Sonntag, 18. Juli 2010

Muß man seinen Briefkasten täglich leeren ?

Rechtsanwalt Ferner hat einen interessanten Artikel zu dem Thema " Den eigenen Briefkasten muss man leeren?" geschrieben und er nimmt Stellung zu folgender Klausel in den AGB der Post AG in Ihrem Angebot ePost:

"Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.
" 

Nach seiner Meinung ist diese Forderung nicht zulässig.

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