- der Datenschutz auf den Lehrplan der Schulen gehört
- es nicht zulässig ist, ein System zum Beispiel so zu manipulieren, dass man
später aus diesem System einfach so Daten herauslesen kann.
- eine klare Absage an die heimliche Onlinedurchsuchung
- der Staat seine Bürger vor Übergriffen schützt, insbesondere auch vor der
Neugier ausländischer Dienste, denen allzu leichtgläubig Zugriff auf
polizeiliche und staatliche Datenbanken gewährt würde.
Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/765053/
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