Dienstag, 30. September 2008

Innenminister Volker Bouffier: Digitaler Fortschritt macht Online-Durchsuchung dringend erforderlich

Innenminister Volker Bouffier von Hessen stellte die Vorschläge der Landesregierung für eine Anpassung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vor.

Im Zuge der HSOG-Aktualisierung sind folgende Änderungen im Bereich der Wohnraumüberwachung, bei den Betretensregelungen sowie zur Unterbrechung und Verhinderung des Fernmeldeverkehrs vorgesehen:
  • Bei der Wohnraumüberwachung werden die gesetzlichen Regelungen verfeinert. Da die Wohnraumüberwachung (§15) in Hessen nur unter extrem engen Voraussetzungen zulässig ist - die Maßnahme muss zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person unerlässlich sein - hat sich der Gesetzgeber schon im Jahre 2004 dafür entschieden, keinen Abbruch der Überwachung zu verlangen, wenn im Laufe einer zulässigen Überwachung plötzlich so genannte Kernbereichsgespräche über rein Privates stattfinden. Hier soll nun das sog. Richterband zum Einsatz kommen. Im Ergebnis darf zwar nicht mehr live mitgehört werden, die Gespräche dürfen aber weiter aufgezeichnet werden und das Gericht, das die Maßnahme angeordnet hat, entscheidet danach über die Verwertbarkeit der Daten. Im HSOG wird ebenfalls ausführlicher geregelt, wie mit unverwertbaren Kernbereichsdaten umzugehen ist Zudem wird einem Wunsch der Kirchen entsprochen und das Beichtgeheimnis uneingeschränkt geschützt. Alle diese Neuerungen werden auch für die Telekommunikationsüberwachung gelten.
  • Eine weitere Änderung des § 15 HSOG Abs. 7 geht auf Erfahrungen zurück, die andere Bundesländer bei der Verhütung von terroristischen Anschlägen gemacht haben. Zur Vorbereitung des Einsatzes technischer Mittel kann es erforderlich werden, Gebäude zu betreten, um die technischen Mittel anbringen zu können. Mit richterlicher Zustimmung soll dies möglich sein, wenn andernfalls die polizeiliche Aufgabenerfüllung wesentlich erschwert wäre. Diese Befugnis gilt nicht nur im Zusammenhang mit der Wohnraumüberwachung, sondern erlaubt zum Beispiel auch das verdeckte Anbringen technischer Mittel an Fahrzeugen, die in einer Garage stehen.
  • Erfahrungen mit Terroranschlägen, namentlich dem Anschlag 2004 in Madrid, lassen es auch ratsam erscheinen, der Polizei die Befugnis zur Unterbrechung bzw. Verhinderung des Fernmeldeverkehrs (§15 Abs. 5) zu erteilen. Damit kann nach einem Anschlag verhindert werden, dass weitere Bomben per Handy gezündet werden, wenn die Rettungskräfte am Unglücksort eingetroffen sind oder sich Neugierige zusammengefunden haben. Entsprechende Befugnisse befinden sich bereits in einer Reihe anderer Landespolizeigesetze.

Zu diesen Vorschlägen kann ich nur Pierre Joseph Proudhon (französischer Ökonom, Soziologe und Anarchist, 1809 - 1865) zitieren:

"Regiert sein, das heißt unter polizeilicher Überwachung stehen, inspiziert, spioniert, dirigiert,
mit Gesetzen überschüttet, reglementiert, eingefpercht, belehrt, bepredigt, kontrolliert, eingeschätzt,
abgeschätzt, zensiert, kommandiert zu werden durch Leute, die weder das Recht, noch das WISSEN, noch
die Kraft dazu haben...
Regiert sein heißt, bei jeder Handlung, bei jedem Geschäft, bei jeder Bewegung versteuert, patentiert,
notiert, registriert, erfasst, taxiert, gestempelt, vermessen, bewertet, lizensiert, autorisiert,
befürwortet, ermahnt, behindert, reformiert, ausgerichtet, bestraft zu werden.
Es heißt, unter dem Vorwand der Öffentlichen Nützlichkeit und im Namen des Allgemeininteresses
ausgenutzt, verwaltet, geprellt, ausgebeutet, monopolisiert, hintergangen, ausgepresst, getäuscht,
bestohlen zu werden; schließlich bei dem geringsten Widerstand, beim ersten Wort der Klage unterdrückt,
bestraft, heruntergemacht, beleidigt, verfolgt, mißhandelt, zu Boden geschlagen, entwaffnet, geknebelt,
eingesperrt, füsiliert, beschossen, verurteilt, verdammt, deportiert, geopfert, verkauft, verraten und
obendrein verhöhnt, gehänselt, beschimpft und entehrt zu werden.
Das ist die Regierung, das ist ihre Gerechtigkeit, das ist ihre Moral."

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