Montag, 25. Januar 2010

netzpolitik.org: Zensur im Namen des Jugendschutzes

Das habe ich eben bei netzpolitik.org gefunden:


Zensur im Namen des Jugendschutzes
von simoncolumbus um 19:12 am Montag, 25. Januar 2010 (


Der AK Zensur warnt vor dem aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und hat dazu eine Stellungnahme verfasst.

Der bisherige Entwurf enthält Pläne für eine massive Internetzensur im Namen des Jugendschutzes. So sollen Internetzugangsanbieter ausländische Webseiten sperren, die sich nicht an deutsche Jugenschutzbestimmungen halten.

Betreiber von Webseiten, auf denen Dritte Inhalte erstellen können – etwa Kommentare in einem Blog – müssen nachweisen, dass die jugendgefährdende Inhalte zeitnah entfernen. Zudem werden Webhoster und ISPs für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich gemacht. Der AK Zensur hat eine Liste der kritisierten Vorstöße veröffentlicht:

Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.

Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.

Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.

Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.

Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:

Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.

Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)

Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.


Lizenz:
Dieser Beitrag wurde auf netzpolitik.org unter der Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung 3.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.


Das sind die Vorboten der Internetzensur in Deutschland oder des "Internetausweises" mit dem man sich identifizieren muss, wenn man ins Internet gegehn will (mehr zu Internetausweis siehe auch golem.de "Regierung erwägt rückverfolgbaren Internetausweis (Update) ") .

Weltfremd ist diese Forderung auch noch, das kann man doch umgehen.

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