Samstag, 7. Juli 2012

Netzpolitik.org: Bundestag schränkt Datensouveränität weiter ein – Bundesrat muss neues Meldegesetz verhindern!


Geht es nach dem Bundestag, sollen die Daten von Einwohnermeldeämtern auch für Werbung und Adresshandel genutzt werden können, selbst wenn man dieser Herausgabe widersprochen hat. Jetzt regt sich Kritik von Datenschützern. Auch die Digitale Gesellschaft fordert den Bundesrat auf, das Gesetz zu verhindern.

Wie berichtet, hat der Bundestag letzte Woche mit der schwarz-gelben Mehrheit das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens angenommen. Jetzt muss der Bundesrat noch darüber abstimmen, was er voraussichtlich in der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 21. September tun wird.

Der Digitale Gesellschaft e.V. fordert den Bundesrat nun zur Ablehnung des Gesetzes auf:
Die Datenschutzprobleme mit der von der Bundesregierung geplanten Meldegesetznovelle zeigen eindrucksvoll, wie unfähig diese Bundesregierung beim Schutz personenbezogener Daten agiert. So wie sie in Brüssel gerade dabei ist, bei der Debatte um die Datenschutzgrundverordnung eben nicht für mehr sondern im Ergebnis für eine weitgehende Aufweichung des Datenschutzes zu sorgen, so wie sie gerade eine konzeptionell untaugliche Stiftung Datenschutz, die nur dem Zweck der offiziellen Absegnung von Selbstdarstellungsinteressen in der Wirtschaft dient, aus der Taufe hebt, so wie sie bei Vorratsdatenspeicherung auf ganzer Linie versagt muss man feststellen: das Bundesministerium des Innern unter Hans-Peter Friedrich ist als Sicherheitsministerium nicht in der Lage, glaubwürdige und sinnvolle Datenschutzpolitik zu machen. Das bisherige Meldegesetz war schon schlecht genug, jetzt will die Bundesregierung offenbar dem Fass den Boden ausschlagen.
Wir setzen auf den Bundesrat, dieses datenschutzfeindliche Gesetz zu verhindern und sich dafür einzusetzen, dass Bürger wieder etwas mehr Datensouveränität erhalten.

Auch Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisiert die Nacht- und Nebelaktion:
Ich bin schockiert über Form und Inhalt der Gesetzgebung. An Kommunen und Datenschützern vorbei werden hier wirtschaftliche Lobbyinteressen bedient. Nach der Beschlussfassung zu einer Stiftung Datenschutz, die in der vorgesehenen Form nur einer Wirtschaft dient, die Datenschutz als Billigware haben möchte, ist dies innerhalb kürzester Zeit ein zweiter Sündenfall und ein weiterer Schlag ins Gesicht all derer, die dem Versprechen der Koalitionsvereinbarung vertraut haben, den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Wir können nur hoffen, dass der Bundesrat diesen gefährlichen Unsinn stoppt.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs stellt bereits eine Ablehnung der SPD-regierten Länder in Aussicht:
Seien sie versichert, daß die SPD in den Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung alles tun wird, um dieses Gesetz in der aktuellen Form im Bundesrat scheitern zu lassen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. bietet einen Musterbrief zum Widerruf der Einwilligung in die Datenweitergabe an:
Verbraucher, die nicht möchten, dass ihre Daten für Werbezwecke weitergegeben werden, wird empfohlen, auf Grundlage des Meldegesetzes ihres jeweiligen Bundeslandes beim Meldeamt Widerspruch einzulegen. Ab Anfang 2014 – dann soll das Gesetz in Kraft treten – sollten sie bei ihrem Amt regelmäßig Auskunft darüber verlangen, an wen ihre Daten weitergegeben wurden. Dann können sie bei diesen Unternehmen der Datenverwendung zu Werbezwecken widersprechen.
Hier gibt’s den Musterbrief Auskunftsersuchen und Widerruf der Einwilligung in die Datenweitergabe zum Direkt-Download.

Dieser Artikel wurde von Andrea Meister auf Netzpolitik.org  unter der Lizenz CC BY-NC-SA veröffentlicht.  


Udo Vetter hat auf law blog einen sehr guten Artikel  Gesetzgeberische Infamie zu diesem Thema und dem Thema der plötzlichen Änderung von Gesetzesvorlagen geschrieben:
Zitat: 
Was bei der Eurorettung schon lange kritisiert wird, ist anscheinend auch ein beliebtes Mittel bei anderen Gesetzesvorhaben: In letzter Minute kriegt der Gesetzentwurf eine andere Fassung – und der Inhalt verkehrt sich mitunter in sein Gegenteil. Genau das ist am vergangenen Freitag im Bundestag bei einem heiklen Datenschutzthema geschehen. Obwohl es vorher anderes geplant war, dürfen Meldeämter bald die Daten aller Bürger verkaufen. Betroffene, also wir alle, können zwar widersprechen. Es hilft nur nichts.

Weiter Komentare zu dem Gesetz: 

tagesschau.de                                        Die Heimatstadt soll zum Adresshändler werden
datenschutzbeauftragter-info.de:   Neues Meldegesetz verhindern!



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