Freitag, 27. Februar 2009

Bundesverfassungsgericht stoppt bayerische Versammlungsgesetz in Teilen

br-online:
"Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise gekippt. Per einstweiliger Anordnung setzten die Richter in Karlsruhe Teile der Regelungen außer Kraft."

Es wurde den bayerischen Behörden in einer Eilentscheidung verboten Versammlungen ohne Anlass zu filmen und die Bilder unbegrenzt aufzubewahren. Ebenso wurden Vorschriften zu Bußgeldern außer Kraft gesetzt. Die zu Grunde liegenden Vorschriften für Teilnehmer, Leiter und Veranstalter sind nach Meinung des Bundesverfassungsgericht viel zu unbestimmt und schwammig, so dass die sich versammelnden Bürger der Willkür der Behörden bei der Auslegung der Vorschriften ausgesetzt wären.

Meine Meinung:  Wie gut, dass das Bundesverfassungsgericht kritisch sich verabschiedete Gesetze anschaut und auch die Bürger vor Gesetzen schützt.
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