Dienstag, 26. Juli 2011

Internet-Law: Wie die Ermittlungsbehörden die Telekommunikation überwachen

Auf www.internet-law.de findet sich eine interessante Aufstellung, welche Befugnisse zur Überwachung heute schon den deutschen Behörden zur Verfügung stehen.  Die folgende Aussage kann ich nur bestätigen.
Tatsächlich existiert eine Fülle von gesetzlichen Überwachungsbefugnissen, deren Umfang und Reichweite den meisten Menschen vermutlich gar nicht bewusst ist und die in der Gesamtschau bereits ein bedenkliches Ausmaß angenommen haben.
Es war mir nicht bekannt/bewusst, welche legalen Möglichkeiten den Ermittlungsbehörden bereits zur Verfügung stehen.
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Freitag, 8. Juli 2011

Verfassungsbeschwerden in Sachen "Griechenland-Hilfe“ und "Euro-Rettungsschirm“

Gem. dem Prozessbevollmächtigen des Deutschen Bundestages ist die Verfassungsbeschwerden unbegründet, da es kein umfassendes Grundrecht auf Demokratie gibt.

Internetseite Deutscher Bundestag:
Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie.

Art 20  Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
 2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Es scheint mir, dass hier das Grundgesetz sehr eigenwillig ausgelegt wird. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgerichteine das Grundgesetz anders auslegt. 
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Donnerstag, 30. Juni 2011

heise: US-Behörden dürfen auf europäische Cloud-Daten zugreifen

heise online berichtet:
"Cloud-Anbieter wie Microsoft müssen US-Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf von Kunden gespeicherte Daten gewähren, berichtet der US-Branchendienst ZDNet. Das betrifft auch in der EU ansässige Firmen und in europäischen Rechenzentren liegende Daten...

Das war es dann wohl hoffentlich mit US Cloud Anbieter in Europa. Es ist somit nicht sichergestellt, dass niemand  (eine US Regierungsbehörde) alle Daten liest und verwertet. Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz sind somit nicht gewährt.
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Donnerstag, 23. Juni 2011

Funkzellenauswertung in Dresden

Auf der Web-Seite des Bündnis Dresden Nazifrei stehen Formulare zur zur Auskunftsanfrage bei der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizei Dresden wegen der Speicherung der Handy Verkehrsdaten bereit. 

Einen guten Artikel zu Speicherung der Handy Verkehrsdaten bei den Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche Mitte Februar in Dresden findet man bei Netzpolitik.org: Dresden: Demoüberwachung mittels Mobilfunknetz
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mdr.de: Sächsische Polizei späht seit 2009 massenhaft Daten aus

Der mdr berichtet: "Sächsische Polizei späht seit 2009 massenhaft Daten aus"

"Die massenhafte Datenauswertung durch die Sächsische Polizei im Zuge einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar 2011 ist kein Einzelfall. Daten von Bürgern wurden schon vor zwei Jahren massenhaft gespeichert."

Auch hier sollte man, sofern man zu der betroffenen Personengruppe gehört, Auskunft von der Staatsanwaltschaft zu seinen gespeicherten Daten verlangen.



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Montag, 20. Juni 2011

taz.de: Demo-Überwachung per Mobilfunk

Bei den Anti-Naziprotesten im Februar dieses Jahres wurden mit Hilfe der Funkzellenauswertung (FZA) die Handyverbindungen aller Personen, die sich in der Südvorstadt in Essen aufhielten gespeichert und ein genaues Bewegungs- und Kontaktprofil erstellt. Dies von aller Bürgern, auch von denen, die nicht an den Protestaktionen teilgenommen haben.

taz.de:
"Dabei erfasste die Polizei über einen Zeitraum von mindestens viereinhalb Stunden sämtliche Anrufe und SMS-Nachrichten, die bei allen Personen ein- oder ausgingen, die sich in der Südvorstadt aufhielten. Gespeichert wurden auch die exakten Positionen der Telefonnutzer. 12.000 Menschen wohnen in dem überwachten Gebiet, hinzu kamen an diesem Tag tausende Demonstranten, etliche Journalisten, Anwälte und Politiker."

Eine Verhältnismäßigkeit dieser Massnahme, die durch einen Richter hätte angeordnet werden, ist nicht gegeben. Ich bin schockiert, dass diese Daten durch die Polizei in allen möglichen Ermittlungsakten auftauchen. Ich hoffe nur, dass einige Bürger gegen diese Aktion der Polizei klagen.


Nachtrag: 
taz.de: Handyüberwachung bei Anti-Nazi-Demo- Datenschnüffelei hat Nachspiel
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