Freitag, 25. Juni 2010

vereinfachtes Schema mit Datenflüssen bei der Volkszählung 2011

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Lizenz der Grafik:  Creative Commons by-nc-nd michael ebeling
Quelle: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Zensus11-datenflüsse.png
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Donnerstag, 24. Juni 2010

Unterstützerunterschriften für die Verfassungsbeschwerde

Wir arbeiten aktuell an einer Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011. Sie können sich schon mit einer einfachen Unterstützerunterschrift für diese Beschwerde einbringen und so zum Ausdruck bringen, dass Sie dieser Vollerfassung ebenfalls kritisch gegenüber stehen!


Worum geht es?
Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden mit einer eindeutigen Identifikationsnummer gespeichert und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt werden.

Wir sind der Meinung, dass die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist.

 
Wo liegt das Problem?
Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
  • Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
  • Die Zuordnung der Daten ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
  • Die Erhebung ist nicht anonym, da jederzeit Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
  • Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
  • Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. die Angabe des Religionsbekenntnisses, das insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert und damit zur Beantwortung auffordert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste aller Muslime in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.


Stand der Dinge
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereitet eine Verfassungsbeschwerde vor, die zum 15. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. Darin beantragen wir die Aussetzung der Volkzählung, da sie maßgeblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift und verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht wird dem Gesetzgeber bei Anerkennung der eingereichten Kritikpunkte einen verfassungsgemäßen Rahmen nennen.

  
Werden Sie aktiv!
Unterstützen Sie die Kampagne gegen die Volkszählung, durch zum Beispiel Ihre digitale Unterschrift zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde, Spenden oder werden Sie kreativ und bringen Sie sich anderweitig ein!

 

Autor: Initiative gegen die Volkszählung 2011 des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
veröffentlicht unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (CC-BY-3.0 DE) Lizenz.

Sonntag, 2. Mai 2010

Google "Street View": Widersprüche von Bürgern und Gemeinden vollständig umsetzen

Das Unternehmen Google hat in einem Gespräch mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugesagt, den neuen Dienst "Street View" in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.

Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen.

"Privates muss privat bleiben. Jeder Bürger muss das Recht behalten, über die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu entscheiden. Wer nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen will, kann jederzeit Widerspruch einlegen und seine Daten löschen lassen", erklärte Bundesministerin Aigner nach dem Treffen. Es sei ein wichtiges Ziel, "dass von dem Widerspruch auch jene Menschen Gebrauch machen können, die keinen Zugang zum Internet haben", so Aigner. Google habe zugesagt, dass die zuverlässige Bearbeitung der Widersprüche unabhängig davon erfolge, ob diese per E-Mail oder Post bei dem Unternehmen eingehen. Grundsätzlich haben alle Bürgerinnen und Bürger auch nach der geplanten Freischaltung des Internetdienstes weiterhin die Möglichkeit, Widerspruch bei Google einzulegen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Dann hoffen wir mal, dass Google alle Widersprüche (schnell) umsetzt. 
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netzpolitik.org: Massachusetts verbietet unverschlüsselte Übertragung & Speicherung persönlicher Daten

Im US-Bundesstaat Massachusetts dürfen persönliche Informationen nur noch verschlüsselt übertragen werden, sofern die Übermittlung über öffentliche zugängliche Netzwerke (wie das Internet) oder drahtlos erfolgt. Andernfalls droht seit dem 1. März 2010 ein Bußgeld von bis zu 5000 Dollar pro ungesicherten Datensatz. Dies gilt auch für Laptops und -Mobiltelefone. Für die Speicherung von Personendaten müssen Unternehmen Datenschutzkonzepte erarbeitet werden, die technischen, administrativen und physischen Anfordungen Sorge tragen.

Das Massachusetts data security law, 201 CMR 17.00 (PDF) bezieht sich auf gespeicherte wie übertragene Daten von Bürgern des Staates und damit auch auf Websitenaufrufe oder etwa Datenbank-Verbindungen.

Dieser Text wurde "wetter"von  auf www.netzpolitik.org unter der Creative Commons Lizenz (Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung 3.0 Deutschland) veröffentlicht.


So ein ähnliches Gesetzt zum Datenschutz gibt es bei uns auch, das Bundesdatenschutzgesetz. Aber halten sich wirklich alle daran ? Und wird die Einhaltung kontrolliert ?

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Dienstag, 13. April 2010

allgemeine-zeitung.de : "Alle vier Meter wird gefilmt" - 100 Kameras auf der Mainzer "Videomeile"

Ein lesenswerter Artikel über Überwachungskameras in Mainz in der Allgemeine Zeitung (Mainz).
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Montag, 5. April 2010

netzpolitik.org: Wikileaks veröffentlicht US-Militär-Video aus dem Irak

Wikileaks veröffentlicht US-Militär-Video aus dem Irak

von markus um 17:12 am Montag, 5. April 2010

Wikileaks hat heute ein seit langem angekündigtes Video veröffentlicht. Auf der Plattform “Collateral Murder” ist ein Video des US-Militärs vom einem Kampfeinsatz zu sehen, bei dem acht bewaffnete (vielleicht auch 14 – je nach Quellenlage) Menschen und zwei Reuters Journalisten im Irak erschossen worden sind. Das Ereignis fand vor drei Jahren statt, bei der New York Times finden sich die Hintergründe: 2 Iraqi Journalists Killed as U.S. Forces Clash With Militias.
Das Videogibt es in einer 17 Minuten Kurz-Fassung und einer 39 Minuten Lang-Fassung auf Youtube (Mal schauen, wie lange das da online bleibt).
Weitere Hintergründe dazu, wie das Video zu Wikileaks kam und warum sie es veröffentlichen, erzählt Daniel Schmitt von Wikileaks beim Küchenradio Folge 254.
Die Journalistin Jennifer 8. Lee hat live von der Wikileaks-Pressekonferenz zur Veröffentlichung des Videos getwittert. Dort zitierte sie auch die Gründe von wikileaks, das Video zu veröffentlichen:
“Goal of releasing video of Baghdad attack is to illuminate culture of modern air warfare, and question it.”

Veröffentlicht von Markus auf www.netzpolitik.org unter dieser Creative Commons Lizenz (Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung 3.0 Deutschland).

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hier gibt es den Torrent-File: 
http://collateralmurder.org/en/download.html#
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