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Freitag, 24. September 2010
SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung vom 23.09.2010 : Bankdatenskandal: Grundlegende Reform von Datenschutz und Scoring notwendig
Hinsichtlich der umstrittenen Speicherung und dem Scoring von Millionen von Kundendaten durch die Firma Easycash erklaeren die zustaendigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach und Waltraud Wolff:
Die Firma Easycash betreibt Scoring mit Bankdaten und beruft sich dabei auf Einwilligungen der Verbraucher, deren Wirksamkeit anzuzweifeln ist. Die Bundesregierung muss diesen Vorfall jetzt schnellstmoeglich aufklaeren und daraus Konsequenzen ziehen. Wir haben das Thema deshalb auf die Tagesordnung des Verbraucherausschusses des Bundestags am naechsten Mittwoch gesetzt.
Die bei jedem Bezahlvorgang erhobenen Daten sind personenbezogene Daten, die sensibel zu behandeln sind und unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Es geht nicht, dass ein Unternehmen eine Genehmigung fuer die Speicherung nicht gedeckter Konten aus rein wirtschaftlichen Interessen in eine Erlaubnis fuer die Speicherung aller Transaktionen umdeklariert, um sein Handeln legal zu machen - ganz nach eigenem Gutduenken.
Gleichzeitig setzt sich das Unternehmen ueber einen Einwilligungsvorbehalt hinweg, indem sie Kontodaten als nicht personenbezogene Daten definiert. Erlaubt ist der Easycash GmbH nach einem Brief des nordrhein-westfaelischen Landesdatenschutzbeauftragten, auf den sich diese beruft, aber lediglich eine Warndatei fuer nicht gedeckte Konten.
Die Firma Easycash ist verpflichtet hier offen zu legen, von wem sie welche Daten zu welchen Zwecken speichert und nutzt. Ebenso sind die zu Unrecht erhobenen Daten schnellstmoeglich zu loeschen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher muessen darueber informiert werden und nicht erst aus der Presse erfahren, was Unternehmen mit ihren Daten alles anstellen, die sie eigentlich gar nicht erheben duerfen.
Deshalb ist es notwendig, dass der Gesetzgeber hier zum Schutze der Verbraucher nachbessert. Dieser Skandal zeigt einmal mehr, dass die Aenderungen des BDSG mit Blick auf Scoring-Verfahren nicht ausreichend sind und insbesondere bei der Kontrolle und bei den Rechten der Verbraucher nachgebessert werden muss. Eine grundlegende Reform ist in der letzten Legislatur an CDU und CSU gescheitert. Der neue Skandal zeigt: Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss endlich handeln. Kunden-Scoring darf nicht zu Diskriminierung fuehren und muss klaren Transparenz- und Datenschutzregeln unterliegen.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=425628
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Ein sehr interessanter Artikel mit dem Thema "Bonitätsprüfung an der Kasse angeblich weitverbreitet" ist bei AD HOC NEWS zu finden.
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Die Firma Easycash betreibt Scoring mit Bankdaten und beruft sich dabei auf Einwilligungen der Verbraucher, deren Wirksamkeit anzuzweifeln ist. Die Bundesregierung muss diesen Vorfall jetzt schnellstmoeglich aufklaeren und daraus Konsequenzen ziehen. Wir haben das Thema deshalb auf die Tagesordnung des Verbraucherausschusses des Bundestags am naechsten Mittwoch gesetzt.
Die bei jedem Bezahlvorgang erhobenen Daten sind personenbezogene Daten, die sensibel zu behandeln sind und unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Es geht nicht, dass ein Unternehmen eine Genehmigung fuer die Speicherung nicht gedeckter Konten aus rein wirtschaftlichen Interessen in eine Erlaubnis fuer die Speicherung aller Transaktionen umdeklariert, um sein Handeln legal zu machen - ganz nach eigenem Gutduenken.
Gleichzeitig setzt sich das Unternehmen ueber einen Einwilligungsvorbehalt hinweg, indem sie Kontodaten als nicht personenbezogene Daten definiert. Erlaubt ist der Easycash GmbH nach einem Brief des nordrhein-westfaelischen Landesdatenschutzbeauftragten, auf den sich diese beruft, aber lediglich eine Warndatei fuer nicht gedeckte Konten.
Die Firma Easycash ist verpflichtet hier offen zu legen, von wem sie welche Daten zu welchen Zwecken speichert und nutzt. Ebenso sind die zu Unrecht erhobenen Daten schnellstmoeglich zu loeschen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher muessen darueber informiert werden und nicht erst aus der Presse erfahren, was Unternehmen mit ihren Daten alles anstellen, die sie eigentlich gar nicht erheben duerfen.
Deshalb ist es notwendig, dass der Gesetzgeber hier zum Schutze der Verbraucher nachbessert. Dieser Skandal zeigt einmal mehr, dass die Aenderungen des BDSG mit Blick auf Scoring-Verfahren nicht ausreichend sind und insbesondere bei der Kontrolle und bei den Rechten der Verbraucher nachgebessert werden muss. Eine grundlegende Reform ist in der letzten Legislatur an CDU und CSU gescheitert. Der neue Skandal zeigt: Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss endlich handeln. Kunden-Scoring darf nicht zu Diskriminierung fuehren und muss klaren Transparenz- und Datenschutzregeln unterliegen.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=425628
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Ein sehr interessanter Artikel mit dem Thema "Bonitätsprüfung an der Kasse angeblich weitverbreitet" ist bei AD HOC NEWS zu finden.
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Sonntag, 22. August 2010
netzpolizik.org: Internet-Meldestellen: Kleiner Fehler, große Wirkung
Jörg-Olaf Schäfers schrieb auf netzpolitik.org folgenden interessanten Artikel zum Thema löschen von kinderpornographischer Inhalte im Netz. Der Artikel steht unter unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 3.0 Deutschland Lizenz.
Killian Laurenz hat sich für einen Kommentar beim AK Zensur noch einmal das Stück von Stefan Tomik aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vorgenommen. Tomik hatte in der FAS vom 15. August die These aufgestellt, die Erfolge der Providerhotline INHOPE beim Löschen kinderpornographischer Inhalte im Netz seien „meist nur vorgegaukelt“.
Abgesehen davon, dass Tomik bei seiner Recherche ein entscheidender Fehler unterlaufen ist, kann man das auch anders sehen. Laurenz kommentiert:
Killian Laurenz hat sich für einen Kommentar beim AK Zensur noch einmal das Stück von Stefan Tomik aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vorgenommen. Tomik hatte in der FAS vom 15. August die These aufgestellt, die Erfolge der Providerhotline INHOPE beim Löschen kinderpornographischer Inhalte im Netz seien „meist nur vorgegaukelt“.
Abgesehen davon, dass Tomik bei seiner Recherche ein entscheidender Fehler unterlaufen ist, kann man das auch anders sehen. Laurenz kommentiert:
Wie bei Heise, Netzpolitik und natürlich auch bei eco selbst nachzulesen, ist die Geschichte vergleichsweise simpel: Im Juli 2009 (!) hatte der eco aus Anlass der politischen Diskussion um Netzsperren die Arbeit von INHOPE hinterfragt und überprüft. Bei dieser Untersuchung stellte sich – nicht verwunderlich – heraus, dass das Löschen entsprechender Inhalte immer dann problematisch war, wenn über INHOPE nicht die Hostprovider im betreffenden Staat direkt kontaktiert wurden, sondern der Dienstweg über die lokale Polizei eingeschlagen wurde.
Inzwischen arbeitet INHOPE – genauso wie seit diesem Jahr auch das BKA – daran, die Abläufe beim Löschen entsprechender Seiten zu verbessern. Und so schafft das BKA jetzt das Löschen entsprechender Seiten auch besser als zuvor.
Damit bricht die vermeintliche Story der FAZ natürlich endgültig in sich zusammen. [...]
Mittwoch, 18. August 2010
ZEIT.de: Das ignorierte Risiko Geodaten
Der Artikel der Zeit Online ist lesenswert. Mir war nicht bekannt, dass es schon ein Gerichtsurteil zu dem Thema Abbilungen aus der Luft gibt.
Zitat aus dem Artikel:
"Und ein Jahr zuvor hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Thema befasst und geurteilt, dass Geodaten unter bestimmten Bedingungen personenbezogene Daten sind, die geschützt gehören: Immer dann, wenn sie relevant für das Persönlichkeitsrecht sind, wenn also ein klarer Bezug zu einer Person möglich ist und wenn dadurch die Privatsphäre des Betreffenden verletzt wird.
In dem Urteil wurde die Abbildung von Grundstücken aus der Luft, beispielsweise durch Hubschrauber, als ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht betrachtet. Das gelte, wenn dabei Bereiche des privaten Lebensraumes gezeigt würden, die "von öffentlichen Plätzen nicht einsehbar sind" und wenn dadurch auf die Identität der betroffenen Person geschlossen werden kann."
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Zitat aus dem Artikel:
"Und ein Jahr zuvor hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Thema befasst und geurteilt, dass Geodaten unter bestimmten Bedingungen personenbezogene Daten sind, die geschützt gehören: Immer dann, wenn sie relevant für das Persönlichkeitsrecht sind, wenn also ein klarer Bezug zu einer Person möglich ist und wenn dadurch die Privatsphäre des Betreffenden verletzt wird.
In dem Urteil wurde die Abbildung von Grundstücken aus der Luft, beispielsweise durch Hubschrauber, als ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht betrachtet. Das gelte, wenn dabei Bereiche des privaten Lebensraumes gezeigt würden, die "von öffentlichen Plätzen nicht einsehbar sind" und wenn dadurch auf die Identität der betroffenen Person geschlossen werden kann."
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Freitag, 6. August 2010
Kamera-Überwachung - Herzlichen Glückwunsch, Paul
Etwas aufgeregt war er schon, als er den großen Umschlag öffnete und stolz die Urkunde hervor zog.
"Wow." Er konnte es an ihren Gesichtern sehen - sie waren beeindruckt, auch wenn sie versuchten, das lässig zu überspielen. Sandra war diejenige, die die Sektflasche öffnete und die Gläser verteilte.
"Auf Paul!"
"Auf Paul!" Sie stießen mit den Gläsern an und ließen ihn hochleben.
Später, viel später, fand die Party ein Ende. Sandra und die anderen gingen und ließen Paul allein. Er rahmte seine Urkunde und hängte sie neben den anderen auf. Vier Jahre lang immer wieder eine Auszeichnung, das sollte ihm mal jemand nachmachen! Er war überzeugt davon, dass er es auch nächstes Jahr wieder schaffen würde, und dann bekäme er eine Sonderurkunde - und ein Präsent vom Kanzler, darauf arbeite er schon lange hin.
"Er ist doch ein netter Kerl." sagte Sandra draußen zu den anderen und versuchte, die Kommentare, die jetzt ein wenig hämisch wurden, zu stoppen.
"Klar ist er das - deshalb hat er ja auch die Urkunde bekommen." lachte Franziska und winkte in eine der unzähligen Kameras, die ihren Weg beobachteten. "Ich sag ja auch nichts Gegenteiliges."
Die Kamera schaltete sich aus, als die kleine Truppe vorbei war und blieb aus, als einer, der ein wenig aussah wie Paul, vorbei kam. "Ein Unauffälliger." meinte Thomas und wollte sich ausschütten vor Lachen. Der Mann winkte in die Kamera und verzog dann ein wenig das Gesicht, als sei er enttäuscht und deprimiert. Tja, jeder nahm es eben anders auf, wenn er so deutlich mitbekam, dass er zu den Unauffälligen gehörte.
Paul bildete sich zum Beispiel etwas darauf ein, dass er schon vier Jahre lang Urkunden dafür bekam, dass er so unauffällig war, dass man es nicht in Betracht gezogen hatte, sein Telefon zu überwachen. Damit gehörte er zu den knappen 4 %, die jedes Jahr benachrichtigt wurden. Umgekehrt wäre es einfach Ressourcenverschwendung gewesen, hatte das Bundesinnenministerium verkündet.
Und so blieb den Unauffälligen wenigstens noch ein wenig Stolz. Paul jedenfalls sah den anderen hinterher und blickte zu den Kameras und den Richtmikrophonen, die ihn völlig ignorierten. Eine Träne fiel auf seine Ausgabe der "Neuen Deutschen Sicherheitsrichtlinie", und als er die fröhlich dreinblickende Kamera sah, die, wie eine Geburtstagskarte mit Musikchip, ein "Big Brother is watching you" summte, wenn man sie antippte, überlegte er, wie so oft, ob es wirklich wahr war, dass diese Worte mal eine negative Bedeutung gehabt hatten.
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Diese Kurzgeschichte wurde von Twister unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
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"Wow." Er konnte es an ihren Gesichtern sehen - sie waren beeindruckt, auch wenn sie versuchten, das lässig zu überspielen. Sandra war diejenige, die die Sektflasche öffnete und die Gläser verteilte.
"Auf Paul!"
"Auf Paul!" Sie stießen mit den Gläsern an und ließen ihn hochleben.
Später, viel später, fand die Party ein Ende. Sandra und die anderen gingen und ließen Paul allein. Er rahmte seine Urkunde und hängte sie neben den anderen auf. Vier Jahre lang immer wieder eine Auszeichnung, das sollte ihm mal jemand nachmachen! Er war überzeugt davon, dass er es auch nächstes Jahr wieder schaffen würde, und dann bekäme er eine Sonderurkunde - und ein Präsent vom Kanzler, darauf arbeite er schon lange hin.
"Er ist doch ein netter Kerl." sagte Sandra draußen zu den anderen und versuchte, die Kommentare, die jetzt ein wenig hämisch wurden, zu stoppen.
"Klar ist er das - deshalb hat er ja auch die Urkunde bekommen." lachte Franziska und winkte in eine der unzähligen Kameras, die ihren Weg beobachteten. "Ich sag ja auch nichts Gegenteiliges."
Die Kamera schaltete sich aus, als die kleine Truppe vorbei war und blieb aus, als einer, der ein wenig aussah wie Paul, vorbei kam. "Ein Unauffälliger." meinte Thomas und wollte sich ausschütten vor Lachen. Der Mann winkte in die Kamera und verzog dann ein wenig das Gesicht, als sei er enttäuscht und deprimiert. Tja, jeder nahm es eben anders auf, wenn er so deutlich mitbekam, dass er zu den Unauffälligen gehörte.
Paul bildete sich zum Beispiel etwas darauf ein, dass er schon vier Jahre lang Urkunden dafür bekam, dass er so unauffällig war, dass man es nicht in Betracht gezogen hatte, sein Telefon zu überwachen. Damit gehörte er zu den knappen 4 %, die jedes Jahr benachrichtigt wurden. Umgekehrt wäre es einfach Ressourcenverschwendung gewesen, hatte das Bundesinnenministerium verkündet.
Und so blieb den Unauffälligen wenigstens noch ein wenig Stolz. Paul jedenfalls sah den anderen hinterher und blickte zu den Kameras und den Richtmikrophonen, die ihn völlig ignorierten. Eine Träne fiel auf seine Ausgabe der "Neuen Deutschen Sicherheitsrichtlinie", und als er die fröhlich dreinblickende Kamera sah, die, wie eine Geburtstagskarte mit Musikchip, ein "Big Brother is watching you" summte, wenn man sie antippte, überlegte er, wie so oft, ob es wirklich wahr war, dass diese Worte mal eine negative Bedeutung gehabt hatten.
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Diese Kurzgeschichte wurde von Twister unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
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Montag, 26. Juli 2010
http://www.blokster.de/: ePostbrief: Die Deutsche Post im Internet
Artikel von blokster.de veröffentlicht unter der Creative Commons (cc by-nc - Non Kommerziell mit Namensnennung) Lizenz:
„Der e-Postbrief kommt, und mit Ihm jede Menge unangenehme Überraschungen. – “Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet” – Das Testurteil von Stiftung Warentest fällt auch nicht gerade positiv aus: “Kompliziert, teuer und nicht besonders sicher”. Und das Kleingedruckte in den AGBs, ist erst der richtige Knaller.“
Die Links in dem zitierten Artikel sind alle lesenswert.
siehe auch: heise Security: Kritik am E-Postbrief wächst
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„Der e-Postbrief kommt, und mit Ihm jede Menge unangenehme Überraschungen. – “Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet” – Das Testurteil von Stiftung Warentest fällt auch nicht gerade positiv aus: “Kompliziert, teuer und nicht besonders sicher”. Und das Kleingedruckte in den AGBs, ist erst der richtige Knaller.“
Die Links in dem zitierten Artikel sind alle lesenswert.
siehe auch: heise Security: Kritik am E-Postbrief wächst
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