Mittwoch, 27. Februar 2008

Bundesverfassungsgericht: Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen zulässig

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Dem in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Das dem Verfahren zugrunde liegende NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte das Gericht wegen zahlreicher Fehler für nichtig."
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/onlinedurchsuchung32.html

Der Schutz der Privatsphäre schein vorerst gesichert zu sein. Jetzt ist die Frage, wie zukünftige Gesetzte formuliert werden. Ich glaube, dass die Privatsphäre in Zukunft nicht mehr, wie heute geschützt sein wird. Man denke doch nur an die Hausdurchsuchungen, die teilweise aus nichtigen Gründen von Richtern genehmigt werden (siehe auch den Artikel "Razzia im rechtsfreien Raum" von SPIEGEL online).

Links

Chaos Computer Club e.V. "Mit ihrer Entscheidung stellten die Karlsruher Richter klar, dass die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit und der Integrität der informationstechnischen Systeme hat, auf die sie zunehmend angewiesen ist." "Bundesverfassungsgericht schafft neues Grundrecht auf digitale Intimsphäre"

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 27.2.2008: Neues Grundrecht stärkt den Datenschutz

Neues "Computer-Grundrecht" schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher (Heise News 27.02.2008)

Das IT-Grundrecht im Detail (Telemedicus 27.Februar 2008)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im vollem Wortlaut.

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