Freitag, 15. Juni 2012

Jan Engelmann: Wikipedia bequellen: nur mit Leistungsschutzgeld ©

Der Berliner Blogger Michael Seemann (aka @mspro) weist gelegentlich darauf hin, dass “Leaken sozusagen die Standardeinstellung des Netzes” sei. Dass diese These einige Plausibilität für sich beanspruchen kann, bewies sich einmal mehr gestern: Da nämlich leakte ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium, an den die Welt schon nicht mehr so recht geglaubt hatte, weil er im Prinzip seit September 2009 angekündigt, aber immer wieder hinausgeschoben war. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP möchte nun mit dem “Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes” ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage etablieren und diese damit z.B. Sendeunternehmen und Tonträgerherstellern gleichstellen. Wie hier unlängst schon vermutet, wird das Vorhaben von einem Dritten Korb der Urheberrechtsreform abgespalten und soll als Einzelgesetz möglichst noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Wenn der vorliegende Entwurf so zum Gesetz wird, dann wäre vermutlich bereits der erste Satz dieses Blogbeitrags abmahnfähig. Denn ich verbinde das wörtliche Zitat eines Bloggers, mit einem hinterlegten Link auf den Autorenblog CARTA, der in seiner journalistischen Textqualität und periodischen Veröffentlichungsweise “bei Würdigung der Gesamtumstände als weitgehend verlagstypisch” (so das krude Juristendeutsch) anzusehen ist. Zudem tue ich dies in einem Kontext, der durch den Einsatz der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA eine freie Weiternutzung auch zu kommerziellen bzw. gewerblichen Zwecken erlaubt.

Das gewählte Beispiel kommt nicht von ungefähr. Denn seit gestern ist klar, dass das geplante neue Leistungsschutzrecht mitnichten nur auf die Snippet-Praxis bei Suchmaschinen (namentlich: Google) zielt, sondern durch das ausschließliche Nutzungsrecht selbst kleinster Teile eines Presseerzeugnisses auch die gesamte Blogosphäre, Social Networks oder User-Generated-Content-Plattformen tangiert. Ordnungspolitisch war eine Kollision mit dem Zitatrecht und der Informationsfreiheit keinesfalls gewollt, faktisch wird sie aber eintreten und eine neue Abmahnwelle heraufbeschwören.

Falsches Vorbild: Schutzrechte bei Tonträgern

Im Begründungsteil zieht der Entwurf die Analogie zum berühmt-berüchtigten BGH-Urteil “Metall auf Metall” heran. Damals war entschieden worden, dass selbst die Verwendung von kleinsten Tonfetzen bzw. Samples schutzfähig und damit vergütungspflichtig ist. Nun ist es aber so, dass z.B. allein die Überschriften oder “Anreißer” eines journalistischen Texts für sich genommen nicht schutzfähig sind. Der Schutzgegenstand des neuen Leistungsschutzrechts schließt dies aber ein, denn er soll “die redaktionell-technische Festlegung” eines journalistischen Beitrags (und damit aller seiner Teile) sein. Wie in der Praxis der Nachweis geführt werden soll, dass etwa eine bestimmte Wortfolge über Cut&Paste aus dem html-Code einer Verlagswebsite übernommen, oder einfach nur händisch nachgeschrieben wird, weiß niemand. Nur eines ist klar: Im Unterschied zu den langen Schutzfristen bei Tonaufnahmen soll bei Bestandteilen aus Presseerzeugnissen die Schutzfrist von einem Jahr gelten.

Falscher Fall: eine beliebte Online-Enzyklopädie

Obwohl im Begründungsteil des Referentenentwurfs ein gehöriger Aufwand betrieben wird, um zulässige Nutzung z.B. in privaten Blogs von justiziablen Vorgängen zu unterscheiden, ist davon auszugehen, dass die gängige Bequellungspraxis der Wikipedia ein riesiges Einfallstor darstellt. So ist bei den Weblinks mit weiterführenden Informationen immerhin fraglich, ob sie unter das Zitatrecht fallen und damit außen vor bleiben. Nach vorliegendem Kenntnisstand ist daher unklar, ob diese Links, die regelmäßig die Überschriften von Presseartikel enthalten, nicht eine Verletzung des neuen Leistungsschutzrechts darstellen würden.

Zudem liefert der Entwurf keine ausreichende Trennschärfe zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Wikipedia ist ein ehrenamtliches Gemeinschaftsprojekt, das auf  freiwilliger Zusammenarbeit von Menschen auf der gesamten Welt beruht. Die dort angewandten Creative Commons-Lizenzen erlauben eine freie Bearbeitung und Weiterverwendung der Wikipedia-Inhalte für alle Nutzer, selbst wenn diese damit eine wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht verbinden. Somit besteht die Gefahr, dass sich auch die kostenfreie Wikipedia als Wissensaggregator künftig Unterlassungsansprüchen ausgesetzt sieht, die aus dem neuen Leistungsschutzrecht abgeleitet werden.

Falscher Feind: Was haben sie bloß gegen Aggregatoren?

Über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage kursierten, befeuert durch immer neue Positionspapiere, jahrelang die wildesten Gerüchte. Niemand wusste so recht, was dieses verwandte Schutzrecht denn über die existenten urheberrechtlichen Ansprüche (die ja zumeist von Journalisten an Verlage übertragen werden) zu “leisten” im Stande wäre. Jetzt wissen wir es: Es führt zur Konfusion von Internetnutzern und der Ungleichbehandlung von Akteuren im Netz. Denn ordnungspolitisch will nicht einleuchten, warum Presseverlage im Verhältnis zu etwa Aggregationsplattformen besser gestellt werden. (Eigentlich müssten ja die Presseverlage die Leistung der Aggregatoren, die ihnen die Nutzer allererst zuführen, vergüten. Restaurants bitten ja auch nicht die Stadtmagazine für deren Gastro-Tipps zur Kasse.)

Falsche Folge: Mehr statt weniger Rechtsunsicherheit

Die CDU hatte in einem in Teilen sogar progressiven Diskussionspapier zum Urheberrecht, das sie am Dienstag veröffentlichte, noch folgende Bedingung an das neue Leistungsschutzrecht geknüpft:

Dabei dürfen Privatpersonen, ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht nicht erfasst werden. Auch Links müssen frei bleiben, damit in Abwägung mit dem Grundrecht auf Eigentum die Informationsfreiheit gewahrt bleibt.

Dass dieses selbst gesteckte Ziel nun so fundamental verfehlt wurde, ist ärgerlich. Sehenden Auges riskiert der Gesetzgeber, die ohnehin große Rechtsunsicherheit in urheberrechtlichen Fragen sogar noch zu erhöhen. Anwaltskanzleien wird es freuen, uns führt es zu großer Sorge. Gerade im Hinblick auf die gemeinschaftliche Erstellung von Wissensplattformen ist ein Chilling Effect unausweichlich. So fasst etwa der Law-Blogger Udo Vetter bündig zusammen: “Neben dem finanziellen Aderlass dürfte die absehbare Shock & Awe-Strategie ja auch den Effekt haben, dass sich weniger Menschen trauen, selbst Inhalte ins Netz zu stellen.”

Wikimedia Deutschland e.V. wird deshalb in den nächsten Tagen nochmal mit einer ausführlichen Stellungnahme auf die möglichen Kollateralschäden des Leistungsschutzrechts für Presseverlage hinweisen. Auf der Webseite des Vereins findet sich die Pressemitteilung zum Gesetzentwurf.


Dieser Artikel wurde von am Freitag, 15. Juni 2012, 13:16 Uhr unter der Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-SA 3.0) Lizenz veröffentlicht.

Donnerstag, 14. Juni 2012

PGP-Erfinder startet neuen Verschlüsselungsdienst

Phil Zimmermann, der Erfinder der asymmetrischen Verschlüsselungssoftware PGP, möchte die Welt sicherer machen. Mit seinem neuen Unternehmen Silent Circle will er die Kommunikation mittels Mails, Mobilfunk- und VoIP-Telefonaten und Instant Messaging über Smartphones sicher gegen Hackversuche machen.

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Dieser Text wurde von Aktion Freiheit statt Angst e.V. unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland-Lizenz  veröffentlicht. und von mir leicht bearbeitet. Diese Veröffentlichung erfolgt auch unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland-Lizenz .


Donnerstag, 3. Mai 2012

digitalegesellschaft.de: ACTA stoppen

DIGITALE GESELLSCHAFT:
Das im geheimen ausgekungelte Handelsabkommen ACTA ist eine Richtungsentscheidung auf internationaler Ebene bei der Frage, ob wir das Urheberrecht reformieren oder zementieren wollen. ACTA steht für zementieren und das Einschlagen von radikalen Wegen bei der Durchsetzung. ACTA kann Netzzensur und eine Echtzeitüberwachung des Datenverkehrs als Folge haben. Das gilt es zu verhindern.
Im Juni wird es voraussichtlich zur entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament über ACTA kommen. Bereits im Mai finden wichtige Vorentscheidungen in Ausschüssen des EU-Parlamentes statt.

Unterstütze bitte die Arbeit der Digitale Gesellschaft e.V. gegen ACTA.
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Dienstag, 1. Mai 2012

Open-Source-Software BleachBit löscht unnötige Dateien

BleachBit ist ein Systembereinigungsprogramm mit dem temporäre Dateien und Log Dateien einer Vielzahl von Anwendungen bereinigt werden können. Das Programm bietet sicherheitshalber eine Vorschau der vorzunehmenden Änderungen. Die mit BleachBit entfernten Inhalte können nicht wieder hergestellt werden.

Das Freeware-Tool kann unter Windows XP, Vista und Windows 7 sowie unter Linux (GNOME, KDE, und Xfce) auch auf Deutsch installiert werden.

Endlich kann ich meinen Datenmüll unter Linux einfach entfernen.
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ubuntuusers.de bitte um Spenden für einen neuen Server

ubuntuusers.de ruft dazu auf, sich an der Finanzierung der neuen Server für Ubuntu Deutschland zu beteiligen.

Schon seit einigen Jahren soll die Serverstruktur der Ubuntu-Community in Deutschland verbessert werden, um eine sichere Heimat für alle webbasierten Projekte der Ubuntu-Community im deutschsprachigen Raum sicherzustellen.

Dass dies nicht kostenlos zu bekommen ist, sollte klar sein. Es wurden unterschiedliche Hardware-Anbieter angefragt, um die Kosten einschätzen zu können. Das Serverteam hat ermittelt, welche genauen Hardware-Anforderungen es an die neue Infrastruktur gibt: Zusammen mit der Projektleitung von ubuntuusers.de sprachen sie mit mehreren möglichen Lieferanten.

Das beste Angebot bezüglich Kosten und Leistung hat die Firma Thomas-Krenn.AG anbieten können. Durch die „Thomas Krenn Open Source Förderung“ in Höhe von 2.500 Euro konnte der Gesamtpreis der Server auf knappe 12.000 Euro gesenkt werden. Die „Thomas Krenn Open Source Förderung“ ist eine Aktion der Thomas-Krenn.AG in Kooperation mit dem Linuxhotel, NETWAYS sowie Univention.

Der Preis der Hardware – 12.000 Euro – muss aber noch finanziert werden. Aus eigenem Vermögen kann ubuntu Deutschland e.V. diese Ausgabe nicht tätigen. Der Verein übernimmt jedes Jahr die Kosten in Höhe von circa 1.000 Euro für den anfallenden Daten-Traffic und hat in der Vergangenheit einzelne Ausgabeposten für Hardware übernommen, die als Ersatzteile benötigt wurde. Die jetzige Grunderneuerung übersteigt aber die Mittel, die dem Verein zur Verfügung stehen. Deshalb wird hier zu Spenden durch die Community aufgerufen!
Das Geld kann mit dem Verwendungszweck „Serverinfrastruktur“ auf das Bankkonto:
  • ubuntu Deutschland e.V.
  • Kto.-Nr. 382916859
  • BLZ: 76020070 HVB Nürnberg
  • IBAN: DE44760200700382916859
  • Swift (BIC): HYVEDEMM460
überwiesen werden. Neben der Möglichkeit der Überweisung wird auch Paypal als Zahlungsmittel angeboten. Die Paypal-Adresse des Vereins lautet: vorstand-de@ubuntu-de.org. Hier bitte auch den Verwendungszweck nicht vergessen. Da ubuntu Deutschland e.V. keine Gemeinnützigkeit besitzt, kann über das gespendete Geld leider keine Spendenquittung ausgestellt werden.


Dies ist eine bearbeitete Version der Veröffentlichung "Spendenaufruf für neue Server" , die unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland“ veröffentlicht worden ist und steht unter der gleichen Lizenz.


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Ubuntu Sources List Generator

Wenn man sich seine Sources.list einer Ubuntu Distribution individuel anpassen will, dann kann ich nur den Ubuntu Sources List Generator empfehlen.
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