Freitag, 28. September 2012

Kommentar zur der BfDI Pressemitteilung : Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten vorgestellt.

Die Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben einen gemeinsam entwickelten Leitfaden für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern vorgestellt.
Wie netzpolitik.org bereits aufgezeigt hat, wird das Prinzip der Datensparsamkeit überhauopt nicht nicht streng eingehalten. So wird es “in der Regel als ausreichend angesehen”, Rufnummern von Anrufer und Angerufenen bis drei Monate nach Rechnungsversand zu speichern. Dass Vodafone diese bisher nur für eine Woche speichert, zeigt, dass es auch mit weniger geht. Zudem gibt es viele Ausnahmen zur Erkennung von Störungen und Missbrauch.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert nicht nur die Fristen, sondern auch das Zustandekommen des neuen Leitfadens:
„Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die fehlende Einbindung von Verbraucher- und Bürgerrechtsverbänden in die Erarbeitung des Leitfadens und sieht die in den Entwürfen vorgeschlagenen Speicherdauern als zu weitgehend an.“



Dies ist eine Abwandlung des Artikels „Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten: Bundesdatenschutzbeauftragter präsentiert Speicherfristen, die er sich wünscht  der unter der der Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 3.0) Linzez von Andre Meister auf Netzpolitik.org veröffentlicht worden ist.

Sonntag, 9. September 2012

Zensur durch Copyright: Nach Mars Rover und Hugo Award blockiert YouTube nun auch Barack Obama

Mit Freuden habe ich dies dieser Tage bei netzpolitik.org gelesen:


Zensur durch Copyright: Nach Mars Rover und Hugo Award blockiert YouTube nun auch Barack Obama

Derzeit ist der Mitschnitt des ersten Tages des Parteitags der amerikanischen Demokratischen Partei auf YouTube blockiert. Die Begründung ist mal wieder der übereifrige Copyright-Filter, den Medienunternehmen automatisch füttern können. Erst kürzlich hat es auch die amerikanische Raumfahrtbehörde NASA und auf Ustream den Science-Fiction Leserpreis Hugo Award getroffen.
Statt der Rede von First Lady Michelle Obama war gestern beim YouTube-Mitschnitt nur folgender Copyright-Hinweis zu lesen:
This video contains content from WMG, SME, Associated Press (AP), UMG, Dow Jones, New York Times Digital, The Harry Fox Agency, Inc. (HFA), Warner Chappell, UMPG Publishing and EMI Music Publishing, one or more of whom have blocked it in your country on copyright grounds. Sorry about that.

Da das Video auch auf den Seiten BarackObama.com und DemConvention2012 eingebunden ist, gab es auch dort nur den Copyright-Text zu sehen. Mittlerweile ist das Video auf “privat” gestellt.
Dieser Vorfall ist nur die neueste Episode einer ganzen Reihe von Fällen, in denen Copyright-Filter fälschlicherweise anspringen und damit Inhalte unzugänglich machen, die gar keine Copyrights verletzen. Anfang August wurde das Video der NASA zur Landung des Mars-Rovers Curiosity gesperrt. Erst am Sonntag wurde der Live-Stream des Science-Fiction Leserpreises Hugo Award auf Ustream gesperrt.
In allen Fällen sind Computer-Algorithmen angesprungen, die angeblich Urheberrechtsverletzungen erkannt haben wollen. Patrick Beuth übersetzte auf Zeit Online den passenden Kommentar von Annalee Newitz:
Falls noch irgendjemand glaubt, Urheberrechtsgesetze könnten die freie Meinungsäußerung nicht stoppen, den wird die automatisierte Zensur der Hugo Awards eines Besseren belehren. Roboter haben eine legitime Übertragung gekillt. Willkommen in der Gegenwart.
Immerhin haben wir wieder ein paar Beispiele für illegitime Löschversuche im Netz.


Dieser Artikel wurde von  Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 3.0) Lizenz veröffentlicht.

Dienstag, 7. August 2012

ZEIT: Vier Sheriffs zensieren die Welt


Die ZEIT hat in ihrer aktuellen Ausgabe eine Titelstory über privatisierte neue Öffentlichkeiten durch Apple, Facebook, Amazon, Google & Co: Vier Sheriffs zensieren die Welt.
"Die vier Konzerne definieren das Netz, überziehen es mit Weltanschauungen, Moralvorstellungen, Ideen von Gut und Böse. Sie haben eine digitale Welt geschaffen, die mehr an ein autoritäres Disneyland erinnert als an einen wilden Dschungel. Teils aus eigenem Antrieb, teils von Regierungen dazu gezwungen, schaffen sie Fakten und setzen Regeln, die für alle gelten sollen. So werden sie immer wieder zu potenten Zensurmaschinen, zu Gedankenwächtern der Gegenwart. Zu Instrumenten der Lenkung."

Dieser Artikel wurde von auf NETZPOLITIK.ORG unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 2.0 Deutschland (CC BY-NC 2.0) veröffentlicht. 

Dienstag, 31. Juli 2012

Stopp INDECT!

Was ist INDECT?

INDECT steht für “INtelligent information system supporting observation, searching and DEteCTion for security of citizens in urban environment” (“Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt”). Es ist ein Forschungsprojekt der Europäischen Union, startete 2009 und soll 2013 abgeschlossen sein.

INDECT ist das umfassendste Überwachungsprogramm, das je installiert werden sollte. Es umfasst nicht nur das Internet. Auch Menschen auf der Straße werden INDECT nicht entgehen. Was wie wirre Science Fiction klingt, könnte ab 2013 schwer zu begreifende Wirklichkeit werden. Science Fiction war gestern. INDECT ist morgen. INDECT verbindet sämtliche Daten aus Foren, Social Networks (z.B. Facebook), Suchmaschinen des Internets mit staatlichen Datenbanken, Kommunikationsdaten und Kamerabeobachtungen auf der Straße. INDECT wird wissen, wo wir sind, was wir tun, weshalb wir es tun und was unsere nächsten Schritte sein werden. INDECT wird unsere Freunde kennen und wissen, wo wir arbeiten. INDECT wird beurteilen, ob wir uns normal oder abnormal verhalten.

Details

INDECT beinhaltet folgende Maßnahmen:

Im Internet
  • Überwachung des Internets mit Hilfe von Suchmaschinen im www, UseNet, Social Networks (Facebook, WKW etc.), Foren, Blogs, P2P-Netzwerke sowie individuelle Computersysteme
  • Auffinden von Bildern und Videos mit Hilfe von Wasserzeichen, sowie automatisierte Suchroutinen zum Aufspüren von beispielsweise Gewalt oder “abnormalem Verhalten”
  • Eine weiterentwickelte Computerlinguistik deren Suchroutinen in der Lage sind Beziehungen zwischen Personen, sowie den Kontext einer Unterhaltung, z.B. in Chats, bei der Interpretation der Sprache, mit einzubeziehen
Auf der Straße
  • Mobiles städtisches Überwachungssystem (“Mobile Urban Observation System”)
  • Drohnen = Fliegende Kameras (so genannte “Unmanned Aerial Vehicles” (UAV) wie etwa Quadrocopter)
  • Die UAV sollen “intelligent und autonom” vernetzt werden und miteinander kooperieren, um verdächtige bewegliche Objekte automatisiert und eigenständig sowohl identifizieren als auch im städtischen Raum per Schwarmverhalten verfolgen zu können.
  • Überwachungskameras nutzen präventiv die biometrischen Daten aus Pässen und Personalausweisen, um Personen zu identifizieren und Bewegungsmuster zu erstellen.

Die daraus erhaltenen Daten sollen in einer Datenbank gespeichert und durch bereits vorhandene Daten ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Überwachungskameras
  • Handy-Ortung (z.B. via GSM/GPS)
  • Gesichtserkennung (z.B. via biometrischer Daten in elektronischen Ausweisen)
  • Telekommunikationsüberwachung (Vorratsdatenspeicherung)

Als Kriterien für “abnormales Verhalten” wurden unter anderen folgende Punkte bei einer Umfrage mit polnischen Polizisten identifiziert. Als gefährlich wird unter anderem eingestuft, wer…

  • auf der Straße
    • rennt
    • kämpft
    • zu schnell fährt
  • im öffentlichen Nahverkehr
    • auf dem Fußboden sitzt
    • zu lange sitzt
    • Gepäck vergisst
  • im Stadion
    • Flaschen wirft
    • das Spielfeld betritt
  • am Flughafen
    • Gepäck vergisst
    • zu lange sitzt

Aus den Fragebögen-Ergebnissen wird abgeleitet, welche Verhaltensweisen automatisiert erkannt werden sollen:

  • Bewegung in die “falsche” Richtung
  • “Herumlungern”
  • Treffen von mehr als X Personen
  • Autodiebstahl
  • Laufen
  • fallende Personen
  • Gepäck vergessen
  • Herumsitzen, länger als die Dauer X
  • Schreien
  • Schüsse, Explosionen
  • fluchende Personen
Man ist also in nahezu jeder Situation verdächtig. Wer im öffentlichen Nahverkehr auf dem Fußboden sitzt, zu lange mitfährt oder sein Gepäck vergißt, muß mit Maßnahmen der Sicherheitskräfte rechnen. Genauso verdächtig sind “herumlungern”, sich mit zu vielen Personen treffen und fluchen.
Anhand der gewonnenen Profile über jeden einzelnen sollen die automatisierten Programme lernen, sogenannte “Gefährder” selbständig zu erkennen. Wird ein solcher potentieller “Gefährder” erkannt, können seine Daten ebenfalls selbstständig vom System eingeholt werden. Nach kurzer Durchleuchtung der Informationen wird die Person in eine bestimmte Gefahrenkategorie eingeteilt und gegebenenfalls (z.B. bei “sehr verdächtig”) die Polizei informiert.

Konsequenzen

2012 soll INDECT an den Besuchern der Fußball-Europameisterschaft in Polen/der Ukraine getestet werden. Die Ziele dieses Feldversuchs sollen Registrierung von “abnormalem Verhalten” sowie das gezielte Filtern von Sprechchören sein.
2013 wird das Europäische Forschungsprojekt beendet sein. INDECT wird Ergebnisse bringen. Daten jedes Bürgers aus sämtlichen Datenquellen miteinander verknüpfen und auswerten können. Eigenständig verdächtiges Verhalten auf der Straße registrieren und melden können. Mit INDECT wird man versuchen, vorauszusehen, wo Protest aufkommen könnte – im Idealfall bevor es die Protestierenden selbst wissen. INDECT ist ein Instrument, von dem man sich Einschüchterung, vor allem aber Kontrolle verspricht. Eine Möglichkeit, die Kontrolle zu behalten, ohne auf den Menschen Rücksicht nehmen zu müssen.
  • INDECT will wissen, was wir tun, bevor wir es selbst wissen
  • INDECT wird unsere Gesellschaft nachhaltiger verändern als jede andere Überwachungsmaßnahme bisher
  • INDECT wird definieren, was Normalität ist
  • INDECT ist der Alptraum von George Orwell

Wer überwacht die Überwacher?

Aufgrund vielfältiger Kritik beschlossen die Projekt-Verantwortlichen vor nicht allzu langer Zeit eine neue Geheimhaltungsstufe. Welche Daten des Forschungsprojekts an die Öffentlichkeit gelangen, beschließt ab jetzt ein INDECT-”Ethikrat”. Der – veröffentlichte Teil – der Besetzung des Ethikrats besteht aus 4 Polizisten, 2 Forschern im Bereich der Sicherheitstechnologien, 1 Professor für Mensch-Computer Interaktion, 1 Vertreter der Multimedia-Industrie, 1 Professor für Rechtskunde, 1 Rechtsanwalt für Menschenrechte und 1 Professor für Ethik (http://www.indect-project.eu/ethics-board-members). Ein Ethikrat der zum Großteil aus Polizeibeamten und Profiteuren besteht kann nicht wirklich ernstzunehmen sein.


Dieser Artikel wurde unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz von dem Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland veröffentlicht.




Leider habe ich erst heute etwas über INDECT gelesen, sonst hätte ich schon früher etwas darüber veröffentlicht. Wenn wir Bürger nicht aufpassen, dann kommt der Überwachungsstaat. 

Mittwoch, 25. Juli 2012

Klage gegen die Datenspeicherung der Mobilfunkanbieter

Mit Freuden habe ich bei NETZPOLITIK.ORG gelesen:

Vodafone: Erste Klage gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter

Mit Vodafone wird jetzt der erste Mobilfunkanbieter verklagt, weil er auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine Vorratsdatenspeicherung betreibt. Rechtsanwalt Meinhard Starostik reichte beim Amtsgericht Düsseldorf Klage im Auftrag einer Handy-Nutzerin Klage ein. Auch gegen die anderen Mobilfunkanbieter sind Klagen angekündigt.

Wer sich für dieses Thema interessiert sollte auf der Seite des Rechtsanwaltes M. Starostik unter anderem die Klageschrift lesen.

Dies ist eine Abwandlung/Bearbeitung des Artikels Vodafone: Erste Klage gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter der von Andre Meister auf NETZPOLITIK.ORG unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 2.0 Deutschland (CC BY-NC 2.0)  Lizenz veröffentlicht wurde. Mein Artikel steht unter der gleichen Lizenz.

Sonntag, 15. Juli 2012

Erklärung der Internetfreiheit

Markus Beckedahl hat auf Digitale Gesellschaft die Erklärung der Internetfreiheit ins deutsche übersetzt:


Erklärung der Internetfreiheit

Wir stehen für ein freies und offenes Internet.
 
Wir unterstützen transparente und partizipative Prozesse in der Gestaltung von Netzpolitik und die Etablierung von fünf grundlegenen Prinzipien:

  • Meinungsfreiheit: Zensiert das Internet nicht.
  • Zugang: Fördert den universellen Zugang zu schnellen und bezahlbaren Netzwerken.
  • Offenheit: Erhaltet das Internet als offenes Netzwerk, wo alle Menschen frei sind sich zu vernetzen, zu kommunizieren, zu schreiben, zu lesen, zu betrachten, zu sprechen, zuzuhören, zu lernen sowie schöpferisch und innovativ tätig zu sein.
  • Innovation: Beschützt die Freiheit ohne Erlaubnis innovativ und schöpferisch tätig zu sein. Neue Technologien dürfen nicht blockiert und Innovatoren nicht für die Handlungen ihrer Nutzer bestraft werden.
  • Privatsphäre: Beschützt die Privatsphäre und verteidigt das Recht jedes Einzelnen, über die Nutzung seiner Daten und Geräte zu bestimmen.

Die Übersetzung von Markus Beckedahl steht unter der Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-SA 3.0) Lizenz.Meine minimale Bearbeitung steht unterder gleichen Lizenz.


Dass ist eine hübsche Informationsgrafik (auf englisch)

Declaration of Internet Freedom