Samstag, 5. Januar 2008

Durchsuchungen und Ermittlungsmaßnahmen gegen die Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel im Mai 2007 waren rechtswidrig

"Für die Durchsuchung von Wohnräumen und weitere strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, die in einem von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren am 9. Mai 2007 im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen Gegner des Weltwirtschaftsgipfels und Dritte durchgeführt worden sind, waren die Strafverfolgungsorgane des Bundes nicht zuständig. Dies hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) auf die Beschwerde eines der Beschuldigten festgestellt und zugleich den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aufgehoben. " [ ]
Quelle: Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshof

Es stellt sich mir die Frage, ob diese gerichtlich festgestellte Rechtwidrigkeit Folgen für die Verantwortlichen bei der Bundesanwaltschaft hat.

Links zum Thema:
Pressemitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshof

Die Zeit
Tageschau
Stern online

siehe auch den Artikel "Razzia im rechtsfreien Raum" von SPIEGEL online

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