Montag, 14. Dezember 2009

netzpolitik.org: Vorratsdatenspeicherung: Anbieter speichern illegal weit mehr als erlaubt

Aus einem heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Schreiben des Bundesbeauftragten für Datenschutz an das Bundesverfassungsgericht, geht hervor, dass Telekommunikationsanbieter bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage deutlich mehr Daten erheben und speichern als erlaubt (Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten, PDF) .

Im Rahmen eines Evaluierungsprojekts der Artikel 29-Gruppe der EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde geprüft, inwieweit Datenschutzerfordernisse in Bezug auf die Art der gespeicherten Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Prävention von Missbrauch sowie die Verpflichtungen aus Speicherfristen durch die Unternehmen erfüllt werden. Dazu beantworteten sechs repräsentative, deutsche Unternehmen die Fragebögen der Datenschützer und wurden auch vor Ort geprüft.

Das Ergebnis ist erschreckend, denn die betroffenen Unternehmen speichern deutlich mehr Daten als vom Gesetzgeber überhaupt gefordert: Illegal erfasst würden Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde gar der jeweilige Standort “lückenlos erfasst”, so dass bei einem Anbieter das Bewegungsverhalten der Nutzer in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau “präzise nachzuverfolgen” sei.

Auch die technisch-organisatorischen Regeln zur Aufbewahrung und zum Zugriff auf die Daten lesen sich sehr beunruhigend: Viele Anbieter bewahrten die sensiblen Daten über Kontakte, Bewegungen und Internetnutzung weit länger als die vorgeschriebenen sechs Monate auf, teilweise bis zu einem Jahr. Bei einem Unternehmen sei sogar beabsichtigt gewesen, Auskunftsschreiben als “Handelsbriefe” bis zu 10 Jahre zu archivieren. Zugriffe auf die hochsensiblen Kommunikationsdaten würden oftmals nicht protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Bei einem Unternehmen waren Mitarbeiter mit Zugriff auf die Vorratsdaten gar in einem Großraumbüro mit anderen Kollegen untergebracht. Die richterlichen Zugriffserlaubnisse seien “recht häufig” mangelhaft und benannten keine der gesetzlichen Katalogstraftaten.

Am morgigen Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um 10:00 Uhr die Verfassungsbeschwerden von über 34.000 Bürgern. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung informiert dazu vor Ort in Karlsruhe und im Internet.

Dieser Artikel wurde von florian auf netzpolitik.org unter der Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung 3.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
.

Mittwoch, 9. Dezember 2009

SPIEGEL ONLINE: Wie Sie sich vor Google verstecken

SPIEGEL ONLINE: "Google sammelt mehr Informationen über Internetnutzer als jedes andere Unternehmen. Ab sofort werden Suchergebnisse sogar ohne Zustimmung der User "personalisiert". SPIEGEL ONLINE erklärt, wie Sie sich der Datensammelwut des Konzerns entziehen können."

Der Artikel zeigt nachvollziehbar auf, welche Informationen Google von seinen Nutzern speichert. Es ist erschreckend, was Google alles über seine Nutzer weis.

Die Erklärungen von SPIEGEL ONLINE sind einfach und auch von PC-Ungeübten sofort umzusetzen. Ein MUß für jeden der seine Daten schützen will.
.

Donnerstag, 26. November 2009

_notizen aus der provinz: Datenschutz ist wichtig, außer ...

In _notizen aus der provinz kann man einen sehr kritischer Artikel über die deutschen Politiker, die dem geplanten Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten aus der Europäischen Union an die USA zustimmen wollen, lesen. Diese Meinung kann ich nur teilen.

.

Mittwoch, 18. November 2009

de.creativecommons.org: Creative Commons ist im Bundestag angekommen

Markus schreibt folgendes auf de.creativecommons.org unter
Creative Commons Lizenzen sind im Bundestag angekommen. Der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages erklärt im “Aktuell Bericht” Creative Commons auf zwei Seiten. Es freut uns sehr, dass den Parlamentariern eine kurze prägnante Zusammenfassung über unsere Lizenzen zur Verfügung gestellt wird.“

Diese Zusammenfassung lesen hoffentlich mindestens alle unsere Bundestagsabgeordneten. Kurze prägnante Zusammenfassung, dem kann ich mich nur anschließen.

.

Montag, 16. November 2009

i n f o r m i t e c h blog: Niederländer, KFZ-Steuern, GPS und Datenschutz als Erfolgsmodell?

In diesem Blog werden auch meine Bedenken gegen die Kfz-Steuer nach gefahrenen Kilometer beschrieben. Zitat: "Wer war wann wo, ist wie schnell gefahren und wer hält sich jetzt an seinem "gemeldeten" Wohnort auf."

Ich bin aus Gründen des Datenschutzes gegen die Besteuerung nach gefahrenen Kilometer !
.

Freitag, 6. November 2009

t3n.de news: Google reagiert mit Dashboard auf anhaltende Datenschutz-Debatte

t3n.de news schreibt am 05.11.2009 folgendes: "Google hat heute auf einer Pressekonferenz in Berlin das „Google Dashboard“ vorgestellt. Mit der Anwendung können die Nutzer die in ihrem Google-Konto gespeicherten Daten einsehen und kontrollieren. Entwickler-Teams aus München und Zürich haben es auf die Beine gestellt. Ab sofort steht es in 17 Sprachen zur Verfügung. Man kann es unter google.com/dashboard ausprobieren."

Diesen Artikel sollte jeder lesen, der irgendeinen Dienst von Google benutzt.

In der Frankfurter Rundschau online steht ein kurzer Kommentar "Googles neuer Weg" zu dem gleichen Thema. Auch lesenswert.
.