"Das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt - kurz BKAG - ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Das Bundeskriminalamt (BKA) darf "online-durchsuchen" und der "Bundestrojaner" soll einsatzbereit sein. "Online-Durchsuchungen" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aber stehen die verfassungsrichterlichen Vorgaben entgegen."
Eine klare Aussage gegen das Recht zur Online-Durchsuchung eines/der Geheimdienste.
Zum Thema Online-Durchsuchung ist auch folgender Artikel lesenswert:
Deutschlandfunk: Der dritte Mann - Das neue BSI-Gesetz soll Online-Durchsuchung durch die Hintertür bringen
"Mit juristischen Winkelzügen könnte die Online-Durchsuchung doch noch kommen, warnen Kritiker.“
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