Freitag, 23. Juli 2010

„Düsseldorfer Kreis“ : Prüfung der Selbst-Zertifizierung des Datenimporteurs nach dem Safe Harbor-Abkommen durch das Daten exportierende Unternehmen notwendig

Der „Düsseldorfer Kreis“ hat eine Entscheidung getroffen, dass die Kontrollen des Datenexporteers beim Datentransfer an an Safe-Harbor zertifizierte US-Unternehmen erweitert werden muss. Das Daten exportierende Unternehmen darf sich bei Übermittlungen an Stellen in die USA nicht allein auf die Behauptung einer Safe Habor-Zertifizierung des Datenimporteurs verlassen können. Vielmehr muss sich das Daten exportierende Unternehmen nachweisen lassen, dass die Safe Harbor-Selbstzertifzierungungen vorliegen und deren Grundsätze auch eingehalten werden. Diese Prüfung muss dokumentieren werden und ist auf Nachfrage den Aufsichtsbehörden nachweisen, so der Beschluss.


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