Montag, 23. März 2009

FreiheIT-Blog: Der nächste Schritt

FreiheIT-Blog: "Wie man in zahlreichen Quellen lesen konnte (beispielsweise hier bei einem gulli-Kollegen), geht der Marathon problematischer Sicherheitsgesetze (oder auch Grundrechts-Einschränkungs-DDoS) noch immer nahtlos weiter. Der neueste Streich der Gesetzgeber: Bestimmte Funktionalitäten der heimlichen Online-Durchsuchung sollen statt für die Terrorprävention nun auch im Rahmen der normalen Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden"

Ein sehr guter Artikel, der eindringlich darauf hinweist, dass die Überwachung  bzw. das Recht des Staates auf Überwachung immer weiter ausgebaut wird. lesenswert

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Sonntag, 22. März 2009

Mercedes Mixed Tape Music 25 erschienen

Alle 10 Wochen stellt die Daimler AG Musik von unbekannten, vielversprechenden Nachwuchskünstlern zum freien download zur Verfügung. Die Lieder sind für den privaten Gebrauch frei und die Weitergabe ist erwünscht. Jede Ausgabe von Mixed Tape Music behandelt ein anderes Thema. In der 25ten Ausgabe geht es um "Trendy Indie" .  Unter 71grad  können alle alten Musikveröffentlichungen herunter geladen werden. Herzlichen Dank an Lennard.
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Freitag, 20. März 2009

Mittwoch, 18. März 2009

Neue Creative Commons Lizenz: CCO ersetzt die “Public Domain Dedication and Certification”.

Die Idee dahinter ist, eine Möglichkeit zur völligen Aufgabe aller eigenen Schutzrechte an einem bestimmten Inhalt zu schaffen. Wie bei den 6 Kernlizenzen von Creative Commons auch, wird bei CC0 eine privatrechtliche Erklärung zur Lockerung des gesetzlichen Standardschutzes genutzt. Im Fall von CC0 wird der Schutz auf Null gebracht und dadurch vorzeitig der Zustand hergestellt, der eintritt, wenn der gesetzliche Schutz durch Zeitablauf ausläuft. Im deutschen Recht nennt sich dieser Zustand Gemeinfreiheit und tritt bei Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes 70 Jahre nach dem Tod des Autors ein (bei anderen Schutzgegenständen auch schon früher).

CC0 besteht aus zwei Erklärungen: In der ersten erklärt man verbindlich, dass man Inhaber aller urheberrechtlichen Schutzrechte am betreffenden Schutzgegenstand ist, in der zweiten, dass man auf diese Schutzrechte und ihre Durchsetzung allumfassend verzichtet.

Die Nützlichkeit von CC0 wird sich in der nächsten Zeit erweisen müssen. Vor dem Hintergrund des deutschen Rechts gibt es ein paar Fußangeln: CC0 will eine unwiderrufliche Änderung des Schutzumfangs erzeugen, was aber nach deutschem Recht zumindest bzgl. der sehr personal geprägten Rechte des Urhebers allenfalls sehr aufwendig machbar ist. Ob eine schlichte Kennzeichnung auf Webseiten und in Metadaten der Inhalte insoweit ausreicht, ist hierzulande gerichtlich noch nicht geklärt. Auch die Frage, wie haltbar die Unwiderruflichkeit dann letztendlich ist, ist offen. Für den Fall, dass nationale Regelungen eine tatsächliche Aufgabe von Rechten gar nicht zulassen (wie bei uns bzgl. des Urheberpersönlichkeitsrechts etwa), sieht CC0 als Notnagel eine entsprechend weitreichende unbefristete Lizenz für jedermann vor. Das entspricht also einer CC-Lizenz ohne Bedingungen, ist aber ebenso von der Unklarheit in Sachen Unwiderruflichkeit betroffen. Ganz allgemein ist zu beachten, dass ein Tool wie CC0 auch unter amerikanischem Recht nicht die Persönlichkeitsrechte Dritter (z.B. abgebildeter Personen auf einem Foto) oder registrierte Schutzrechte wie Patente und dergleichen eliminieren kann oder will.

Dies ist eine Bearbeitung des Artikels Neu im Programm: CC0 von john, der unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht wurde.
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Montag, 16. März 2009

netzpolitik.org: Gericht: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist "ungültig"

netzpolitik.org:
"Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat als erstes deutsches Gericht die Meinung geäussert, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und daher ungültig ist. Daher wurde sie dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt.

In der heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27.02.2009, Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) heißt es wörtlich: "Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden [...] Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist".


Auch auf das geplante BSI-Gesetz wird in dem Gerichtsbeschluss kritisch eingegangen:

Verwaltungsgericht Wiesbaden
6 K 1045/08.WI
Beschluss lfd. Nummer 24

In diesem Zusammenhang ist auf folgendes hinzuweisen: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (Bundesrats-Drucksache 62/09) ist geplant, dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik die Befugnis einzuräumen, zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes Protokolldaten und solche Daten, die an den Schnittstellen der Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, auszuwerten. Zur Informationstechnik des Bundes gehört auch die Internetseite der Beigeladenen. Bei der Verabschiedung des Entwurfs, der als besonders dringlich bezeichnet ist, würde sich die Überwachung der Nutzung der nach der Verordnung 259/2008 veröffentlichten Daten noch verstärken. Mit einem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes ist in einigen Monaten zu rechnen, so dass es schon für das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof relevant ist und sich die Frage nach dem Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46/EG hinsichtlich von IP-Adressen besonders dringlich stellt.

Wie gut, dass wir eine unabhängige Justiz haben, die unseren Politikern auf die Finger schaut. Hoffen wir, dass der Europäischen Gerichtshof  die gleiche Meinung wie das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat.
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Sonntag, 15. März 2009

ODEM.blog: BMI-Interna zu Internet-Sperren

bei ODEM.Blog gefunden:
"Ein internes Dokument aus dem Innenministerium (Scan als PDF, unten als Text) zeigt, welch seltsames Rechtsverständnis in Schäubles Haus herrscht – und natürlich behandelt es noch nicht mal die tatsächlichen Probleme der geplanten Internet-Sperren."

Resumee: Internet-Sperren sind legal. Mir graut es! 
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Anmerkungen von ravenhorst zu De-Mail

Zur "De-Mail", den sogenannten "Bürgerportalen", dem "Datensafe", dem damit verbundenen elektronischen Personalausweis (ePA) mit dessen elektronischer Identifizierungsfunktion (eID) hat ravenhorst u.a. in den Beiträgen E-Gov 2.0 Perso 2.0 für Big Brother 2.0, Elektronische Ausweise und Portale für den kontrollierten Portalbürger, Gesetzentwurf zu elektronischem Personalausweis und elektronischer Identifizierung oder Bitte halten Sie Ihren ePA an das Lesegerät mehr als genug geschrieben und dem ist auch nichts weiter hinzuzufügen.


Der Erklärung von Ravenhorst:
"Ich erkläre dagegen, dass ich Euren ePA mit RFID Funkchip, biometrischer Erfassung, eID und Eure "De-Mail Infrastruktur" nicht benötige, denn mit TLS/SSL verschlüsseltem Versand und Erhalt meiner E-Mails für den Transport, der Anwendung von OpenPGP für die Inhaltsverschlüsselung und dem Gebrauch von Tor, I2P Mail und Remailern kann ich genauso gut und dazu weniger kontrolliert "zuverlässig, sicher und vertraulich" per E-Mail ohne "unerwünschtes Mitlesen" kommunizieren. Wenn es sein muss, auch per S/Mime, aber hier kamen nie S/Mime verschlüsselte E-Mails an. Ich brauche genauso wenig wie die Anti-Spam "Features" bei irgendwelchen E-Mail Providern Euer "De-Mail" Anti-Spam System, um von Spam unbelastet meine E-Mails und Mailinglisten zu lesen. Und schon gar nicht brauche ich irgendeinen "Datentresor" bei irgendeinem Bürgerportal-Provider, denn ich verlasse mich lieber auf meine eigene Datensicherung und -verschlüsselung."

kann ich mich nur anschliessen. 
 

Dieser Blog-Eintrag ist auf Basis der No De-Mail Veröffentlichung von ravenhorst erstellt und steht wie der Ursprungsartikel unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported Lizenz.
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ravenhorst: "Wunschliste" für den Präventionsstaat Deutschland

Die  "Wunschliste" für den Präventionsstaat Deutschland ist lesenswert. 

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