Mittwoch, 29. Juli 2009

Zugriff auf europäische Bankdaten (Überweisungen) durch die USA

Zum Thema der geplanten Weitergabe europäischer Bankdaten an die USA hat die Welt einen interessanten Artikel geschrieben:

"Kulturkampf transatlantisch
"Beim Abkommen über die Weitergabe von Bankdaten geht es um eine grundsätzliche Frage: Inwieweit dürfen die Persönlichkeitsrechte der Bürger durch präventive Terrorfahndungen eingeschränkt werden? Das ist auch eine Frage der politischen Kultur. Die US-Behörden haben jahrelang Daten von europäischen Bankkunden überwacht, ohne irgendjemanden zu informieren. Die Sache flog durch Zufall 2006 auf. In Europa spielt Datenschutz eine größere Rolle: Der Zweck heiligt hier nicht immer alle Mittel. Insofern ist die Debatte über die Weitergabe von Bankdaten auch ein kleiner transatlantischer Kulturkampf unter Freunden."
 
Weitere Informationen zu dem Thema US-Ermittlern den Zugriff auf die Bankdaten der Europäer zu gewähren gibt es bei der tagesschaue.de: Europäische Bankdaten bleiben im Visier der US-Fahnder.
 
Die DiePresse.com - Wien meint hierzu folgendes: " Kniefall ohne Datenschutz - Die EU-Regierungen wollen dem US-Geheimdienst Zugriff auf europäische Bankdaten gewähren. Ein Freibrief für Willkür." 
 
 
Ein Kommentar der Neuen Osnabrücker Zeitung sagt eigentlich alles dazu wie unsere Privatphäre von unseren Politiker geschützt wird:
" Es erscheint wie ein schlechter Witz: Da verlegt der belgische Finanzdienstleister Swift seinen Server aus den USA nach Europa, um US-Geheimdienstlern den Zugriff auf sensible Bankkunden-Daten zu verwehren; und dann soll die EU-Kommission ein Abkommen aushandeln, das genau diesen Zugriff wieder erlaubt."

Oder sind unsere deutschen Politiker doch anders ? Das Handelsblatt schreibt: "Ein geplantes Abkommen der Europäischen Union mit den USA sorgt für Kritik: Deutschland fordert zusätzliche, völkerrechtlich bindende Garantien für den Datenschutz. Die FDP warnt vor Mißbrauch. Die USA würden die Daten nutzen, um Personen auf die Terrorlisten zu schreiben."

Eine schöne Zusammenfassung ist bei netzpolitik.org zu finden: EU will weiter Finanzdaten an die US-Geheimdienste geben.


Nach meiner Meinung werden in Zukunft weiterhin die US-amerikanischen Behörden Zugriff auf die Daten bei Swift, einer Firma die internationalen Zahlungsverkehr abwickelt erhalten. Diesmal durch unsere Politiker genehmigt. Wie hier wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird? Es geht hier nicht um das Aufzeichnen von Telefonverbindungsdaten ohne Gesprächsinhalt, sondern um die Zurverfügungstellung von allen Daten von grenzüberschreitenden Überweisungen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung steht noch aus.

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Freitag, 12. Juni 2009

PC-Welt: Gegen Zensur- Internetsperre einfach umgehen

PC Welt: Der Staat fängt an, den Zugriff auf das Internet zu beschränken. Er will damit Straftaten verhindern. Wir zeigen, warum die Netzsperre problematisch ist und wie Sie sie umgehen.
  Eine gute und einfache Erklärung, wie die geplante Internet-Zensur umgangen werden kann. Yes we can !

Zum Thema Internet-Zensur ist auch "Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, will aber sperren" bei netzpolitik.org lesenswert.
 
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Sonntag, 7. Juni 2009

netzpolitik.org: Der Staat, die Zensur und der Müll - effektive Alternativen zum obrigkeitsstaatlichen Internet-’Schutz’

Ein lesenswerter Gastbeitrag von Andreas Schmidt, der an der Technischen Universität Delft zu institutionellen und organisatorischen Aspekten von Internet-Sicherheit forscht bei bei netzpolitik.org.


Folgende Fragen sollte sich jeder Bürger stellen: 

"Die grundsätzliche Frage, die sich eine Gesellschaft immer wieder stellen muss, ist: Wie viel Macht und welche Macht möchte ein Land seinen Sicherheitsbehörden geben? Und welche Kontrolle verlangt die Gesellschaft im Gegenzug? Wie gewährleistet sie, dass die Bevölkerung auch vor dem Staat sicher ist?

Das geplante Gesetz schafft ein operatives Zentrum bei einer Behörde, die geographisch, inhaltlich und technologisch weit vom Problem entfernt ist. Es schafft eine Zensurinfrastruktur mit hohem Missbrauchspotential. Und bei all dem bleibt die politische Verantwortung im Ungefähren, für den Bürger jedenfalls kaum nachvollziehbar."


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Berliner Zeitung: Wiefelspütz für Ausweitung von Internetsperren

Berliner Zeitung: "Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden", sagte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz der Berliner Zeitung. "Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt." Er könne sich vorstellen, so Wiefelspütz, auch Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten zu blocken: "Eine Zeitung darf ja auch keinen Mordaufruf veröffentlichen.

Endlich einmal jemand der es ausspricht ! Die Zensur wird in Deutschland kommen! Und keiner kann sagten, er hätte es nicht gewusst. Aber das Grundgesetz verbietet keine Internetseiten mit z.B. islamischen Inhalt. Ob dafür das Grundgesetz geändert wird ?
Art: 5, Abs. 1 Grundgesetz:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Lesenswert ist zu diesem Thema law blog.

“Heute sind es Kinderpornos - da kann keiner etwas dagegen sagen.
Dann kommen rechtsextreme Seiten - da können nur wenige etwas sagen.
Dann kommen Tauschbörsen - da können viele nichts dagegen sagen.
Dann kommen alle politisch unliebsamen Seiten - dann kann niemand mehr etwas sagen!”

[aus dem Heise-Forum]
 
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Donnerstag, 28. Mai 2009

law blog: bei deutschen Internetservern mit KIPO besteht eine Pflicht der strafrechtlichen Verfolgung

law blog: "Ich möchte jedenfalls nicht der Beamte sein, der Stoppschilder vor deutsche Internetserver setzt und es damit gut sein lässt. Das ließe sich nämlich zwanglos als Strafvereitelung im Amt (§ 258, § 258a Strafgesetzbuch) bewerten.

Die Polizei muss ohne Wenn und Aber jedem Tatverdacht nachgehen. Ihr steht, im hier interessierenden Deliktsbereich, kein Ermessen zu."

Udo Vetter weist auf die Pflicht der strafrechtlichen Verfolgung von deutschen KIPO Seiten gem § 163 Strafprozessordnung hin. Ob diese Pflicht bei der Abfassung des Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen bedacht hat ?



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