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Dienstag, 17. November 2015
Sonntag, 29. März 2015
Aus Politik und Zeitgeschichte: Big Data
Evgeny Morozov: Ich habe doch nichts zu verbergen
Die Phrase „Ich habe doch nichts zu verbergen“ könnte genauso gut lauten „Ich habe doch nichts zu wollen“. Die Aufgabe des eigenen Raums zum Experimentieren bedeutet die Aufgabe jeder Ambition, das eigene Leben selbst zu bestimmen.Christian Stöcker: Politikfeld Big Data
Die Politik verspricht sich vom Thema Big Data viel – nicht zuletzt Wachstumschancen für Unternehmen. Gleichzeitig ist der Umgang mit personenbezogenen Daten umstritten, wie die Diskussion um die EU-Datenschutzverordnung zeigt.Viktor Mayer-Schönberger: Zur Beschleunigung menschlicher Erkenntnis
Big Data ist weniger eine neue Technologie denn eine Perspektive auf die Wirklichkeit. Richtig angewandt kann sie den menschlichen Erkenntnisprozess nachhaltig beschleunigen. Doch sind damit auch Schattenseiten verbunden.Rolf Kreibich: Von Big zu Smart – zu Sustainable?
Die in die Zukunft weisenden Konzepte von Big und Smart Data sollten sich hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Anwendungen den Zielen der Nachhaltigen Entwicklung unterordnen. Das ist bisher jedoch nicht erkennbar.Peter Langkafel: Dr. Algorithmus? Big Data in der Medizin
In der Medizin fallen immer mehr digitale Daten an, zugleich sammeln auch Bürger immer mehr Gesundheitsdaten. In ihrer systematischen Vernetzung und Auswertung liegen große Chancen. Doch auch Big Data ist kein Allheilmittel.Yvonne Hofstetter: Big Data und die Macht des Marktes
Big Data erobert die westliche Welt; der Auftrag: mehr Effizienz durch Optimierung. Dass Big Data mehr ist als nur Technologie, zeigt der Versuch einer ideologischen Auseinandersetzung mit dem digitalen Phänomen.
Die gesamte Ausgabe gibt es auch als PDF-Version.
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Dieser Artikel wurde auf netzpolitik.org unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 3.0. von Felix Aust veröffentlicht und steht hier unter der gleichen Lizenz.
Donnerstag, 29. Januar 2015
VIDEO: Land unter Kontrolle - Die Geschichte der Überwachung der BRD
Es war einmal die Bundesrepublik Deutschland: ein Staat, in dem die
Bürgerrechte hoch gehalten wurden - keine Bespitzelung, keine Wanzen,
keine Geruchsproben von Regimegegnern. Die Presse war frei und kritisch,
jeder durfte das sagen und schreiben, was er wollte. Und wenn einmal
die Bürgerrechte angegriffen wurden, war der Sturm der Empörung groß. Da
reichte eine aus heutiger Sicht geradezu lächerlich anmutende
Volkszählung, um Massen auf die Straße zu bringen. Ganz anders sah es da
hinter der Mauer in der DDR aus, dachte man im Westen. Doch all das war
und ist ein Märchen. Auch in der Bundesrepublik gab und gibt es
Abgründe, die bis heute geheim gehalten werden.
- "Damals hatten wir den Spruch:
In Gott vertrauen wir, alle anderen hören wir ab."
(Christopher McLarren, ehem. US-Army Geheimdienstmitarbeiter in der Abhöranlage auf dem Berliner Teufelsberg)
Freitag, 22. August 2014
Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet
Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist in dem gestern vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)“[1] versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder Spiegel Online soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen von Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß zur Änderung des Telemediengesetzes die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften ohne richterlichen Beschluss an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine Beschränkung auf schwere Straftaten ist nicht vorgesehen.
Zudem will de Maizière Internet-Zugangsanbieter zwingen, auf Vorrat zu speichern, welcher Teilnehmer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat. Der Trick: Internetzugangsanbieter sollen ihre Kunden von Hinweisen auf Schadsoftware auf ihrem Rechner benachrichtigen müssen, was eine Speicherung aller IP-Adressen voraussetzt. Bisher lehnen viele Internet-Zugangsanbieter die Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten weiterhin ab.[2] Der neue Gesetzentwurf sieht keine zeitliche Grenze für Speicherung und Benachrichtigungspflicht vor. Gespeicherte Internet-Verbindungsdaten wären für Auskünfte an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie zum Versand von Abmahnungen an die Unterhaltungsindustrie heranziehbar. Eine richterliche Anordnung staatlicher Anfragen nach der Identität von Internetnutzern wäre ebenso nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten ebenfalls nicht.
„De Maizière will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Café führen oder welche Zeitungsartikel wir lesen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Altherr „Ich empfinde diese Vorratsdatenspeicherung und Surfprotokollierung durch die Hintertür als eine schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren, zumal der Bundestag 2009 einen vergleichbaren Vorstoß des Amtsvorgängers Schäuble auf unseren Protest hin ausdrücklich abgelehnt hat[3]“, bekräftigt Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die nun geplanten Datenberge wären dem permanenten Risiko von Datenklau, Datenpannen und Datenmissbrauch ausgesetzt, was die Sicherheit unserer Daten bedroht. Herr de Maizière widerspricht mit diesem Gesetzentwurf offen seinem nach den Datenskandalen der letzten Jahre öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern.“
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Dies ist ein Ausschnitt der Veröffentlichung "Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet (20.08.2014)" des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dieser Ausschnitt steht wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland (CC BY 2.0 DE) Lizenz.
sonstige Kommentare zu dem Gesetztesentwurf:
Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
De Maizière hält an Vorratsdatenspeicherung fest
Zudem will de Maizière Internet-Zugangsanbieter zwingen, auf Vorrat zu speichern, welcher Teilnehmer wann mit welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat. Der Trick: Internetzugangsanbieter sollen ihre Kunden von Hinweisen auf Schadsoftware auf ihrem Rechner benachrichtigen müssen, was eine Speicherung aller IP-Adressen voraussetzt. Bisher lehnen viele Internet-Zugangsanbieter die Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten weiterhin ab.[2] Der neue Gesetzentwurf sieht keine zeitliche Grenze für Speicherung und Benachrichtigungspflicht vor. Gespeicherte Internet-Verbindungsdaten wären für Auskünfte an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie zum Versand von Abmahnungen an die Unterhaltungsindustrie heranziehbar. Eine richterliche Anordnung staatlicher Anfragen nach der Identität von Internetnutzern wäre ebenso nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten ebenfalls nicht.
„De Maizière will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Café führen oder welche Zeitungsartikel wir lesen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Altherr „Ich empfinde diese Vorratsdatenspeicherung und Surfprotokollierung durch die Hintertür als eine schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren, zumal der Bundestag 2009 einen vergleichbaren Vorstoß des Amtsvorgängers Schäuble auf unseren Protest hin ausdrücklich abgelehnt hat[3]“, bekräftigt Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die nun geplanten Datenberge wären dem permanenten Risiko von Datenklau, Datenpannen und Datenmissbrauch ausgesetzt, was die Sicherheit unserer Daten bedroht. Herr de Maizière widerspricht mit diesem Gesetzentwurf offen seinem nach den Datenskandalen der letzten Jahre öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern.“
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Dies ist ein Ausschnitt der Veröffentlichung "Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet (20.08.2014)" des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dieser Ausschnitt steht wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland (CC BY 2.0 DE) Lizenz.
sonstige Kommentare zu dem Gesetztesentwurf:
Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
De Maizière hält an Vorratsdatenspeicherung fest
Dienstag, 8. April 2014
BfDI Pressemitteilung : EuGH erklärt Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für europarechtswidrig
Die
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea
Voßhoff, begrüßt das Urteil des EuGH als notwendige Klarstellung einer seit
langem diskutierten Frage. Andrea Voßhoff: Die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes bringt nunmehr die dringend notwendige rechtliche Klarheit. Auch
wenn das Gericht das Mittel der Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich als
ungeeignet verworfen hat, hat es doch eindeutig entschieden, dass die
Richtlinie Grenzen überschreitet, die zur Wahrung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit eingehalten werden müssen. Das Urteil muss jetzt sorgfältig
geprüft werden, auch mit Blick darauf, ob eine Neufassung der Richtlinie
überhaupt sachgerecht ist. Ich halte es deshalb für geboten, jetzt erst einmal
abzuwarten, bis der europäische Gesetzgeber sich entschieden hat, ob und wie
eine europarechtskonforme Neuregelung der Richtlinie erfolgen soll. Der
Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil die Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung (RL 2006/24/EG) rückwirkend für ungültig erklärt, da
sie einen schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte
auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten und somit
einen Verstoß gegen Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union darstellt. Gerichte aus verschiedenen Mitgliedstaaten hatten dem
Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung mit den Vorschriften der europäischen Grundrechtecharta
vereinbar sei. Bereits im Jahre 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die
deutsche Umsetzung der Richtlinie für verfassungswidrig und nichtig erklärt;
eine gesetzliche Neuregelung hat seither nicht stattgefunden.
Quelle: http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2014/03_EUGHUrteil_Vorratsdatenspeicherung.html
Donnerstag, 27. März 2014
Nordrhein-Westfalen – Hort der Verfassungsfeinde?
In NRW wollte Frank Herrmann, Landtagsabgeordneter der Piraten, wissen wie viele Personen der Landes-Verfassungsschutz als mutmaßlich verfassungsfeindlich in die einschlägigen Datensammlungen eingetragen hat. Zu den betroffenen Sammlungen gehören das landeseigene Register – das “Nachrichtendienstliche Informationssystem und Wissensnetz” (NADIS WN) die Anti-Terror- und die Rechtsextremismus-Datei.
Das Ergebnis: Circa 530.000 Menschen sind in der landeseigenen Amtsdatei gelandet, ca. die Hälfte auch in NADIS WN und wiederum ein Teil davon zusätzlich in der Anti-Terror- und Rechtextremismus-Datei. Natürlich nur, wenn die “sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen” vorliegen.
Richtig haarsträubend wird es jedoch bei der nordrhein-westfälischen Polizei. An die richtete Herrmann die gleiche Anfrage und bekam die Antwort, dass die Auskunft “bei weitem das Maß vertretbaren organisatorischen und personellen Verwaltungsaufwandes” überstiege. Denn allein zur Bearbeitung von Vorgängen würden jährlich 3 Millionen Vorgänge angelegt, die auch personenbezogene Daten enthalten. Außerdem ist die Anzahl der verwendeten Datenspeicherungen für die Polizei nochmals größer als für den Verfassungsschutz und liegt bei mehr als hundert einzelnen Datenbeständen.
Dass es unter solchen Umständen noch möglich ist, die bestehenden Löschungsbedingungen zu erfüllen, die eintreten, wenn eine fälschliche Speicherung erfolgt oder nicht mehr notwendig ist, ist unwahrscheinlich. Deshalb bleibt für jeden nur eines:
Erhöht den Verwaltungsaufwand und verschafft euch Klarheit, indem ihr Auskünfte bei den Behörden einholt, welche Daten über euch vorliegen!
Die Auskunft darf von manchen Behörden verweigert werden, aber nur wenn dadurch die Erfüllung der Arbeit der Behörden verhindert würde oder sonstige Geheimhaltungsregeln greifen. Der Aufwand für euch ist nicht besonders hoch, denn die jeweiligen Anschreiben lassen sich automatisch generieren.
Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Anna Biselli, Netzpolitik.org.
Das Ergebnis: Circa 530.000 Menschen sind in der landeseigenen Amtsdatei gelandet, ca. die Hälfte auch in NADIS WN und wiederum ein Teil davon zusätzlich in der Anti-Terror- und Rechtextremismus-Datei. Natürlich nur, wenn die “sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen” vorliegen.
Richtig haarsträubend wird es jedoch bei der nordrhein-westfälischen Polizei. An die richtete Herrmann die gleiche Anfrage und bekam die Antwort, dass die Auskunft “bei weitem das Maß vertretbaren organisatorischen und personellen Verwaltungsaufwandes” überstiege. Denn allein zur Bearbeitung von Vorgängen würden jährlich 3 Millionen Vorgänge angelegt, die auch personenbezogene Daten enthalten. Außerdem ist die Anzahl der verwendeten Datenspeicherungen für die Polizei nochmals größer als für den Verfassungsschutz und liegt bei mehr als hundert einzelnen Datenbeständen.
Dass es unter solchen Umständen noch möglich ist, die bestehenden Löschungsbedingungen zu erfüllen, die eintreten, wenn eine fälschliche Speicherung erfolgt oder nicht mehr notwendig ist, ist unwahrscheinlich. Deshalb bleibt für jeden nur eines:
Erhöht den Verwaltungsaufwand und verschafft euch Klarheit, indem ihr Auskünfte bei den Behörden einholt, welche Daten über euch vorliegen!
Die Auskunft darf von manchen Behörden verweigert werden, aber nur wenn dadurch die Erfüllung der Arbeit der Behörden verhindert würde oder sonstige Geheimhaltungsregeln greifen. Der Aufwand für euch ist nicht besonders hoch, denn die jeweiligen Anschreiben lassen sich automatisch generieren.
Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Anna Biselli, Netzpolitik.org.
Montag, 23. September 2013
Programme, die vor der Schnüffelei im Internet schützen sollen
Bei Prism Break findet man Programme, die vor der Internet Schnüffelei schützen sollen. Eine Anleitung, wie einige von diesen Programmen zu nutzen sind findet man bei ZEIT ONLINE in der Serie Mein digitaler Schutzschild.
Freitag, 6. September 2013
Peter Schaar: Prism&Co: Muss mir das Bundesinnenministerium antworten?
In seinem neuesten Blogbeitrag setzt sich der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, mit der Frage
auseinander, ob das Bundesministerium des Innern (BMI) seine Fragen zur
Einbeziehung deutscher Behörden in PRISM, TEMPORA und XKEYSCORE hätte
beantworten müssen.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag im Datenschutzforum - Peter Schaar. Der Blog.
Mittwoch, 29. Mai 2013
Dänemark: Internetüberwachung ist unbrauchbar zur Strafverfolgung
Dänemark war im Jahr 2006 einer der Staaten, welcher die EU-weite Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hat. Im Jahr 2007 übernahm die dänische Regierung die EU-Richtlinie ins dänische Gesetz. Dabei wurden die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung noch einmal verschärft. So müssen nach dänischem Recht nicht nur ein- und ausgehende Telefonate, IP-Adressen und Ortsdaten gespeichert werden, sondern der gesamte Internetverkehr der Nutzer muss mit gelesen und für ein Jahr gespeichert werden. Nach einem Bericht des dänischen Justizministeriums ist es allerdings fraglich, wie lange diese auch als “Session Logging” bekannte Form der Internetüberwachung noch gesetzlich festgeschrieben bleibt.
TechPresident berichtet nämlich, dass das “Session Logging” keinerlei Hilfe bei der Strafverfolgung ist. Im Gegenteil:
Dieser Artikel wurde von Nicolas Fennen auf Netzpolitik.org unter der Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 (CC BY-NC-SA 3.0) veröffentlicht und steht hier unter der gleichen Lizenz.
TechPresident berichtet nämlich, dass das “Session Logging” keinerlei Hilfe bei der Strafverfolgung ist. Im Gegenteil:
“Session logging has caused serious practical problems,” the ministry’s staffers write in the report. “The implementation of session logging proved to be unusable to the police; this became clear the first time they tried to use [the data] as part of a criminal investigation.”Doch so verheerend dieses Urteil auch ausfällt, scheint der dänische Justizminister Morten Bødskov weiterhin am “Session Logging” festhalten zu wollen. Bødskov gibt an, erst eine EU-weite Evaluation der Vorratsdatenspeicherung abwarten zu wollen, bevor in Dänemark Entscheidungen getroffen werden. Kritik erfährt er bei diesem Vorgehen unter anderem von Jakob Willer dem Direktor der Telecom Industry Association Denmark:
"Right now, the government is awaiting an evaluation from the EU, which might be completed in 2014, before they will even consider removing session logging from the Danish law. This is meaningless. Session logging is not a part of the EU’s directive, so it won’t be a part of the evaluation, and the report from the Ministry of Justice clearly states that session logging has zero investigative value, [...]"Mittlerweile scheint Bødskov dem öffentlichen Druck allerdings ein wenig nachzugeben und sorgt wenigstens für einen kleinen Hoffnungsschimmer:
"If the evaluation [of the European Data Retention Law] from the EU is delayed further, we will initiate an evaluation of session logging in the parliamentary year of 2014-2015"
Dieser Artikel wurde von Nicolas Fennen auf Netzpolitik.org unter der Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 (CC BY-NC-SA 3.0) veröffentlicht und steht hier unter der gleichen Lizenz.
Dienstag, 31. Juli 2012
Stopp INDECT!
Was ist INDECT?
INDECT steht für “INtelligent information system supporting observation, searching and DEteCTion for security of citizens in urban environment” (“Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt”). Es ist ein Forschungsprojekt der Europäischen Union, startete 2009 und soll 2013 abgeschlossen sein.
INDECT ist das umfassendste Überwachungsprogramm, das je installiert werden sollte. Es umfasst nicht nur das Internet. Auch Menschen auf der Straße werden INDECT nicht entgehen. Was wie wirre Science Fiction klingt, könnte ab 2013 schwer zu begreifende Wirklichkeit werden. Science Fiction war gestern. INDECT ist morgen. INDECT verbindet sämtliche Daten aus Foren, Social Networks (z.B. Facebook), Suchmaschinen des Internets mit staatlichen Datenbanken, Kommunikationsdaten und Kamerabeobachtungen auf der Straße. INDECT wird wissen, wo wir sind, was wir tun, weshalb wir es tun und was unsere nächsten Schritte sein werden. INDECT wird unsere Freunde kennen und wissen, wo wir arbeiten. INDECT wird beurteilen, ob wir uns normal oder abnormal verhalten.
Details
INDECT beinhaltet folgende Maßnahmen:
Im Internet
- Überwachung des Internets mit Hilfe von Suchmaschinen im www, UseNet, Social Networks (Facebook, WKW etc.), Foren, Blogs, P2P-Netzwerke sowie individuelle Computersysteme
- Auffinden von Bildern und Videos mit Hilfe von Wasserzeichen, sowie automatisierte Suchroutinen zum Aufspüren von beispielsweise Gewalt oder “abnormalem Verhalten”
- Eine weiterentwickelte Computerlinguistik deren Suchroutinen in der Lage sind Beziehungen zwischen Personen, sowie den Kontext einer Unterhaltung, z.B. in Chats, bei der Interpretation der Sprache, mit einzubeziehen
Auf der Straße
- Mobiles städtisches Überwachungssystem (“Mobile Urban Observation System”)
- Drohnen = Fliegende Kameras (so genannte “Unmanned Aerial Vehicles” (UAV) wie etwa Quadrocopter)
- Die UAV sollen “intelligent und autonom” vernetzt werden und miteinander kooperieren, um verdächtige bewegliche Objekte automatisiert und eigenständig sowohl identifizieren als auch im städtischen Raum per Schwarmverhalten verfolgen zu können.
- Überwachungskameras nutzen präventiv die biometrischen Daten aus Pässen und Personalausweisen, um Personen zu identifizieren und Bewegungsmuster zu erstellen.
Die daraus erhaltenen Daten sollen in einer Datenbank gespeichert und durch bereits vorhandene Daten ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Überwachungskameras
- Handy-Ortung (z.B. via GSM/GPS)
- Gesichtserkennung (z.B. via biometrischer Daten in elektronischen Ausweisen)
- Telekommunikationsüberwachung (Vorratsdatenspeicherung)
Als Kriterien für “abnormales Verhalten” wurden unter anderen folgende Punkte bei einer Umfrage mit polnischen Polizisten identifiziert. Als gefährlich wird unter anderem eingestuft, wer…
- auf der Straße
- rennt
- kämpft
- zu schnell fährt
- im öffentlichen Nahverkehr
- auf dem Fußboden sitzt
- zu lange sitzt
- Gepäck vergisst
- im Stadion
- Flaschen wirft
- das Spielfeld betritt
- am Flughafen
- Gepäck vergisst
- zu lange sitzt
Aus den Fragebögen-Ergebnissen wird abgeleitet, welche Verhaltensweisen automatisiert erkannt werden sollen:
- Bewegung in die “falsche” Richtung
- “Herumlungern”
- Treffen von mehr als X Personen
- Autodiebstahl
- Laufen
- fallende Personen
- Gepäck vergessen
- Herumsitzen, länger als die Dauer X
- Schreien
- Schüsse, Explosionen
- fluchende Personen
Man ist also in nahezu jeder Situation verdächtig. Wer im öffentlichen Nahverkehr auf dem Fußboden sitzt, zu lange mitfährt oder sein Gepäck vergißt, muß mit Maßnahmen der Sicherheitskräfte rechnen. Genauso verdächtig sind “herumlungern”, sich mit zu vielen Personen treffen und fluchen.
Anhand der gewonnenen Profile über jeden einzelnen sollen die automatisierten Programme lernen, sogenannte “Gefährder” selbständig zu erkennen. Wird ein solcher potentieller “Gefährder” erkannt, können seine Daten ebenfalls selbstständig vom System eingeholt werden. Nach kurzer Durchleuchtung der Informationen wird die Person in eine bestimmte Gefahrenkategorie eingeteilt und gegebenenfalls (z.B. bei “sehr verdächtig”) die Polizei informiert.
Konsequenzen
2012 soll INDECT an den Besuchern der Fußball-Europameisterschaft in Polen/der Ukraine getestet werden. Die Ziele dieses Feldversuchs sollen Registrierung von “abnormalem Verhalten” sowie das gezielte Filtern von Sprechchören sein.
2013 wird das Europäische Forschungsprojekt beendet sein. INDECT wird Ergebnisse bringen. Daten jedes Bürgers aus sämtlichen Datenquellen miteinander verknüpfen und auswerten können. Eigenständig verdächtiges Verhalten auf der Straße registrieren und melden können. Mit INDECT wird man versuchen, vorauszusehen, wo Protest aufkommen könnte – im Idealfall bevor es die Protestierenden selbst wissen. INDECT ist ein Instrument, von dem man sich Einschüchterung, vor allem aber Kontrolle verspricht. Eine Möglichkeit, die Kontrolle zu behalten, ohne auf den Menschen Rücksicht nehmen zu müssen.
2013 wird das Europäische Forschungsprojekt beendet sein. INDECT wird Ergebnisse bringen. Daten jedes Bürgers aus sämtlichen Datenquellen miteinander verknüpfen und auswerten können. Eigenständig verdächtiges Verhalten auf der Straße registrieren und melden können. Mit INDECT wird man versuchen, vorauszusehen, wo Protest aufkommen könnte – im Idealfall bevor es die Protestierenden selbst wissen. INDECT ist ein Instrument, von dem man sich Einschüchterung, vor allem aber Kontrolle verspricht. Eine Möglichkeit, die Kontrolle zu behalten, ohne auf den Menschen Rücksicht nehmen zu müssen.
- INDECT will wissen, was wir tun, bevor wir es selbst wissen
- INDECT wird unsere Gesellschaft nachhaltiger verändern als jede andere Überwachungsmaßnahme bisher
- INDECT wird definieren, was Normalität ist
- INDECT ist der Alptraum von George Orwell
Wer überwacht die Überwacher?
Aufgrund vielfältiger Kritik beschlossen die Projekt-Verantwortlichen vor nicht allzu langer Zeit eine neue Geheimhaltungsstufe. Welche Daten des Forschungsprojekts an die Öffentlichkeit gelangen, beschließt ab jetzt ein INDECT-”Ethikrat”. Der – veröffentlichte Teil – der Besetzung des Ethikrats besteht aus 4 Polizisten, 2 Forschern im Bereich der Sicherheitstechnologien, 1 Professor für Mensch-Computer Interaktion, 1 Vertreter der Multimedia-Industrie, 1 Professor für Rechtskunde, 1 Rechtsanwalt für Menschenrechte und 1 Professor für Ethik (http://www.indect-project.eu/ethics-board-members). Ein Ethikrat der zum Großteil aus Polizeibeamten und Profiteuren besteht kann nicht wirklich ernstzunehmen sein.
Dieser Artikel wurde unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz von dem Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland veröffentlicht.
Leider habe ich erst heute etwas über INDECT gelesen, sonst hätte ich schon früher etwas darüber veröffentlicht. Wenn wir Bürger nicht aufpassen, dann kommt der Überwachungsstaat.
Mittwoch, 25. Juli 2012
Klage gegen die Datenspeicherung der Mobilfunkanbieter
Mit Freuden habe ich bei NETZPOLITIK.ORG gelesen:
Vodafone: Erste Klage gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter
Mit Vodafone wird jetzt der erste Mobilfunkanbieter verklagt, weil er auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine Vorratsdatenspeicherung betreibt. Rechtsanwalt Meinhard Starostik reichte beim Amtsgericht Düsseldorf Klage im Auftrag einer Handy-Nutzerin Klage ein. Auch gegen die anderen Mobilfunkanbieter sind Klagen angekündigt.
Wer sich für dieses Thema interessiert sollte auf der Seite des Rechtsanwaltes M. Starostik unter anderem die Klageschrift lesen.
Dies ist eine Abwandlung/Bearbeitung des Artikels Vodafone: Erste Klage gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter der von Andre Meister auf NETZPOLITIK.ORG unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 2.0 Deutschland (CC BY-NC 2.0) Lizenz veröffentlicht wurde. Mein Artikel steht unter der gleichen Lizenz.
Vodafone: Erste Klage gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter
Mit Vodafone wird jetzt der erste Mobilfunkanbieter verklagt, weil er auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine Vorratsdatenspeicherung betreibt. Rechtsanwalt Meinhard Starostik reichte beim Amtsgericht Düsseldorf Klage im Auftrag einer Handy-Nutzerin Klage ein. Auch gegen die anderen Mobilfunkanbieter sind Klagen angekündigt.
Wer sich für dieses Thema interessiert sollte auf der Seite des Rechtsanwaltes M. Starostik unter anderem die Klageschrift lesen.
Dies ist eine Abwandlung/Bearbeitung des Artikels Vodafone: Erste Klage gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter der von Andre Meister auf NETZPOLITIK.ORG unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 2.0 Deutschland (CC BY-NC 2.0) Lizenz veröffentlicht wurde. Mein Artikel steht unter der gleichen Lizenz.
Mittwoch, 20. Juni 2012
Datenschutz und Privatheit in vernetzten Informationssystemen - Unterlagen der TU Karlsruhe
Auf den Seiten der Uni Karlsruhe (Karlsruher Institut für Technologie) gibt es sehr interessante Materialien zur Vorlesung Datenschutz und Privatheit in vernetzten Informationssystemen (Sommersemester 2012).
Lesenswert !
Lesenswert !
Montag, 14. November 2011
Dienstag, 26. Juli 2011
Internet-Law: Wie die Ermittlungsbehörden die Telekommunikation überwachen
Auf www.internet-law.de findet sich eine interessante Aufstellung, welche Befugnisse zur Überwachung heute schon den deutschen Behörden zur Verfügung stehen. Die folgende Aussage kann ich nur bestätigen.
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Tatsächlich existiert eine Fülle von gesetzlichen Überwachungsbefugnissen, deren Umfang und Reichweite den meisten Menschen vermutlich gar nicht bewusst ist und die in der Gesamtschau bereits ein bedenkliches Ausmaß angenommen haben.Es war mir nicht bekannt/bewusst, welche legalen Möglichkeiten den Ermittlungsbehörden bereits zur Verfügung stehen.
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Donnerstag, 23. Juni 2011
Funkzellenauswertung in Dresden
Auf der Web-Seite des Bündnis Dresden Nazifrei stehen Formulare zur zur Auskunftsanfrage bei der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizei Dresden wegen der Speicherung der Handy Verkehrsdaten bereit.
Einen guten Artikel zu Speicherung der Handy Verkehrsdaten bei den Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche Mitte Februar in Dresden findet man bei Netzpolitik.org: Dresden: Demoüberwachung mittels Mobilfunknetz
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Einen guten Artikel zu Speicherung der Handy Verkehrsdaten bei den Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche Mitte Februar in Dresden findet man bei Netzpolitik.org: Dresden: Demoüberwachung mittels Mobilfunknetz
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mdr.de: Sächsische Polizei späht seit 2009 massenhaft Daten aus
Der mdr berichtet: "Sächsische Polizei späht seit 2009 massenhaft Daten aus"
"Die massenhafte Datenauswertung durch die Sächsische Polizei im Zuge einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar 2011 ist kein Einzelfall. Daten von Bürgern wurden schon vor zwei Jahren massenhaft gespeichert."
Auch hier sollte man, sofern man zu der betroffenen Personengruppe gehört, Auskunft von der Staatsanwaltschaft zu seinen gespeicherten Daten verlangen.
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"Die massenhafte Datenauswertung durch die Sächsische Polizei im Zuge einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar 2011 ist kein Einzelfall. Daten von Bürgern wurden schon vor zwei Jahren massenhaft gespeichert."
Auch hier sollte man, sofern man zu der betroffenen Personengruppe gehört, Auskunft von der Staatsanwaltschaft zu seinen gespeicherten Daten verlangen.
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Montag, 20. Juni 2011
taz.de: Demo-Überwachung per Mobilfunk
Bei den Anti-Naziprotesten
im Februar dieses Jahres wurden mit Hilfe der Funkzellenauswertung (FZA) die Handyverbindungen aller Personen, die sich in der Südvorstadt in Essen aufhielten gespeichert und ein genaues Bewegungs- und Kontaktprofil erstellt. Dies von aller Bürgern, auch von denen, die nicht an den Protestaktionen teilgenommen haben.
taz.de:
"Dabei erfasste die Polizei über einen Zeitraum von mindestens viereinhalb Stunden sämtliche Anrufe und SMS-Nachrichten, die bei allen Personen ein- oder ausgingen, die sich in der Südvorstadt aufhielten. Gespeichert wurden auch die exakten Positionen der Telefonnutzer. 12.000 Menschen wohnen in dem überwachten Gebiet, hinzu kamen an diesem Tag tausende Demonstranten, etliche Journalisten, Anwälte und Politiker."
Eine Verhältnismäßigkeit dieser Massnahme, die durch einen Richter hätte angeordnet werden, ist nicht gegeben. Ich bin schockiert, dass diese Daten durch die Polizei in allen möglichen Ermittlungsakten auftauchen. Ich hoffe nur, dass einige Bürger gegen diese Aktion der Polizei klagen.
Nachtrag:
taz.de: Handyüberwachung bei Anti-Nazi-Demo- Datenschnüffelei hat Nachspiel
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taz.de:
"Dabei erfasste die Polizei über einen Zeitraum von mindestens viereinhalb Stunden sämtliche Anrufe und SMS-Nachrichten, die bei allen Personen ein- oder ausgingen, die sich in der Südvorstadt aufhielten. Gespeichert wurden auch die exakten Positionen der Telefonnutzer. 12.000 Menschen wohnen in dem überwachten Gebiet, hinzu kamen an diesem Tag tausende Demonstranten, etliche Journalisten, Anwälte und Politiker."
Eine Verhältnismäßigkeit dieser Massnahme, die durch einen Richter hätte angeordnet werden, ist nicht gegeben. Ich bin schockiert, dass diese Daten durch die Polizei in allen möglichen Ermittlungsakten auftauchen. Ich hoffe nur, dass einige Bürger gegen diese Aktion der Polizei klagen.
Nachtrag:
taz.de: Handyüberwachung bei Anti-Nazi-Demo- Datenschnüffelei hat Nachspiel
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Sonntag, 12. Juni 2011
Live CDs zum anonymen Surfen
anonym Surfen
Falls Sie auf dem lokalen PC keine Spuren hinterlassen möchten, können Sie auf dem eigenen oder fremden PCs ganz ohne Installation und unabhängig von deren Betriebssystem ein von USB-Stick oder DVD startbare Live-System verwenden.
Amnesic Incognito
https://amnesia.boum.org/
Polippix
http://polippix.org/
Privatix
http://mandalka.name/privatix/
Auch für für USB-Sticks geeignet.
Vatlator
http://www.inventati.org/vatlator/index.html
Sabayon
http://www.sabayon.org/
Keine spezielle Live CD zum anonymen Surfen, aber es gibt die Option “Anonymous Internet browsing”.
Liberté Linux
http://dee.su/liberte
Estrella Roja
http://www.estrellaroja.info/
Beschreibung nur auf Spanisch.
Tails - The Amnesic Incognito Live System
https://tails.boum.org/
Auch für für USB-Sticks geeignet.
telemedia-live - Live CD
http://www.telemedia.ch/publ/telemedia-live.html
JonDo Live-C
http://www.anonym-surfen.de/jondo-live-cd.html
Ubuntu Privacy Remix
https://www.privacy-cd.org/de/home-mainmenu-71/55-was-ist-ubuntu-privacy-remix
neues Release: 30.11.2011
FreedomStick EvilTux Edition (FS ETE) USB-Stick
update 10-03-2012
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