Montag, 31. März 2008

Die Polizei in Bremen sieht den Datenschutz nicht so eng

Laut dem Jahresbericht des Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz haben in mindestens zwei Fällen Polizisten in Bremen für private Zwecke vertrauliche und personenbezogene Daten abgefragt - und dies ohne Konsequenzen für die Beamten.

Montag, 24. März 2008

Mercedes Benz Mixed Tapes (Musik)

Alle bisher veröffentlichten 19 Mixed Tape von Merceds Benz finden sich hier. Die Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt, aber zur privaten Nutzung und Weitergabe frei. Ca. alle 8 Wochen gibt es unter Mixed Tapes 10 neue Lieder.

Freitag, 21. März 2008

guter Artikel zu Datenhandel

Beim Surfen bin ich zufällig auf diesen Artikel gestossen:


Lesenswert, es wird über alle Aspekte des Adresshandels geschrieben.

Mittwoch, 19. März 2008

Herausgabe von Telefondaten (Vorratsdatenspeicherung) vorerst nur für Verfolgung schwerer Straftaten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung (Telefon- und Internetdaten) vorerst gebilligt, aber deren Nutzung zur Strafverfolgung deutlich eingeschränkt. Die Telekommunikationsfirmen müssen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Nach einer einstweiligen Anordnung dürfen die Daten bis auf weiteres nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Zugleich wurde der Bundesregierung aufgegeben, dem Bundesverfassungsgericht zum 1.September 2008 über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen und der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten. Im Übrigen lehnte der Erste Senat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab; insbesondere lehnte er die Aussetzung des Vollzugs von § 113a TKG, der allein die Speicherungspflicht für Daten regelt, ab.

Dies ist ein kleiner vorläufiger Sieg gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Die Verbindungs- und Standortdaten (Telefon- und Internetdaten) müssen weiter gespeichert werden, aber die Verwendung wurde eingeschränkt. Wann die Entscheidung der Verfassungsbeschwerde von 30.000 Bürgern fällt ist noch nicht bekannt. Wann über den Fall verhandelt wird, ist noch nicht absehbar, weil der zuständige Richter Ende März pensioniert wird.

Pressemitteilung Nr. 37/2008 vom 19. März 2008 des Bundesverfassungsgerichtes

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 256/08 vom 11.3.2008)

Dienstag, 11. März 2008

Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig

"Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen, waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen."

Quelle: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 27/2008 vom 11. März 2008

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L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 11. März 2008
- 1 BvR 2074/05 -
- 1 BvR 1254/07 -
  1. Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand greift dann, wenn der Abgleich nicht unverzüglich erfolgt und das Kennzeichen nicht ohne weitere Auswertung sofort und spurenlos gelöscht wird, in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ein.
  2. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage richten sich nach dem Gewicht der Beeinträchtigung, das insbesondere von der Art der erfassten Informationen, dem Anlass und den Umständen ihrer Erhebung, dem betroffenen Personenkreis und der Art der Verwertung der Daten beeinflusst wird.
  3. Die bloße Benennung des Zwecks, das Kraftfahrzeugkennzeichen mit einem gesetzlich nicht näher definierten Fahndungsbestand abzugleichen, genügt den Anforderungen an die Normenbestimmtheit nicht.
  4. Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr207405.html

Sonntag, 9. März 2008

Sonderausgabe Piratenmagazin zur Vorratsdatenspeicherung erschienen

Die Sonderausgabe beleuchtet das Zustandekommen der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Folgen für die Gesellschaft und den einzelnen Bürger und erläutert, wie die Vorratsdatenspeicherung in den unterschiedlichen Bereichen umgangen werden kann.

Am 01.01.2008 trat die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Für viele datenschutzbewusste Bürger wurde damit ein Albtraum wahr. Die Redaktion des Piratenmagazins sah sich dadurch veranlasst, eine Sonderausgabe herauszugeben, die sich mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt.

Das Magazin erscheint am 07.03.2008 und umfasst 14 Seiten. Es steht ab sofort auf http://piraten-magazin.de/sonderausgabe im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Neben dem direkten Download kann das Magazin auch über eDonkey2000 und Bittorrent downgeloadet werden. Die Artikel sind unter verschiedenen Creative Commons Lizenzen veröffentlicht, die Quelldateien im LaTeX-Format stehen ebenfalls zum Download bereit.


LIZENZ

Diese Mitteilung wurde von der Piratenpartei Deutschland unter einer
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