Freitag, 28. September 2012

Kommentar zur der BfDI Pressemitteilung : Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten vorgestellt.

Die Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben einen gemeinsam entwickelten Leitfaden für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern vorgestellt.
Wie netzpolitik.org bereits aufgezeigt hat, wird das Prinzip der Datensparsamkeit überhauopt nicht nicht streng eingehalten. So wird es “in der Regel als ausreichend angesehen”, Rufnummern von Anrufer und Angerufenen bis drei Monate nach Rechnungsversand zu speichern. Dass Vodafone diese bisher nur für eine Woche speichert, zeigt, dass es auch mit weniger geht. Zudem gibt es viele Ausnahmen zur Erkennung von Störungen und Missbrauch.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert nicht nur die Fristen, sondern auch das Zustandekommen des neuen Leitfadens:
„Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die fehlende Einbindung von Verbraucher- und Bürgerrechtsverbänden in die Erarbeitung des Leitfadens und sieht die in den Entwürfen vorgeschlagenen Speicherdauern als zu weitgehend an.“



Dies ist eine Abwandlung des Artikels „Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten: Bundesdatenschutzbeauftragter präsentiert Speicherfristen, die er sich wünscht  der unter der der Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 3.0) Linzez von Andre Meister auf Netzpolitik.org veröffentlicht worden ist.

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