Sonntag, 18. Juli 2010

Muß man seinen Briefkasten täglich leeren ?

Rechtsanwalt Ferner hat einen interessanten Artikel zu dem Thema " Den eigenen Briefkasten muss man leeren?" geschrieben und er nimmt Stellung zu folgender Klausel in den AGB der Post AG in Ihrem Angebot ePost:

"Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.
" 

Nach seiner Meinung ist diese Forderung nicht zulässig.

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Samstag, 17. Juli 2010

E-Postbrief

netzpolitik.org schreibt etwas abschreckendes über den E-Postbrief:


"Sind Murmeltiere eigentlich gelb? Ich frage nur, weil hier eines täglich grüßt. Ok, Spaß bei Seite, so lustig ist es schließlich nicht, was Holger Koepke und die Stiftung Warentest alles im Kleingedruckten des “E-Postbriefs” gefunden haben. Meine ganz persönliche Lieblingspassage (Hervorhebung von mir):
6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag."

Diese ist ein Auszug eines Artikels, den Jörg-Olaf Schäfer auf netzpolitik.org unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 3.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht hat.



Ich war bisher nicht von dem E-Postbrief überzeugt, aber jetzt lasse ich die Finger davon.

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Montag, 12. Juli 2010

Darf ich bitten?

Es klang wie eine Einladung zum Tanzen aber Michael wusste nur zu genau, dass das hier kein Höflichkeitsbesuch war. Die "Grauen", wie die Schutzstaffel zur Abwehr schwerster Straftaten im Volksmund genannt wurde, stattete keine Höflichkeitsbesuche ab.

"Ist etwas nicht in Ordnung?" fragte er dennoch ruhig.

"Wir müssen Sie bitten mitzukommen." sagte der Staffelführer, ein Mann in den Vierzigern, der sich als "Schmidt" vorstellte. "A. Schmidt."

Um die Sicherheit der Schutzstaffel zu gewährleisten hatten alle Staffelmitglieder nur Namen wie Schmidt, Fischer oder Hansen, ihre Gesichter wurden durch graue Helme mit verspiegeltem Visir geschützt, so dass niemand die Realnamen oder gar das Aussehen erkennen oder weitergeben konnte.

"Mitkommen? Warum?"

Er wusste es war sinnlos zu diskutieren, aber er wollte wissen, was man ihm zur Last legte, wollte nicht einfach so verschwinden wie seine Freunde es waren.

Einer der Staffelmitglieder brachte die Störsender an damit nicht versehentlich Aufnahmen der Verhaftung, egal ob akkustischer oder optischer Art, in die Außenwelt gerieten.

A. Schmidts verfremdete Stimme antwortete nicht.

Die Tür ging auf und Sara erschien, starrte völlig geschockt auf die Staffel. "Sara, bitte-" Er verstummte. Es war zu spät, denn Sara hatte gesehen, dass die Staffel hier bei ihm war, sie war ein Zeuge und würde nun zum entsprechenden Aussageschutz-Programm gebracht werden. Es galt, den Zeugen klar zu machen, dass nichts über die Staffel nach außen dringen durfte. Sie waren wie Gespenster in der Nacht, tauchten lautlos auf, holten jemand ab und verschwanden wieder. Die meisten Menschen schlossen einfach schnell die Rolladen - und die Augen - wenn die Staffel auftauchte, aber Sara war nicht so wie die meisten Menschen. Und Michael war sich sicher, dass die Staffel dies wusste.

"Wir haben nichts getan." sagte Sara hektisch. "Wir haben nichts getan."

A. Schmidt schwieg. Sara wurde fortgebracht und Michael zog seine Jacke an, sah sich noch einmal in seiner Wohnung um. Er wusste, er würde nicht wiederkehren.

Wegen der Überlastung der Justiz dauerte es fast zehn Jahre bis man Michael mitteilte, dass man in seinen Daten von 2003 E-Mails gefunden hatten, die darauf schließen ließen, dass Michael homosexuell sei. Homosexualität war in Zeiten, in denen es die erste Bürgerpflicht war, für menschliche Friedenserhaltungsresourcen zu sorgen, eine Straftat gegen die menschliche Sicherheit und Ordnung des Landes.

Michael wurde eine Umgewöhnungstherapie auferlegt. Obwohl er bereits seit Ende 2003 nichts mehr getan hatte, was auf Homosexualität schließen ließ und er und Sara bereits 20 Kinder zur Verfügung gestellt hatten, war man sicher, dass der "Keim dieser Straftat" weiterhin in ihm lauerte. Michael versuchte alles um den Richtern klarzumachen, dass diese Mails von seinem Freund geschrieben worden waren, dass er sich nie dahingehend geäußert hatte, dass er sich zu Männern hingezogen fühlte. Der Richter schüttelte ob dieser absurden Schutzbehauptung den Kopf - es konnte doch wohl niemand so dumm sein, jemand anderen eine Mail vom eigenen Computer aus absenden zu lassen. Auch wenn Michael nicht diese Mails geschrieben hätte, so wäre dies natürlich Strafverfolgungsvereitelung und Täuschung der Behörden. Michael bekam ob dieser Straftat noch zusätzliche zehn Jahre Haft.

Als er in eine der gläsernen Zellen ging, folgte ihm der Sicherheitsbeamte und nahm eine präventive Rektalkontrolle vor. Michael schloss die Augen - wenigstens dieses Gefühl kannte er schon. Die Präventivrektalkontrolle war schon lange im Gesetz verankert worden um beim Kampf gegen Drogenhandel effektiver sein zu können.

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Diese Kurzgeschichte wurde von Twister unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
 
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Freitag, 25. Juni 2010

vereinfachtes Schema mit Datenflüssen bei der Volkszählung 2011

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Lizenz der Grafik:  Creative Commons by-nc-nd michael ebeling
Quelle: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Zensus11-datenflüsse.png
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Donnerstag, 24. Juni 2010

Unterstützerunterschriften für die Verfassungsbeschwerde

Wir arbeiten aktuell an einer Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011. Sie können sich schon mit einer einfachen Unterstützerunterschrift für diese Beschwerde einbringen und so zum Ausdruck bringen, dass Sie dieser Vollerfassung ebenfalls kritisch gegenüber stehen!


Worum geht es?
Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden mit einer eindeutigen Identifikationsnummer gespeichert und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt werden.

Wir sind der Meinung, dass die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist.

 
Wo liegt das Problem?
Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
  • Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
  • Die Zuordnung der Daten ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
  • Die Erhebung ist nicht anonym, da jederzeit Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
  • Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
  • Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. die Angabe des Religionsbekenntnisses, das insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert und damit zur Beantwortung auffordert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste aller Muslime in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.


Stand der Dinge
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereitet eine Verfassungsbeschwerde vor, die zum 15. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. Darin beantragen wir die Aussetzung der Volkzählung, da sie maßgeblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift und verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht wird dem Gesetzgeber bei Anerkennung der eingereichten Kritikpunkte einen verfassungsgemäßen Rahmen nennen.

  
Werden Sie aktiv!
Unterstützen Sie die Kampagne gegen die Volkszählung, durch zum Beispiel Ihre digitale Unterschrift zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde, Spenden oder werden Sie kreativ und bringen Sie sich anderweitig ein!

 

Autor: Initiative gegen die Volkszählung 2011 des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
veröffentlicht unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (CC-BY-3.0 DE) Lizenz.