Donnerstag, 6. November 2008

Nutzung der durch Vorratsdatenspeicherung gewonnenen Daten weiter eingeschränkt

Das Bundesverfassungsgericht hat den staatlichen Zugriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten weiter eingeschränkt. Ich bin der Meinung, dass die exzessive Speicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten damit weiter auf dem Wege der Abschaffung ist.

siehe:
Gerichtliche Eilentscheidung: Schrittweiser Kollaps der Vorratsdatenspeicherung erwartet (06.11.08)
Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt (sueddeutsche.de)
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 256/08 -

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