"Für die Durchsuchung von Wohnräumen und weitere strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, die in einem von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren am 9. Mai 2007 im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen Gegner des Weltwirtschaftsgipfels und Dritte durchgeführt worden sind, waren die Strafverfolgungsorgane des Bundes nicht zuständig. Dies hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) auf die Beschwerde eines der Beschuldigten festgestellt und zugleich den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aufgehoben. " [ ]
Quelle: Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshof
Es stellt sich mir die Frage, ob diese gerichtlich festgestellte Rechtwidrigkeit Folgen für die Verantwortlichen bei der Bundesanwaltschaft hat.
Links zum Thema:
Pressemitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshof
Die Zeit
Tageschau
Stern online
siehe auch den Artikel "Razzia im rechtsfreien Raum" von SPIEGEL online
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