Das Datenschutz-Blog:
"Es kann für mich keinen Zweifel geben. Die Attacke auf die Freiheit des Internets wird nun erst losgehen.
Amerika wird zunehmend seinen Anspruch verlieren, als Hort der Freiheit gelten zu können."
Der gesamte Artikel
Die beiden Aussagen aus dem Artikel kann ich nur unterschreiben.
- Die Informationsfreiheit im Internet wird immer stärker unterbunden.
- Amerika macht uns das gerade vor. Ob diese Aussage weiter gelten wird?
O say, does that star-spangled banner yet wave O'er the land of the free And the home of the brave?
(aus der US Nationalhymne)
"Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen,
damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun."
(Stewart Alsop, amerikanischer Journalist 1914 - 1974)
"I worry about my child and the Internet all the time, even though
she's too young to have logged on yet. Here's what I worry about.
I worry that 10 or 15 years from now, she will come to me and say
'Daddy, where were you when they took freedom of the press away
from the Internet?'"
--Mike Godwin, Electronic Frontier Foundation
Sonntag, 5. Dezember 2010
Wikileaks: www.internet-law.de: Angriff auf die Freiheit
http://www.internet-law.de/ schreibt folgendes:
"Die USA machen gerade das, was sie anderen gerne vorwerfen. Sie stellen die Grundwerte der freien Gesellschaft in Frage und bekämpfen die Informations- und Meinungsfreiheit. ..." weiterlesen
"Die USA machen gerade das, was sie anderen gerne vorwerfen. Sie stellen die Grundwerte der freien Gesellschaft in Frage und bekämpfen die Informations- und Meinungsfreiheit. ..." weiterlesen
Sonntag, 3. Oktober 2010
ZEITONLINE: Kein Datenschutz für Hartz-IV-Empfänger
ZEITONLINE: "Beste Freunde, Telefonate, Tagesablauf – Manuela Bombosch sollte ihrer Arbeitsagentur schriftlich berichten. Es ist nicht der erste Gesetzesverstoß der Sozialbehörden."
Mir graut es ! Kennen die Arbeitsagentur nicht das Bundesdatenschutzgesetz ? Da sind Schulungsmassnahmen und Strafen unbedingt notwendig.
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Mir graut es ! Kennen die Arbeitsagentur nicht das Bundesdatenschutzgesetz ? Da sind Schulungsmassnahmen und Strafen unbedingt notwendig.
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Freitag, 24. September 2010
computerwoche.de: Finden Sie Ihr Linux
Eine ausführliche Zusammenstellung über 37 verschiedene Linux Systeme gibt es bei der Computerwoche. Vieleicht wagt nach dem Lesen von diesem Artikel doch der eine oder andere Linux auszuprobieren.
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SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung vom 23.09.2010 : Bankdatenskandal: Grundlegende Reform von Datenschutz und Scoring notwendig
Hinsichtlich der umstrittenen Speicherung und dem Scoring von Millionen von Kundendaten durch die Firma Easycash erklaeren die zustaendigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach und Waltraud Wolff:
Die Firma Easycash betreibt Scoring mit Bankdaten und beruft sich dabei auf Einwilligungen der Verbraucher, deren Wirksamkeit anzuzweifeln ist. Die Bundesregierung muss diesen Vorfall jetzt schnellstmoeglich aufklaeren und daraus Konsequenzen ziehen. Wir haben das Thema deshalb auf die Tagesordnung des Verbraucherausschusses des Bundestags am naechsten Mittwoch gesetzt.
Die bei jedem Bezahlvorgang erhobenen Daten sind personenbezogene Daten, die sensibel zu behandeln sind und unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Es geht nicht, dass ein Unternehmen eine Genehmigung fuer die Speicherung nicht gedeckter Konten aus rein wirtschaftlichen Interessen in eine Erlaubnis fuer die Speicherung aller Transaktionen umdeklariert, um sein Handeln legal zu machen - ganz nach eigenem Gutduenken.
Gleichzeitig setzt sich das Unternehmen ueber einen Einwilligungsvorbehalt hinweg, indem sie Kontodaten als nicht personenbezogene Daten definiert. Erlaubt ist der Easycash GmbH nach einem Brief des nordrhein-westfaelischen Landesdatenschutzbeauftragten, auf den sich diese beruft, aber lediglich eine Warndatei fuer nicht gedeckte Konten.
Die Firma Easycash ist verpflichtet hier offen zu legen, von wem sie welche Daten zu welchen Zwecken speichert und nutzt. Ebenso sind die zu Unrecht erhobenen Daten schnellstmoeglich zu loeschen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher muessen darueber informiert werden und nicht erst aus der Presse erfahren, was Unternehmen mit ihren Daten alles anstellen, die sie eigentlich gar nicht erheben duerfen.
Deshalb ist es notwendig, dass der Gesetzgeber hier zum Schutze der Verbraucher nachbessert. Dieser Skandal zeigt einmal mehr, dass die Aenderungen des BDSG mit Blick auf Scoring-Verfahren nicht ausreichend sind und insbesondere bei der Kontrolle und bei den Rechten der Verbraucher nachgebessert werden muss. Eine grundlegende Reform ist in der letzten Legislatur an CDU und CSU gescheitert. Der neue Skandal zeigt: Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss endlich handeln. Kunden-Scoring darf nicht zu Diskriminierung fuehren und muss klaren Transparenz- und Datenschutzregeln unterliegen.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=425628
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Ein sehr interessanter Artikel mit dem Thema "Bonitätsprüfung an der Kasse angeblich weitverbreitet" ist bei AD HOC NEWS zu finden.
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Die Firma Easycash betreibt Scoring mit Bankdaten und beruft sich dabei auf Einwilligungen der Verbraucher, deren Wirksamkeit anzuzweifeln ist. Die Bundesregierung muss diesen Vorfall jetzt schnellstmoeglich aufklaeren und daraus Konsequenzen ziehen. Wir haben das Thema deshalb auf die Tagesordnung des Verbraucherausschusses des Bundestags am naechsten Mittwoch gesetzt.
Die bei jedem Bezahlvorgang erhobenen Daten sind personenbezogene Daten, die sensibel zu behandeln sind und unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Es geht nicht, dass ein Unternehmen eine Genehmigung fuer die Speicherung nicht gedeckter Konten aus rein wirtschaftlichen Interessen in eine Erlaubnis fuer die Speicherung aller Transaktionen umdeklariert, um sein Handeln legal zu machen - ganz nach eigenem Gutduenken.
Gleichzeitig setzt sich das Unternehmen ueber einen Einwilligungsvorbehalt hinweg, indem sie Kontodaten als nicht personenbezogene Daten definiert. Erlaubt ist der Easycash GmbH nach einem Brief des nordrhein-westfaelischen Landesdatenschutzbeauftragten, auf den sich diese beruft, aber lediglich eine Warndatei fuer nicht gedeckte Konten.
Die Firma Easycash ist verpflichtet hier offen zu legen, von wem sie welche Daten zu welchen Zwecken speichert und nutzt. Ebenso sind die zu Unrecht erhobenen Daten schnellstmoeglich zu loeschen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher muessen darueber informiert werden und nicht erst aus der Presse erfahren, was Unternehmen mit ihren Daten alles anstellen, die sie eigentlich gar nicht erheben duerfen.
Deshalb ist es notwendig, dass der Gesetzgeber hier zum Schutze der Verbraucher nachbessert. Dieser Skandal zeigt einmal mehr, dass die Aenderungen des BDSG mit Blick auf Scoring-Verfahren nicht ausreichend sind und insbesondere bei der Kontrolle und bei den Rechten der Verbraucher nachgebessert werden muss. Eine grundlegende Reform ist in der letzten Legislatur an CDU und CSU gescheitert. Der neue Skandal zeigt: Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss endlich handeln. Kunden-Scoring darf nicht zu Diskriminierung fuehren und muss klaren Transparenz- und Datenschutzregeln unterliegen.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=425628
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Ein sehr interessanter Artikel mit dem Thema "Bonitätsprüfung an der Kasse angeblich weitverbreitet" ist bei AD HOC NEWS zu finden.
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Sonntag, 22. August 2010
netzpolizik.org: Internet-Meldestellen: Kleiner Fehler, große Wirkung
Jörg-Olaf Schäfers schrieb auf netzpolitik.org folgenden interessanten Artikel zum Thema löschen von kinderpornographischer Inhalte im Netz. Der Artikel steht unter unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 3.0 Deutschland Lizenz.
Killian Laurenz hat sich für einen Kommentar beim AK Zensur noch einmal das Stück von Stefan Tomik aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vorgenommen. Tomik hatte in der FAS vom 15. August die These aufgestellt, die Erfolge der Providerhotline INHOPE beim Löschen kinderpornographischer Inhalte im Netz seien „meist nur vorgegaukelt“.
Abgesehen davon, dass Tomik bei seiner Recherche ein entscheidender Fehler unterlaufen ist, kann man das auch anders sehen. Laurenz kommentiert:
Killian Laurenz hat sich für einen Kommentar beim AK Zensur noch einmal das Stück von Stefan Tomik aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vorgenommen. Tomik hatte in der FAS vom 15. August die These aufgestellt, die Erfolge der Providerhotline INHOPE beim Löschen kinderpornographischer Inhalte im Netz seien „meist nur vorgegaukelt“.
Abgesehen davon, dass Tomik bei seiner Recherche ein entscheidender Fehler unterlaufen ist, kann man das auch anders sehen. Laurenz kommentiert:
Wie bei Heise, Netzpolitik und natürlich auch bei eco selbst nachzulesen, ist die Geschichte vergleichsweise simpel: Im Juli 2009 (!) hatte der eco aus Anlass der politischen Diskussion um Netzsperren die Arbeit von INHOPE hinterfragt und überprüft. Bei dieser Untersuchung stellte sich – nicht verwunderlich – heraus, dass das Löschen entsprechender Inhalte immer dann problematisch war, wenn über INHOPE nicht die Hostprovider im betreffenden Staat direkt kontaktiert wurden, sondern der Dienstweg über die lokale Polizei eingeschlagen wurde.
Inzwischen arbeitet INHOPE – genauso wie seit diesem Jahr auch das BKA – daran, die Abläufe beim Löschen entsprechender Seiten zu verbessern. Und so schafft das BKA jetzt das Löschen entsprechender Seiten auch besser als zuvor.
Damit bricht die vermeintliche Story der FAZ natürlich endgültig in sich zusammen. [...]
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