Dienstag, 5. Mai 2009

Verfassungsbeschwerde gegen Datenweitergabe ans Ausland

heise secutity meldet:
"Das Bundesverfassungsgericht prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen den jüngst ratifizierten Beitritt Deutschlands zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (Convention on Cybercrime, CCC) von 2001."
"Das Cybercrime-Abkommen sei verfassungswidrig, argumentieren die Beschwerdeführer, weil es Bundesbürgern keinerlei Schutz vor Verletzungen ihrer Menschenrechte im Ausland biete."

siehe auch gulli.news:  USA Datenzugriff auch auf Deutschland

Das sehe ich auch so. Auch hier stellt sich mir die Frage: Wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden ?
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