Samstag, 14. Juni 2008

Datenschutz soll in das Grundgesetz

Die Grünen wollen den Datenschutz in dem deutschen Grundgesetz verankern. Der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ solle außerdem ausdrücklich für unantastbar erklärt werden.

Dass das Bundesdatenschtzgesetz (BDSG) insbesondere in seinen Straf- und Bussgeldvorschriften nicht ausreicht, ist wohl allen, die sich mit diesem Thema eingehend beschäftigt haben, bekannt. Lassen wir uns uns überraschen, ob das BDSG verschärft wird oder ob, was ich nicht glaube, das Grundgesetz in diesem Sinne werweitert wird. Von der Idee ist es gut das Recht auf Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen.

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