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Dienstag, 17. November 2015
Sonntag, 29. März 2015
Aus Politik und Zeitgeschichte: Big Data
Evgeny Morozov: Ich habe doch nichts zu verbergen
Die Phrase „Ich habe doch nichts zu verbergen“ könnte genauso gut lauten „Ich habe doch nichts zu wollen“. Die Aufgabe des eigenen Raums zum Experimentieren bedeutet die Aufgabe jeder Ambition, das eigene Leben selbst zu bestimmen.Christian Stöcker: Politikfeld Big Data
Die Politik verspricht sich vom Thema Big Data viel – nicht zuletzt Wachstumschancen für Unternehmen. Gleichzeitig ist der Umgang mit personenbezogenen Daten umstritten, wie die Diskussion um die EU-Datenschutzverordnung zeigt.Viktor Mayer-Schönberger: Zur Beschleunigung menschlicher Erkenntnis
Big Data ist weniger eine neue Technologie denn eine Perspektive auf die Wirklichkeit. Richtig angewandt kann sie den menschlichen Erkenntnisprozess nachhaltig beschleunigen. Doch sind damit auch Schattenseiten verbunden.Rolf Kreibich: Von Big zu Smart – zu Sustainable?
Die in die Zukunft weisenden Konzepte von Big und Smart Data sollten sich hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Anwendungen den Zielen der Nachhaltigen Entwicklung unterordnen. Das ist bisher jedoch nicht erkennbar.Peter Langkafel: Dr. Algorithmus? Big Data in der Medizin
In der Medizin fallen immer mehr digitale Daten an, zugleich sammeln auch Bürger immer mehr Gesundheitsdaten. In ihrer systematischen Vernetzung und Auswertung liegen große Chancen. Doch auch Big Data ist kein Allheilmittel.Yvonne Hofstetter: Big Data und die Macht des Marktes
Big Data erobert die westliche Welt; der Auftrag: mehr Effizienz durch Optimierung. Dass Big Data mehr ist als nur Technologie, zeigt der Versuch einer ideologischen Auseinandersetzung mit dem digitalen Phänomen.
Die gesamte Ausgabe gibt es auch als PDF-Version.
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Dieser Artikel wurde auf netzpolitik.org unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 3.0. von Felix Aust veröffentlicht und steht hier unter der gleichen Lizenz.
Donnerstag, 29. Januar 2015
VIDEO: Land unter Kontrolle - Die Geschichte der Überwachung der BRD
Es war einmal die Bundesrepublik Deutschland: ein Staat, in dem die
Bürgerrechte hoch gehalten wurden - keine Bespitzelung, keine Wanzen,
keine Geruchsproben von Regimegegnern. Die Presse war frei und kritisch,
jeder durfte das sagen und schreiben, was er wollte. Und wenn einmal
die Bürgerrechte angegriffen wurden, war der Sturm der Empörung groß. Da
reichte eine aus heutiger Sicht geradezu lächerlich anmutende
Volkszählung, um Massen auf die Straße zu bringen. Ganz anders sah es da
hinter der Mauer in der DDR aus, dachte man im Westen. Doch all das war
und ist ein Märchen. Auch in der Bundesrepublik gab und gibt es
Abgründe, die bis heute geheim gehalten werden.
- "Damals hatten wir den Spruch:
In Gott vertrauen wir, alle anderen hören wir ab."
(Christopher McLarren, ehem. US-Army Geheimdienstmitarbeiter in der Abhöranlage auf dem Berliner Teufelsberg)
Freitag, 16. Januar 2015
Lebenslange Krankenversichertennummer und lebenslange Steuer-ID – ein Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung
Bundesgesundheitsminister Gröhe plant, die – nach seiner Zählung – mehr als 200 vd. informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen zu vereinheitlichen und ihre Datenbestände für die Institutionen im Gesundheitswesen nutzbar zu machen. So begründete er bereits im August 2014 seine Pläne für ein E-Health-Gesetz (siehe http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/interviews/gelber-dienst-110814.html). Die lebenslange Krankenversichertennummer stellt ein Suchkriterium dar, mit der die bislang verstreuten Informationen personenbezogen zugeordnet werden könnten. Der gläserne Patient wäre endgültig Wirklichkeit geworden. „Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren…“. Diesen Satz hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 16.07.1969 (Aktenzeichen 1 BvL 19/63 – http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/bverfg_urteil_1-bvl-19-63-mikrozensus.html) den politisch Handelnden in Exekutive und Legislative ins Stammbuch geschrieben. Im Zeitalter elektronischer Datenverarbeitung scheint das bei den politisch Verantwortlichen in Vergessenheit geraten zu sein. Wie anders ist es erklärbar, dass jeder Mensch von Geburt an mit der lebenslangen Steuer-ID (Rechtsgrundlage: § 139 Abgabenordnung – http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139b.html), der lebenslangen Krankenversichertennummer (Rechtsgrundlage: § 290 SGB V – http://dejure.org/gesetze/SGB_V/290.html) und spätestens mit Eintritt ins Berufsleben der lebenslangen Sozialversicherungsnummer (Rechtsgrundlage: §§ 18f – 18h SGB IV – http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/18f.html) zum gläsernen Staatsbürger gemacht wird. Denn mit Hilfe dieser drei Identifikationsmerkmale lassen sich nahezu alle Aktivitäten eines Menschen außerhalb seines allerprivatesten und intimsten Lebensbereiche ihm zuordnen und auswerten. Um noch einmal das Bundesverfassungsgericht zu Wort kommen zu lassen. Es hat in seiner Entscheidung vom 16.07.1969 auch festgestellt: „In der Wertordnung des Grundgesetzes ist die Menschenwürde der oberste Wert… Damit gewährt das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist… Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen… Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein ‚Innenraum‘ verbleiben muß, in dem er ‚sich selbst besitzt‘ und ‚in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt‘…In diesen Bereich kann der Staat unter Umständen bereits durch eine – wenn auch bewertungsneutrale – Einsichtnahme eingreifen, die die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch den psychischen Druck öffentlicher Anteilnahme zu hemmen vermag…“
- Wenn diese Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts künftig nicht einmal bei den sensibelsten Daten der Menschen – ihren Gesundheits- bzw. Krankheitsdaten – Berücksichtigung finden,
- wenn die Pläne von Minister Gröhe mit seinem E-Health-Gesetz Wirklichkeit werden,
- wenn die Gesundheits- bzw. Krankheitsdaten der gesetzlich Versicherten Menschen in den Telematik-Strukturen gesammelt werden und zur Auswertung bereit stehen,
Montag, 1. Dezember 2014
DETEKT – Software gegen Staatstrojaner
In Kooperation mit Amnesty International, der Electronic Frontier Foundation und Privacy International hat die Digitale Gesellschaft e. V. eine kostenlose Open-Source-Software gegen Staatstrojaner veröffentlicht. DETEKT untersucht Computer, die mit Windows als Betriebssystem laufen, auf bekannte Überwachungs- und Schüffelsoftware. Staaten und Regierungen auf der ganzen Welt versuchen Menschenrechtsgruppen, Journalisten, politische Gegner und Regimekritiker zu überwachen und zu verfolgen. Die Software ist ein weiteres Werkzeug für eine erfolgreiche digitale
Selbstverteidigung und hilft, sich gegen den Überwachungswahn der Staaten und Regierungen zu Wehr zu setzen.
Nach großer medialer Aufmerksamkeit und hilfreichen Rückmeldungen ist
inzwischen bereits Version 1.8 der Software veröffentlicht.
Die Seite zur Software mit ausführlichen Erklärungen zur Anwendung ist
hier zu finden: https://resistsurveillance.org/
Die aktuellste Version der Software gibts hier:
https://github.com/botherder/detekt/releases
Die Pressemitteilung der Digitale Gesellschaft e. V. zur Veröffentlichung:
https://digitalegesellschaft.de/2014/11/software-gegen-staatstrojaner-veroeffentlicht/
Selbstverteidigung und hilft, sich gegen den Überwachungswahn der Staaten und Regierungen zu Wehr zu setzen.
Nach großer medialer Aufmerksamkeit und hilfreichen Rückmeldungen ist
inzwischen bereits Version 1.8 der Software veröffentlicht.
Die Seite zur Software mit ausführlichen Erklärungen zur Anwendung ist
hier zu finden: https://resistsurveillance.org/
Die aktuellste Version der Software gibts hier:
https://github.com/botherder/detekt/releases
Die Pressemitteilung der Digitale Gesellschaft e. V. zur Veröffentlichung:
https://digitalegesellschaft.de/2014/11/software-gegen-staatstrojaner-veroeffentlicht/
Freitag, 12. September 2014
netzpolitik.org veröffentlicht sämtliche geheime Europäisch-Kanadisches Freihandelsabkommen Dokumente
netzpolitik.org schreibt:
Vielen Dank für netzpolitik.org für die Veröffentlichung der geheime CETA-Dokumente. Wer nicht die über 1.600 Seiten lesen will sollte mindestens den Artikel "Europäisch-Kanadisches Freihandelsabkommen: Wir veröffentlichen sämtliche geheime CETA-Dokumente (Update)" auf netzpolitik.org lesen.
Das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada ist fast fertig, aber der Öffentlichkeit noch immer nicht in vollem Umfang bekannt. Wir veröffentlichen an dieser Stelle sämtliche Dokumente des über 1.600-seitigen Vertrags. Darin finden sich auch höchst problematische Bestimmungen zu Urheberrecht und Datenschutz.
Vielen Dank für netzpolitik.org für die Veröffentlichung der geheime CETA-Dokumente. Wer nicht die über 1.600 Seiten lesen will sollte mindestens den Artikel "Europäisch-Kanadisches Freihandelsabkommen: Wir veröffentlichen sämtliche geheime CETA-Dokumente (Update)" auf netzpolitik.org lesen.
Freitag, 29. August 2014
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. veröffentlicht eine Flyer zum Thema: Wie schütze ich mich vor Phishing?
Viele Menschen haben Angst, dass ihre Daten beim Online-Banking abgefangen werden. In einem Flyer hat der Bankenverband die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen zusammengestellt. Der Flyer kann kostenlos im Internet beim Bundesverband deutscher Banken bestellt werden.
Freitag, 22. August 2014
Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet
Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist in dem gestern vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)“[1] versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder Spiegel Online soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen von Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß zur Änderung des Telemediengesetzes die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften ohne richterlichen Beschluss an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine Beschränkung auf schwere Straftaten ist nicht vorgesehen.
Zudem will de Maizière Internet-Zugangsanbieter zwingen, auf Vorrat zu speichern, welcher Teilnehmer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat. Der Trick: Internetzugangsanbieter sollen ihre Kunden von Hinweisen auf Schadsoftware auf ihrem Rechner benachrichtigen müssen, was eine Speicherung aller IP-Adressen voraussetzt. Bisher lehnen viele Internet-Zugangsanbieter die Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten weiterhin ab.[2] Der neue Gesetzentwurf sieht keine zeitliche Grenze für Speicherung und Benachrichtigungspflicht vor. Gespeicherte Internet-Verbindungsdaten wären für Auskünfte an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie zum Versand von Abmahnungen an die Unterhaltungsindustrie heranziehbar. Eine richterliche Anordnung staatlicher Anfragen nach der Identität von Internetnutzern wäre ebenso nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten ebenfalls nicht.
„De Maizière will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Café führen oder welche Zeitungsartikel wir lesen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Altherr „Ich empfinde diese Vorratsdatenspeicherung und Surfprotokollierung durch die Hintertür als eine schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren, zumal der Bundestag 2009 einen vergleichbaren Vorstoß des Amtsvorgängers Schäuble auf unseren Protest hin ausdrücklich abgelehnt hat[3]“, bekräftigt Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die nun geplanten Datenberge wären dem permanenten Risiko von Datenklau, Datenpannen und Datenmissbrauch ausgesetzt, was die Sicherheit unserer Daten bedroht. Herr de Maizière widerspricht mit diesem Gesetzentwurf offen seinem nach den Datenskandalen der letzten Jahre öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern.“
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Dies ist ein Ausschnitt der Veröffentlichung "Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet (20.08.2014)" des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dieser Ausschnitt steht wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland (CC BY 2.0 DE) Lizenz.
sonstige Kommentare zu dem Gesetztesentwurf:
Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
De Maizière hält an Vorratsdatenspeicherung fest
Zudem will de Maizière Internet-Zugangsanbieter zwingen, auf Vorrat zu speichern, welcher Teilnehmer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat. Der Trick: Internetzugangsanbieter sollen ihre Kunden von Hinweisen auf Schadsoftware auf ihrem Rechner benachrichtigen müssen, was eine Speicherung aller IP-Adressen voraussetzt. Bisher lehnen viele Internet-Zugangsanbieter die Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten weiterhin ab.[2] Der neue Gesetzentwurf sieht keine zeitliche Grenze für Speicherung und Benachrichtigungspflicht vor. Gespeicherte Internet-Verbindungsdaten wären für Auskünfte an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie zum Versand von Abmahnungen an die Unterhaltungsindustrie heranziehbar. Eine richterliche Anordnung staatlicher Anfragen nach der Identität von Internetnutzern wäre ebenso nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten ebenfalls nicht.
„De Maizière will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Café führen oder welche Zeitungsartikel wir lesen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Altherr „Ich empfinde diese Vorratsdatenspeicherung und Surfprotokollierung durch die Hintertür als eine schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren, zumal der Bundestag 2009 einen vergleichbaren Vorstoß des Amtsvorgängers Schäuble auf unseren Protest hin ausdrücklich abgelehnt hat[3]“, bekräftigt Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die nun geplanten Datenberge wären dem permanenten Risiko von Datenklau, Datenpannen und Datenmissbrauch ausgesetzt, was die Sicherheit unserer Daten bedroht. Herr de Maizière widerspricht mit diesem Gesetzentwurf offen seinem nach den Datenskandalen der letzten Jahre öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern.“
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Dies ist ein Ausschnitt der Veröffentlichung "Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet (20.08.2014)" des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dieser Ausschnitt steht wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland (CC BY 2.0 DE) Lizenz.
sonstige Kommentare zu dem Gesetztesentwurf:
Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
De Maizière hält an Vorratsdatenspeicherung fest
Sonntag, 27. Juli 2014
E-Mail Verschlüsselung - eine Anleitung von der Free Software Foundation
Hier findet man die Anleitung
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