Dienstag, 26. Februar 2008

Eine Kennziffer für jedermann - Einführung eines Bundesmelderegister

Die Bundesregierung will ein Bundesmelderegister mit einer einer Kennziffer für jedermann einführen. (siehe Referentenentwurf). Das würde bedeuten, dass in einer zentralen Datei, die von vielen staatlichen Stellen abgerufen werden kann, viele personenbezogenen Daten erfasst sind. Somit kann ein Profil jeden Bürgers erstellt werde. Das Bundesverfassungsgericht hat 1969 im Mikrozensusurteil entschieden, dass es hierzulande kein allgemeines Personenkennzeichen für die gesamte Bevölkerung geben darf.

siehe auch Kennziffer für jeden (ZEIT online 21.2.2008)

siehe auch Das Super-Melderegister (Deutschlandfunk 09.02.2008)
Neue Steuernummer wird Schlüssel zur Totalerfassung der Bundesbürger


Die Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. in das Privatleben der Bürger werden immer mehr. Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen.

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