 6 Monate lang genutzte Fotografie in einem Privat-Blog bei erstmaliger Abmahnung – 100 Euro Abmahnungsgebühr + 180 Schadensersatz = 280 Euro

Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?

Wenn Sie sich an einen Anwalt wenden, werden Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Ich kann zwar nur für uns sprechen, aber die Gesamtkosten sind nie höher gewesen, als wenn der Abgemahnte die Abmahnung unterschrieben und die geforderte Summe gezahlt hätte. In den meisten Fällen waren sie sogar insgesamt geringer. Das liegt daran, dass die Kosten einer Abmahnung in der Regel zu hoch angesetzt werden. Es sind Schätzwerte und der Abmahnende rechnet bereits damit, dass Sie versuchen werden die Kosten zu senken.
Dazu muss bedacht werden, dass das größere finanzielle Risiko in der Unterlassungserklärung steckt, deren Modifikation die Kosten eines Rechtsanwalts ebenfalls kompensiert.
Damit wird sich der Gang zum Rechtsanwalt in den meisten Fällen für Sie lohnen.

Was kostet mich die Beauftragung eines Rechtsanwalts?

In den meisten Fällen wird in überschaubaren Fällen ein Pauschalbetrag angesetzt. Kann nicht eingeschätzt werden, wie der Fall sich entwickelt, wird ein Stundenlohn vereinbart. Die Kosten der Abwehr der Abmahnung dürften damit in der Regel zwischen 250 – 600 Euro liegen. Sie können jedoch vorher unverbindlich anfragen, was eine Beauftragung kosten würde.

Sollte der Fall vor Gericht landen, werden die Kosten per Gesetz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet (Prozesskostenrechner).

Fazit

Es ist heutzutage ein Einfaches, das passende Bild für jede Gelegenheit zu finden. Doch das Urheberrecht ist nicht an die heutigen Verhaltensweisen im Netz angepasst und birgt so viele Tücken. Genau hier liegt die Gefahr, da man praktisch kein fremdes Bild ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers gefahrlos nutzen kann.
  • Gefahrenquelle eins ist, dass diese Rechte vor allem bei einfachen Motiven und Schnappschüssen oft übergangen werden.
  • Der zweite Gefahrenpunkt liegt darin, dass vielen Nutzen nicht bewusst ist, wann und ob eine solche Einwilligung vorliegt, und von einer solchen dann fälschlicherweise ausgegangen wird (klassisch ist der Fehler bei fehlendem ©-Symbol von einer Nutzungserlaubnis auszugehen)
  • Der dritte Fehlerpunkt ist die Missachtung der Lizenzbedingungen von Stock-Archiven und da insbesondere der Vorgaben für die Urhebernennung.
So liegt leider bei den meisten Abmahnungen die wir bearbeiten, tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß vor. Jedoch sind die die geforderten Kosten fast immer überzogen und die Unterlassungserklärungen zu weit formuliert. Ein fachlich versierter Rechtsanwalt wird Ihnen helfen können, die Lage einzuschätzen, die Kosten zu senken und besonders zukünftige Problematiken zu vermeiden. Eine erste Einschätzung Ihrer Abmahnung erfolgt kostenlos.


Dieser  Text wurde von  Rechtsanwalt Schwenke unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz auf http://rechtsanwalt-schwenke.de/faq-abmahnung-unerlaubte-bildernutzung/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=faq-abmahnung-unerlaubte-bildernutzung veröffentlicht.

Digitale Bürgerrechte in Europa: EDRi braucht Eure Unterstützung!

2002 gegründet setzt sich European Digital Rights (EDRi) als Dachorganisation zahlreicher Bürgerrechtsorganisationen für die Rechte und Freiheiten europäischer Bürger ein. Im Laufe der Jahre haben sich inzwischen 28 Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen aus 18 europäischen Ländern EDRi angeschlossen. Dabei treten EDRi und seine Mitglieder gemeinsam auf, um die Grundrechte der Bürger in der Informationsgesellschaft zu verteidigen. So arbeitet EDRi unter anderem gegen Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung, das Abhören der Telekommunikation, die Auswertung von Fluggastdaten, Nacktscanner, Netzfilter und Netzsperren. Daneben veröffentlicht EDRi das EDRi-gram, einen zweiwöchentlich erscheinenden Newsletter.

Durch die Einrichtung eines Büros in Brüssel ist es EDRi möglich geworden, mit Organisationen und Institutionen, wie der Europäischen Kommission direkt vor Ort zu arbeiten. So gehört das Verfolgen von Gesetzgebungsprozessen, der ständige Kontakt zu Vertretern der Kommission und des EU-Parlaments, der Einsatz für die Grundrechte aller europäischen Bürger sowie das Anprangern und öffentliche Thematisieren von Vorhaben auf europäischer Ebene, die sich gegen den Datenschutz, bürgerliche Freiheiten und Grundrechte richten, zu den Hauptaufgaben der drei MitarbeiterInnen des EDRi-Büros.

Doch kompetente MitarbeiterInnen, Räumlichkeiten und zahlreiche Informationskampagnen und -veranstaltungen kosten Geld. Zwar erhält EDRi Mitgliedsbeiträge von den beteiligten Organisationen, doch da diese oftmals selbst Schwierigkeiten bei der Finanzierung auf nationaler Ebene haben und am Ende nicht mehr viel für Brüssel übrig bleibt, machen die Mitgliedsbeiträge bloß einen Bruchteil des Budgets aus, das EDRi für seine Lobbying-Arbeit zur Verfügung steht. Individuelle Spenden gibt es nur wenige, so dass der Hauptanteil des Geldes von offiziellen Stellen und den wenigen bestehenden Stiftungen stammt. Leider laufen diese Förderungen jedoch entweder aus oder die Bearbeitung von Förderungsanträgen dauert ewig.

Nun läuft EDRi allerdings Gefahr, eine MitarbeiterIn zu verlieren, weil ihre Bezahlung nicht mehr gesichert ist. Daher ersucht EDRi nun um Eure Unterstützung, um weiterhin mit einem starken Team für Grund- und Freiheitsrechte eintreten zu können. Wenn Ihr EDRi unterstützen wollt, könnt Ihr vorzugsweise auf das Konto von EDRi spenden:

Name: European Digital Rights Asbl
Adresse:
39/9 Rue Montoyer
1000 Bruxelles
Belgium
Kontonummer: 733-0215021-02
Bank: KBC Bank Auderghem-Centre, Chaussée de Wavre 1662, 1160 Bruxelles, Belgium
IBAN: BE32 7330 2150 2102
BIC: KREDBEBB

Bitte verbreitet diese Nachricht und helft uns EDRi zu unterstützen!

Freitag, 28. September 2012

Kommentar zur der BfDI Pressemitteilung : Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten vorgestellt.

Die Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben einen gemeinsam entwickelten Leitfaden für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern vorgestellt.
Wie netzpolitik.org bereits aufgezeigt hat, wird das Prinzip der Datensparsamkeit überhauopt nicht nicht streng eingehalten. So wird es “in der Regel als ausreichend angesehen”, Rufnummern von Anrufer und Angerufenen bis drei Monate nach Rechnungsversand zu speichern. Dass Vodafone diese bisher nur für eine Woche speichert, zeigt, dass es auch mit weniger geht. Zudem gibt es viele Ausnahmen zur Erkennung von Störungen und Missbrauch.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert nicht nur die Fristen, sondern auch das Zustandekommen des neuen Leitfadens:
„Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die fehlende Einbindung von Verbraucher- und Bürgerrechtsverbänden in die Erarbeitung des Leitfadens und sieht die in den Entwürfen vorgeschlagenen Speicherdauern als zu weitgehend an.“



Dies ist eine Abwandlung des Artikels „Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten: Bundesdatenschutzbeauftragter präsentiert Speicherfristen, die er sich wünscht  der unter der der Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 3.0) Linzez von Andre Meister auf Netzpolitik.org veröffentlicht worden ist.

Sonntag, 9. September 2012

Zensur durch Copyright: Nach Mars Rover und Hugo Award blockiert YouTube nun auch Barack Obama

Mit Freuden habe ich dies dieser Tage bei netzpolitik.org gelesen:


Zensur durch Copyright: Nach Mars Rover und Hugo Award blockiert YouTube nun auch Barack Obama

Derzeit ist der Mitschnitt des ersten Tages des Parteitags der amerikanischen Demokratischen Partei auf YouTube blockiert. Die Begründung ist mal wieder der übereifrige Copyright-Filter, den Medienunternehmen automatisch füttern können. Erst kürzlich hat es auch die amerikanische Raumfahrtbehörde NASA und auf Ustream den Science-Fiction Leserpreis Hugo Award getroffen.
Statt der Rede von First Lady Michelle Obama war gestern beim YouTube-Mitschnitt nur folgender Copyright-Hinweis zu lesen:
This video contains content from WMG, SME, Associated Press (AP), UMG, Dow Jones, New York Times Digital, The Harry Fox Agency, Inc. (HFA), Warner Chappell, UMPG Publishing and EMI Music Publishing, one or more of whom have blocked it in your country on copyright grounds. Sorry about that.

Da das Video auch auf den Seiten BarackObama.com und DemConvention2012 eingebunden ist, gab es auch dort nur den Copyright-Text zu sehen. Mittlerweile ist das Video auf “privat” gestellt.
Dieser Vorfall ist nur die neueste Episode einer ganzen Reihe von Fällen, in denen Copyright-Filter fälschlicherweise anspringen und damit Inhalte unzugänglich machen, die gar keine Copyrights verletzen. Anfang August wurde das Video der NASA zur Landung des Mars-Rovers Curiosity gesperrt. Erst am Sonntag wurde der Live-Stream des Science-Fiction Leserpreises Hugo Award auf Ustream gesperrt.
In allen Fällen sind Computer-Algorithmen angesprungen, die angeblich Urheberrechtsverletzungen erkannt haben wollen. Patrick Beuth übersetzte auf Zeit Online den passenden Kommentar von Annalee Newitz:
Falls noch irgendjemand glaubt, Urheberrechtsgesetze könnten die freie Meinungsäußerung nicht stoppen, den wird die automatisierte Zensur der Hugo Awards eines Besseren belehren. Roboter haben eine legitime Übertragung gekillt. Willkommen in der Gegenwart.
Immerhin haben wir wieder ein paar Beispiele für illegitime Löschversuche im Netz.


Dieser Artikel wurde von  Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 3.0) Lizenz veröffentlicht.

Dienstag, 7. August 2012

ZEIT: Vier Sheriffs zensieren die Welt


Die ZEIT hat in ihrer aktuellen Ausgabe eine Titelstory über privatisierte neue Öffentlichkeiten durch Apple, Facebook, Amazon, Google & Co: Vier Sheriffs zensieren die Welt.
"Die vier Konzerne definieren das Netz, überziehen es mit Weltanschauungen, Moralvorstellungen, Ideen von Gut und Böse. Sie haben eine digitale Welt geschaffen, die mehr an ein autoritäres Disneyland erinnert als an einen wilden Dschungel. Teils aus eigenem Antrieb, teils von Regierungen dazu gezwungen, schaffen sie Fakten und setzen Regeln, die für alle gelten sollen. So werden sie immer wieder zu potenten Zensurmaschinen, zu Gedankenwächtern der Gegenwart. Zu Instrumenten der Lenkung."

Dieser Artikel wurde von auf NETZPOLITIK.ORG unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 2.0 Deutschland (CC BY-NC 2.0) veröffentlicht. 

Dienstag, 31. Juli 2012

Stopp INDECT!

Was ist INDECT?

INDECT steht für “INtelligent information system supporting observation, searching and DEteCTion for security of citizens in urban environment” (“Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt”). Es ist ein Forschungsprojekt der Europäischen Union, startete 2009 und soll 2013 abgeschlossen sein.

INDECT ist das umfassendste Überwachungsprogramm, das je installiert werden sollte. Es umfasst nicht nur das Internet. Auch Menschen auf der Straße werden INDECT nicht entgehen. Was wie wirre Science Fiction klingt, könnte ab 2013 schwer zu begreifende Wirklichkeit werden. Science Fiction war gestern. INDECT ist morgen. INDECT verbindet sämtliche Daten aus Foren, Social Networks (z.B. Facebook), Suchmaschinen des Internets mit staatlichen Datenbanken, Kommunikationsdaten und Kamerabeobachtungen auf der Straße. INDECT wird wissen, wo wir sind, was wir tun, weshalb wir es tun und was unsere nächsten Schritte sein werden. INDECT wird unsere Freunde kennen und wissen, wo wir arbeiten. INDECT wird beurteilen, ob wir uns normal oder abnormal verhalten.

Details

INDECT beinhaltet folgende Maßnahmen:

Im Internet
  • Überwachung des Internets mit Hilfe von Suchmaschinen im www, UseNet, Social Networks (Facebook, WKW etc.), Foren, Blogs, P2P-Netzwerke sowie individuelle Computersysteme
  • Auffinden von Bildern und Videos mit Hilfe von Wasserzeichen, sowie automatisierte Suchroutinen zum Aufspüren von beispielsweise Gewalt oder “abnormalem Verhalten”
  • Eine weiterentwickelte Computerlinguistik deren Suchroutinen in der Lage sind Beziehungen zwischen Personen, sowie den Kontext einer Unterhaltung, z.B. in Chats, bei der Interpretation der Sprache, mit einzubeziehen
Auf der Straße
  • Mobiles städtisches Überwachungssystem (“Mobile Urban Observation System”)
  • Drohnen = Fliegende Kameras (so genannte “Unmanned Aerial Vehicles” (UAV) wie etwa Quadrocopter)
  • Die UAV sollen “intelligent und autonom” vernetzt werden und miteinander kooperieren, um verdächtige bewegliche Objekte automatisiert und eigenständig sowohl identifizieren als auch im städtischen Raum per Schwarmverhalten verfolgen zu können.
  • Überwachungskameras nutzen präventiv die biometrischen Daten aus Pässen und Personalausweisen, um Personen zu identifizieren und Bewegungsmuster zu erstellen.

Die daraus erhaltenen Daten sollen in einer Datenbank gespeichert und durch bereits vorhandene Daten ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Überwachungskameras
  • Handy-Ortung (z.B. via GSM/GPS)
  • Gesichtserkennung (z.B. via biometrischer Daten in elektronischen Ausweisen)
  • Telekommunikationsüberwachung (Vorratsdatenspeicherung)

Als Kriterien für “abnormales Verhalten” wurden unter anderen folgende Punkte bei einer Umfrage mit polnischen Polizisten identifiziert. Als gefährlich wird unter anderem eingestuft, wer…

  • auf der Straße
    • rennt
    • kämpft
    • zu schnell fährt
  • im öffentlichen Nahverkehr
    • auf dem Fußboden sitzt
    • zu lange sitzt
    • Gepäck vergisst
  • im Stadion
    • Flaschen wirft
    • das Spielfeld betritt
  • am Flughafen
    • Gepäck vergisst
    • zu lange sitzt

Aus den Fragebögen-Ergebnissen wird abgeleitet, welche Verhaltensweisen automatisiert erkannt werden sollen:

  • Bewegung in die “falsche” Richtung
  • “Herumlungern”
  • Treffen von mehr als X Personen
  • Autodiebstahl
  • Laufen
  • fallende Personen
  • Gepäck vergessen
  • Herumsitzen, länger als die Dauer X
  • Schreien
  • Schüsse, Explosionen
  • fluchende Personen
Man ist also in nahezu jeder Situation verdächtig. Wer im öffentlichen Nahverkehr auf dem Fußboden sitzt, zu lange mitfährt oder sein Gepäck vergißt, muß mit Maßnahmen der Sicherheitskräfte rechnen. Genauso verdächtig sind “herumlungern”, sich mit zu vielen Personen treffen und fluchen.
Anhand der gewonnenen Profile über jeden einzelnen sollen die automatisierten Programme lernen, sogenannte “Gefährder” selbständig zu erkennen. Wird ein solcher potentieller “Gefährder” erkannt, können seine Daten ebenfalls selbstständig vom System eingeholt werden. Nach kurzer Durchleuchtung der Informationen wird die Person in eine bestimmte Gefahrenkategorie eingeteilt und gegebenenfalls (z.B. bei “sehr verdächtig”) die Polizei informiert.

Konsequenzen

2012 soll INDECT an den Besuchern der Fußball-Europameisterschaft in Polen/der Ukraine getestet werden. Die Ziele dieses Feldversuchs sollen Registrierung von “abnormalem Verhalten” sowie das gezielte Filtern von Sprechchören sein.
2013 wird das Europäische Forschungsprojekt beendet sein. INDECT wird Ergebnisse bringen. Daten jedes Bürgers aus sämtlichen Datenquellen miteinander verknüpfen und auswerten können. Eigenständig verdächtiges Verhalten auf der Straße registrieren und melden können. Mit INDECT wird man versuchen, vorauszusehen, wo Protest aufkommen könnte – im Idealfall bevor es die Protestierenden selbst wissen. INDECT ist ein Instrument, von dem man sich Einschüchterung, vor allem aber Kontrolle verspricht. Eine Möglichkeit, die Kontrolle zu behalten, ohne auf den Menschen Rücksicht nehmen zu müssen.
  • INDECT will wissen, was wir tun, bevor wir es selbst wissen
  • INDECT wird unsere Gesellschaft nachhaltiger verändern als jede andere Überwachungsmaßnahme bisher
  • INDECT wird definieren, was Normalität ist
  • INDECT ist der Alptraum von George Orwell

Wer überwacht die Überwacher?

Aufgrund vielfältiger Kritik beschlossen die Projekt-Verantwortlichen vor nicht allzu langer Zeit eine neue Geheimhaltungsstufe. Welche Daten des Forschungsprojekts an die Öffentlichkeit gelangen, beschließt ab jetzt ein INDECT-”Ethikrat”. Der – veröffentlichte Teil – der Besetzung des Ethikrats besteht aus 4 Polizisten, 2 Forschern im Bereich der Sicherheitstechnologien, 1 Professor für Mensch-Computer Interaktion, 1 Vertreter der Multimedia-Industrie, 1 Professor für Rechtskunde, 1 Rechtsanwalt für Menschenrechte und 1 Professor für Ethik (http://www.indect-project.eu/ethics-board-members). Ein Ethikrat der zum Großteil aus Polizeibeamten und Profiteuren besteht kann nicht wirklich ernstzunehmen sein.


Dieser Artikel wurde unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz von dem Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland veröffentlicht.




Leider habe ich erst heute etwas über INDECT gelesen, sonst hätte ich schon früher etwas darüber veröffentlicht. Wenn wir Bürger nicht aufpassen, dann kommt der Überwachungsstaat. 

Mittwoch, 25. Juli 2012

Klage gegen die Datenspeicherung der Mobilfunkanbieter

Mit Freuden habe ich bei NETZPOLITIK.ORG gelesen:

Vodafone: Erste Klage gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter

Mit Vodafone wird jetzt der erste Mobilfunkanbieter verklagt, weil er auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine Vorratsdatenspeicherung betreibt. Rechtsanwalt Meinhard Starostik reichte beim Amtsgericht Düsseldorf Klage im Auftrag einer Handy-Nutzerin Klage ein. Auch gegen die anderen Mobilfunkanbieter sind Klagen angekündigt.

Wer sich für dieses Thema interessiert sollte auf der Seite des Rechtsanwaltes M. Starostik unter anderem die Klageschrift lesen.

Dies ist eine Abwandlung/Bearbeitung des Artikels Vodafone: Erste Klage gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter der von Andre Meister auf NETZPOLITIK.ORG unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 2.0 Deutschland (CC BY-NC 2.0)  Lizenz veröffentlicht wurde. Mein Artikel steht unter der gleichen Lizenz.

Sonntag, 15. Juli 2012

Erklärung der Internetfreiheit

Markus Beckedahl hat auf Digitale Gesellschaft die Erklärung der Internetfreiheit ins deutsche übersetzt:


Erklärung der Internetfreiheit

Wir stehen für ein freies und offenes Internet.
 
Wir unterstützen transparente und partizipative Prozesse in der Gestaltung von Netzpolitik und die Etablierung von fünf grundlegenen Prinzipien:

  • Meinungsfreiheit: Zensiert das Internet nicht.
  • Zugang: Fördert den universellen Zugang zu schnellen und bezahlbaren Netzwerken.
  • Offenheit: Erhaltet das Internet als offenes Netzwerk, wo alle Menschen frei sind sich zu vernetzen, zu kommunizieren, zu schreiben, zu lesen, zu betrachten, zu sprechen, zuzuhören, zu lernen sowie schöpferisch und innovativ tätig zu sein.
  • Innovation: Beschützt die Freiheit ohne Erlaubnis innovativ und schöpferisch tätig zu sein. Neue Technologien dürfen nicht blockiert und Innovatoren nicht für die Handlungen ihrer Nutzer bestraft werden.
  • Privatsphäre: Beschützt die Privatsphäre und verteidigt das Recht jedes Einzelnen, über die Nutzung seiner Daten und Geräte zu bestimmen.

Die Übersetzung von Markus Beckedahl steht unter der Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-SA 3.0) Lizenz.Meine minimale Bearbeitung steht unterder gleichen Lizenz.


Dass ist eine hübsche Informationsgrafik (auf englisch)

Declaration of Internet Freedom

 

Donnerstag, 12. Juli 2012

weed-news: Stop & Listen: Kurzfilm und neuer Bericht zu Alternativen in der Handelspolitik

Weed hat einen neuen Kurzfilm zu Alternativen aus dem globalen Süden für die Handelspolitik veröffentlicht, und gleichzeitig gemeinsam mit europäischen Partnerorganisationen einen neuen englischen Hintergrundbericht zu eben diesem Thema herausgebracht!

WEED kritisiert seit Langem die Handels- und Investitionspolitik der EU mit ihrer Liberalisierungsstrategie, mit der sie Entwicklungsländer massiv unter Druck setzt, ihre Märkte zu öffnen, keine Beschränkungen auf die Ausfuhr von Rohstoffen vorzunehmen, ausländischen Investoren viele Rechte zu gewähren, und keine Pflichten aufzuerlegen.
Wie sich die EU-Handelspolitik momentan in verschiedenen Bereichen, wie Landwirtschaft, Rohstoffabbau, Wasserversorgung und Regionale Integration negativ auswirkt, aber vor allem welche alternativen Ansätze in Ländern des globalen Südens in den jeweiligen Bereichen zum bisherigen Ausbeutungs- und Exportmodell bestehen, dazu bekommt man im Kurzfilm Stop & Listen einen Eindruck. Die alternativen Vorschläge stehen exemplarisch für eine Vielzahl an neuen, möglichen, anderen Wegen zu ökologischer Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit und gemeinwohlorientierter Wirtschaftsweise.
Wer dann neugierig und motiviert ist, sich mit den Details und verschiedenen weiteren Vorschlägen für alternatives Handeln auseinanderzusetzen, hat die Möglichkeit dazu mit dem neuen englischen Bericht "Southern Alternatives to EU Trade Policy", in Form von einzelnen Artikeln zu den vier Bereichen, verfasst von Autoren aus dem globalen Süden. Einzelne Artikel werden in nächster Zeit ins Deutsche übersetzt.
Es ist dringend an der Zeit, Alternativen Gehör zu schenken und für einen Richtungswechsel einzutreten!
Also, gerne das Video weiter empfehlen, verbreiten, liken, teilen, die news weiterschicken....!  
Link zum Video:
http://www.youtube.com/watch?v=zWZF32pQMYM


netzpolitik.org: Kaufkraft-Bestimmung durch Geodaten: Wie Mobilfunkbetreiber mit Vorratsdaten Geld verdienen

Nicht nur der Staat will die Standort- und Verbindungsdaten von Mobilfunk-Kommunikation. Die riesigen Datenberge werden auch ausgewertet, um die Anschlussinhaber in Kategorien einzuteilen – und ihnen anschließend zielgenau Werbung verkaufen zu können. Jetzt will Twitter eine dieser Firmen kaufen.
Die meisten kommerziellen Provider sind nur gegen die Vorratsdatenspeicherung, weil sie dafür Geld ausgeben müssen. Mittlerweile ist bekannt, dass viele Provider die Daten auch ohne gesetzliche Verpflichtung weiterhin speichern. Ein Grund könnte sein, dass diese Daten viel Geld wert sind.

Durch Michael Kreil sind wir auf die Audio-Aufzeichnung eines Vortrags auf der Emerging Communications Konferenz 2009 aufmerksam geworden. Greg Skibiski, Gründer und Chef der Firma Sense Networks beschreibt dort, wie er mit der Analyse von Standort- und Verbindungsdaten Geld verdient.

Die Webseite der Firma wimmelt nur so von Buzzword Bingo:

Location data is the key to mobile monetization.
We extract behavioral information from location and apply predictive analytics.
This drives highly-targeted offers for superior results.
Eines ihrer Produkte ist MacroSense. MacroSense nimmt riesige Mengen an mobilen Standort-Daten und errechnet daraus “verwertbare” Daten über zukünftiges Verhalten. Die Daten der Mobilfunk-Kunden bekommt man teilweise direkt von Mobilfunk-Betreibern (leider war nicht rauszubekommen, welche). Mittels Statistik, maschinellem Lernen und Vorhersage-Algorithmen werden die einzelnen Endkunden in Profile eingeteilt, auch in Echtzeit.

Das geht schon allein mit Geodaten: Arbeitet man im Bankenviertel und geht in teure Restaurants, ist man wohlhabender Banker. Je mehr Daten, desto besser. Wenn man regelmäßig ein neues Handy hat und in Szene-Bezirken unterwegs ist, wird man als “jugendlich und ausgehfreudig” eingeteilt. Wechselt man sein Endgerät nur selten, wohnt abgelegen und geht nur am Wochenende raus, könnte man Rentner sein.

Das Ziel ist klar: Diesen Profilen werden dann Kaufkraft und Interessen zugeordnet, um besser Marketing und Werbung machen zu können. Zum Lady Gaga-Konzert will man nur die Jugendlichen einladen, den neuen Handy-Vertrag für Freunde sollen nur die einkommensstarken Kunden bewerben. Im Vortrag fallen Begriffe wie Konsumverhalten, Lifestyle-Kategorie, Kundenprofile, soziale Cluster und Konsummuster. Ganz normal Kapitalismus.

Aber keine Angst: Das soll alles ganz datenschutzfreundlich passieren. So wird versprochen, dass nur die endgültige Zuordnung eines Anschlusses in eine bestimmte Kategorie gespeichert wird, nicht die Original-Daten. Ob das der deutschen Zweckbindung im Datenschutzrecht entspricht, wage ich mal zu bezweifeln. Auch wird auf der Webseite von Opt-In gesprochen, nur dürfte das mit dem Kleingedruckten in jedem Handy-Vertrag der Fall sein, mit dem sich die Anbieter umfangreiche Rechte sichern.

Die New York Times hat schon 2008 über MacroSense berichtet. Auch CitySense (Wo ist was los?) und CabSense (Wo ist ein Taxi?) haben schon Aufmerksamkeit bekommen. Bisher war der Schritt zum Opt-In jedoch klar: Man musste eine App installieren und dieser die Berechtigung zum Zugriff auf die eigenen Geodaten geben. Der Schritt, diese Daten direkt beim Mobilfunk-Betreiber abzuholen, ist eine neue Dimension. Das passiert ohne meine Wissen, ohne meine Einwilligung und unterschiedslos von jedem. Zudem wird uns in Europa immer gesagt, dass man diese Daten nur für die Rechnung und gegen den Terror bräuchte.
Twitter sieht das anscheinend nicht so kritisch. TechCrunch berichtete letzte Woche, dass der Microblogging-Riese Sense Networks kaufen will. Dann kann Twitter endlich Geld mit lokalisierter Werbung verdienen.


Dieser Beitrag wurde von für netzpolitik.org/ geschrieben. Er steht unter der Creative Commons Nicht-Kommerziell Lizenz.

Montag, 9. Juli 2012

TELEPOLIS Artikel zum Schnelldurchlauf des neuen Meldewesen-Gesetzes im Bundestag

Auf TELEPOLIS ist ein Artikel über die Art und Weise zu lesen, wie das neue Meldewesen-Gesetzt durch den Bundestag angenommen worden ist.

Ertappte Opposition
Ein entlarvendes Video zeigt, wie im Bundestag in 57 Sekunden die Möglichkeit zum Verkauf der Meldedaten an Adresshändler und Werbetreibende beschlossen wurde

neues Meldegesetz - Widerstand in den Medien

Die Medien haben sich  kritisch dem geplanten Datenhandel angenommen. Hoffentlich bewirkt dies, dass der Bundesrat das Gesetz kippt.


WELT ONLINE  Widerstand gegen Datenhandel von Meldeämtern wächst 
ULD  „Bundestagsmehrheit will Datenschutz beim Melderecht aushebeln“
TAZ  Opposition will Blockade organisieren
FOCUS  Handel mit persönlichen Daten - Opposition will umstrittenes Meldegesetz im Bundesrat stoppen
STERN  SPD will neues Meldegesetz noch stoppen
Süddeutsche Zeitung    Geplante Weitergabe von Bürgerdaten -  Gesetz schreddert Datenschutz
Frankfurter Rundschau  Aigner distanziert sich von Meldegesetz
ZEIT ONLINE  Künast: Auch die Grünen wollen Meldegesetz verhindern

Samstag, 7. Juli 2012

Netzpolitik.org: Bundestag schränkt Datensouveränität weiter ein – Bundesrat muss neues Meldegesetz verhindern!


Geht es nach dem Bundestag, sollen die Daten von Einwohnermeldeämtern auch für Werbung und Adresshandel genutzt werden können, selbst wenn man dieser Herausgabe widersprochen hat. Jetzt regt sich Kritik von Datenschützern. Auch die Digitale Gesellschaft fordert den Bundesrat auf, das Gesetz zu verhindern.

Wie berichtet, hat der Bundestag letzte Woche mit der schwarz-gelben Mehrheit das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens angenommen. Jetzt muss der Bundesrat noch darüber abstimmen, was er voraussichtlich in der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 21. September tun wird.

Der Digitale Gesellschaft e.V. fordert den Bundesrat nun zur Ablehnung des Gesetzes auf:
Die Datenschutzprobleme mit der von der Bundesregierung geplanten Meldegesetznovelle zeigen eindrucksvoll, wie unfähig diese Bundesregierung beim Schutz personenbezogener Daten agiert. So wie sie in Brüssel gerade dabei ist, bei der Debatte um die Datenschutzgrundverordnung eben nicht für mehr sondern im Ergebnis für eine weitgehende Aufweichung des Datenschutzes zu sorgen, so wie sie gerade eine konzeptionell untaugliche Stiftung Datenschutz, die nur dem Zweck der offiziellen Absegnung von Selbstdarstellungsinteressen in der Wirtschaft dient, aus der Taufe hebt, so wie sie bei Vorratsdatenspeicherung auf ganzer Linie versagt muss man feststellen: das Bundesministerium des Innern unter Hans-Peter Friedrich ist als Sicherheitsministerium nicht in der Lage, glaubwürdige und sinnvolle Datenschutzpolitik zu machen. Das bisherige Meldegesetz war schon schlecht genug, jetzt will die Bundesregierung offenbar dem Fass den Boden ausschlagen.
Wir setzen auf den Bundesrat, dieses datenschutzfeindliche Gesetz zu verhindern und sich dafür einzusetzen, dass Bürger wieder etwas mehr Datensouveränität erhalten.

Auch Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisiert die Nacht- und Nebelaktion:
Ich bin schockiert über Form und Inhalt der Gesetzgebung. An Kommunen und Datenschützern vorbei werden hier wirtschaftliche Lobbyinteressen bedient. Nach der Beschlussfassung zu einer Stiftung Datenschutz, die in der vorgesehenen Form nur einer Wirtschaft dient, die Datenschutz als Billigware haben möchte, ist dies innerhalb kürzester Zeit ein zweiter Sündenfall und ein weiterer Schlag ins Gesicht all derer, die dem Versprechen der Koalitionsvereinbarung vertraut haben, den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Wir können nur hoffen, dass der Bundesrat diesen gefährlichen Unsinn stoppt.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs stellt bereits eine Ablehnung der SPD-regierten Länder in Aussicht:
Seien sie versichert, daß die SPD in den Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung alles tun wird, um dieses Gesetz in der aktuellen Form im Bundesrat scheitern zu lassen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. bietet einen Musterbrief zum Widerruf der Einwilligung in die Datenweitergabe an:
Verbraucher, die nicht möchten, dass ihre Daten für Werbezwecke weitergegeben werden, wird empfohlen, auf Grundlage des Meldegesetzes ihres jeweiligen Bundeslandes beim Meldeamt Widerspruch einzulegen. Ab Anfang 2014 – dann soll das Gesetz in Kraft treten – sollten sie bei ihrem Amt regelmäßig Auskunft darüber verlangen, an wen ihre Daten weitergegeben wurden. Dann können sie bei diesen Unternehmen der Datenverwendung zu Werbezwecken widersprechen.
Hier gibt’s den Musterbrief Auskunftsersuchen und Widerruf der Einwilligung in die Datenweitergabe zum Direkt-Download.

Dieser Artikel wurde von Andrea Meister auf Netzpolitik.org  unter der Lizenz CC BY-NC-SA veröffentlicht.  


Udo Vetter hat auf law blog einen sehr guten Artikel  Gesetzgeberische Infamie zu diesem Thema und dem Thema der plötzlichen Änderung von Gesetzesvorlagen geschrieben:
Zitat: 
Was bei der Eurorettung schon lange kritisiert wird, ist anscheinend auch ein beliebtes Mittel bei anderen Gesetzesvorhaben: In letzter Minute kriegt der Gesetzentwurf eine andere Fassung – und der Inhalt verkehrt sich mitunter in sein Gegenteil. Genau das ist am vergangenen Freitag im Bundestag bei einem heiklen Datenschutzthema geschehen. Obwohl es vorher anderes geplant war, dürfen Meldeämter bald die Daten aller Bürger verkaufen. Betroffene, also wir alle, können zwar widersprechen. Es hilft nur nichts.

Weiter Komentare zu dem Gesetz: 

tagesschau.de                                        Die Heimatstadt soll zum Adresshändler werden
datenschutzbeauftragter-info.de:   Neues Meldegesetz verhindern!