Samstag, 19. April 2008

BKA soll in Wohnungen filmen dürfen

Um die Gefahr von Anschlägen abzuwenden, soll das Bundeskriminalamt (BKA) nicht nur Wanzen zum Abhören anbringen, sondern auch in Wohnungen mit Videokameras überwachen können.
Paragraf 20 der BKA-Gesetzesnovelle:

"In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme [die Videoüberwachung] nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass

1. sich eine in Absatz 1 genannte Person [verdächtige Person] dort aufhält und

2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.

Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden."

Dabei wird sogar in Kauf genommen, dass Unverdächtige mit ins Visier geraten.

Die Fahnder dürfen Wohnung nicht betreten dürfen, um den Computer zu verwanzen, aber sie dürfen in Wohnung eindringen, um ein paar Kameras zu installieren und Verdächtige zu überwachen. Und Unverdächtige gleich mit, wenn die sich zufällig in dieser Wohnung aufhalten.

Dabei werden auch völlig Unschuldige ins Visier der Fahnder geraten könnten, und damit den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt und somut. das Grundgesetz.

siehe auch: Keine Schutzräume von Twister (Bettina Winsemann) bei TELEPOLIS


Wenn wir Bürger uns nicht wehren, dann kommt der Überwachungsstaat !!


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