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Sonntag, 9. September 2012

Zensur durch Copyright: Nach Mars Rover und Hugo Award blockiert YouTube nun auch Barack Obama

Mit Freuden habe ich dies dieser Tage bei netzpolitik.org gelesen:


Zensur durch Copyright: Nach Mars Rover und Hugo Award blockiert YouTube nun auch Barack Obama

Derzeit ist der Mitschnitt des ersten Tages des Parteitags der amerikanischen Demokratischen Partei auf YouTube blockiert. Die Begründung ist mal wieder der übereifrige Copyright-Filter, den Medienunternehmen automatisch füttern können. Erst kürzlich hat es auch die amerikanische Raumfahrtbehörde NASA und auf Ustream den Science-Fiction Leserpreis Hugo Award getroffen.
Statt der Rede von First Lady Michelle Obama war gestern beim YouTube-Mitschnitt nur folgender Copyright-Hinweis zu lesen:
This video contains content from WMG, SME, Associated Press (AP), UMG, Dow Jones, New York Times Digital, The Harry Fox Agency, Inc. (HFA), Warner Chappell, UMPG Publishing and EMI Music Publishing, one or more of whom have blocked it in your country on copyright grounds. Sorry about that.

Da das Video auch auf den Seiten BarackObama.com und DemConvention2012 eingebunden ist, gab es auch dort nur den Copyright-Text zu sehen. Mittlerweile ist das Video auf “privat” gestellt.
Dieser Vorfall ist nur die neueste Episode einer ganzen Reihe von Fällen, in denen Copyright-Filter fälschlicherweise anspringen und damit Inhalte unzugänglich machen, die gar keine Copyrights verletzen. Anfang August wurde das Video der NASA zur Landung des Mars-Rovers Curiosity gesperrt. Erst am Sonntag wurde der Live-Stream des Science-Fiction Leserpreises Hugo Award auf Ustream gesperrt.
In allen Fällen sind Computer-Algorithmen angesprungen, die angeblich Urheberrechtsverletzungen erkannt haben wollen. Patrick Beuth übersetzte auf Zeit Online den passenden Kommentar von Annalee Newitz:
Falls noch irgendjemand glaubt, Urheberrechtsgesetze könnten die freie Meinungsäußerung nicht stoppen, den wird die automatisierte Zensur der Hugo Awards eines Besseren belehren. Roboter haben eine legitime Übertragung gekillt. Willkommen in der Gegenwart.
Immerhin haben wir wieder ein paar Beispiele für illegitime Löschversuche im Netz.


Dieser Artikel wurde von  Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 3.0) Lizenz veröffentlicht.

Dienstag, 7. August 2012

ZEIT: Vier Sheriffs zensieren die Welt


Die ZEIT hat in ihrer aktuellen Ausgabe eine Titelstory über privatisierte neue Öffentlichkeiten durch Apple, Facebook, Amazon, Google & Co: Vier Sheriffs zensieren die Welt.
"Die vier Konzerne definieren das Netz, überziehen es mit Weltanschauungen, Moralvorstellungen, Ideen von Gut und Böse. Sie haben eine digitale Welt geschaffen, die mehr an ein autoritäres Disneyland erinnert als an einen wilden Dschungel. Teils aus eigenem Antrieb, teils von Regierungen dazu gezwungen, schaffen sie Fakten und setzen Regeln, die für alle gelten sollen. So werden sie immer wieder zu potenten Zensurmaschinen, zu Gedankenwächtern der Gegenwart. Zu Instrumenten der Lenkung."

Dieser Artikel wurde von auf NETZPOLITIK.ORG unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 2.0 Deutschland (CC BY-NC 2.0) veröffentlicht. 

Donnerstag, 3. Mai 2012

digitalegesellschaft.de: ACTA stoppen

DIGITALE GESELLSCHAFT:
Das im geheimen ausgekungelte Handelsabkommen ACTA ist eine Richtungsentscheidung auf internationaler Ebene bei der Frage, ob wir das Urheberrecht reformieren oder zementieren wollen. ACTA steht für zementieren und das Einschlagen von radikalen Wegen bei der Durchsetzung. ACTA kann Netzzensur und eine Echtzeitüberwachung des Datenverkehrs als Folge haben. Das gilt es zu verhindern.
Im Juni wird es voraussichtlich zur entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament über ACTA kommen. Bereits im Mai finden wichtige Vorentscheidungen in Ausschüssen des EU-Parlamentes statt.

Unterstütze bitte die Arbeit der Digitale Gesellschaft e.V. gegen ACTA.
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Montag, 25. Januar 2010

netzpolitik.org: Zensur im Namen des Jugendschutzes

Das habe ich eben bei netzpolitik.org gefunden:


Zensur im Namen des Jugendschutzes
von simoncolumbus um 19:12 am Montag, 25. Januar 2010 (


Der AK Zensur warnt vor dem aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und hat dazu eine Stellungnahme verfasst.

Der bisherige Entwurf enthält Pläne für eine massive Internetzensur im Namen des Jugendschutzes. So sollen Internetzugangsanbieter ausländische Webseiten sperren, die sich nicht an deutsche Jugenschutzbestimmungen halten.

Betreiber von Webseiten, auf denen Dritte Inhalte erstellen können – etwa Kommentare in einem Blog – müssen nachweisen, dass die jugendgefährdende Inhalte zeitnah entfernen. Zudem werden Webhoster und ISPs für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich gemacht. Der AK Zensur hat eine Liste der kritisierten Vorstöße veröffentlicht:

Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.

Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.

Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.

Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.

Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:

Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.

Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)

Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.


Lizenz:
Dieser Beitrag wurde auf netzpolitik.org unter der Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung 3.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.


Das sind die Vorboten der Internetzensur in Deutschland oder des "Internetausweises" mit dem man sich identifizieren muss, wenn man ins Internet gegehn will (mehr zu Internetausweis siehe auch golem.de "Regierung erwägt rückverfolgbaren Internetausweis (Update) ") .

Weltfremd ist diese Forderung auch noch, das kann man doch umgehen.

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gulli.com: PayPal friert Wikileaks-Account ein

gulli.com: "PayPal hat den Zugriff der Whistleblowing-Seite Wikileaks auf ihr PayPal-Konto unterbunden. Das ist vor allem deswegen von Bedeutung, weil das Projekt Wikileaks primär über Spenden finanziert wird."

Will hier jemand Wikileaks mundtot machen ?
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Freitag, 12. Juni 2009

PC-Welt: Gegen Zensur- Internetsperre einfach umgehen

PC Welt: Der Staat fängt an, den Zugriff auf das Internet zu beschränken. Er will damit Straftaten verhindern. Wir zeigen, warum die Netzsperre problematisch ist und wie Sie sie umgehen.
  Eine gute und einfache Erklärung, wie die geplante Internet-Zensur umgangen werden kann. Yes we can !

Zum Thema Internet-Zensur ist auch "Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, will aber sperren" bei netzpolitik.org lesenswert.
 
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Sonntag, 7. Juni 2009

netzpolitik.org: Der Staat, die Zensur und der Müll - effektive Alternativen zum obrigkeitsstaatlichen Internet-’Schutz’

Ein lesenswerter Gastbeitrag von Andreas Schmidt, der an der Technischen Universität Delft zu institutionellen und organisatorischen Aspekten von Internet-Sicherheit forscht bei bei netzpolitik.org.


Folgende Fragen sollte sich jeder Bürger stellen: 

"Die grundsätzliche Frage, die sich eine Gesellschaft immer wieder stellen muss, ist: Wie viel Macht und welche Macht möchte ein Land seinen Sicherheitsbehörden geben? Und welche Kontrolle verlangt die Gesellschaft im Gegenzug? Wie gewährleistet sie, dass die Bevölkerung auch vor dem Staat sicher ist?

Das geplante Gesetz schafft ein operatives Zentrum bei einer Behörde, die geographisch, inhaltlich und technologisch weit vom Problem entfernt ist. Es schafft eine Zensurinfrastruktur mit hohem Missbrauchspotential. Und bei all dem bleibt die politische Verantwortung im Ungefähren, für den Bürger jedenfalls kaum nachvollziehbar."


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Berliner Zeitung: Wiefelspütz für Ausweitung von Internetsperren

Berliner Zeitung: "Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden", sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz der Berliner Zeitung. "Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt." Er könne sich vorstellen, so Wiefelspütz, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken: "Eine Zeitung darf ja auch keinen Mordaufruf veröffentlichen.

Endlich einmal jemand der es ausspricht ! Die Zensur wird in Deutschland kommen! Und keiner kann sagten, er hätte es nicht gewusst. Aber das Grundgesetz verbietet keine Internetseiten mit z.B. islamischen Inhalt. Ob dafür das Grundgesetz geändert wird ?
Art: 5, Abs. 1 Grundgesetz:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Lesenswert ist zu diesem Thema law blog.

“Heute sind es Kinderpornos - da kann keiner etwas dagegen sagen.
Dann kommen rechtsextreme Seiten - da können nur wenige etwas sagen.
Dann kommen Tauschbörsen - da können viele nichts dagegen sagen.
Dann kommen alle politisch unliebsamen Seiten - dann kann niemand mehr etwas sagen!”

[aus dem Heise-Forum]
 
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Donnerstag, 28. Mai 2009

law blog: bei deutschen Internetservern mit KIPO besteht eine Pflicht der strafrechtlichen Verfolgung

law blog: "Ich möchte jedenfalls nicht der Beamte sein, der Stoppschilder vor deutsche Internetserver setzt und es damit gut sein lässt. Das ließe sich nämlich zwanglos als Strafvereitelung im Amt (§ 258, § 258a Strafgesetzbuch) bewerten.

Die Polizei muss ohne Wenn und Aber jedem Tatverdacht nachgehen. Ihr steht, im hier interessierenden Deliktsbereich, kein Ermessen zu."

Udo Vetter weist auf die Pflicht der strafrechtlichen Verfolgung von deutschen KIPO Seiten gem § 163 Strafprozessordnung hin. Ob diese Pflicht bei der Abfassung des Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen bedacht hat ?



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Samstag, 23. Mai 2009

Zensursula

 
Veröffentlicht unter der Lizenz   
    


http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/   ) von blog.pantoffelpunk.de . 
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Dienstag, 19. Mai 2009

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Werden wir dies in Zukunft bei einigen Blogs sehen ?

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Quelle: Nedcore

Montag, 18. Mai 2009

ak-zensur.de: Löschen statt Verstecken! Internet-Experten sagen: Im Kampf gegen Kinderpornographie sind Sperrgesetze keine Lösung

ak-zensur.de: "Analysen der skandinavischen Sperrlisten haben gezeigt, dass nahezu alle Webseiten auf Servern in den USA und Westeuropa liegen. "Illegale Webseiten lassen sich innerhalb kürzester Zeit abschalten, schneller als jede Sperre wirkt", so Florian Walther, Internet-Sicherheits-Experte und ebenfalls im AK Zensur engagiert."

Wenn das mit den meisten Kinderporno-Seiten so einfach geht, warum wird dann dies nicht gemacht ?
Die Umgehung der Internet-Sperre ist kinderleicht, für was ist dann die Internet-Sperre gut ?

Da stellt sich mir doch die Frage, ob die Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornographie nicht nur der Anfang ist. Was wird in Zukunft noch alles gesperrt ?


Art: 5, Abs. 1 Grundgesetz
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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