Sonntag, 22. August 2010

netzpolizik.org: Internet-Meldestellen: Kleiner Fehler, große Wirkung

Jörg-Olaf Schäfers schrieb auf netzpolitik.org folgenden interessanten Artikel zum Thema löschen von kinderpornographischer Inhalte im Netz. Der Artikel steht unter unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 3.0 Deutschland Lizenz.


Killian Laurenz hat sich für einen Kommentar beim AK Zensur noch einmal das Stück von Stefan Tomik aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vorgenommen. Tomik hatte in der FAS vom 15. August die These aufgestellt, die Erfolge der Providerhotline INHOPE beim Löschen kinderpornographischer Inhalte im Netz seien „meist nur vorgegaukelt“.
Abgesehen davon, dass Tomik bei seiner Recherche ein entscheidender Fehler unterlaufen ist, kann man das auch anders sehen. Laurenz kommentiert:
Wie bei HeiseNetzpolitik und natürlich auch bei eco selbst nachzulesen, ist die Geschichte vergleichsweise simpel: Im Juli 2009 (!) hatte der eco aus Anlass der politischen Diskussion um Netzsperren die Arbeit von INHOPE hinterfragt und überprüft. Bei dieser Untersuchung stellte sich – nicht verwunderlich – heraus, dass das Löschen entsprechender Inhalte immer dann problematisch war, wenn über INHOPE nicht die Hostprovider im betreffenden Staat direkt kontaktiert wurden, sondern der Dienstweg über die lokale Polizei eingeschlagen wurde.
Inzwischen arbeitet INHOPE – genauso wie seit diesem Jahr auch das BKA – daran, die Abläufe beim Löschen entsprechender Seiten zu verbessern. Und so schafft das BKA jetzt das Löschen entsprechender Seiten auch besser als zuvor.
Damit bricht die vermeintliche Story der FAZ natürlich endgültig in sich zusammen. [...]

Mittwoch, 18. August 2010

ZEIT.de: Das ignorierte Risiko Geodaten

Der Artikel der Zeit Online ist lesenswert. Mir war nicht bekannt, dass es schon ein Gerichtsurteil zu dem Thema Abbilungen aus der Luft gibt.

Zitat aus dem Artikel:
"Und ein Jahr zuvor hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Thema befasst und geurteilt, dass Geodaten unter bestimmten Bedingungen personenbezogene Daten sind, die geschützt gehören: Immer dann, wenn sie relevant für das Persönlichkeitsrecht sind, wenn also ein klarer Bezug zu einer Person möglich ist und wenn dadurch die Privatsphäre des Betreffenden verletzt wird.
In dem Urteil wurde die Abbildung von Grundstücken aus der Luft, beispielsweise durch Hubschrauber, als ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht betrachtet. Das gelte, wenn dabei Bereiche des privaten Lebensraumes gezeigt würden, die "von öffentlichen Plätzen nicht einsehbar sind" und wenn dadurch auf die Identität der betroffenen Person geschlossen werden kann."
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Freitag, 6. August 2010

Kamera-Überwachung - Herzlichen Glückwunsch, Paul

Etwas aufgeregt war er schon, als er den großen Umschlag öffnete und stolz die Urkunde hervor zog.
"Wow." Er konnte es an ihren Gesichtern sehen - sie waren beeindruckt, auch wenn sie versuchten, das lässig zu überspielen. Sandra war diejenige, die die Sektflasche öffnete und die Gläser verteilte.

"Auf Paul!"

"Auf Paul!" Sie stießen mit den Gläsern an und ließen ihn hochleben.

Später, viel später, fand die Party ein Ende. Sandra und die anderen gingen und ließen Paul allein. Er rahmte seine Urkunde und hängte sie neben den anderen auf. Vier Jahre lang immer wieder eine Auszeichnung, das sollte ihm mal jemand nachmachen! Er war überzeugt davon, dass er es auch nächstes Jahr wieder schaffen würde, und dann bekäme er eine Sonderurkunde - und ein Präsent vom Kanzler, darauf arbeite er schon lange hin.

"Er ist doch ein netter Kerl." sagte Sandra draußen zu den anderen und versuchte, die Kommentare, die jetzt ein wenig hämisch wurden, zu stoppen.

"Klar ist er das - deshalb hat er ja auch die Urkunde bekommen." lachte Franziska und winkte in eine der unzähligen Kameras, die ihren Weg beobachteten. "Ich sag ja auch nichts Gegenteiliges."

Die Kamera schaltete sich aus, als die kleine Truppe vorbei war und blieb aus, als einer, der ein wenig aussah wie Paul, vorbei kam. "Ein Unauffälliger." meinte Thomas und wollte sich ausschütten vor Lachen. Der Mann winkte in die Kamera und verzog dann ein wenig das Gesicht, als sei er enttäuscht und deprimiert. Tja, jeder nahm es eben anders auf, wenn er so deutlich mitbekam, dass er zu den Unauffälligen gehörte.

Paul bildete sich zum Beispiel etwas darauf ein, dass er schon vier Jahre lang Urkunden dafür bekam, dass er so unauffällig war, dass man es nicht in Betracht gezogen hatte, sein Telefon zu überwachen. Damit gehörte er zu den knappen 4 %, die jedes Jahr benachrichtigt wurden. Umgekehrt wäre es einfach Ressourcenverschwendung gewesen, hatte das Bundesinnenministerium verkündet.

Und so blieb den Unauffälligen wenigstens noch ein wenig Stolz. Paul jedenfalls sah den anderen hinterher und blickte zu den Kameras und den Richtmikrophonen, die ihn völlig ignorierten. Eine Träne fiel auf seine Ausgabe der "Neuen Deutschen Sicherheitsrichtlinie", und als er die fröhlich dreinblickende Kamera sah, die, wie eine Geburtstagskarte mit Musikchip, ein "Big Brother is watching you" summte, wenn man sie antippte, überlegte er, wie so oft, ob es wirklich wahr war, dass diese Worte mal eine negative Bedeutung gehabt hatten.

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Diese Kurzgeschichte wurde von Twister unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland Lizenz veröffentlicht.
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Montag, 26. Juli 2010

http://www.blokster.de/: ePostbrief: Die Deutsche Post im Internet

Artikel von  blokster.de veröffentlicht unter der Creative Commons (cc by-nc - Non Kommerziell mit Namensnennung) Lizenz:

„Der e-Postbrief kommt, und mit Ihm jede Menge unangenehme Überraschungen. – “Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet” – Das Testurteil von Stiftung Warentest fällt auch nicht gerade positiv aus: “Kompliziert, teuer und nicht besonders sicher”. Und das Kleingedruckte in den AGBs, ist erst der richtige Knaller.“


Die Links in dem zitierten Artikel sind alle lesenswert.

siehe auch:  heise Security:  Kritik am E-Postbrief wächst
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Freitag, 23. Juli 2010

„Düsseldorfer Kreis“ : Prüfung der Selbst-Zertifizierung des Datenimporteurs nach dem Safe Harbor-Abkommen durch das Daten exportierende Unternehmen notwendig

Der „Düsseldorfer Kreis“ hat eine Entscheidung getroffen, dass die Kontrollen des Datenexporteers beim Datentransfer an an Safe-Harbor zertifizierte US-Unternehmen erweitert werden muss. Das Daten exportierende Unternehmen darf sich bei Übermittlungen an Stellen in die USA nicht allein auf die Behauptung einer Safe Habor-Zertifizierung des Datenimporteurs verlassen können. Vielmehr muss sich das Daten exportierende Unternehmen nachweisen lassen, dass die Safe Harbor-Selbstzertifzierungungen vorliegen und deren Grundsätze auch eingehalten werden. Diese Prüfung muss dokumentieren werden und ist auf Nachfrage den Aufsichtsbehörden nachweisen, so der Beschluss.


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datenschutzbeauftragter-info.de: Suchen, sammeln, speichern – die Vorratsdatenspeicherung der EU

Auf der Seite von http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/suchen-sammeln-speichern-die-vorratsdatenspeicherung-der-eu/ gibt es eine interessante Liste von 7 Datenbanken die Daten von EU-Bürgern sammeln und anderen zur Verfügung stellen. Es würde mich interessiern in wie vielen nationalen oder internationalen Datenbanken Informationen und welche von mir gespeichert sind. Herausbekommen werde ich das nie.
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