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Sonntag, 29. März 2015

Aus Politik und Zeitgeschichte: Big Data


Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) veröffentlicht wöchentlich die politikwissenschaftliche Fachzeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) online. Das Thema der aktuellen Ausgabe ist Big Data. Insgesamt sechs Autoren beschäftigen sich mit verschiedenen Aspekten und Sichtweisen auf die Verarbeitung von riesigen Datenmengen.

Evgeny Morozov: Ich habe doch nichts zu verbergen
Die Phrase „Ich habe doch nichts zu verbergen“ könnte genauso gut lauten „Ich habe doch nichts zu wollen“. Die Aufgabe des eigenen Raums zum Experimentieren bedeutet die Aufgabe jeder Ambition, das eigene Leben selbst zu bestimmen.
Christian Stöcker: Politikfeld Big Data
Die Politik verspricht sich vom Thema Big Data viel – nicht zuletzt Wachstumschancen für Unternehmen. Gleichzeitig ist der Umgang mit personenbezogenen Daten umstritten, wie die Diskussion um die EU-Datenschutzverordnung zeigt.
Viktor Mayer-Schönberger: Zur Beschleunigung menschlicher Erkenntnis
Big Data ist weniger eine neue Technologie denn eine Perspektive auf die Wirklichkeit. Richtig angewandt kann sie den menschlichen Erkenntnisprozess nachhaltig beschleunigen. Doch sind damit auch Schattenseiten verbunden.
Rolf Kreibich: Von Big zu Smart – zu Sustainable?
Die in die Zukunft weisenden Konzepte von Big und Smart Data sollten sich hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Anwendungen den Zielen der Nachhaltigen Entwicklung unterordnen. Das ist bisher jedoch nicht erkennbar.
Peter Langkafel: Dr. Algorithmus? Big Data in der Medizin
In der Medizin fallen immer mehr digitale Daten an, zugleich sammeln auch Bürger immer mehr Gesundheitsdaten. In ihrer systematischen Vernetzung und Auswertung liegen große Chancen. Doch auch Big Data ist kein Allheilmittel.
Yvonne Hofstetter: Big Data und die Macht des Marktes
Big Data erobert die westliche Welt; der Auftrag: mehr Effizienz durch Optimierung. Dass Big Data mehr ist als nur Technologie, zeigt der Versuch einer ideologischen Auseinandersetzung mit dem digitalen Phänomen.

Die gesamte Ausgabe gibt es auch als PDF-Version.

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Dieser Artikel wurde auf netzpolitik.org unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 3.0. von veröffentlicht und steht hier unter der gleichen Lizenz. 

etwas auf spanisch: Satire über die sozialen Netzwerke


Donnerstag, 29. Januar 2015

Überwachungsstaat für Dummies: PRISM - Jeder ist im Fadenkreuz!

VIDEO: Überwachungsstaat - Was ist das?

Auf YouTube gefunden


VIDEO: Land unter Kontrolle - Die Geschichte der Überwachung der BRD

Die Bundesrepublik ist ein überwachtes Land, das beweist der NSA-Skandal. Und es war nie anders. "Kulturzeit extra: Land unter Kontrolle" blickt auf die bundesdeutsche Geschichte der Überwachung von ihren Anfängen bis heute.
Es war einmal die Bundesrepublik Deutschland: ein Staat, in dem die Bürgerrechte hoch gehalten wurden - keine Bespitzelung, keine Wanzen, keine Geruchsproben von Regimegegnern. Die Presse war frei und kritisch, jeder durfte das sagen und schreiben, was er wollte. Und wenn einmal die Bürgerrechte angegriffen wurden, war der Sturm der Empörung groß. Da reichte eine aus heutiger Sicht geradezu lächerlich anmutende Volkszählung, um Massen auf die Straße zu bringen. Ganz anders sah es da hinter der Mauer in der DDR aus, dachte man im Westen. Doch all das war und ist ein Märchen. Auch in der Bundesrepublik gab und gibt es Abgründe, die bis heute geheim gehalten werden.
  • "Damals hatten wir den Spruch:
    In Gott vertrauen wir, alle anderen hören wir ab."

    (Christopher McLarren, ehem. US-Army Geheimdienstmitarbeiter in der Abhöranlage auf dem Berliner Teufelsberg)
Untersuchungen des Historikers Josef Foschepoth zeigen: Quer durch die Republik lagen während des Kalten Krieges - und liegen immer noch - geheime Abhöreinrichtungen. Tonnen von Briefen aus dem Osten wurden abgefangen, geöffnet und zum Teil vernichtet. Ebenso wurden Millionen von Telefongesprächen abgehört, Fernschreiben und Telegramme abgeschrieben und von den Alliierten, aber auch den westdeutschen Geheimdiensten nachrichtendienstlich ausgewertet und genutzt. Seit Konrad Adenauer unterschrieben alle Kanzler geheime Dokumente, die den Alliierten großzügige Rechte zugestanden, Rechte, die das westdeutsche Grundgesetz, zum Beispiel das Fernmeldegeheimnis, brachen. Mindestens bis zum Mauerfall war in Sachen Überwachung die Bundesrepublik nicht souverän. Ist sie es heute?

Freitag, 16. Januar 2015

Lebenslange Krankenversichertennummer und lebenslange Steuer-ID – ein Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung

Bundesgesundheitsminister Gröhe plant, die – nach seiner Zählung – mehr als 200 vd. informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen zu vereinheitlichen und ihre Datenbestände für die Institutionen im Gesundheitswesen nutzbar zu machen. So begründete er bereits im August 2014 seine Pläne für ein E-Health-Gesetz (siehe http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/interviews/gelber-dienst-110814.html). Die lebenslange Krankenversichertennummer stellt ein Suchkriterium dar, mit der die bislang verstreuten Informationen personenbezogen zugeordnet werden könnten. Der gläserne Patient wäre endgültig Wirklichkeit geworden.

Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren…“. Diesen Satz hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 16.07.1969 (Aktenzeichen 1 BvL 19/63 – http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/bverfg_urteil_1-bvl-19-63-mikrozensus.html) den politisch Handelnden in Exekutive und Legislative ins Stammbuch geschrieben.

Im Zeitalter elektronischer Datenverarbeitung scheint das bei den politisch Verantwortlichen in Vergessenheit geraten zu sein. Wie anders ist es erklärbar, dass jeder Mensch von Geburt an mit der lebenslangen Steuer-ID (Rechtsgrundlage: § 139 Abgabenordnung – http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139b.html), der lebenslangen Krankenversichertennummer (Rechtsgrundlage: § 290 SGB V – http://dejure.org/gesetze/SGB_V/290.html) und spätestens mit Eintritt ins Berufsleben der lebenslangen Sozialversicherungsnummer (Rechtsgrundlage: §§ 18f – 18h SGB IV – http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/18f.html) zum gläsernen Staatsbürger gemacht wird. Denn mit Hilfe dieser drei Identifikationsmerkmale lassen sich nahezu alle Aktivitäten eines Menschen außerhalb seines allerprivatesten und intimsten Lebensbereiche ihm zuordnen und auswerten.

Um noch einmal das Bundesverfassungsgericht zu Wort kommen zu lassen. Es hat in seiner
 Entscheidung vom 16.07.1969 auch festgestellt: „In der Wertordnung des Grundgesetzes ist die Menschenwürde der oberste Wert… Damit gewährt das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist… Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen… Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein ‚Innenraum‘ verbleiben muß, in dem er ‚sich selbst besitzt‘ und ‚in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt‘…In diesen Bereich kann der Staat unter Umständen bereits durch eine – wenn auch bewertungsneutrale – Einsichtnahme eingreifen, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch den psychischen Druck öffentlicher Anteilnahme zu hemmen vermag…“

  • Wenn diese Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts künftig nicht einmal bei den sensibelsten Daten der Menschen – ihren Gesundheits- bzw. Krankheitsdaten – Berücksichtigung finden,
  • wenn die Pläne von Minister Gröhe mit seinem E-Health-Gesetz Wirklichkeit werden,
  • wenn die Gesundheits- bzw. Krankheitsdaten der gesetzlich Versicherten Menschen in den Telematik-Strukturen gesammelt werden und zur Auswertung bereit stehen,
dann wird George Orwells 1984 – seiner Phantasie von der Überwachung im fiktiven Staat Ozeanien – von der Realität in der Berliner Republik des Jahres 2015 übertroffen. --- Dieser Artikel wurde von „dieDatenschützer Rhein Main“ unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/) veröffentlicht (http://ddrm.de/?p=3528).

Montag, 1. Dezember 2014

DETEKT – Software gegen Staatstrojaner

In Kooperation mit Amnesty International, der Electronic Frontier Foundation und Privacy International hat die Digitale Gesellschaft e. V. eine kostenlose Open-Source-Software gegen Staatstrojaner veröffentlicht. DETEKT untersucht Computer, die mit Windows als Betriebssystem laufen, auf bekannte Überwachungs- und Schüffelsoftware. Staaten und Regierungen auf der ganzen Welt versuchen Menschenrechtsgruppen, Journalisten, politische Gegner und Regimekritiker zu überwachen und zu verfolgen. Die Software ist ein weiteres Werkzeug für eine erfolgreiche digitale
Selbstverteidigung und hilft, sich gegen den Überwachungswahn der Staaten und Regierungen zu Wehr zu setzen.

Nach großer medialer Aufmerksamkeit und hilfreichen Rückmeldungen ist
inzwischen bereits Version 1.8 der Software veröffentlicht.

Die Seite zur Software mit ausführlichen Erklärungen zur Anwendung ist
hier zu finden: https://resistsurveillance.org/

Die aktuellste Version der Software gibts hier:
https://github.com/botherder/detekt/releases

Die Pressemitteilung der Digitale Gesellschaft e. V. zur Veröffentlichung:
https://digitalegesellschaft.de/2014/11/software-gegen-staatstrojaner-veroeffentlicht/


Mittwoch, 1. Oktober 2014

Die Berliner Piratenfraktion erklärt Funkzellenabfragen

Die Berliner Piratenfraktion hat mal das Thema Funkzellenabfrage visualisiert und das sieht gut aus:


Dieser Artikel wurde von auf netzpolitik.org unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 3.0 veröffentlicht. 


Freitag, 22. August 2014

Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist in dem gestern vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)“[1] versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder Spiegel Online soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen von Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß zur Änderung des Telemediengesetzes die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften ohne richterlichen Beschluss an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine Beschränkung auf schwere Straftaten ist nicht vorgesehen.

Zudem will de Maizière Internet-Zugangsanbieter zwingen, auf Vorrat zu speichern, welcher Teilnehmer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat. Der Trick: Internetzugangsanbieter sollen ihre Kunden von Hinweisen auf Schadsoftware auf ihrem Rechner benachrichtigen müssen, was eine Speicherung aller IP-Adressen voraussetzt. Bisher lehnen viele Internet-Zugangsanbieter die Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten weiterhin ab.[2] Der neue Gesetzentwurf sieht keine zeitliche Grenze für Speicherung und Benachrichtigungspflicht vor. Gespeicherte Internet-Verbindungsdaten wären für Auskünfte an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie zum Versand von Abmahnungen an die Unterhaltungsindustrie heranziehbar. Eine richterliche Anordnung staatlicher Anfragen nach der Identität von Internetnutzern wäre ebenso nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten ebenfalls nicht.

„De Maizière will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Café führen oder welche Zeitungsartikel wir lesen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Altherr „Ich empfinde diese Vorratsdatenspeicherung und Surfprotokollierung durch die Hintertür als eine schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren, zumal der Bundestag 2009 einen vergleichbaren Vorstoß des Amtsvorgängers Schäuble auf unseren Protest hin ausdrücklich abgelehnt hat[3]“, bekräftigt Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die nun geplanten Datenberge wären dem permanenten Risiko von Datenklau, Datenpannen und Datenmissbrauch ausgesetzt, was die Sicherheit unserer Daten bedroht. Herr de Maizière widerspricht mit diesem Gesetzentwurf offen seinem nach den Datenskandalen der letzten Jahre öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern.“

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Dies ist ein Ausschnitt der Veröffentlichung "Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet (20.08.2014)" des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung  und dieser Ausschnitt steht wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland (CC BY 2.0 DE)  Lizenz.

sonstige Kommentare zu dem Gesetztesentwurf:

Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

De Maizière hält an Vorratsdatenspeicherung fest

Freitag, 11. Juli 2014

Privacy-Handbuch (spurenarm Surfen, Verschlüsselung von E-Mails und Daten sowie anonyme Kommunikation)


Das Privacy-Handbuch (PDF)  [Lizenz: Public Domain] bietet auf mehr als 300 Seiten Anleitungen zum spurenarmen Surfen, zur Verschlüsselung von E-Mails und Daten sowie zur anonymen Kommunikation für Windows und Linux. Das Privacy-Handbuch Windows (PDF) ist eine reduzierte Version, ohne einige Linux-spezifische Themen.

Hinweis für den Druck:
Als erstes das Deckblatt als einzelne Seite drucken, dann die Seiten 2-... doppelseitig ausdrucken.

Aktualisierungen
Das Privacy-Handbuch ist work-in-progress. Es wird fortlaufend aktualisiert.


Die HTML-Version kann man als komprimiertes Archiv herunterladen, um das Handbuch offline am Computer zu lesen: privacy-handbuch-html.tar.bz2 (vom 28.06.2014)

Der LaTEX-Quelltext steht ebenfalls zur Verfügung: privacy-handbuch-latex.tar.bz2 (vom 28.06.2014)



Lizenz: Public Domain

Mittwoch, 9. Juli 2014

NSA überwacht Tor-Infrastruktur und alle Nutzer – auch Betreiber in Deutschland

Während wahrscheinlich alle Internetnutzer Opfer der allumfassenden und anlasslosen Totalüberwachung sind, fehlen Medien meist konkrete Opferfälle, an denen sie das Ganze erklären können. Angela Merkel war das erste und wohl prominenteste Opfer, aber natürlich nicht wirklich repräsentativ. NDR und WDR haben Zugang zu Scriptfiles von XKeyscore bekommen, des NSA-Überwachungsprogrammes, das auch der Bundesnachrichtendienst einsetzt: Quellcode entschlüsselt: Beweis für NSA-Spionage in Deutschland. Unklar ist, woher die Journalisten diese Datei(en?) haben, ob aus dem Snowden-Fundus oder aus anderen Quellen. Auf jeden Fall fanden sie darin Mailadressen und IP-Adressen, nach denen in Echtzeit die Kommunikation gerastert wird und identifizierten daraufhin mehrere Überwachte aus Deutschland, darunter den Erlanger Studenten Sebastian Hahn, bzw. die IP-Adresse eines seiner Server.

Durch digitale Selbstverteidigung wird man zum Terroristen?!
Sebastian Hahn nutzt Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechnologien, weil ihm seine Privatsphäre wichtig ist und er mit digitaler Selbstverteidigung seine Grundrechte schützt. Dazu betreibt er einen TOR-Anonymisierungsserver, zeigt bürgerschaftliches Engagement und Zivilcourage – und wird damit zum potentiellen Terroristen. Schöne neue Welt.
Nicht nur der TOR-Server von Sebastian Hahn ist betroffen. Insgesamt acht IP-Adressen von TOR-Directory-Services, darnuter zwei aus Deutschland haben die Journalisten in der XKeyscore-Datei gefunden, darunter auch eine vom Chaos Computer Club. Ein TOR-Directory-Service dient als erster Anlaufpunkt für die TOR-Software und liefert eine Liste aller TOR-Server.
Der XKeyscore-Quellcode zeigt darüber hinaus, wie einfach es ist, ins Raster der NSA zu geraten. Denn nicht nur Dauernutzer dieser Verschlüsselungssoftware werden zum Ziel des Geheimdienstes. Jeder, der die offizielle Torwebseite besucht und sich lediglich informieren will, wird markiert. Im Fall anderer Verschlüsselungsanbieter reicht schon die Anfrage in einer Suchmaschine, um für die NSA verdächtig zu wirken.
Wir fragen uns:
Wie genau kommt die NSA an den Traffic der beiden Server in Deutschland? Wo greifen sie an, oder: haben sie Helfer? Und: Der deutsche BND und der Verfassungsschutz haben auch Versionen von XKeyScore. Beinhalten die auch diese Überwachungs-Regeln? Wie hängen die Programme der deutschen Geheimdienste mit denen der NSA zusammen?
Das ARD-Morgenmagazin berichtete heute über den Fall und interviewte Hahn dazu. Hier ist die MP4.
Sebastian Hahn hat eine kleine FAQ zusammengestellt, wo er Fragen beantwortet.
Hier dokumentiere ich einige Fragen, die ich von Menschen im Bezug auf die NSA-Überwachung meines Tor-Servers erhalten habe.
Vorweg: Ich bin überrascht davon, dass bisher am heutigen Tag kein
einziger Journalist, der sich bei mir gemeldet hat, selbst irgendwelche
Verfahren einsetzt um die Integrität und Vertraulichkeit seiner
Kommunikation zu garantieren. Bitte überlegt euch, ob Verschlüsselungs-
und Signaturtechnologien nicht auch für euren Arbeitsalltag wichtig
sind.
F:
Ich betreibe einen Tor-Server. Bin ich auch von Überwachung betroffen?
A:
Jeder ist von Überwachung betroffen. Beweise, dass die Relays von allen
Unterstützern von Tor von XKeyscore erfasst werden, habe ich aber keine
gesehen – die zentralen Tor Directory Authorities nehmen insofern eine
Sonderstellung ein.
F:
Du bist nun neben Angela Merkel das einzig namentlich bekannte Opfer von
NSA-Überwachung in Deutschland. Wie fühlt sich das an?
A:
Die Qualität der Ausspähung ist eine ganz andere, daher bin ich kein
Freund von diesem Vergleich. Jeder Deutsche ist täglich von
ungerechtfertigten Überwachungsmaßnahmen betroffen, ohne dass es bekannt
wird. Der Einzelfall mag zwar gut für Schlagzeilen sein; die riesige
Dimension der Überwachung und die fehlenden Schutzmaßnahmen insbesondere
für technisch unbedarfte Menschen sind der eigentliche Skandal. Ich
bin schockiert darüber, wie einfach Unschuldige in den Fokus der
Überwachung geraten kônnen, und mit welcher Selbstverständlichkeit
die Geheimdienste vorgehen.
F:
In den Augen des Geheimdienstes bist du offenbar ein “Extremist” – nur,
weil Du deine Privatsphäre und die anderer schützen möchtest. Wie geht
es Dir damit?
A:
Das Wort Extremist ist nicht direkt im Zusammenhang mit mir gefallen,
gleichwohl sind Menschen betroffen, die wie ich daran arbeiten, der Welt
ein Stück Freiheit im Internet zurückzugeben. Privatsphäre ist
Grundrecht, kein verschrobenes Ziel sogenannter Extremisten.
F:
Hast Du damit gerechnet, dass die NSA an deinen Daten und Informationen
interessiert sein könnte?
A:
Es war seit den Leaks von Edward Snowden leider abzusehen, dass sich
Geheimdienste für die Arbeit von Anonymisierungsnetzwerken
interessieren – soviel zeigten allein die aufgetauchten Folien. Das es
soweit gehen könnte, die Server der Betreiber verdachtsunabhängig zu
überwachen, ist eine Qualität mit der man nicht unbedingt rechnen
konnte.
F:
Welche persönliche Konsequenzen ziehst du daraus, im Visier der NSA zu
sein?
A:
Ich fühle mich bestätigt auf meinem Weg. Nur durch aktives Handeln lässt
sich unsere Demokratie langfristig verteidigen, Demokratie braucht
Privatsphäre und Sicherheit in der Kommunikation.
F:
Wo hast Du den Server für das Tor-Netzwerk betrieben? Die Tagesschau
schreibt, der Server lief über die IP-Adresse 212.212.245.170 – die
wiederrum ins Industriegebiet Nürnberg-Feucht führt.
Welche Rolle hast Du im Tor-Netzwerk gespielt? Wirst du weiterhin
aktiv bleiben?
A:
Der Server steht in einem Rechenzentrum in Nürnberg. Wo genau der Server
steht, ist allerdings irrelevant – Benutzer aus der ganzen Welt sind
eingeladen, ihn dazu zu benutzen ihre persönliche Kommunikation sicherer
zu machen. Der Server nimmt im Tor-Netzwerk eine besondere Rolle ein, er
hilft bei der Verwaltung der mehreren tausend anderen Tor-Server. Aus
diesem Grund ist er auch eines der lohnenswertesten Ziele. Meine
Aktivitäten im Tor-Netzwerk werde ich selbstverständlich fortsetzen, und
ich werde weiterhin dafür werben, dass andere es mir gleich tun.
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Dieser Artikel wurde von  Markus Beckedahl auf netzpolitik.org unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 3.0 veröffentlicht und steht hier unter der gleichen Lizenz.

Mittwoch, 4. Juni 2014

Zum Jahrestag der Enthüllungen von Edward Snowden verschenkt netzpolitik.org das Buch “Überwachtes Netz”

Im November 2013 hat netzpolitik.org im Rahmen der Snowden-Enthüllungen das Buch “Überwachtes Netz – Edward Snowden und der größte Überwachungsskandal der Geschichte” veröffentlicht. Rund 50 Autorinnen und Autoren aus verschiedenen Kontinenten haben sich Gedanken gemacht und ihre Ideen beigesteuert, was die notwendigen Schritte sind, um das Netz und unsere Grundrechte aus den Händen krimineller Geheimdienste zurück zu erobern.

Leider ist seitdem so gut wie nichts von politischer Seite passiert. Unsere Bundesregierung steckt den Kopf in den Sand und versucht den Skandal auszusitzen. Das Buch und seine vielfältigen Inhalte sind aber immer noch aktuell. Deswegen stellt netzpolitik.org es zum Jahrestag der Snowden-Enthüllungen wieder zum freien Download online. netzpolitik.org freut sich im Gegenzug um eine Spende zur Finanzierung des nächsten Buchprojektes und deren Arbeit. Pay what you want.

Hier ist eine Zip-Datei mit eBook-Formaten. Und hier ein PDF.

Herunterladen, lesen, verstehen, weiterkopieren und weitersagen!

Die gedruckte Ausgabe kann in der zweiten Auflage zum Preis von 14,90 Euro über epubli und anonym im Buchhandel (und da wiederum über epubli) erworben werden.


Dies ist ein Beitrag auf Basis des Artikels Danke Edward Snowden: Zum Jahrestag der Enthüllungen verschenken wir unser Buch “Überwachtes Netz”, der von Markus Beckedahl, Netzpolitik.org unter der Lizenz CC BY-NC-SA veröffentlicht wurde. Dieser geänderte Artikel steht auch unter der CC BY-NC-SA Lizenz.

Freitag, 16. Mai 2014

Unternehmen bestimmen den Schutz unserer Daten – warum wir wissen sollten, wer nach uns fragt

Die Herausgabe von Daten durch Internetfirmen ist nicht eindeutig rechtlich geregelt, das zeigt eine Studie aus Polen beispielhaft für die polnische Gesetzgebung. In der Folge entscheiden Unternehmen, nicht Recht und Gesetz über unseren Datenschutz. Das Vorhandensein zahlreicher Daten über uns im Netz ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Aber wer genau fragt eigentlich nach diesen Daten? Und wonach genau wird gefragt? Wie oft? Und mit welcher Absicht?

 
Katarzyna Szymielewicz, Mit-Gründerin und Vorsitzende der Panoptykon Stiftung Polen und Vize-Präsidentin von EDRi möchte das genauer wissen. Ihr zufolge befinden wir uns in einem Dschungel, einer Überwachungsmatrix, aus der wir herausfinden müssen. Als Schutz gegen die konstante Überwachung helfe nur mehr Transparenz. Sie stellte sich bei der re:publica’14 der Aufgabe, auf Grundlage ihrer Studien mit Panyoptikon die drängenden Fragen zu beantworten und den Überwachungsdschungel etwas zu lichten. Um dem Publikum klar zu machen: Why you should know who has been asking about you.

In einer Pilotstudie befragten sie die zehn größten Internetunternehmen in Polen. Darüberhinaus schickten sie dieselben Fragebögen leicht abgeändert an die polnischen Behörden, die Daten anfragen können, wie Staatsanwaltschaft, Polizei und Geheimdienste.  Nur vier der zehn angefragten Firmen antworteten überhaupt, und deren Informationen stellten sich als sehr heterogen heraus. Während beispielsweise eine Firma auf fast alle behördlichen Anfragen Daten herausgab, lieferte eine andere nur in einem Sechstel der Fälle Informationen an die Behörden. Im (polnischen) Rechtssystem fehlt es an klaren Standards, wie sich Firmen bei einer solchen Anfrage zu verhalten haben, es obliegt ihrer eigenen Einschätzung, ob sie die Forderung als rechtmäßig anerkennen oder nicht. Es sind also Firmen, nicht Recht und Gesetz, die über den Schutz der Daten entscheiden, kritisiert Szymielewicz.

Interessant ist nicht nur, wie oft gefragt wird, sondern auch, wer eigentlich fragt: Den Daten zufolge handelt es sich meistens um Staatsanwaltschaft und Polizei, die Nutzerdaten anfordern, und nur zu einem geringen Teil um Geheimdienste. Szymielewicz stellt jedoch die Glaubwürdigkeit dieser Informationen in Frage, es gibt keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen.
Zudem bleiben die zentralen Fragen unbeantwortet: Warum gefragt wird, wer Ziel der Untersuchung ist und wie tief die Datenherausgabe in unsere Privatsphäre eindringt. Zu all diesen Themen gab es weder von den Unternehmen noch von den Behörden Auskünfte.

Szymielewicz schlussfolgert, es gebe keine Kontrolle über behördliche Datenspeicherung, immer wieder würden Schlupflöcher missbraucht, und es fehle an rechtlichen Schutzbestimmungen. Im Anschluss an ihren Vortrag folgte eine kurze Publikumsdiskussion über mögliche Lösungen für die umrissenen Probleme.

Der vollständige Bericht von Panoptykon findet sich bei panoptykon.org und das Video von Szymielewicz‘ Vortrag ist auf YouTube.


Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Elisabeth Pohl, Netzpolitik.org.
 

Dienstag, 22. April 2014

Artikel bei futurezone: "Wir sind alle freie Mitarbeiter bei Google"

Jan Philipp Albrecht ist EU-Abgeordneter der deutschen Grünen. Im futurezone-Interview spricht er über Datenschutz, Big Data und sein neues Buch.

sehr interessantes Interview


Donnerstag, 10. April 2014

Dienstag, 8. April 2014

BfDI Pressemitteilung : EuGH erklärt Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für europarechtswidrig


Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, begrüßt das Urteil des EuGH als notwendige Klarstellung einer seit langem diskutierten Frage. Andrea Voßhoff: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bringt nunmehr die dringend notwendige rechtliche Klarheit. Auch wenn das Gericht das Mittel der Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich als ungeeignet verworfen hat, hat es doch eindeutig entschieden, dass die Richtlinie Grenzen überschreitet, die zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden müssen. Das Urteil muss jetzt sorgfältig geprüft werden, auch mit Blick darauf, ob eine Neufassung der Richtlinie überhaupt sachgerecht ist. Ich halte es deshalb für geboten, jetzt erst einmal abzuwarten, bis der europäische Gesetzgeber sich entschieden hat, ob und wie eine europarechtskonforme Neuregelung der Richtlinie erfolgen soll. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (RL 2006/24/EG) rückwirkend für ungültig erklärt, da sie einen schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten und somit einen Verstoß gegen Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union darstellt. Gerichte aus verschiedenen Mitgliedstaaten hatten dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Vorschriften der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei. Bereits im Jahre 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die deutsche Umsetzung der Richtlinie für verfassungswidrig und nichtig erklärt; eine gesetzliche Neuregelung hat seither nicht stattgefunden.

Quelle: http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2014/03_EUGHUrteil_Vorratsdatenspeicherung.html

Mittwoch, 26. März 2014

ARD.de-Spezial zur Überwachung und zum Datenschutz

Das ARD.de-Spezial zeigt, wo wir persönliche Daten freiwillig preisgeben, wie Cyberkriminelle agieren, wo wir on- und offline ausspioniert werden, wie wir uns schützen können - und stellt die Frage: Welche Bedeutung messen wir unserer Privatsphäre angesichts der ständigen Überwachung überhaupt noch zu?

Dienstag, 4. März 2014

Veröffentlichung der Deutsche Bank Research - Big Data - die ungezähmte Macht

Big Data wird zu einem volkswirtschaftlich relevanten Produktions-, Wettbewerbs- und somit Wachstumsfaktor. Moderne Analysetechnologien halten Einzug in sämtliche Lebensbereiche und verändern den Alltag. Insbesondere die Sensorik, biometrische Erkennungsverfahren und der allgemeine Trend zur Konvergenz von Informations- und Kommunikationstechnologien stimulieren die Big-Data-Bewegung. Daten haben einen ökonomischen Wert – dementsprechend sind die Risiken nicht zu unterschätzen. Nun gilt es, die notwendigen regulativen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sich die moderne Technologie und Methodik optimal entfalten kann. 

Der Beitrag ist auf der Internet Seite http://www.dbresearch.de unter der Rubrik 'Neueste Ausgaben' zu finden.


Direkter Link:   Big Data -  Die ungezähmte Macht

Donnerstag, 13. Februar 2014

Neue Animation gegen Überwachung: Reclaim Our Privacy

La Quadrature du Net hat einen neuen Kurzfilm zu Überwachung rausgebracht: Reclaim Our Privacy.

Gibt es hier auch in diversen Formaten zum runterladen.
Dazu passt auch die neue Webseite “NSA Observer” von La Quadrature du Net, wo zahlreiche Überwachungsprogramme der NSA aufgelistet werden.
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 Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl,Netzpolitik.org.