Freitag, 8. Juli 2011

Verfassungsbeschwerden in Sachen "Griechenland-Hilfe“ und "Euro-Rettungsschirm“

Gem. dem Prozessbevollmächtigen des Deutschen Bundestages ist die Verfassungsbeschwerden unbegründet, da es kein umfassendes Grundrecht auf Demokratie gibt.

Internetseite Deutscher Bundestag:
Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie.

Art 20  Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
 2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Es scheint mir, dass hier das Grundgesetz sehr eigenwillig ausgelegt wird. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgerichteine das Grundgesetz anders auslegt. 
.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen