Donnerstag, 27. März 2014

Nordrhein-Westfalen – Hort der Verfassungsfeinde?

In NRW wollte Frank Herrmann, Landtagsabgeordneter der Piraten, wissen wie viele Personen der Landes-Verfassungsschutz als mutmaßlich verfassungsfeindlich in die einschlägigen Datensammlungen eingetragen hat. Zu den betroffenen Sammlungen gehören das landeseigene Register – das “Nachrichtendienstliche Informationssystem und Wissensnetz” (NADIS WN) die Anti-Terror- und die Rechtsextremismus-Datei.

Das Ergebnis: Circa 530.000 Menschen sind in der landeseigenen Amtsdatei gelandet, ca. die Hälfte auch in NADIS WN und wiederum ein Teil davon zusätzlich in der Anti-Terror- und Rechtextremismus-Datei. Natürlich nur, wenn die “sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen” vorliegen.

Richtig haarsträubend wird es jedoch bei der nordrhein-westfälischen Polizei. An die richtete Herrmann die gleiche Anfrage und bekam die Antwort, dass die Auskunft “bei weitem das Maß vertretbaren organisatorischen und personellen Verwaltungsaufwandes” überstiege. Denn allein zur Bearbeitung von Vorgängen würden jährlich 3 Millionen Vorgänge angelegt, die auch personenbezogene Daten enthalten. Außerdem ist die Anzahl der verwendeten Datenspeicherungen für die Polizei nochmals größer als für den Verfassungsschutz und liegt bei mehr als hundert einzelnen Datenbeständen.

Dass es unter solchen Umständen noch möglich ist, die bestehenden Löschungsbedingungen zu erfüllen, die eintreten, wenn eine fälschliche Speicherung erfolgt oder nicht mehr notwendig ist, ist unwahrscheinlich. Deshalb bleibt für jeden nur eines:

Erhöht den Verwaltungsaufwand und verschafft euch Klarheit, indem ihr Auskünfte bei den Behörden einholt, welche Daten über euch vorliegen!

Die Auskunft darf von manchen Behörden verweigert werden, aber nur wenn dadurch die Erfüllung der Arbeit der Behörden verhindert würde oder sonstige Geheimhaltungsregeln greifen. Der Aufwand für euch ist nicht besonders hoch, denn die jeweiligen Anschreiben lassen sich automatisch generieren.


Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Anna Biselli, Netzpolitik.org.

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