Mittwoch, 18. August 2010

ZEIT.de: Das ignorierte Risiko Geodaten

Der Artikel der Zeit Online ist lesenswert. Mir war nicht bekannt, dass es schon ein Gerichtsurteil zu dem Thema Abbilungen aus der Luft gibt.

Zitat aus dem Artikel:
"Und ein Jahr zuvor hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Thema befasst und geurteilt, dass Geodaten unter bestimmten Bedingungen personenbezogene Daten sind, die geschützt gehören: Immer dann, wenn sie relevant für das Persönlichkeitsrecht sind, wenn also ein klarer Bezug zu einer Person möglich ist und wenn dadurch die Privatsphäre des Betreffenden verletzt wird.
In dem Urteil wurde die Abbildung von Grundstücken aus der Luft, beispielsweise durch Hubschrauber, als ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht betrachtet. Das gelte, wenn dabei Bereiche des privaten Lebensraumes gezeigt würden, die "von öffentlichen Plätzen nicht einsehbar sind" und wenn dadurch auf die Identität der betroffenen Person geschlossen werden kann."
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