Montag, 28. Dezember 2009

Humanistische Union: Reclaim Your Data – Nimm Dir Dein Recht im Europa der Polizeien, hol Dir Deine Daten zurück!

Ein sehr interessanter Artikel 'Reclaim Your Data – Nimm Dir Dein Recht im Europa der Polizeien, hol Dir Deine Daten zurück! ' der die Möglichkeit eine Auskunfte bei den verschiedenen Polizeiorganisationen etc. über sich selbst einzuholen beschreibt. Auch gibt es einen Link zu einem Generator für Auskunftsersuchen.
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Mittwoch, 16. Dezember 2009

Widersprüchen gegenüber Google gegen die Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet (Vorlagen)

Die bayerische Landtagsabgeordnete Christine Kamm hat auf ihrer Internetseite Vorlagen zum Einlegen von Widersprüchen gegenüber Google gegen die Erhebung und Veröffentlichung im Internet von Aufnahmen (Häusern, Grundstücken, Gärten oder PKWs) veröffentlicht.
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Montag, 14. Dezember 2009

Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung: Mündliche Verhandlung am am 15.12.2009

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag, den 15. Dezember 2009 ab 10:00 Uhr über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung (Az. u.a. 1 BvR 256/08).

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begleitet die Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 15.12.2009 wie folgt:

Pressekonferenz und Fototermin
Ab 8.00 Uhr veranstaltet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im DGB-Haus (Ettlinger Str. 3a, Karlsruhe) ein öffentliches Pressegespräch (vorläufige Teilnehmerliste). Dieses Pressegespräch wird auch in das Internet übertragen werden (Link). Im Anschluss an die Pressekonferenz wird vor dem Bundesverfassungsgericht ein Fototermin stattfinden.

Live-Bericht von der Mündlichen Verhandlung und Informationsraum
Ab 10.00 Uhr bieten der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Internet einen vorratsdatenfreien Live-Bericht über den Verlauf der Mündlichen Verhandlung an (Link). Dieser Live-Bericht kann in Karlsruhe auch in dem öffentlichen Informationsraum des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im DGB-Haus (Ettlinger Str. 3a, Karlsruhe) verfolgt werden, wo er an die Wand projeziert und gemeinsam verfolgt werden wird ("public viewing").

Infostände
In Karlsruhe wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung außerdem vor dem Bundesverfassungsgericht und in der Fußgängerzone Informationsstände und eine große Informationswand über die Vorratsdatenspeicherung aufstellen.

Quelle:  Text vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung der unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland Lizenz freigegeben ist.
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netzpolitik.org: Vorratsdatenspeicherung: Anbieter speichern illegal weit mehr als erlaubt

Aus einem heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz an das Bundesverfassungsgericht, geht hervor, dass Telekommunikationsanbieter bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage deutlich mehr Daten erheben und speichern als erlaubt (Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten, PDF) .

Im Rahmen eines Evaluierungsprojekts der Artikel 29-Gruppe der EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde geprüft, inwieweit Datenschutzerfordernisse in Bezug auf die Art der gespeicherten Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Prävention von Missbrauch sowie die Verpflichtungen aus Speicherfristen durch die Unternehmen erfüllt werden. Dazu beantworteten sechs repräsentative, deutsche Unternehmen die Fragebögen der Datenschützer und wurden auch vor Ort geprüft.

Das Ergebnis ist erschreckend, denn die betroffenen Unternehmen speichern deutlich mehr Daten als vom Gesetzgeber überhaupt gefordert: Illegal erfasst würden Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde gar der jeweilige Standort “lückenlos erfasst”, so dass bei einem Anbieter das Bewegungsverhalten der Nutzer in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau “präzise nachzuverfolgen” sei.

Auch die technisch-organisatorischen Regeln zur Aufbewahrung und zum Zugriff auf die Daten lesen sich sehr beunruhigend: Viele Anbieter bewahrten die sensiblen Daten über Kontakte, Bewegungen und Internetnutzung weit länger als die vorgeschriebenen sechs Monate auf, teilweise bis zu einem Jahr. Bei einem Unternehmen sei sogar beabsichtigt gewesen, Auskunftsschreiben als “Handelsbriefe” bis zu 10 Jahre zu archivieren. Zugriffe auf die hochsensiblen Kommunikationsdaten würden oftmals nicht protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Bei einem Unternehmen waren Mitarbeiter mit Zugriff auf die Vorratsdaten gar in einem Großraumbüro mit anderen Kollegen untergebracht. Die richterlichen Zugriffserlaubnisse seien “recht häufig” mangelhaft und benannten keine der gesetzlichen Katalogstraftaten.

Am morgigen Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um 10:00 Uhr die Verfassungsbeschwerden von über 34.000 Bürgern. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung informiert dazu vor Ort in Karlsruhe und im Internet.

Dieser Artikel wurde von florian auf netzpolitik.org unter der Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung 3.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
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Mittwoch, 9. Dezember 2009

SPIEGEL ONLINE: Wie Sie sich vor Google verstecken

SPIEGEL ONLINE: "Google sammelt mehr Informationen über Internetnutzer als jedes andere Unternehmen. Ab sofort werden Suchergebnisse sogar ohne Zustimmung der User "personalisiert". SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie sich der Datensammelwut des Konzerns entziehen können."

Der Artikel zeigt nachvollziehbar auf, welche Informationen Google von seinen Nutzern speichert. Es ist erschreckend, was Google alles über seine Nutzer weis.

Die Erklärungen von SPIEGEL ONLINE sind einfach und auch von PC-Ungeübten sofort umzusetzen. Ein MUß für jeden der seine Daten schützen will.
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