lesenswert sind die Pressestimmen bei der Financial Times "Alle reden vom Datenschutz, wir nicht" zu der Datenschutzaffäre bei der Bahn.
.
Freitag, 30. Januar 2009
Donnerstag, 29. Januar 2009
News.de: Datenschutz - Eine Panne nach der anderen
News.de:
"Namen, Adressen, Geburtsdaten und sogar Kontonummern von Millionen von Bürgern kursieren auf dem riesigen Schwarzmarkt für persönliche Daten. Seit dem Sommer 2008 wurden zahlreiche Fälle von Datenmissbrauch bekannt. News.de liefert einen Überblick."
lesenswert
.
"Namen, Adressen, Geburtsdaten und sogar Kontonummern von Millionen von Bürgern kursieren auf dem riesigen Schwarzmarkt für persönliche Daten. Seit dem Sommer 2008 wurden zahlreiche Fälle von Datenmissbrauch bekannt. News.de liefert einen Überblick."
lesenswert
.
TELEPOLIS: Steuerzahler müssen Atommüllkosten übernehmen
Das habe ich gerade bei TELEPOLIS gelesen:
"Steuerzahler müssen Atommüllkosten übernehmen
"Steuerzahler müssen Atommüllkosten übernehmen
Endlager Asse soll für Kernkraftbetreiber kostenlos sein"
Was soll das, warum müssen alle Bürger für die Einlagerung des Atommülls zahlen und nicht der Verursacher ?
.
Mittwoch, 28. Januar 2009
Humanistische Union: Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht
Aus der Pressemitteilung der Humanistischen Union:
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Fredrik Roggan, hat am Dienstag, dem 27. Januar 2009, eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen neue Befugnisse zur Online-Durchsuchung von Computern, zur Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndung, die der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt im Dezember 2008 eingeräumt hatte.
Beschwerdeführerin in dem Verfahren ist die Journalistin Bettina Winsemann, die bereits mit ihrer Klage gegen die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erfolgreich war und im letzten Jahr das so genannte IT-Grundrecht erstritten hat.
Die neuerliche Verfassungsbeschwerde gegen ein Sicherheitsgesetz der Bundesregierung begründet Fredrik Roggan wie folgt: "Das im Dezember verabschiedete BKA-Gesetz geht in vielen Überwachungsbefugnissen über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft." Der Gesetzgeber könne sich dabei nicht auf Unkenntnis berufen, alle in der Beschwerde vorgetragenen Kritiken wurden bereits in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs von Sachverständigen vorgetragen. "Es ist schon bemerkenswert, wie sich der Gesetzgeber immer wieder vorsätzlich über die Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt und versucht, verfassungsrechtliche Grenzen der Überwachung seiner Bürger zu umgehen. Das ist deswegen so bedenklich, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber binden."
Wie gut, dass es noch Menschen gibt, die aktiv versuchen, dass solche Gesetzte gekippt werden.
"Denn es gibt keine Freiheit, wenn sie nicht vom Staat geschützt wird; und umgekehrt:
nur ein Staat, der von freien Bürgern überwacht wird, kann diesen überhaupt ein vernünftiges Ausmaß an Sicherheit gewähren."
Karl Raimund Popper
(1902-1994) österreichisch-britischer Philosoph
.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Fredrik Roggan, hat am Dienstag, dem 27. Januar 2009, eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen neue Befugnisse zur Online-Durchsuchung von Computern, zur Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndung, die der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt im Dezember 2008 eingeräumt hatte.
Beschwerdeführerin in dem Verfahren ist die Journalistin Bettina Winsemann, die bereits mit ihrer Klage gegen die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erfolgreich war und im letzten Jahr das so genannte IT-Grundrecht erstritten hat.
Die neuerliche Verfassungsbeschwerde gegen ein Sicherheitsgesetz der Bundesregierung begründet Fredrik Roggan wie folgt: "Das im Dezember verabschiedete BKA-Gesetz geht in vielen Überwachungsbefugnissen über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft." Der Gesetzgeber könne sich dabei nicht auf Unkenntnis berufen, alle in der Beschwerde vorgetragenen Kritiken wurden bereits in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs von Sachverständigen vorgetragen. "Es ist schon bemerkenswert, wie sich der Gesetzgeber immer wieder vorsätzlich über die Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt und versucht, verfassungsrechtliche Grenzen der Überwachung seiner Bürger zu umgehen. Das ist deswegen so bedenklich, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber binden."
Wie gut, dass es noch Menschen gibt, die aktiv versuchen, dass solche Gesetzte gekippt werden.
"Denn es gibt keine Freiheit, wenn sie nicht vom Staat geschützt wird; und umgekehrt:
nur ein Staat, der von freien Bürgern überwacht wird, kann diesen überhaupt ein vernünftiges Ausmaß an Sicherheit gewähren."
Karl Raimund Popper
(1902-1994) österreichisch-britischer Philosoph
.
Freitag, 23. Januar 2009
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung empfiehlt Internetnutzern die Verwendung von Anonymisierungsdiensten
Wegen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist spätestens seit dem 01.01.2009 nachvollziehbar, wer mit wem per E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Um eine Aufdeckung der eigenen Internetnutzung zu verhindern, empfiehlt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung allen Internetnutzern, Anonymisierungsdienste zu verwenden. Nur über Anonymisierungsdienste kann man das Internet noch ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen. Wichtig ist dies beispielsweise, wenn man sich über psychische Krankheiten im Internet informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym an die Presse weiter geben will.
Der Einsatz von Anonymisierungsdiensten ist in Deutschland legal. "Ob kostenlos oder im Monatsabo, ob in Deutschland oder im Ausland, ob besonders sicher Im Januar 2009 hat unser Mitglied Jonas 17 internationale Anonymisierungsdienste insbesondere unter dem Aspekt der Anonymisierungsqualität und des Datenschutzes unter die Lupe genommen.oder besonders schnell - für jeden gibt es einen Anonymisierungsdienst, der seinen Bedürfnissen gerecht wird", meint Uwe Schulze vom Arbeitskreis.
Um Internetnutzer zum Einsatz von Anonymisierungsdiensten zu ermuntern, hat der Arbeitskreis auf seiner Homepage www.vorratsdatenspeicherung.de einen Vergleichstest von 17 internationalen Anonymisierungsdiensten veröffentlicht. Im Rahmen einer Sonderaktion verschenkt der Arbeitskreis dort außerdem 64 Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungs-diensten im Wert von über 3.000 €.
Dieser Text ist ein Auszug einer Veröffentlichung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und ist wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
Kommentar:
Ich finde dies ist eine sehr gute Aktion des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung um die Öffentlichkeit auf die Möglichkeiten der anonymen Nutzung vom Internet und E-Mail-Diensten zu informieren.
.
Der Einsatz von Anonymisierungsdiensten ist in Deutschland legal. "Ob kostenlos oder im Monatsabo, ob in Deutschland oder im Ausland, ob besonders sicher Im Januar 2009 hat unser Mitglied Jonas 17 internationale Anonymisierungsdienste insbesondere unter dem Aspekt der Anonymisierungsqualität und des Datenschutzes unter die Lupe genommen.oder besonders schnell - für jeden gibt es einen Anonymisierungsdienst, der seinen Bedürfnissen gerecht wird", meint Uwe Schulze vom Arbeitskreis.
Um Internetnutzer zum Einsatz von Anonymisierungsdiensten zu ermuntern, hat der Arbeitskreis auf seiner Homepage www.vorratsdatenspeicherung.de einen Vergleichstest von 17 internationalen Anonymisierungsdiensten veröffentlicht. Im Rahmen einer Sonderaktion verschenkt der Arbeitskreis dort außerdem 64 Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungs-diensten im Wert von über 3.000 €.
Dieser Text ist ein Auszug einer Veröffentlichung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und ist wie das Original unter der Creative Commons Namensnennung 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
Kommentar:
Ich finde dies ist eine sehr gute Aktion des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung um die Öffentlichkeit auf die Möglichkeiten der anonymen Nutzung vom Internet und E-Mail-Diensten zu informieren.
.
Mittwoch, 21. Januar 2009
SPIEGEL ONLINE: Magazin veröffentlicht Profil von ahnungslosem Web-Nutzer
Das Magazins "Le Tigre" hat über einen zufällig ausgesuchten Internetnutzer ein Porträt anhand von im Internet auffindbaren Informationen (wie z.B. in sozialen Netzte, YouTube etc.) veröffentlicht. In dem Porträt des Franzosen stehen Informationen über die Familie, Ex-Freundinnen sowie über seine Arbeit und Hobbys einschliesslich seiner Handynummer. Der Nachname wird nicht genannt.
"Sein Privatleben im Internet auszubreiten, ist gefährlich", erklärte der Gründer des Magazins "Le Tigre", Raphael Meltz. Dies habe sein Blatt zeigen wollen und wird es weiter bei anderen Internetnutzern machen.
Kommentar:
Hoffentlich lesen den Beitrag im SPIEGEL ONLINE viele Internetnutzer und ändern ihr Verhalten Daten von sich im Internet preiszugeben. Aber ich glaube dies nicht.
.
"Sein Privatleben im Internet auszubreiten, ist gefährlich", erklärte der Gründer des Magazins "Le Tigre", Raphael Meltz. Dies habe sein Blatt zeigen wollen und wird es weiter bei anderen Internetnutzern machen.
Kommentar:
Hoffentlich lesen den Beitrag im SPIEGEL ONLINE viele Internetnutzer und ändern ihr Verhalten Daten von sich im Internet preiszugeben. Aber ich glaube dies nicht.
.
Abonnieren
Posts (Atom)