"Steuerzahler müssen Atommüllkosten übernehmen
Donnerstag, 29. Januar 2009
TELEPOLIS: Steuerzahler müssen Atommüllkosten übernehmen
Das habe ich gerade bei TELEPOLIS gelesen:
"Steuerzahler müssen Atommüllkosten übernehmen
"Steuerzahler müssen Atommüllkosten übernehmen
Mittwoch, 28. Januar 2009
Humanistische Union: Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht
Aus der Pressemitteilung der Humanistischen Union:
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Fredrik Roggan, hat am Dienstag, dem 27. Januar 2009, eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen neue Befugnisse zur Online-Durchsuchung von Computern, zur Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndung, die der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt im Dezember 2008 eingeräumt hatte.
Beschwerdeführerin in dem Verfahren ist die Journalistin Bettina Winsemann, die bereits mit ihrer Klage gegen die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erfolgreich war und im letzten Jahr das so genannte IT-Grundrecht erstritten hat.
Die neuerliche Verfassungsbeschwerde gegen ein Sicherheitsgesetz der Bundesregierung begründet Fredrik Roggan wie folgt: "Das im Dezember verabschiedete BKA-Gesetz geht in vielen Überwachungsbefugnissen über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft." Der Gesetzgeber könne sich dabei nicht auf Unkenntnis berufen, alle in der Beschwerde vorgetragenen Kritiken wurden bereits in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs von Sachverständigen vorgetragen. "Es ist schon bemerkenswert, wie sich der Gesetzgeber immer wieder vorsätzlich über die Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt und versucht, verfassungsrechtliche Grenzen der Überwachung seiner Bürger zu umgehen. Das ist deswegen so bedenklich, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber binden."
Wie gut, dass es noch Menschen gibt, die aktiv versuchen, dass solche Gesetzte gekippt werden.
"Denn es gibt keine Freiheit, wenn sie nicht vom Staat geschützt wird; und umgekehrt:
nur ein Staat, der von freien Bürgern überwacht wird, kann diesen überhaupt ein vernünftiges Ausmaß an Sicherheit gewähren."
Karl Raimund Popper
(1902-1994) österreichisch-britischer Philosoph
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Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Fredrik Roggan, hat am Dienstag, dem 27. Januar 2009, eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen neue Befugnisse zur Online-Durchsuchung von Computern, zur Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndung, die der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt im Dezember 2008 eingeräumt hatte.
Beschwerdeführerin in dem Verfahren ist die Journalistin Bettina Winsemann, die bereits mit ihrer Klage gegen die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erfolgreich war und im letzten Jahr das so genannte IT-Grundrecht erstritten hat.
Die neuerliche Verfassungsbeschwerde gegen ein Sicherheitsgesetz der Bundesregierung begründet Fredrik Roggan wie folgt: "Das im Dezember verabschiedete BKA-Gesetz geht in vielen Überwachungsbefugnissen über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft." Der Gesetzgeber könne sich dabei nicht auf Unkenntnis berufen, alle in der Beschwerde vorgetragenen Kritiken wurden bereits in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs von Sachverständigen vorgetragen. "Es ist schon bemerkenswert, wie sich der Gesetzgeber immer wieder vorsätzlich über die Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt und versucht, verfassungsrechtliche Grenzen der Überwachung seiner Bürger zu umgehen. Das ist deswegen so bedenklich, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber binden."
Wie gut, dass es noch Menschen gibt, die aktiv versuchen, dass solche Gesetzte gekippt werden.
"Denn es gibt keine Freiheit, wenn sie nicht vom Staat geschützt wird; und umgekehrt:
nur ein Staat, der von freien Bürgern überwacht wird, kann diesen überhaupt ein vernünftiges Ausmaß an Sicherheit gewähren."
Karl Raimund Popper
(1902-1994) österreichisch-britischer Philosoph
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Freitag, 23. Januar 2009
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung empfiehlt Internetnutzern die Verwendung von Anonymisierungsdiensten
Wegen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist spätestens seit dem 01.01.2009 nachvollziehbar, wer mit wem per E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Um eine Aufdeckung der eigenen Internetnutzung zu verhindern, empfiehlt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung allen Internetnutzern, Anonymisierungsdienste zu verwenden. Nur über Anonymisierungsdienste kann man das Internet noch ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen. Wichtig ist dies beispielsweise, wenn man sich über psychische Krankheiten im Internet informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym an die Presse weiter geben will.
Der Einsatz von Anonymisierungsdiensten ist in Deutschland legal. "Ob kostenlos oder im Monatsabo, ob in Deutschland oder im Ausland, ob besonders sicher Im Januar 2009 hat unser Mitglied Jonas 17 internationale Anonymisierungsdienste insbesondere unter dem Aspekt der Anonymisierungsqualität und des Datenschutzes unter die Lupe genommen.oder besonders schnell - für jeden gibt es einen Anonymisierungsdienst, der seinen Bedürfnissen gerecht wird", meint Uwe Schulze vom Arbeitskreis.
Um Internetnutzer zum Einsatz von Anonymisierungsdiensten zu ermuntern, hat der Arbeitskreis auf seiner Homepage www.vorratsdatenspeicherung.de einen Vergleichstest von 17 internationalen Anonymisierungsdiensten veröffentlicht. Im Rahmen einer Sonderaktion verschenkt der Arbeitskreis dort außerdem 64 Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungs-diensten im Wert von über 3.000 €.
Dieser Text ist ein Auszug einer Veröffentlichung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und ist wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
Kommentar:
Ich finde dies ist eine sehr gute Aktion des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung um die Öffentlichkeit auf die Möglichkeiten der anonymen Nutzung vom Internet und E-Mail-Diensten zu informieren.
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Der Einsatz von Anonymisierungsdiensten ist in Deutschland legal. "Ob kostenlos oder im Monatsabo, ob in Deutschland oder im Ausland, ob besonders sicher Im Januar 2009 hat unser Mitglied Jonas 17 internationale Anonymisierungsdienste insbesondere unter dem Aspekt der Anonymisierungsqualität und des Datenschutzes unter die Lupe genommen.oder besonders schnell - für jeden gibt es einen Anonymisierungsdienst, der seinen Bedürfnissen gerecht wird", meint Uwe Schulze vom Arbeitskreis.
Um Internetnutzer zum Einsatz von Anonymisierungsdiensten zu ermuntern, hat der Arbeitskreis auf seiner Homepage www.vorratsdatenspeicherung.de einen Vergleichstest von 17 internationalen Anonymisierungsdiensten veröffentlicht. Im Rahmen einer Sonderaktion verschenkt der Arbeitskreis dort außerdem 64 Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungs-diensten im Wert von über 3.000 €.
Dieser Text ist ein Auszug einer Veröffentlichung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und ist wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
Kommentar:
Ich finde dies ist eine sehr gute Aktion des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung um die Öffentlichkeit auf die Möglichkeiten der anonymen Nutzung vom Internet und E-Mail-Diensten zu informieren.
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Mittwoch, 21. Januar 2009
SPIEGEL ONLINE: Magazin veröffentlicht Profil von ahnungslosem Web-Nutzer
Das Magazins "Le Tigre" hat über einen zufällig ausgesuchten Internetnutzer ein Porträt anhand von im Internet auffindbaren Informationen (wie z.B. in sozialen Netzte, YouTube etc.) veröffentlicht. In dem Porträt des Franzosen stehen Informationen über die Familie, Ex-Freundinnen sowie über seine Arbeit und Hobbys einschliesslich seiner Handynummer. Der Nachname wird nicht genannt.
"Sein Privatleben im Internet auszubreiten, ist gefährlich", erklärte der Gründer des Magazins "Le Tigre", Raphael Meltz. Dies habe sein Blatt zeigen wollen und wird es weiter bei anderen Internetnutzern machen.
Kommentar:
Hoffentlich lesen den Beitrag im SPIEGEL ONLINE viele Internetnutzer und ändern ihr Verhalten Daten von sich im Internet preiszugeben. Aber ich glaube dies nicht.
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"Sein Privatleben im Internet auszubreiten, ist gefährlich", erklärte der Gründer des Magazins "Le Tigre", Raphael Meltz. Dies habe sein Blatt zeigen wollen und wird es weiter bei anderen Internetnutzern machen.
Kommentar:
Hoffentlich lesen den Beitrag im SPIEGEL ONLINE viele Internetnutzer und ändern ihr Verhalten Daten von sich im Internet preiszugeben. Aber ich glaube dies nicht.
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Dienstag, 20. Januar 2009
AK Vorrat: Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet
Datenschützer und Internetnutzer protestieren scharf gegen einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung nun auch bei der Benutzung des Internet erlauben soll. „Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus“, warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten.
„Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Cafe führen oder welche Fernsehsendungen wir sehen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. „Ich empfinde dieses brisante Detail des Gesetzes als eine schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren“, bekräftigt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Herr Schäuble und die gesamte Regierung widersprechen damit offen ihrem nach den Datenskandalen des letzten Jahres öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern.“
Die „Störungsbekämpfung“ als offizielle Begründung ist vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Internetangebots hat nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Große Portale wie das von Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium beweisen, dass eine anlasslose Protokollierung der gesamten Internetnutzung zum ungestörten Betrieb von Internetangeboten nicht erforderlich ist. Dasselbe gilt für eine Vielzahl weiterer Portale, die an dem Projekt „Wir speichern nicht!“ teilnehmen. Der geltende Telemedien-Datenschutz hat sich über Jahre hinweg bewährt und muss erhalten bleiben.
2008 kam es wiederholt zu Datenpannen, bei denen sensible Nutzungsdaten plötzlich weltweit zugänglich waren. Nachzulesen war, wer delikate Kontaktanzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer das Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte[8] oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Es ist völlig unverantwortlich und gefährdet unsere Sicherheit, dass jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über unsere Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen.
Dieser Text ist ein Auszug einer Veröffentlichung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und ist wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
Es ist mir unbegreiflich, dass diese Erlaubnis der Datenspeicherung von den Spezialisten, die den Bundestagsabgeordneten zuarbeiten, nicht bemerkt worden ist. Ich habe immer mehr den Eindruck, dass Datenschutz bzw. informationelle Selbstbestimmung unsere Volksvertreter nicht interessiert (solange sie nicht direkt betroffen sind; sollte dies so sein, wird, nach meiner Meinung, so ein Gesetz sicherlich schnell geändert). Beteiligt Euch bitte an der Aktion des AK Vorrat um zu verhindern, dass dieses Gesetz in dieser Form nicht vom Bundestag verabschiedet wird.
siehe auch:
Datenschutz-Blog: Datenschützer: Neues Gesetz sieht Surfprotokollierung vor
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Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten.
„Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Cafe führen oder welche Fernsehsendungen wir sehen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. „Ich empfinde dieses brisante Detail des Gesetzes als eine schallende Ohrfeige für alle, die sich für mehr Daten- und Persönlichkeitsschutz engagieren“, bekräftigt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Herr Schäuble und die gesamte Regierung widersprechen damit offen ihrem nach den Datenskandalen des letzten Jahres öffentlich verkündeten Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern.“
Die „Störungsbekämpfung“ als offizielle Begründung ist vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Internetangebots hat nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Große Portale wie das von Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium beweisen, dass eine anlasslose Protokollierung der gesamten Internetnutzung zum ungestörten Betrieb von Internetangeboten nicht erforderlich ist. Dasselbe gilt für eine Vielzahl weiterer Portale, die an dem Projekt „Wir speichern nicht!“ teilnehmen. Der geltende Telemedien-Datenschutz hat sich über Jahre hinweg bewährt und muss erhalten bleiben.
2008 kam es wiederholt zu Datenpannen, bei denen sensible Nutzungsdaten plötzlich weltweit zugänglich waren. Nachzulesen war, wer delikate Kontaktanzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer das Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte[8] oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Es ist völlig unverantwortlich und gefährdet unsere Sicherheit, dass jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über unsere Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen.
Dieser Text ist ein Auszug einer Veröffentlichung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und ist wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
Es ist mir unbegreiflich, dass diese Erlaubnis der Datenspeicherung von den Spezialisten, die den Bundestagsabgeordneten zuarbeiten, nicht bemerkt worden ist. Ich habe immer mehr den Eindruck, dass Datenschutz bzw. informationelle Selbstbestimmung unsere Volksvertreter nicht interessiert (solange sie nicht direkt betroffen sind; sollte dies so sein, wird, nach meiner Meinung, so ein Gesetz sicherlich schnell geändert). Beteiligt Euch bitte an der Aktion des AK Vorrat um zu verhindern, dass dieses Gesetz in dieser Form nicht vom Bundestag verabschiedet wird.
siehe auch:
Datenschutz-Blog: Datenschützer: Neues Gesetz sieht Surfprotokollierung vor
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Montag, 19. Januar 2009
netzpolitik.org: FRAUNHOFER BAUT “BESSERE” VIDEOÜBERWACHUNG
Dies habe ich bei netzpolitik.org gelesen:
„Der Deutschlandfunk berichtete über ein neues Videoüberwachungssystem, dass Personen lückenlos verfolgen können soll: Von Kamera zu Kamera.“
Hierzu fällt mir folgende Kurzgeschichte von Twister ein:
Kamera-Überwachung
Herzlichen Glückwunsch, Paul
Etwas aufgeregt war er schon, als er den großen Umschlag öffnete und stolz die Urkunde hervor zog.
"Wow." Er konnte es an ihren Gesichtern sehen - sie waren beeindruckt, auch wenn sie versuchten, das lässig zu überspielen. Sandra war diejenige, die die Sektflasche öffnete und die Gläser verteilte.
"Auf Paul!"
"Auf Paul!" Sie stießen mit den Gläsern an und ließen ihn hochleben.
Später, viel später, fand die Party ein Ende. Sandra und die anderen gingen und ließen Paul allein. Er rahmte seine Urkunde und hängte sie neben den anderen auf. Vier Jahre lang immer wieder eine Auszeichnung, das sollte ihm mal jemand nachmachen! Er war überzeugt davon, dass er es auch nächstes Jahr wieder schaffen würde, und dann bekäme er eine Sonderurkunde - und ein Präsent vom Kanzler, darauf arbeite er schon lange hin.
"Er ist doch ein netter Kerl." sagte Sandra draußen zu den anderen und versuchte, die Kommentare, die jetzt ein wenig hämisch wurden, zu stoppen.
"Klar ist er das - deshalb hat er ja auch die Urkunde bekommen." lachte Franziska und winkte in eine der unzähligen Kameras, die ihren Weg beobachteten. "Ich sag ja auch nichts Gegenteiliges."
Die Kamera schaltete sich aus, als die kleine Truppe vorbei war und blieb aus, als einer, der ein wenig aussah wie Paul, vorbei kam. "Ein Unauffälliger." meinte Thomas und wollte sich ausschütten vor Lachen. Der Mann winkte in die Kamera und verzog dann ein wenig das Gesicht, als sei er enttäuscht und deprimiert. Tja, jeder nahm es eben anders auf, wenn er so deutlich mitbekam, dass er zu den Unauffälligen gehörte.
Paul bildete sich zum Beispiel etwas darauf ein, dass er schon vier Jahre lang Urkunden dafür bekam, dass er so unauffällig war, dass man es nicht in Betracht gezogen hatte, sein Telefon zu überwachen. Damit gehörte er zu den knappen 4 %, die jedes Jahr benachrichtigt wurden. Umgekehrt wäre es einfach Ressourcenverschwendung gewesen, hatte das Bundesinnenministerium verkündet.
Und so blieb den Unauffälligen wenigstens noch ein wenig Stolz. Paul jedenfalls sah den anderen hinterher und blickte zu den Kameras und den Richtmikrophonen, die ihn völlig ignorierten. Eine Träne fiel auf seine Ausgabe der "Neuen Deutschen Sicherheitsrichtlinie", und als er die fröhlich dreinblickende Kamera sah, die, wie eine Geburtstagskarte mit Musikchip, ein "Big Brother is watching you" summte, wenn man sie antippte, überlegte er, wie so oft, ob es wirklich wahr war, dass diese Worte mal eine negative Bedeutung gehabt hatten.
Diese Kurzgeschichte wurde von Twister unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
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„Der Deutschlandfunk berichtete über ein neues Videoüberwachungssystem, dass Personen lückenlos verfolgen können soll: Von Kamera zu Kamera.“
Hierzu fällt mir folgende Kurzgeschichte von Twister ein:
Kamera-Überwachung
Herzlichen Glückwunsch, Paul
Etwas aufgeregt war er schon, als er den großen Umschlag öffnete und stolz die Urkunde hervor zog.
"Wow." Er konnte es an ihren Gesichtern sehen - sie waren beeindruckt, auch wenn sie versuchten, das lässig zu überspielen. Sandra war diejenige, die die Sektflasche öffnete und die Gläser verteilte.
"Auf Paul!"
"Auf Paul!" Sie stießen mit den Gläsern an und ließen ihn hochleben.
Später, viel später, fand die Party ein Ende. Sandra und die anderen gingen und ließen Paul allein. Er rahmte seine Urkunde und hängte sie neben den anderen auf. Vier Jahre lang immer wieder eine Auszeichnung, das sollte ihm mal jemand nachmachen! Er war überzeugt davon, dass er es auch nächstes Jahr wieder schaffen würde, und dann bekäme er eine Sonderurkunde - und ein Präsent vom Kanzler, darauf arbeite er schon lange hin.
"Er ist doch ein netter Kerl." sagte Sandra draußen zu den anderen und versuchte, die Kommentare, die jetzt ein wenig hämisch wurden, zu stoppen.
"Klar ist er das - deshalb hat er ja auch die Urkunde bekommen." lachte Franziska und winkte in eine der unzähligen Kameras, die ihren Weg beobachteten. "Ich sag ja auch nichts Gegenteiliges."
Die Kamera schaltete sich aus, als die kleine Truppe vorbei war und blieb aus, als einer, der ein wenig aussah wie Paul, vorbei kam. "Ein Unauffälliger." meinte Thomas und wollte sich ausschütten vor Lachen. Der Mann winkte in die Kamera und verzog dann ein wenig das Gesicht, als sei er enttäuscht und deprimiert. Tja, jeder nahm es eben anders auf, wenn er so deutlich mitbekam, dass er zu den Unauffälligen gehörte.
Paul bildete sich zum Beispiel etwas darauf ein, dass er schon vier Jahre lang Urkunden dafür bekam, dass er so unauffällig war, dass man es nicht in Betracht gezogen hatte, sein Telefon zu überwachen. Damit gehörte er zu den knappen 4 %, die jedes Jahr benachrichtigt wurden. Umgekehrt wäre es einfach Ressourcenverschwendung gewesen, hatte das Bundesinnenministerium verkündet.
Und so blieb den Unauffälligen wenigstens noch ein wenig Stolz. Paul jedenfalls sah den anderen hinterher und blickte zu den Kameras und den Richtmikrophonen, die ihn völlig ignorierten. Eine Träne fiel auf seine Ausgabe der "Neuen Deutschen Sicherheitsrichtlinie", und als er die fröhlich dreinblickende Kamera sah, die, wie eine Geburtstagskarte mit Musikchip, ein "Big Brother is watching you" summte, wenn man sie antippte, überlegte er, wie so oft, ob es wirklich wahr war, dass diese Worte mal eine negative Bedeutung gehabt hatten.
Diese Kurzgeschichte wurde von Twister unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
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