Da jetzt auch endlich die offizielle Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes und das Urteil veröffentlicht wurden, gibt es mehr Informationen zur Urteilsbegründung. Demnach ist die Antiterrordatei (ATD) in ihren Grundstrukturen verfassungsgemäßg, die Verfassungsbeschwerde jedoch trotzdem teilweise begründet. Das Gericht stellt fest, dass die Aufnahme in die Datei für Betroffene eine erheblich belastende Wirkung haben kann. Diese Wirkung werde dadurch erhöht, dass die Antiterrordatei den Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten ermöglicht. Dieser Informationsaustausch sei nur ausnahmsweise zulässig und müsse einem “herausragenden öffentlichen Interesse” dienen. Das Eingriffsgewicht in die ATD wird jedoch gemindert, da es sich bei den in ihr enthaltenen Daten um bereits erhobene beschränkt.
Terrorismus richte sich “gegen die Grundpfeiler der verfassungsrechtlichen Ordnung und das Gemeinwesen als Ganzes”. Er solle dennoch nicht als Krieg oder Ausnahmezustand aufgefasst werden: Bei Verhältnismäßigkeitsabwägungen sei der Terrorismusbekämpfung zwar ein erhebliches Gewicht beizumessen, dennoch müsse mit den Mitteln des Rechtsstaates gekämpft werden.
weiterlesen bei Netzpolitik.org
Dies ist ein verkürzter Artikel von Andrea Jonjic, Netzpolitik.org., der unter der Lizenz CC BY-NC-SA steht.
Artikel zu diesem Thema bei ARD: Karlsruhe fordert Korrekturen an Antiterrordatei
Mittwoch, 24. April 2013
Richtlinie über Fluggast-Daten: EU-Innenausschuss stimmt gegen Vorratsdatenspeicherung von Reisenden
ARD:
Aus dem Gutachten des juristischen Dienst der EU-Innenminister an:
"Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat in einer knappen Abstimmung das Speichern von Fluggastdaten vom Tisch gefegt. Das wollten die Konservativen, die im Sammeln von Fluggastdaten ein Instrument im Anti-Terror-Kampf sehen, nicht akzeptieren und fordern nun ein Votum des Plenums. Ob das geht, muss jetzt geprüft werden."
Aus dem Gutachten des juristischen Dienst der EU-Innenminister an:
"Der Juristische Dienst ist somit der Auffassung, dass die Richtlinie in der vorgeschlagenen Form das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten dermaßen einschränkt, dass sie in der Tat unter Berufung auf die Erfordernisse der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit, die sich aus den Artikeln 7, 8 und 52 der Charta ergeben, und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts vor Gericht angefochten werde könnte, vor allem wenn diese Einschränkungen nicht besser begründet werden. "
Montag, 14. Januar 2013
netzpolitik.org: Arbeitnehmerdatenschutz: Was drauf steht, ist nicht drin
Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung den Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz: Belauscht, gefilmt und gut gerastert.
Die kurze Fassung: Was drauf steht, ist nicht drin.
Es ist so kompliziert, dass man versucht ist, dahinter böse Absicht zu vermuten: Das Gesetz verschleiert, dass der Schutz der Arbeitnehmer eher bescheiden ist. Es dient mehr den Arbeitgeber-Interessen als denen der Arbeitnehmer. Ein Interessenausgleich ist nicht gelungen. An einigen Stellen zeigt sich das besonders. Zwar wird die heimliche Videoüberwachung untersagt, dafür aber der offenen Videoüberwachung Tür und Tor geöffnet: “zur Wahrnehmung des Hausrechts”, “zum Schutz des Eigentums”, “zur Sicherung von Anlagen”, der “Abwehr von Gefahren” oder “zur Qualitätskontrolle”; praktisch immer. [...]
Die Parlamentarier, die Beschäftigten des Volkes also, sollten sich überlegen, ob sie selbst vom Volk auf eine Weise kontrolliert werden wollten, wie dies das “Beschäftigtendatenschutzgesetz” erlaubt.
Die Parlamentarier, die Beschäftigten des Volkes also, sollten sich überlegen, ob sie selbst vom Volk auf eine Weise kontrolliert werden wollten, wie dies das “Beschäftigtendatenschutzgesetz” erlaubt.
Dieser Beitrag wurde von Markus Beckedahl, Netzpolitik.org unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-NC-SA) [https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/] veröffentlicht.
Montag, 17. Dezember 2012
Jahrbuch Netzpolitik 2012 – Von A wie ACTA bis Z wie Zensur
Das “Jahrbuch Netzpolitik 2012 – Von A wie ACTA bis Z wie Zensur“ ist erschienen.
Aus der Selbstbeschreibung:
Netzpolitik betrifft alle, jede und jeden. Was im Jahr 2012 wichtig war, was vielleicht auch zu kurz kam, darauf blickt dieses Jahrbuch zurück. Die Autorinnen und Autoren waren Beobachter und Akteur zugleich. Ihre Berichte in diesem Buch fassen die wichtigsten Themen des Jahres zusammen, ordnen ein und reflektieren. Von A wie ACTA und Anonymous über Open-Data und Überwachung bis zu Urheberrecht und Z wie Zensur: komprimiert, informiert und frei lizenziert.
270 Seiten! Mit Beiträgen von: Jan-Phillip Albrecht, Markus Beckedahl, Annegret Bendiek, Mirko Boehm, Jörg Braun, Ulf Buermeyer, Gabriella Coleman, Leonhard Dobusch, Kirsten Fiedler, Karina Fissguss, Kilian Froitzhuber, Volker Grassmuck, Johnny Haeusler, Christian Heise, Jeanette Hofmann, Jōichi ‘Joi’ Itō, Andrea Jonjic, Matthias Kirschner, Julia Kloiber, Constanze Kurz, Lawrence Lessig, Falk Lüke, Lorenz Matzat, Tim Maurer, Joe McNamee, Andre Meister, Matthias Monroy, John F. Nebel, Frank Rieger, Alexander Sander, Ben Scott, Felix Stalder, Moritz Tremmel, Ben Wagner, Stefan Wehrmeyer und Jillian C. York.
ISBN: 9783844242522
Bestellen
epubli: epub
Amazon: Kindle
Bei Google und Apple erscheint das Buch auch noch.
Und gedruckt?
Wer Interesse an einem gedruckten Taschenbuch für 9,95 Euro hat (evtl. plus Porto), kann sich hier in das Formular eintragen.
Download:
Aus kommerzieller Sicht ist es wahrscheinlich total unklug gleich beim Erscheinen auch die kostenlose Variante dazu zu packen, aber die Herausgeber machen das trotzdem. Hier ist ein PDF und verschiedene eBook-Formate finden sich in diesem Torrent. Torrent-Nutzer waren übrigens schneller, auf der Piratebay ist es bereits gestern erschienen.
Eine Remix-Lizenz und ein Torrent für das Buch ist dann auch das Statement zur Urheberrechtsdebatte im Jahr 2012. Und zugleich ein Beitrag zum zehnten Geburtstag von Creative Commons. Viel Spaß beim Lesen!
----
Donnerstag, 18. Oktober 2012
Bundestag will Gutachten zu Korruption nicht im Netz sehen
Netzpolitik.org hat vor zwei Wochen das Gutachten Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages veröffentlicht. Das Gutachten kritisiert die Rechtslage in Deutschland sehr eindeutig als zu lasch.
Das Gutachten lag schon 2008 vor, doch der Öffentlichkeit wurde es nie zugänglich gemacht. Bei Auskünften über das Informationsfreiheitsgesetz wurde das Gutachten den Antragstellern zwar zur Verfügung gestellt, eine weitere Veröffentlichung jedoch mit dem Hinweis auf das Urheberrecht
verboten. Netzpolitik hat sich nun über dieses ausgeprochene Verbot hinweggesetzt und das Dokument einfach veröffentlicht. Am 17.10.2012 nun kam ein Einschreiben des Bundestages mit der Bitte um Depublikation.
Dem ist Netzpolitik nicht gefolgt.
Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?
Was soll man von einem Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar forscht, aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger fernhalten will?
einige Bezugsquellen des Gutachtens
(dies ist eine zufällige Auswahl und beinhaltet keine Wertung der Download-Quellen)
als Torrent
und bei
--------------
Dieser Artikel ist ein remix von „Bundestag will Gutachten zu Korruption nicht im Netz sehen“ von John F. Nebel der unter der Lizenz Creative Commons License Deed Namensnennung-Nicht-kommerziell 2.0 US-amerikanisch (nicht portiert) steht und des Artikels „Der Deutsche Bundestag fordert uns auf, das bisher geheim gehaltene Gutachten zur Abgeordnetenkorruption zu depublizieren“ vom Markus Beckedahl der unter der Lizenz Creative Commons Creative Commons License Deed Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland steht.
Dieser Remix steht auch unter der Creative Commons Creative Commons License Deed Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.
Sonntag, 7. Oktober 2012
ENDitorial: Clean IT ist bloß ein Symptom der blindwütigen Politik der privaten Rechtsdurchsetzung im Internet
CleanIT ist deshalb Teil eines viel größeren Problems: Wie auf dem Fließband werden schlecht definierte Projekte angegangen, im Zuge derer die Wirtschaft "irgendetwas" unternehmen soll, um schlecht oder gar nicht definierte Probleme im Internet zu lösen. So zeigt sich auch ein eindrucksvolles Maß an Zersplitterung innerhalb der Europäischen Kommission, die gleichzeitig zwei verschiedene und nicht aufeinander abgestimmte Projekte (CleanIT und die CEO Coalition für ein sichereres Internet für Kinder) finanziert, wobei "freiwillige" Standards für zu Notice&Takedown, Upload-Filter und Alarmknöpfe entwickelt werden, die die Wirtschaft anwenden soll. Dies alles, ohne den spezifischen Problemen, die es zu lösen gilt, (ausreichend) auf den Grund zu gehen.
Schlimmer noch, Clean IT ist aus einem fehlgeschlagenen "freiwilligen" Projekt über "illegale Inhalte im Internet" hervorgegangen, das die Europäische Kommission selbst koordiniert hat. Das Projekt scheiterte, weil die Problemstellung nicht definiert war. Ohne sich darüber im Klaren zu sein, welche Probleme es zu lösen galt, drehte man sich dabei in einer immer kleiner werdenden Abwärtsspirale bis man im sprichwörtlichen Abfluss verschwand. Bedauerlicherweise wurden daraus keine Lehren gezogen, bevor die Kommission sich zur Finanzierung von Clean IT entschlossen hat, bei dem die immer gleichen Fehler wiederholt werden.
Auch aus noch weit größeren Fehlern hat man nichts gelernt. Im Rahmen des von der Kommission organisierten "Dialogs über Up- und Downloads" kam der Vorschlag, Peer-to-Peer-Netzwerke "auf freiwilliger Basis" großflächig zu filtern. Dieser Idee haben sich die Internetzugangsanbieter widersetzt; der Vorschlag wurde schließlich vom Europäischen Gerichtshof als Verletzung der Grundrechte eingestuft (Rechtssache C70/10 Scarlet/Sabam).
Das fragliche Dokument wurde den Teilnehmern als "need-to-know" Grundlage übermittelt, EDRi stellt es nun der Öffentlichkeit zur Verfügung, damit auch die BürgerInnen erfahren, was es zu wissen gibt:
Wesentliche CleanIT-Empfehlungen beinhalten:
Clean IT – Leak shows plans for large-scale, undemocratic surveillance of all communications (21.9.2012)
Duchgesickertes Dokument:
Clean IT Project – Detailed Recommendations (Version vom 28.8.2012, pdf, 23 Seiten, Englisch)
Am 27.09.2012 lief die 183. Folge von Chaosradio auf Fritz. Das Thema war CleanIT. Eine MP3 der zweistündigen Sendung ist jetzt bereinigt von der Musik online verfügbar.
Quellen:
https://www.unwatched.org/EDRigram_10.18_ENDitorial_CleanIT_ist_bloss_ein_Symptom_fuer_die_irrefuehrende_Politik_der_privaten_Rechtsdurchsetzung?pk_campaign=edri&pk_kwd=20120927
https://www.unwatched.org/20120921_CleanIT_Plaene_zur_Ueberwachung_des_Internets_im_grossen_Stil
https://netzpolitik.org/2012/chaosradio-183-cleanit/trackback/
Schlimmer noch, Clean IT ist aus einem fehlgeschlagenen "freiwilligen" Projekt über "illegale Inhalte im Internet" hervorgegangen, das die Europäische Kommission selbst koordiniert hat. Das Projekt scheiterte, weil die Problemstellung nicht definiert war. Ohne sich darüber im Klaren zu sein, welche Probleme es zu lösen galt, drehte man sich dabei in einer immer kleiner werdenden Abwärtsspirale bis man im sprichwörtlichen Abfluss verschwand. Bedauerlicherweise wurden daraus keine Lehren gezogen, bevor die Kommission sich zur Finanzierung von Clean IT entschlossen hat, bei dem die immer gleichen Fehler wiederholt werden.
Auch aus noch weit größeren Fehlern hat man nichts gelernt. Im Rahmen des von der Kommission organisierten "Dialogs über Up- und Downloads" kam der Vorschlag, Peer-to-Peer-Netzwerke "auf freiwilliger Basis" großflächig zu filtern. Dieser Idee haben sich die Internetzugangsanbieter widersetzt; der Vorschlag wurde schließlich vom Europäischen Gerichtshof als Verletzung der Grundrechte eingestuft (Rechtssache C70/10 Scarlet/Sabam).
Das fragliche Dokument wurde den Teilnehmern als "need-to-know" Grundlage übermittelt, EDRi stellt es nun der Öffentlichkeit zur Verfügung, damit auch die BürgerInnen erfahren, was es zu wissen gibt:
Wesentliche CleanIT-Empfehlungen beinhalten:
- Aufhebung aller gesetzlichen Bestimmungen, die der Filterung/Überwachung der Internetanschlüsse von Angestellten in Betrieben entgegenstehen
- Strafverfolgungsbehörden sollen die Möglichkeit erhalten, Inhalte zu entfernen, "ohne [dass sie sich an] die arbeitsintensiven und bürokratischen Prozeduren wie Notice&Takedown halten" müssen
- "wissentlich" auf "terroristische Inhalte" zu verlinken soll "ganz genauso" strafbar sein wie "Terrorismus" selbst (wobei sich der Vorschlag nicht auf Inhalte bezieht, die von einem Gericht als illegal eingestuft wurden, sondern ganz allgemein auf unbestimmte "terroristische Inhalte")
- Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen "Klarnamen"zwang, um eine anonyme Nutzung von Onlinediensten zu unterbinden
- ISPs sollen haftbar gemacht werden, wenn sie keine "vernünftigen" Anstrengungen machen, technische Überwachungsmaßnahmen zur Identifizierung einer (unbestimmten) "terroristischen" Nutzung des Internets zu setzen
- Anbieter von Filtersystemen für Endnutzer und deren Kunden sollen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie "illegalen" Aktivitäten nicht melden, die sie über die eingesetzten Filter identifiziert haben
- auch Kunden sollen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie "wissentlich" Inhalte melden, die nicht legal sind
- Regierungen sollten die Hilfsbereitschaft von ISPs als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen heranziehen
- Soziale Netzwerke und Plattformen sollen Sperr- und "Warn"systeme einführen – irgendwie soll es nicht erlaubt sein, (unbestimmte) "Internetdienste" für "terroristische Personen" anzubieten und wissentlich Zugang zu illegealen Inhalten zu gewähren, während die Endnutzer gleichzeitig "gewarnt" werden sollen, wenn sie auf illegale Inhalte zugreifen.
- Die Anonymität von Personen, die (möglicherweise) illegale Inhalte melden, soll gewahrt bleiben … allerdings muss ihre IP Adresse gespeichert werden, damit Untersuchungen aufgenommen werden können, wenn die Person verdächtigt wird, absichtlich legale Inhalte zu melden und damit den Meldungen zuverlässiger Informationen schneller nachgegangen werden kann.
- Unternehmen sollen Uploadfilter installieren, um hochgeladene Inhalte zu kontrollieren und sicherzustellen, dass gelöschte Inhalte – oder ähnliche Inhalte – nicht wieder hochgeladen werden
- Zudem sollen Inhalte nicht in allen Fällen gelöscht, sondern "gesperrt" (i.e. durch den Hostingprovider unzugänglich gemacht – und nicht im Sinne des Zugangsprovider "gesperrt") werden. In anderen Fällen sollen wiederum online belassen und nur der Domainname gelöscht werden.
Clean IT – Leak shows plans for large-scale, undemocratic surveillance of all communications (21.9.2012)
Duchgesickertes Dokument:
Clean IT Project – Detailed Recommendations (Version vom 28.8.2012, pdf, 23 Seiten, Englisch)
Am 27.09.2012 lief die 183. Folge von Chaosradio auf Fritz. Das Thema war CleanIT. Eine MP3 der zweistündigen Sendung ist jetzt bereinigt von der Musik online verfügbar.
Quellen:
https://www.unwatched.org/EDRigram_10.18_ENDitorial_CleanIT_ist_bloss_ein_Symptom_fuer_die_irrefuehrende_Politik_der_privaten_Rechtsdurchsetzung?pk_campaign=edri&pk_kwd=20120927
https://www.unwatched.org/20120921_CleanIT_Plaene_zur_Ueberwachung_des_Internets_im_grossen_Stil
https://netzpolitik.org/2012/chaosradio-183-cleanit/trackback/
Abonnieren
Posts (Atom)
