Dienstag, 12. Mai 2009

FoeBuD: Datenschutz / Bürgerrechte → Zensur

Art: 5, Abs. 1 Grundgesetz:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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Der FoeBuD hat einen kritischen Artikel über die geplante Einführung einer Internetzensur (Gesetzesentwurf zur "Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen") geschrieben.

lesenswert
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